WikiProjekt Eckernförde

Seit dem 5. Februar 2013 gibt es das WikiProjekt Eckernförde in der Wikipedia. Wir freuen uns, wenn Du einen Blick darauf wirfst und das Projekt auf Deine Beobachtungsliste setzt. Vielleicht magst Du es auch auf Deiner Benutzerseite verlinken oder Dich auf der Projektseite sogar als Mitwirkender eintragen. :-) -- Jan Tietje 22:50, 6. Feb. 2013 (CET)

Garding noch Stadt?

Hallo ClausG, du hast meine Änderung im Artikel Garding mit der Begründung, Garding sei weiterhin Stadt, zurückgesetzt. Ich beziehe mich auf die Angabe des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein [1], wo etwas von "bisheriger Stadt" steht. Ich frage mal nach, ob du entgegengesetzte Informationen hast - Gruß --Iiigel (Diskussion) 19:44, 23. Feb. 2013 (CET)

Moin Iiigel, z. B. Garding beim Amt Eiderstedt oder www.garding.de? Weiterhin gibt es diverse Dokumente (Einladungen, Protokolle) auf denen "Stadt Garding" steht. Du beziehst dich sicher auf die Stelle "… Eingliederung der bisherigen Stadt Garding als amtsangehörige Gemeinde in das Amt Eiderstadt…". Dies ist unglücklich ausgedrückt, wenn nicht einfach ein Fehler. Gemeint ist "bisherig amtsfreien Stadt". Zu den Fakten: Städte sind Gemeinden. "Stadt" ist nur ein Titel, den bestimmte Gemeinden führen dürfen; ansonsten ist dieser Titel mit keinerlei Privilegien oder Bedingungen verbunden. Das ist im wesentlichen seit den späten 1930er Jahren so. Eine Aberkennung des Titels, hat es mindestens seit 1867 in Schleswig-Holstein nicht gegeben, warum auch? Ehemalige Städte aus der Neuzeit gibt es nur, weil die Kommune aufgelöst wurde, z. B. Altona, Brunsbüttelkoog oder Westerland. Garding ist amtsangehörige Gemeinde, genauso wie die Städte Niebüll, Arnis oder Nortorf. Grüße --ClausG (Diskussion) 08:57, 24. Feb. 2013 (CET)
Moin ClausG, das war dann meinerseits wohl ein Schnellschuss. Die Angabe "bisherige Stadt" beim Statistikamt Nord korrespondierte aus meiner Sicht auch mit dem Bearbeitungsstand auf der Seite Garding, auf der im Einleitungssatz der Begriff "Stadt" (ursprünglich "Städtchen") durch "Luftkurort" und zuletzt durch "Gemeinde" ersetzt waren. Ich denke, dass man vor Ort selbst am besten weiß, ob Garding Stadt ist oder nicht und insofern vertraue ich mal auf die Veröffentlichungen Gardings, (andere - auch Veröffentlichungen aus dem Jahr 2012 - beziehen sich zumindest zum Teil auf das Basisjahr 2003). In dem von dir genannten Zeitraum hat es die Titelaberkennung von Ahrensbök gegeben - und wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, war die Aberkennung von Stadtrechten in der Regierungszeit Heide Simonis' ein Thema. Gruß --Iiigel (Diskussion) 16:56, 24. Feb. 2013 (CET)
Moin Iiigel, Ahrensbök gehört erst seit 1937 zu Schleswig-Holstein. Die Aberkennung erfolgte 1933. Nochmal zum klarstellen: Es gibt kein Stadtrecht mehr, dies ist nur noch ein Titel. Jede Stadt ist eine Gemeinde. Und die Begriffe Luftkurort, Stadt und Gemeinde schließen sich nicht wechselseitig aus. Wenn man über die Aberkennung dieses Titels nachdenkt, dann wäre als erstes Arnis dran, denn Arnis erfüllt mitnichten irgendwelche Voraussetzungen, die es zum Führen dieses Titels berechtigen würde. Dafür gibt es anders als bei Wilster oder Garding nicht einmal historische Gründe. --ClausG (Diskussion) 07:48, 25. Feb. 2013 (CET)

Hervorhebungen wegen WL

Moin ClausG, ich hatte bei den Gemeinden Rastorf und Martensrade einige Ortsteile durch "Fettung" hervorgehoben, weil ich Weiterleitungen eingerichtet hatte. Du hast die Hervorhebungen wieder entfernt. Gibt es dazu was im WP-Regelwerk? Ich habe das nämlich in anderen Zusammenhängen häufig so gemacht. Beste Grüße --Jürgen Oetting (Diskussion) 17:14, 1. Apr. 2013 (CEST)

Moin Jürgen, es kann dann sinnvoll dies fett zu markieren, wenn synonyme Bezeichnungen für denselben Gegenstand gibt. Hier existiert eine Weiterleitung nur deshalb, weil jemand vielleicht nach dem Ortsteil sucht, es aber dazu keinen eigenständigen Artikel gibt. Es ist für den Leser außerdem nicht nachvollziehbar, warum einzelne Ortsteile hervorgehoben sind und andere nicht. --ClausG (Diskussion) 17:21, 1. Apr. 2013 (CEST)
Gut, hast mich überzeugt. Kann ja auch nicht jeder den Größenunterschied zwischen Wittenberger Passau und Klinten kennen. Alles klar. --Jürgen Oetting (Diskussion) 17:27, 1. Apr. 2013 (CEST)

Boren

Hallo ClausG, Du hast meine Link's zu Ekenis u. Kiesby zurückgesetzt mit dem Hinweis "schon vorhanden". Leider kann ich dies nicht finden - oder mach ich da einen Fehler? Gruß --Pecan (Diskussion) 17:41, 2. Mär. 2013 (CET)Pecan

Moin Pecan, letzter Satz im Abschnitt "Geschichte". Grüße --ClausG (Diskussion) 10:02, 3. Mär. 2013 (CET)
Danke für den Hinweis.
Frage zum neuen Abschnitt - Eingemeindungen - was ist mit Güderott? Güderott wurde auch gleichzeitig mit Lindau und Ketelsby seiner Zeit zur neuen Gemeinde Boren. Oder war Güderott zu der Zeit keine eigenständige Gemeinde und es war keine Eingemeindung? Oder wurde aus diesen drei Dörfern die Gemeinde Boren? Gruß --Pecan (Diskussion) 14:18, 3. Mär. 2013 (CET)Pecan
Da muss ich mal nachschauen, kann aber ein paar Tage dauern, bis ich dazu komme. Grüße --ClausG (Diskussion) 07:36, 4. Mär. 2013 (CET)
So, nun bin ich doch schneller zum Nachsehen gekommen: Eine Gemeinde Güderott hat es nicht gegeben. Güderott gehörte also bereits vorher zu Boren, Ketelsby oder Lindau. Das zu recherchieren würde aber wirklich länger dauern. Grüße --ClausG (Diskussion) 18:54, 4. Mär. 2013 (CET)
Hallo und danke für die Info,
das Thema hat sich(Durch Befragung von Zeitzeugen) wie folgt erledigt. Güderott hat es immer als Ort (mit Ortsschild und Feuerwehr-Güderott usw. gegeben) war aber immer schon "die Gemeinde Boren", zusammen mit den Häusern rund um die Kirche Boren, den Ortsteilen Klein-Boren und Fahrtoft (- edit: Petersfeld und Affegünt gehörten noch zu Lindau - --Pecan (Diskussion) 09:00, 9. Apr. 2013 (CEST)). Nach der Fusion mit Ketelsby (mit Akeby und Lindaunis) und Lindau (mit Hegeholz, Papenfeld, Lindaumühlenholz und Lindaukamp) wurde wieder Boren, und jetzt nach der Fusion mit Ekenis und Kiesby (mit den zugehörigen OT) erneut.--Pecan (Diskussion) 09:00, 9. Apr. 2013 (CEST)

Raketenartilleriebataillon 650

Hallo ClausG!

Der von dir stark überarbeitete Artikel Raketenartilleriebataillon 650 wurde zum Löschen vorgeschlagen, da es ihm möglicherweise an Qualität mangelt und/oder die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar ist. Ob der Artikel tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der siebentägigen Löschdiskussion entscheiden. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär der Artikel weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Grüße, Xqbot (Diskussion) 22:04, 25. Jul. 2013 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)

Dienstgrade der Feuerwehr in Schleswig-Holstein

HFM***/HFF***: siehe Anlage 3 des Organisationserlasses " ... und Funktion im ...": Ende Funktion = Ende Dienstgrad. Expliziter z. B. die Handlungshilfe des KFV Plön (nicht öffentlich).--Dirkjot (Diskussion) 11:38, 12. Aug. 2013 (CEST)

Moin Dirkjot, gem. OrgFW Nr. 2.5.5 betrifft den Rückfall auf einen niederen Dienstgrad (Löschmeister) nur die Führungskräfte nach Anlage 4, wenn sie in die Einsatzabteilung und nicht in die Reserve- oder Ehrenabteilung wechseln. Im Gegensatz zu Nr. 2.5.3 (Beförderung in die Dienstgrade nach Anlage 4) steht in Nr. 2.5.2 (Beförderung in die Dienstgrade nach Anlage 3) nichts von "für die Dauer ihrer Tätigkeit". Über die Handlungshilfe des KFV Plön wundere ich mich ein bisschen, aber auch dort kann man sich ja mal irren und vielleicht ist es auch schon längst korrigiert worden. Grüße --ClausG (Diskussion) 12:02, 12. Aug. 2013 (CEST)
Der Grund ist vermutlich banal: Dieser Dienstgrad wurde erst 2009 in den Organisationserlass aufgenommen, weder der OrgErlass von 1998 (http://web.archive.org/web/20070813163835/http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2135.14-0001.htm) noch die Dienstkleidungsvorschrift von 1998/2007 (http://web.archive.org/web/20070720063922/http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2135.12-0001.htm) kennen dieses "Dreigestirn". Dabei hat man wohl die Neuformulierung der Texte in Nummer 2.5.2 unterlassen. Während für alle Dienstgrade der Ziffer 2.5.3 einheitlich die Funktionsdauerbeschränkung gilt, ist in der Ziffer 2.5.2 eben nur ein Dienstgrad betroffen, das war wahrscheinlich zu umständlich zu formulieren. Letzteres ist nur Spekulation, aber der Text der Anlage 3 ist eindeutig: "... und Funktion im ..." bedeutet eben: Keine Funktion, kein Dienstgrad. In der Praxis wird nach Ende der Funktion der darunterliegende Dienstgrad (HFM**/HFF**, früher einfach HFM/HFF) getragen. Viele Grüße --Dirkjot (Diskussion) 12:29, 12. Aug. 2013 (CEST)
Wir können da viel spekulieren, warum es so ist. Der Organisationserlass sieht den Wegfall des dritten Sterns nicht vor. Warum auch immer die Wehrführer im KFV Plön meinen, dies so handhaben zu müssen. Mir ist diese Praxis im übrigen auch nicht geläufig. --ClausG (Diskussion) 15:35, 12. Aug. 2013 (CEST)
P.S. Auch wenn's keinen offiziellen Charakter trägt: FF Dienstgrade, Funktions- und Ehrenzeichen des Landes Schleswig Holstein ganz unten.