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Viel Spaß in der Wikipedia wünscht --Update 20:23, 2. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Zu Info

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Noch ein Tip: Wikipedia hat für die Betreuung neuer Wikipedianer ein Mentorenprogramm mit der Möglichkeit der persönlichen Unterstützung. Einer der rund 50 Mentoren bin ich, Gruß --Update 20:23, 2. Dez. 2007 (CET)Beantworten

AEntG/ML

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Hallo yotpeh, wir sind uns da ein wenig in die Quere gekommen. Dummerweise wurde bei mir kein Bearbeitungskonflikt angezeigt. Es war von mir nicht beabsichtigt, deine Änderungen rückgängig zu machen. Ich hoffe, es ist jetzt wieder ausgebügelt. Dazu aber noch eine Frage: Im SPIEGEL 52/2007, S. 78 standen folgende Zahlen (Quellenangabe: WSI):
Stundenlöhne in Euro....West.........Ost
Bauhauptgewerbe..........10,40..........9,00
Dachdeckerhandwerk......10,00.........10,00
Abbruchgewerbe .............9,49..........8,80
Elektrohandwerk ............9,20..........7,70
Gebäudereiniger.............7,87..........6,36
Maler und Lackierer.........7,85..........7,15
Kannst du die Differenzen zu den Angaben im ML-Artikel aufklären? --Dipfele 17:32, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Die Angaben des Spiegel sind zum Teil nur verkürzt dargestelt, zum Teil hat der Spiegel auf eine veraltete Quelle zurückgeriffen. Die neuesten WSI Angaben findest du hier. Außerdem hat der Zoll hier eine Übersicht erstellt. Ich selbst kann bis auf das Elektrohandwerk auf die Primärquellen, also die einschlägigen Tarifverträge zurückgreifen. Es gelten im einzelnen zur Zeit folgende Mindestlöhne:
Bauhauptgewerbe
Geregelt im Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Juli 2005.
Hier gibt es zwei Mindestlöhne, je nach dem ob Tätigkeiten eines Werkers (Helfer) (Lohngruppe 1) oder eines Fachwerkers oder höher qualifiziert (Lohngruppe 2) geleistet werden.
Arbeiter die, was in der Regel der Fall ist, nicht stationär im Betrieb, sondern auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten zusätzlich einen Bauzuschlag (BZ).
Schließlich ist die Höhe jeweils in Ost und West unterschiedlich.
  • Werker West (Lohngr. 1): 9,82 + 0,58 BZ = 10,40 €
  • Werker (Ost)(Lohngr. 1): 8,50 + 0,50 BZ = 9,00 €
  • Fachwerker West (Lohngr. 2): 11,80 + 0,70 BZ = 12,50 €
  • Fachwerker (Ost)(Lohngr. 2): 9,25 + 0,55 BZ = 9,80 €


Abbruchgewerbe siehe aber unten den Nachtrag
geregelt im Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne vom 30. Juli 2005, hier im Iternet verfügbar
Auch hier Unterschiede zwischen Ost und West und auch hier sind je nach Tätigkeit die Lohngruppe 1 (Helfer) oder die Lohngruppe 2 (Fachwerker) Mindestlohn:
  • Lohngruppe 1 (West): 9,49 €
  • Lohngruppe 1 (Ost): 8,95 €
  • Lohngruppe 2 (West): 11,60
  • Lohngruppe 2 (Ost): 10,01


Dachdeckerhandwerk
geregelt im Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - in Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juli 2006, der TV liegt mir vor, ob man ihn im Internet einsehen kann, ist mir nicht bekannt.
ein einziger Mindestlohn, keine Unterscheidung zwischen Ost und West
  • seit dem 1. Januar 2008: 10,20 €
  • ab 1. Januar 2009: 10,40 €


Gebäudereinigung
geregelt im Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003, hier im Internet verfügbar
  • 7,87 € (West)
  • 6,36 € (Ost)
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns (rückwirkend) ab dem 1. Januar 2008 um 3,50 % geeinigt: 8,15 € (West) bzw. 6,58 (Ost). Die Erhöhung tritt jedoch nur ein, wenn der Tarfvertrag allgemeinverbindlich erklärt wird, was beantragt, aber noch nicht entschieden ist.


Maler- und Lackierer
geregelt im Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes vom 2. Juni 2006
  • ungelernte Arbeitnehmer West: 7,85 €
(ab 1. April 2008: 8,05 €; Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk vom 09. September 2007, liegt mir vor)
  • ungelernte Arbeitnehmer Ost: 7,15 € (ab 1. April 2008: 7,50 €)
  • Gesellen West: 10,73 € (ab 1. April 2008: 11,05 €)
  • Gesellen Ost: 9,37 € (ab 1. April 2008: 9,65 €)


Elektrohandwerk
geregelt im Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 24. Januar 2007 hier im Iternet verfügbar
  • 9,40 € (West)
  • 7,90 € (Ost)


Briefdienstleistung
geregelt im Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, siehe hier
Briefzusteller:
  • 9,80 € (West)
  • 9,00 € (Ost)
Übrige Arbeitnehmer
  • 8,40 € (West)
  • 8,00 € (Ost)

Jottpeh 20:50, 2. Jan. 2008 (CET),Ergänzt durch Jottpeh 22:31, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Nachtrag

Weitere Recherchen haben ergeben, dass für das Abruchgewerbe seit dem 1. September 2007 kein allgemeinverbindlicher Tarifbertrag mehr gilt, da die entsprechnde Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Abbruchgewerbe vom 27. März 2006, Bundesanzeiger Nr. 64 vom 31. März 2006 S. 2327 am 31. August 2007 außer Kraft getreten ist und nicht verlängert bzw. erneuert wurde (siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, Stand 1. Oktober 2007, S. 29 als pdf-Download Jottpeh 23:57, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Warnung

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Hallo Jottpeh, so etwas führt nahezuzwangläufig zur Benutzersperrung. Unterlasse so etwas bitte. Grüße --Dundak 23:48, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wer bist du, dass du meinst, mich warnen zu können? Jottpeh 00:00, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Was reimt sich auf Dummsack?

Hinweis

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Für vorstehenden Kommentar und Deine bereits zuvor erfolgte "Wixxer"-Anmerkung hatte ich dich heute nach Antrag unter VM bereits, wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen WP:KPA, infinite gesperrt.

Nach ausdrücklicher Bitte des betroffenen Benutzers Dundak habe ich die Sperre nun auf 24 Stunden reduziert. Im Wiederholungsfall mußt Du mit intensiveren Sanktionen rechnen. Gruß. --Nemissimo 酒?!? RSX 00:47, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Willkommen zurück!

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Hallo Jottpeh, willkommen nach deiner langen Pause zurück in der Wikipedia. Zu deiner Änderung in Richtlinie_97/81/EG_(Teilzeitrichtlinie) - bist du sicher, dass es EU heißen muss? Es wäre auch schön, wenn du deine Änderungen in der Zusammenfassungsziele kommentieren könntest und Quellen angeben könntest - so ist das nur schwer nachvollziehbar. Wo kann ich das Datum der letzten Änderung ("InkraftretenLetzteÄnderung=25. Mai 1998") finden, das du hinzugefügt hast? Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:05, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Da durch den Vertrag von Lissabon die Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist, und die EU damit Rechtsnachfolgerin der EG ist (Artikel 1 Abs. 3 Satz 3 Vertrtag über die Europäische Union), bin ich der Meinung, dass der Geltungsbereich der Richtlinie nicht mehr als EG-weit, sondern als EU-weit bezeichnet werden muss.
Das Inkrafttreten der Richtlinie 98/23/EG am 25.05.1998 ergibt sich aus Art. 254 EG-Vertrag (jetzt Art. 297 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), wonach eine Richtlinie, soweit nichts anderes bestimmt ist, am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Die Richtlinie wurde am 05.05.1998 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 131 veröffentlicht. --Jottpeh 00:38, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Danke für die ausführliche, verständliche Erklärung! Ich habe sie als (unsichtbare) Quelle in den Artikel eingefügt. Ja, EG wurde überall in EU umbenannt, danke für den Lissabon-Link. Ich bin kein Jurist. :-) Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:05, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten