Der Artikel beschreibt die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt der Bierliköre sehr gut. Auch die rechtlichen Aspekte zeigen schön, dass es keine wirkliche Beschränkung gibt und auch nicht klar geregelt ist, was alles unter den bereich Bierlikör fällt. Zeigt aber auch, dass einiges möglich ist. Es wäre lediglich zu klären, ob Bierlikör tatsächlich Bier enthalten muss oder nur geschmacklich an Bier erinnert. Zum Geschmack lässt sich noch sagen, dass Bierlikör je nach Herstellungsart nicht zwingend nach Bier schmecken muss. Es gibt Bierliköre in denen das Bier überhaupt nicht mehr erkennbar ist. Man schmeckt zwar malzige Aromen, aber der typische Biergeschmack verschwindet. Auch da gibt es keine Grenzen.