Bezirksamt Haslach
Das Bezirksamt Haslach war eine von 1813 bis 1857 bestehende Verwaltungseinheit im Süden des Großherzogtums Baden.
Geographie
BearbeitenDas Gebiet des Bezirksamtes lag im mittleren Schwarzwald beiderseits der Kinzig. In deren Tal lag auch die überwiegende Zahl der Gemeinden, zwischen ihnen und auf den Höhen etliche Einzelhöfe.
Wirtschaft
Bearbeiten1843 wurde die Fruchtbarkeit der Böden hervorgehoben, die neben unterschiedlichen Arten von Getreide auch den Anbau von Obst und Wein ermöglichten. Viehzucht, Leinwandweberei und der Handel mit Holz hatten eine größere wirtschaftliche Bedeutung. In Haslach und Hausach bestanden Hammerwerke.
Geschichte
BearbeitenHistorischer Hintergrund
BearbeitenDie historische Wurzel des Bezirksamtes bildete die im hohen Mittelalter unter den Zähringern entstandene Herrschaft Haslach, die, nach deren Aussterben, durch unterschiedliche Hände gegangen und letztlich in die Hände des Hauses Fürstenberg gekommen war. Unter dem Dach des Fürstentums Fürstenberg entstand so das einem Obervogt unterstehende Obervogteiamt Haslach.[1] Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Haus Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dessen Regierung errichtete daher im Sommer 1807 das standesherrliche Amt Haslach.
Nach der Gründung
BearbeitenNachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte. wurde das fürstenbergische Amt Haslach in das landesherrliche Bezirksamt Haslach umgewandelt. Bei dieser Gelegenheit wurde ihm vom Amt Wolfach mit der Stadt Hausach ein weiterer Ort zugeteilt.[2] Ansonsten blieb das Bezirksamt Zeit seines Bestehens in seinem Umfang unverändert.
1824 wurde dem Haus Fürstenberg erneut die Zuständigkeit für die Rechtsprechung auf der unteren Ebene (die bis 1857 bei den Ämtern lag) zuerkannt. Das hiervon ebenfalls betroffene Bezirksamt Haslach firmierte nun als gemeinsames großherzoglich-badisches und fürstlich-fürstenbergisches Bezirksamt.[3] Diese Phase endete 1849.[4]
1857 wurde das Bezirksamt Haslach aufgelöst. Für die Verwaltung wurde das Bezirksamt Wolfach zuständig,[5] für die Rechtsprechung das neu errichtete Amtsgericht Haslach.
Orte und Einwohnerzahlen
Bearbeiten1814 wird für das Bezirksamt von 7223,[6] 1825 von 8434 Einwohnern berichtet.[7]
1834 waren es 9704 Menschen, die im Gebiet des Bezirksamtes lebten. Sie verteilten sich auf diese 10 Gemeinden:[8]
Gemeinde | Einwohnerzahl |
---|---|
Haslach | 1.677 |
Bollenbach | 430 |
Fischerbach | 949 |
Hausach | 1.053 |
Hofstetten | 904 |
Mühlenbach | 1.763 |
Schnellingen | 276 |
Steinach | 1.507 |
Sulzbach | 135 |
Welschensteinach | 1.010 |
Bis 1852 war die Einwohnerzahl auf 9893 gestiegen.[9]
Übergeordnete Behörden
BearbeitenDie, im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes, übergeordnete Behörde war zunächst der Kinzigkreis, ab 1832 der Mittelrheinkreis.
Leiter der Verwaltung
BearbeitenDie Leitung der Verwaltung, mit unterschiedlichen Titeln, hatten inne:[10]
- 1814 bis 1834: Michael Wölfle
- 1835 bis 1848: Anton Dilger
- 1848 bis 1850: Anton Jüngling
- 1850 bis 1852: Markus Klein
- 1852 bis 1855: Ludwig du Jarrys von La Roche
- 1855 bis 1857: Friedrich von Krafft-Ebing
Weitere Entwicklung
BearbeitenAus dem Bezirksamt Wolfach ging 1939 der Landkreis Wolfach hervor. Er wurde Anfang 1973 aufgelöst, dabei kam das Gebiet des ehemaligen Bezirksamtes Haslach zum Ortenaukreis.
Literatur
Bearbeiten- Historischer Atlas von Baden-Württemberg, online verfügbar bei LEO-BW:
- Blatt VII.4: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815–1857 Gemeinsames Erläuterungsblatt, verfasst von Ulrike Redecker (Baden) und Wilfried Schöntag (Württemberg)
- Topographisches Universallexikon vom Großherzogthum Baden. Karlsruhe 1843, Sp. 507.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Abschnitt zum Obervogteiamt Haslach im Staats- und Addresshandbuch des schwäbischen Reichs-Kraises, 1799, Band 1, S. 388f.
- ↑ Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 135.
- ↑ Siehe diese Bekanntmachung, veröffentlicht am 19. März 1825 im Großherzoglich-Badischen Anzeige-Blatt für den Dreisam-Kreis.
- ↑ Entsprechende Verordnung vom 8. September 1849, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 21. September 1849, Heft LVI, S. 377.
- ↑ Entsprechende Verordnung vom 24. August 1857, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 1. September 1857, Heft XXXVII, S. 377.
- ↑ Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 52.
- ↑ Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 119f.
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1834, S. 326–328.
- ↑ Die Gemeinden des Großherzogthums Baden, deren Bestandtheile und Bevölkerung. In: Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden, Karlsruhe 1855, S. 149–151.
- ↑ Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.