Blankenlocher Wiesen

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Blankenlocher Wiesen ist ein vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 30. Dezember 1999 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Stutensee im Landkreis Karlsruhe.

Landschaftsschutzgebiet „Blankenlocher Wiesen“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Stutensee, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 127,6 ha
Kennung class="hintergrundfarbe5" | WDPA-ID 319962
Geographische Lage 49° 3′ N, 8° 29′ OKoordinaten: 49° 3′ 14″ N, 8° 28′ 37″ O
Blankenlocher Wiesen (Baden-Württemberg)
Blankenlocher Wiesen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 30. Dezember 1999
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe

Lage und Beschreibung

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Das 127,6 Hektar große Landschaftsschutzgebiet liegt in der Pfinzaue östlich der Ortsteile Blankenloch und Büchig. Es gehört zum Naturraum der Hardtebenen. Östlich grenzen die Landschaftsschutzgebiete Bruchwaldgebiet der alten Kinzig-Murg-Rinne und Füllbruch-Vokkenau an.

Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, wobei die Grünlandnutzung dominiert. Vereinzelt sind auch Streuobstbestände und kleinere Gehölze vorhanden.

Schutzzweck

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Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung

  1. „die Erhaltung wechselfeuchter Auen-Glatthafer-Wiesen in naturraumtypischer Ausprägung sowie ihre Erweiterung durch eine zu fördernde Umwandlung von in der Aue gelegenen Äckern in Mähgrünland und der Schutz der Wiesen vor weiteren bestandsgefährdenden Nutzungen (durch Pferdekoppeln, Intensivobstanlagen, Gärten, Hütten, Zäunen) und nicht standorttypischen Anpflanzungen.
  2. die Erhaltung der Streuobstwiesen mit Hochstämmen,
  3. die Erhaltung der vorhandenen Gehölze und Schilfstreifen,
  4. die Sicherung und Wiederherstellung eines durchgehenden Grünzuges entlang der Pfinz-Heglach im Rahmen des großräumigen Biotopverbundes von Auenwiesen und Feuchtgebieten am Ostrand der Rheinebene im Raum zwischen Karlsruhe und Bruchsal,
  5. der Schutz der Fließgewässer, insbesondere durch die Erhaltung und anzustrebende Anlage von 10 m breiten, extensiv bewirtschafteten Gras- / Krautstreifen zwischen Gewässern und angrenzenden Äckern,
  6. die Sicherung der Erholungsfunktion für die Bevölkerung der Stadt Stutensee in einer naturnahen, abwechslungsreichen Kulturlandschaft.“[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet „Blankenlocher Wiesen“ vom 30.12.1999. (PDF; 29 kB) Landratsamt Karlsruhe, 30. Dezember 1999, abgerufen am 3. Juni 2024.