Wössinger Waldwiesen

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Wössinger Waldwiesen sind ein vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 14. Dezember 1988 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Bretten im Landkreis Karlsruhe.

Landschaftsschutzgebiet „Wössinger Waldwiesen“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Walzbachtal, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 5,6 ha
Kennung 2.15.046
WDPA-ID 325941
Geographische Lage 49° 0′ N, 8° 39′ OKoordinaten: 49° 0′ 17″ N, 8° 39′ 0″ O
Wössinger Waldwiesen (Baden-Württemberg)
Wössinger Waldwiesen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 14. Dezember 1988
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe

Lage und Beschreibung

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Das 5,6 ha große Landschaftsschutzgebiet liegt etwa 2,5 km östlich von Walzbachtal-Wössingen im Oberen Schifftal im Entstehungsgebiet des Walzbachs. Naturräumlich gehört es zum Kraichgau. Im Süden grenzt das flächenhafte Naturdenkmal Hungerquelle an, welches gemeinsam mit den Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wurde.

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine artenreiche Wiese mit Obstbäumen, die an drei Seiten von Wald umgeben ist. Das Tal öffnet sich nach Westen.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung von Tal- und Hangwiesen, eines Bachlaufes mit dessen Gehölzsaum sowie die Umwandlung einer Nadelholzaufforstung in eine standortgerechte Laubholzwaldung [sowie] von stufig aufgebauten Waldrändern.“[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet "Wössinger Waldwiesen" und das flächenhafte Naturdenkmal "Hungerquelle" (ND-Nr. 25/41) vom 14. Dezember 1988 (Mitteilungsbl. Walzbachtal v. 12.01.1989). Abgerufen am 18. Juni 2024.