Diskussion:A.C.A.B.

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Grueslayer in Abschnitt Kategorie:Schimpfwort (Personengruppe)
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Annalena Baerbock

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ACAB sind auch die Initialien von Kanzlerkandidatin Annalena Charlotte Alma Baerbock. Das wird auch so von der Grünen Jugend und Hans-Georg Maaßen rezipiert. Auf der BKS zu ACAB bereits darüber diskutiert: Diskussion:ACAB#Annalena Baerbock. IMHO sollte das mit in den Abschnitt zu Deutschland. --Fan-von-mir (Diskussion) 12:43, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Besagte Initialen haben mit diesem Lemma nichts zu tun, sind wenn überhaupt auf besagter BKS und im Personenartikel zu platzieren. --Verzettelung (Diskussion) 12:49, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Der einzige Grund, dass ihre Initialien so rezipiert werden, ist, dass sie mit A.C.A.B. gleichgesetzt werden, also das hat schon was mit diesem Artikel zu tun. --Fan-von-mir (Diskussion) 13:07, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
WP:Belege und WP:Keine Theoriefindung dürften bekannt sein? Was gibt es hier demnach bitte anzuführen? --Verzettelung (Diskussion) 13:34, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Enzyklopädisch irrelevant. (Zum Glück sind morgen die Wahlen erstmal vorbei.) Und siehe auch weiter oben hier auf der Seite, vor *Monaten*. --AMGA (d) 13:33, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Ich freu mich auch, dass nach den Wahlen in den deutschlandbezogenen parlamentspolitischen Teilen der Wikipedia wohl etwas mehr Ruhe einziehen wird. Entschuldigt bitte, dass ich den Abschnitt oben übersehen hatte! Mir ging es aber nicht darum, ob sie wegen der A.C.A.B so benannt worden ist (vermutlich Zufall), sondern wie das rezipiert wird – also keine TF. Belege finden sich in der Diskussion zur BKS. Naja, aber es stimmt vielleicht, dass man da mit größerem zeitlichen Abstand mal drauf schauen sollte. Vielleicht wird das im Laufe ihrer Karriere noch weiter hochgekocht, vielleicht auch nicht.--Fan-von-mir (Diskussion) 13:47, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
In besagter Diskussion wurden bislang null Belege angeführt, dort wurde Rezeption behauptet doch nicht belegt. --Verzettelung (Diskussion) 14:53, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Da hast du recht und meine Erinnerung war falsch und bitte nochmal um Entschuldigung. Hier ist die Debatte ausreichend gut zusammengefasst. Wenn ihr das als erstmal nicht relevant genug anseht, bin ich damit ok – solang das nicht nochmal weiter hochkocht. --Fan-von-mir (Diskussion) 14:58, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Zitat Oberlandesgericht Stuttgart

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Das Zitat ist nicht aus dem Beschluss, sondern offenbar aus der dazugehörigen Pressemitteilung, die nicht mehr online ist. Soll aus dem Beschluss zitiert werden? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:42, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 1 Ss 329/08. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:03, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Kategorie:Schimpfwort (Personengruppe)

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@Wheeke:

  • Laut Kategorienbeschreibung trifft die Kategorie auf das Lemma nicht zu.
  • Nirgendwo im Artikel wird das Lemma als Schimpfwort bezeichnet.
  • Wie auch, der Artikel Schimpfwort gibt das gar nicht her.
  • Entsprechend wird das Lemma auch in der Rechtssprechung nicht als Schimpfwort bezeichnet.
  • Eine Grundregel der Wikipedia: Wenn Du etwas im Artikel drinhaben möchtest, und jemand widerspricht, dann musst Du die Diskussionsseite aufsuchen.

Viele Grüße, Grueslayer 11:18, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

* Die fragliche Wendung ist eine Beleidigung. Lt. Text gemünzt auf eine Personengruppe.
* Ein Schimpfwort ist eine Beleidigung.
* Die fragliche Wendung gehört logischerweise zur Kategorie:Schimpfwort (Personengruppe).
wo wäre das Problem? Grüße--Wheeke (Diskussion) 13:51, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
SchimpfwortBeleidigung. Viele Grüße, Grueslayer 17:12, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
sagt wer? Bist Du bereit zur Kenntnis zu nehmen dass Beleidigung doch zumindest verlautet: „Regelmäßig beleidigend wirkt ... das Verwenden von .... Schimpfwörtern.“ Gruß--Wheeke (Diskussion) 17:34, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das sagt unter anderem der Duden (Schimpfwort, Beleidigung). Ein Schimpfwort kann durch a) Verwendung gegenüber b) einer rechtsfähigen Person oder Personengruppe zu einer Beleidigung werden. Viele Grüße, Grueslayer 18:22, 17. Okt. 2024 (CEST)Beantworten