Diskussion:Aktiengesellschaft

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Steue in Abschnitt Chinesisch in Umschrift? ( in der Tabelle )

Deutschland AG

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Was ist am Anfang des Artikels mit "== Deutschland ==AG" gemeint? --spanier 00:11, 28. Nov 2005 (CEST)

Gesellschaftervermoegen

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"Das Gesellschaftervermoegen haftet ..." muss es nicht heissen Gesellschaftsvermoegen? --zeno

Inhaber- vs Namensaktien

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Es fehlt mir die Darlegung von Inhaber- vs Namensaktien, auch die Sonderform der AG mit vinkulierten Namensaktien (z. B. die Axel Springer AG).

Wirf einen Blick auf den verlinkten Artikel Aktie! --Andrsvoss 11:27, 28. Mai 2004 (CEST)Beantworten
was soll der sackgassenlink '''Media:((Billig und willig))''' Pm 08:40, 2. Jul 2004 (CEST)

Schweizerische AG

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Mir fehlt vor allem auch eine Darstellung der schweizerischen AG oder der wichtigsten Unterschiede zur deutschen AG.

Entstehung von Aktiengesellschaften

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Was mich interessieren würde, ist die Entstehung von Aktiengesellschaften -- also die Geschichte. Von den USA habe ich da recht interessantes gehoert, wuesste aber gerne wie das mit Europa/Deutschland harmoniert. AGs scheint es in den USA ja erst seit ca. 150 Jahren zu geben und einer der Ausloeser waren wohl die Eisenbahngesellschaften bzw. andere Unternehmungen die einfach fuer ein Privatunternehmen zu gewaltig waren. --ThePatrick 20:37, 4. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Mit den Gründerjahren bildeten sich AG´s in D. --HorstTitus 17:56, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Börsenzulasuung

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Weiß jemand, wie viele Prozent der AGs (ungefähr) an der Börse notiert sind und wie viele nicht? --Surrounder 13:11, 25. Sep 2005 (CEST)

Ca. 85 Prozent aller AGs besitzen keine Börsenzulassung (Quelle: Alpmann Schmidt Skript Gesellschaftsrecht, 12. A. 2004, S. 230).--Alex W. 19:46, 27. Sep 2005 (CEST)

[Hickhack entfernt] --ThePeter 17:28, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe inzwischen bei der Börse sowie einem Institut Deutscher Aktienwert-Index angerufen, um die Zahl der an der Börse notierten AGs zu erfahren. Ich muß eingestehen, daß es nur ca. 5% aller AGs sind, die an der Börse geführt werden. (ca. 500 deutsche sowie noch mal rund 300 ausländische AGs) Der Irrtum entstand dadurch, daß ich in meinem e-mail Zahlenmaterial erhielt, der den Freiverkehr des Handels umfaßt. So gibt es offensichtlich auch die Bezeichnung an der Börse gelistet sowie- ich sag mal -notiert. Das Wort gelistet bedeutet also nicht an der Börse geführt. Diese Zweiteilung war mir nicht bekannt und das e-mail unpräzise. Mein Vorschlag: Wenn die Zahl 5% allgemeine Billigung findet, dann wäre ich dafür, den ganzen vorangegangenen "Hickhack" zu löschen und lediglich die "nackten" Zahlen zu präsentieren. Warum? Nun es gibt recht viele Lesende, denen eine solch lange kontrovers geführte Debatte langweilt und dann die eigentliche Information verpassen, was doch schade wäre. Schließlich schreiben wir ja nicht für uns selbst, sondern um andere zu informieren. --HorstTitus 12:09, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Den Vorschlag halte ich für vernünftig. Die Disku oben ist doch sehr aus dem Ruder gelaufen... --ThePeter 15:29, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Bin einverstanden mit der Löschung des Hickhacks. So ganz "ohne Informationswert" waren die Links aber nun auch wieder nicht. Insbesondere für jene, die sich auch für die Entwicklung der Zahlen interessieren. Wenigstens einen rette ich mal rüber.
Die Entwicklung bis 1999: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2005/770/pdf/paper86.pdf
Wie die Zahl der AGs danach noch gestiegen ist, sieht man übrigens hier: http://www.namensaktie.de/portal/statistik.htm
Alles klar. Tust du mir noch den Gefallen, deine Diskussionsbeiträge demnächst zu signieren? Du musst nur vier Tilden schreiben (~~~~)(, dann wird beim Speichern deine Signatur draus. Ist auch bei IPs sinnvoll und erwünscht. Grüße --ThePeter 18:41, 10. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Besteuerung

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Vielleicht wäre es noch ganz interessant, wie eine AG ihre Steuern abführt (juristische Person, also Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer), ebenso finde ich nichts zur Dividende.

Das ist recht kompliziert. Die Aktiengesellschaft ist bekanntlich eine juristische Person und wird auch als solche besteuert. Es handelt sich hierbei um die Körperschaftssteuer. Diese wiederum ist eine Form der Einkommenssteuer. Hinzu kommt noch die Gewerbesteuer. Die Dividenden der Aktionäre wiederum unterliegen der Kapitalertragssteuer. Diese wird anteilig zur Körperschaftssteuer errechnet, da eine Doppelbesteuerung nicht statthaft ist. Näheres dazu bei den einzelnen Steuern, da recht umfangreich. --HorstTitus 19:21, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Haftung

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"Jedes Vorstandsmitglied haftet der Gesellschaft mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden, die der Gesellschaft aufgrund seines Handelns entstehen."

Wers glaubt...

Ne, im ernst. Ich glaube, es ist einfach falsch. Zumindest ohne Zusätze wie "durch grob Fahrläßiges handeln".

Den Glauben lassen wir mal lieber in der Kirche. Da die AG eine juristische Person ist, haftet sie entsprechend den Vorkommnissen. Der Aktionär haftet für Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe seiner Aktienbeteiligung, sein sonstiges Privatvermögen bleibt unangetastet. --HorstTitus 19:25, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

das ist richtig, hat aber nichts mit dem Zitat zu tun. Im Zitat gehts um den Vorstand. Weder um die Gesellschaft, noch um Gesellschafter (=Aktionäre). 217.232.6.179 22:48, 5. Nov. 2006 (CET)Beantworten

--Gut, die Frage ist aber zu allgemein gehalten. Es kommt darauf an, ob der Vorstand strafrechtlich belangt wird, dann wird er selbstverständlich entsprechend entsprechend den Gestzesvorschriften belangt, zumindestens de jure, oder ob er die Firma wirtschaftlich schädigte, gar in die Pleite versetzt(e). Letzteres ist schon nicht mehr so einfach zu beantworten. Meist sieht es in einem solchen Fall so aus, daß er gefeuert wird. Sicherlich gibt es auch noch andere Fälle, die dann aber bitte konkret benannt werden sollten. --HorstTitus 22:31, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der Vorstand haftet der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen für die Schäden, die er der AG anrichtet, wenn er nicht die kaufmännische Sorgfalt walten lässt. Das ist schon richtig so. Was jedoch interessant ist, ist die Tatsache, dass sich Vorstandsmitglieder gegen diese Haftung zunehmend absichern durch sog. D&O-Versicherungen. Diese werden oft vom Unternehmen bezahlt. Das bedeutet, der Vorstand sichert sich auf Kosten der Gesellschaft dagegen ab, für seinen eigenen Mist gerade stehen zu müssen. Ausgenommen natürlich Vorsatz. Das ist schon eine interessante Entwicklung, da man sich dann erst recht fragen muss, wie die horrenden Gehälter zu rechtfertigen sind.

Aktiengesellschaften in verschiedenen Ländern

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Ich habe kürzlich einen Artikel geschrieben über die finnische Aktiengesellschaft. Dieser steht derzeit unter dem finnischen Namen osakeyhtiö. Ich bin mit dieser Situation eigentlich nicht sehr glücklich, da dies ein fremdsprachliches, im deutschsprachigen Raum unbekanntes Wort ist. Ein besseres Lemma wäre Aktiengesellschaft (Finnland). Dies würde allerdings eine Begriffsklärungsseite mit diesem Artikel voraussetzen.

Im gleichen Zusammenhang denke ich darüber nach, ob man nicht generell getrennte Artikel über die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern machen könnte, nach dem Stil Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesellschaft (Schweiz) usw. Im derzeitigen Artikel sind die Abschnitte mehr oder weniger voneinander unabhängig und blähen nur den Artikel auf. Es wird eher selten jemand die Information zu mehr als einem Land suchen.

Daher mein Vorschlag, den ich hiermit zur Diskussion stelle: Diesen Artikel in drei Artikel spalten und auch für andere Länder ggf. Artikel mit dem Lemma Aktiengesellschaft (Ländername) schaffen, und für den allgemeinen Begriff Aktiengesellschaft eine Begriffsklärung. Meinungen? -- ThePeter 22:06, 22. Dez 2005 (CET)

Verstehe Dein Problem. Andererseits gibt es gewisse Merkmale einer AG, die in allen Lämdern gleich sind. Also z.B. Kapitalgesellschaft, Aktienkapital, Versammlung, Stimmrecht. Vielleicht müsste man daraus einen Rumpfartikel machen mit Verweisen auf die Länderspezifika, welche z.B. in einem Aktiengesellschaft (''Ländername'' Spezifika) festgehalten sind. Also nicht eine klassische Begriffserklärung sondern mehr ein "verteilter Artikel". --Flyout 07:51, 23. Dez 2005 (CET)
Guter Vorschlag. Allerdings enthält der bisherige Artikel keinerlei solche allgemeinen Informationen, das müsste also jemand schreiben. Hier wäre sicher viel Material möglich, insbesondere zur geschichtlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft. Wie wäre es, wenn man eine Begriffsklärungsseite macht, solange niemand etwas Allgemeines geschrieben hat. Die Begriffsklärungsseite könnte man dann beizeiten zu einem allgemeinen Artikel ausbauen. Oder ist jemand bereit und in der Lage, schon kurzfristig zumindest einen allgemeinen Stub zu schreiben? -- ThePeter 10:09, 23. Dez 2005 (CET)

So, habe das jetzt gemacht. -- ThePeter 17:11, 2. Jan 2006 (CET)

Vielen Dank für Deine Arbeit - habe mich schon an den Schweizer Artikel rangemacht... --Flyout 19:06, 2. Jan 2006 (CET)

{Zitat} Hallo. Du hast auf der Seite Aktiengesellschaft die Bezeichnung für die italienische AG geändert von Società anomina in Società per Azioni. Ich habe von italienischem Recht keine Ahnung. Ich hatte die Bezeichnung aus der Seite SA (Begriffsklärung) entnommen. Bis du der Meinung, dass die Bezeichnung falsch ist? Dann müsste der Eintrag bei SA entfernt werden. Oder gibt es in Italien zwei verschiedene Typen der AG (wie z.B. in England)? -- ThePeter 08:06, 16. Jan 2006 (CET)

Hallo Peter, danke für den Hinweis, habe ich korrigiert. Jordi 15:48, 16. Jan 2006 (CET)
Die Links für Italien, Spanien, Portugal und Brasilien habe ich schonmal gesetzt, die entsprechenden Artikel lege in den kommenden Wochen an. Jordi 00:24, 17. Jan 2006 (CET)
P.S.: Niederlande kann ich auch machen.
Hallo, kennt sich jemand mit der amerikanischen Aktiengesellschaft als Corporation und Incorporation aus und kann die Artikel anlegen bzw. verbessern? Der alte Artikel Corporationwurde leider wieder gelöscht, nun verlinkt daher diese seite hier auf sich selbst. Also nach dem Schema der Spezifika möglichst ausbauen. Danke und frohes Fest Bahnemann 16:28, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten
In den USA ist das leider nicht so einfach, weil es da Gesellschaftsformen in Hülle und Fülle gibt (Gesellschaftsrecht ist in weiten Teilen Recht der Bundesstaaten). Wenn man dann auch noch das steuerliche relevante Check-the-box-System hinzunimmt, ergibt sich eine praktisch unentwirrbare Gemengelage. Aber die Anregung ist aufgenommen ;-), mal sehen. --Grüße, DINO2411FYI 16:53, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Hey super, scheinst Dich da ja zumindest grob mit auszukennen. Gerade aufgrund dieses Gewirres macht ein Redirect auf diesen Artikel hier ja absolut kein Sinn :-). Erwarte gespannt das Entstehende. Gruß Bahnemann 17:28, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Das dauert aber auf jeden Fall noch eine Weile (vgl. "Zeitnot-Schreibpause" auf meiner Benutzerseite). Werde aber auf der (dort verlinkten) ToDo-Seite mal für mich Lemmata sammeln, die mir in diesem Zusammenhang sinnvoll erscheinen (LLC, LLP, Inc., Ltd. ...), Ergänzungen sind gerne willkommen. Falls du also "für den Moment" der guten Ordnung halber Weiterleitungen aufheben willst o.ä., bitte lass dich nicht aufhalten ;-) --Grüße, DINO2411FYI 18:46, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Russland / Open Joint-Stock Company

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Die Open Joint Stock Company, OJSC, teilweise auch nur als JSC abgekürzt(?) scheint eine Aktiengesellschaft aus Russland zu sein (z.B. Gazprom hat eine solche Gesellschaftsform). Hat hier jemand genauere Infos und kann einen Artikel entsprechend anlegen bzw. diesen um die Infos ergänzen? Bahnemann 00:47, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe die russischen Formen der Aktiengesellschaft in die Liste eingetragen. Einen entsprechenden Artikel sollte jemand anlegen, der sich mit russischem Wirtschaftsrecht auskennt. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung Russlands für Deutschland sehe ich hier noch eine echte Wikipedia-Lücke. Mir ist leider nicht bekannt, ob die "Russische Aktiengesellschaft", deren Abkürzung etwa das Energieunternehmen OAO RAO UES im Namen führt, eine eigene Rechtsform neben den beiden anderen Rechtsformen ist oder nur eine Art Oberbegriff. Redirects zu einem Artikel "Aktiengesellschaft (Russland)" sollten in jedem Fall von den Begriffen und Abkürzungen erfolgen, die ich bereits in der Liste verlinkt habe - sie begegnen einem deutschen Leser wohl am häufigsten. 77.0.108.210 21:58, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

weitere Überlegungen

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Der Artikel ist überaus mager, ist daher noch zu vervollständigen. Was fehlt ist Folgendes: 1. Organe einer AG, 2. Satzung, 3. Mindestkapital (Kapitalhöhe) 4. Bedeutung und "Wesen" der Aktien, 5.Rücklagen, 6. junge Aktien (Kapitalerweiterung) 7. wirtschaftliche Konzentration, 8. Rolle der Banken. Wenn das niemand in Angriff nimmt, bin ich gezwungen den Artikel selbst zu erweitern. --HorstTitus 19:33, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Einige der Punkte sind bereits in den länderspezifischen Wiki-Artikeln zum Thema AG behandelt, auf die im Artikel verlinkt wird.
Was das Thema "Bedeutung" betrifft, ich hab da mal was eingestellt. --Duschgeldrache2 21:29, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten
Hast du dazu auch belastbare Quellen? Einige deiner Ergänzungen sind durchaus sinnvoll ... andere leider kaum über dem Niveau spekulativer Milchmädchenrechnungen anzusiedeln. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 22:02, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Sperrung

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Wegen des fortgesetzten "verzögerten" Editwars habe ich die Seite voll gesperrt. Diskutiert das zunächst mal auf der Diskussionsseite aus, bis ihr eine Einigung gefunden habt. Schöne Grüße, --Markus Mueller 02:12, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Eigentlich garnicht mal so schlecht die Sperrung. So wird hoffentlich sukzessive ersichtlich, daß der Artikel nur ein bloßer Torso ist. Ein Schatten fällt so auf den editor, der sich keine große Mühe machte und der u.a. keine Erweiterungen sowie Vertiefungen zulassen kann, bzw. können. --HorstTitus 12:22, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ok dann starten wir mal die von Markus Mueller angeratene Diskussion über Vandalismus, Beleidigungen und den Einbau von ideologischen Gesinnungstexten in Wikipedia-Artikeln. Ich weiss zwar nicht, was das hier zu suchen hat, da dies m. E. alles schon geregelt und beantwortet ist, aber meinetwegen: Ich bin dafür, sachliche und ideologiefreie Artikel zu schreiben, die sich nur auf Fakten stützen und ich bin gegen die mutwillige Zerstörung von Artikeln, nur weil es einem mal wieder nicht gelingt, seine Ideologie durchzudrücken. Ich bin vielmehr dafür, Benutzer wie HorstTitus, bei denen bereits mehrere Sperren nichts bewirkt haben, endgültig zu sperren. Prekarianer 14:27, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Prekarianer, du hast vollkommen recht damit, dass das hier nicht der richtige Platz dafür ist. Lassen wir den AG-Artikel und seine Diskussionsseite einfach mal in Ruhe... --ThePeter 14:51, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Nachtrag: Ich habe gegen HorstTitus Antrag auf Benutzersperrung gestellt. Das Verfahren findet hier statt. --ThePeter 15:30, 11. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Kann man aus dieser Sperrung net mal ne Halbsperrung oder sowas machen damit registrierte User weiter werkeln können? Gruß Bahnemann 19:34, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten
WP:EW, ich sehe aber kein Problem für eine Entsperrung. --Grüße, DINO2411FYI 19:53, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe den Artikel wieder freigegeben. --AT talk 20:41, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Aufsichtsrat, Vorstand

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Der Abschnitt fehlt komplett, ich denke das sind essentielle Bestandteile einer AG


HolgerLeicht 21:59, 09. Apr 2007 (CEST)

Diese Abschnitte finden sich aufgrund der nationalen Unterschiede in den jeweiligen Länderartikeln. Leider momentan noch nicht in allen. Grüße --AT talk 22:43, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nun ja, dann wäre da noch die Hauptversammlung zu nennen. Verkehrt wär`s ja grade nicht, diese Organe aufzulisten, oder? --Bagerloan 17:00, 9. Mär. 2009 (CET)(Peter H.)Beantworten

"Actienvereine"

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Wie sieht es mit Aktienvereinen als Vorstufe der Entwicklung aus?

Überschneidung

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Der Artikel überschneidet sich inhaltlich mit dem Artikel Rechtsform. 77.0.109.207 00:08, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Kanada

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Kanda hat nicht nur die Limited. Die AG heißt im allgemeinen Coperation im Gesetzestext, das ist nicht mit den Namenzusätzen zu verwecheln die "Limited", "Limitée", "Incorporated", "Incorporée", "Corporation", "Société par actions de régime fédéral" oder abgekürzt "Ltd.", "Ltée", "Inc.", "Corp." or "S.A.R.F." lauten können. --Salier100 17:40, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Auflösung/Rückführung einer Aktiengesellschaft?

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gemeint ist die Frage ala: Wie wird man denn die Unternehmensform Aktiengesellschaft wieder los? Der Hinweg ist ja halbwegs bekannt, aber wenn sich jemand (der/die Mehrheitseigner) entscheiden, daraus wieder ein "Familienunternehmen" oder so zu machen, wie wäre da der Ablauf - und wieviele haben das bislang getan? 91.67.240.145 12:34, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ein "Familienunternehmen" kann durchaus auch eine Aktiengesellschaft sein. Wie genau ist die Frage zu verstehen? Wie die Börsennotierung einer AG wieder rückgängig gemacht wird oder wie man eine AG in z.B. eine GmbH umfirmiert? Grüße Bahnemann 22:52, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Pragmatisch wäre folgende Lösung: Alle Anteile erwerben und dann das gesamte Vermögen der AG an eine neue Gesellschaft verkaufen. In der Folge dann Liquidation. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:29, 15. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bedeutung - Eigentümer einer AG

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Hier wird ein zweifelhafter Eigentümer-Begriff verwendet und mit einem Link versehen. Wer ist der Eigentümer einer Aktiengesellschaft? Der Aktionär ist es nicht! (nicht signierter Beitrag von Arthur-Richard-Karl (Diskussion | Beiträge) 11:19, 11. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Ich nehme hier diesen Faden von 2012 wieder auf, weil ein Mit-Autor mutig war und Eigentümer durch Aktionär ersetzt hat. Der Kommentar lässt die Vermutung zu, dass der Autor die durch das Aktionenrecht geregelten Eigentumsrechte der Aktionäre als nicht vorhanden ansieht. Wer tatsächlich Eigentümer einer AG ist bleibt zudem offen. Daher habe ich erst mal den Begriff Eigentümer wieder eingetragen - in der tapferen Hoffnung keinen POV-Honeypot aufgemacht zu haben.. --Ganescha (Diskussion) 10:55, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Aktionäre

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Wieviele Aktionäre braucht eine AG? Einen oder drei?--Joël57 (Diskussion) 12:41, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Einen, so sich die Frage auf Dtl. bezieht. Vgl. Aktiengesellschaft (Deutschland). Randnotiz: Diese Diskussionsseite dient ausschließlich der Verbesserung des Artikels, nicht der Beantwortung von Sachfragen zum Artikelthema ohne Bezug zu einer fälligen Artikelverbesserung. Für derartige Fragen kann die Auskunftsseite genutzt werden. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 14:16, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Gilt das auch in der Schweiz?--Joël57 (Diskussion) 18:15, 2. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Geschichte

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"Im 14. und 15. Jahrhundert schlossen sich in Preußen ebenso wie in der heutigen Steiermark Erzabbau- und Erzverarbeitungsunternehmer zusammen ..." Das erscheint seltsam, da für diese Zeit mit "Preußen" nur das ehemalige Ordensland gemeint sein kann, also im Kern das, was wir heute Ostpreußen nennen. Dort gibt es meines Wissens keine Bergbautradition, also warum sollten sich diese Unternehmer gerade dort zusammengeschlossen haben? Es gab möglicherweise Abbau von Raseneisenerz (kein Bergbau im eigentlichen Sinn), der aber kaum mit so hohen Investitionskosten verbunden gewesen sein kann, dass er die Bildung von Gesellschaften verlangte. Gruß, Piankerl --82.181.27.242 23:41, 7. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Bedeutung - Eigentümer einer AG (Fortsetzung der obigen Diskussion)

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@Ganescha:, damit es nicht unübersichtlich wird, anworte ich hier unten:

Ein Eigentümer hat die umfassende Sachherrschaft über eine Sache oder (dann in der Regel als Inhaber bezeichnet) ein immaterielles Rechtsgut. Er kann über die Sache verfügen, sie veräußern, vermieten, verschenken, wegwerfen, verändern, zerstören ... (manchmal sind diese Rechte durch spezielle Vorschriften (z.B. zur Abfallbeseitigung) etwas eingeschränkt. Mehrere Miteigentümer können das gemeinsam tun. Die AG ist eine juristische Person, die ebenso wie die natürliche Person keinen Eigentümer hat (sic!). Die Aktionäre sind Inhaber von Aktien und haben präzise beschriebene Aktionärsrechte, aber keine Eigentümerrechte an der AG. Die wesentlichen Aktionärsrechte sind: Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrecht dort, Stimmrecht dort, Recht auf Dividende (sofern beschlossen) und (ziemlich theoretisch) im Fall der Auflösung das Recht auf den anteiligen Liquidationserlös. Aktionäre haben aber keinerlei Verfügungsbefugnis über die in der AG vorhandenen Wirtschaftsgüter, finanziellen Mittel etc., und zwar auch dann nicht, wenn ein einzelner Aktionär 100 % der Aktien hält. Das wird gelegentlich übersehen und endet dann auch mal vor dem Strafgericht (wegen Gläubigerbenachteiligung etc.). Der Einzelaktionär kann sein Aktienpaket natürlich einem Dritten übertragen (so das Kartellamt nichts dagegen hat), aber er überträgt damit eben nur seine Aktionärsrechte und nicht irgendein Eigentum. Der Großaktionär kann mit seiner Stimmenmehrheit einen ihm genehmen Aufsichtsrat durchsetzen (bzw. in einer mitbestimmten AG die Hälfte des AR) und damit dafür sorgen, dass der AR einen ihm genehmen Vorstand einsetzt, der dann das tut, was seinen Vorstellungen entspricht. Dabei muss der Vorstand aber aufpassen, dass er die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen nicht verletzt und sich nicht haftbar macht. Auch wenn umgangssprachlich oft vom Eigentümer einer AG gesprochen wird, ist das juristisch eine falsche Ausdrucksweise. Die Politik versucht damit gelegentlich zu vernebeln, z.B. wenn die Eigentümer der Banken verstärkt für die Risiken haften sollen. Das ist schlichter Blödsinn. Gemeint ist, dass die Banken mehr Eigenkapital brauchen, also die (bisherigen oder neuen) Aktionäre um Geld bitten müssen. Wie schon immer bei jeder AG soll dieses einbezahlte Geld die Risiken abdecken. Im Ernstfall verlieren die Aktien ihren Wert, aber kein Aktionär haftet für die Verluste der Bank. Grüße --AHert (Diskussion) 11:39, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo AHert, vielen Dank für Deine durchdachte Antwort. Dass eine juristische Person per definitionem keine Eigentümer hat, ist aber eine Prämisse, die ich so nicht teile. Das hieße, dass Anteilseigner einer GmbH bereits keine Eigentümer der GmbH mehr wären. Die Kommanditisten einer KG wären es aber noch? Wie sieht es dann mit einer KGaA aus, die es ja immer noch gibt (und nicht zu klein). Unbestritten gibt der Anteilseigner einer GmbH und mehr noch der einer AG eigentumstypische Verfügungsrechte ab und erhält damit etwa die u.a. Haftungsbeschränkung und weitere Vorteile. Während ich dies schreibe, stelle ich aber auch fest, dass wir beide uns mitten in einer Theoriefindung befinden. Es gibt zu dem Thema geben, die das wissenschaftlich beleuchtet. Alter Gewohnheit folgend würde ich, hätte ich ein wenig mehr Zeit, bei Dieter Schneider zu suchen anfangen, der jahrzehntelang die Arabesken der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Gesellschafts- und Steuerrecht auf unternehmenstheoretischer Grundlage, hier vor allem aus Sicht der Neuen Institutionenökonomik kritisch beleuchtet hat. Ein wenig juckt es mich in den Fingern, mal wieder auf Literaturrecherche zu gehen. Mal sehen. Viele Grüße --Ganescha (Diskussion) 18:27, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Natürliche Personen haben keine Eigentümer (eine Ausnahme galt nur für Sklaven, aber die wurden wohl als Sache oder so etwas ähnlichem behandelt). Mit der juristischen Person haben die Juristen versucht, etwas hinsichtlich der Regularien gleichartiges zu schaffen. Dass auch die juristische Person (incl. GmbH etc.) keine Eigentümer hat, ist keine Prämisse, sondern gehört zu den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Als Eigentümer einer Tafel Schokolade kannst Du ein Stück rausbrechen und verschenken. Selbst als 100%-Aktionär oder GmbH-Gesellschafter kannst Du der Gesellschaft überhaupt nichts einfach so entnehmen, bei der GmbH auch dann nicht, wenn Du auch alleiniger Geschäftsführer bist. Du kannst allenfalls veranstalten (ohne bei § 181 BGB anzuecken), dass die Gesellschaft Dir etwas verkauft oder vermietet (entgeltlich, sonst hast Du wieder schlechte Träume über den Staatsanwalt) und das dann ordentlich verbucht wird (mit Aufdeckung der stillen Reserven). Den Begriff Eigentum dürfte es im Aktienrecht eigentlich nur geben, wenn es darum geht, (heute kaum noch existierende) Inhaber-Stückaktien zu übertragen, also die schönen Stücke aus buntem Papier zu übereignen. [Wenn die Funktion strg+f bei der PDF-Version des AktG ordentlich funktioniert, kommt das Wort Eigentum im AktG jedoch (nur) in den §§ 67 bis 71 d AktG vor; das sind später mit der heute üblichen gesetzgeberischen Schlamperei eingefügte Texte.] Bei dem Thema würde ich auch nicht ein Buch von Schneider zur Hand nehmen, sondern ein Lehrbuch oder einen Kommentar zum Aktiengesetz. Es beruht sicher auf Gegenseitigkeit, aber Juristen halten von Kaufleuten nicht so viel, und von ökonomischen Theorien noch weniger, wenn es um schlichte Anwendung oder Interpretation von Gesetzen geht. Das meine ich natürlich in keiner Weise persönlich. Grüße --AHert (Diskussion) 19:58, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Auch Kommanditisten oder OHG-Gesellschafter können nicht einfach so etwas entnehmen, wenn es nicht im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist und beschlossen wird. Auch in dieser Position kann man schlecht träumen. --AHert (Diskussion) 20:07, 12. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Hallo AHert, wenn ich meinen persönlichen Freundeskreis ansehe, dann nehmen bei allen nicht-trivialen Themen Juristen ohnehin nur andere Juristen für voll - aber auch nur die mit Befähigung zum Richteramt. :-) Die Ärzte sind auch nicht anders. Umgekehrt sieht es nicht nur der Ökonom mit Sorge, wenn sich eine juristische Sicht verselbständigt. Dennoch so ist das dann eine Sicht, die auf gesichertem Wissen aufbaut. Wenn Du das jetzt noch mit Belegen unterfütterst, ist schon mal viel gewonnen. Beste Grüße --Ganescha (Diskussion) 18:37, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Du hast ja Recht, dass es ein großes Manko unserer Gesellschaft ist, dass sich die Berufskreise nur noch mit sich selber unterhalten - und dann ihre eigene, allein seeligmachende Sicht der Dinge entwickeln. Das erfüllt hoffentlich nicht nur den Ökonom mit Sorge. Bei den Belegen muss ich passen. Ich habe keinen Zugang zu juristischer Literatur und will ihn mir auch gar nicht verschaffen. Aber ich war immer der Meinung, dass man vor dem intensiven Studium von bedruckten Seiten erst mal nachdenken sollte. Das führt oft direkter und schneller zum Ziel. Ich versuche mal unser Problem krass zu vereinfachen: Welche Personen gibt es im Umkreis einer AG? Die Mitarbeiter sind sicher nicht die Eigentümer, die Gläubiger auch nicht. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind Organe innerhalb der AG und können deshalb (zumindest in dieser Eigenschaft) nicht ihr Eigentümer sein. Somit bleiben nur die Aktionäre. Aber die haben eben nur die oben beschriebenen Aktionärsrechte, aber keinerlei Verfügungsbefugnisse, sei es über das Vermögen, den Inhalt der AG oder sonst irgend etwas. Der Eigentümer eines Vermögens, das z.B. aus Geld, Immobilien, Wertpapieren, Beteiligungen, Schmuck und Kunstgegenständen etc. besteht, kann über das gesamte Vermögen oder einzelne Teile davon verfügen. Ein Aktionär kann nichts davon. Er kann noch nicht einmal die Rückerstattung seiner Kapitaleinlage verlangen. Deshalb kann man die Aktionäre nicht als Eigentümer bezeichnen. Und deshalb hat die AG keine Eigentümer, die sie ja auch gar nicht braucht, weil sie ja eine (jur.) Person ist, die ganz selbständig ihr Leben gestaltet. Grüße --AHert (Diskussion) 20:12, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
P.S.: Mit der WP:TF hatte ich schon immer Probleme. Es ist eine Sache, dass original research nicht zugelassen wird, weil sonst alle möglichen Leute von ihrem segelfliegenden Moonlander schreiben. Aber der schöne Satz: Zu ermitteln und darzustellen ist vielmehr, wie das Thema von überprüfbaren, verlässlichen Informationsquellen „da draußen in der Welt“ gesehen wird stößt halt sehr schnell an seine Grenzen, wenn die Aussagen von seriösen Quellen sich ganz einfach widerlegen lassen. Ich war immer der Meinung, dass Wikipedia nicht das schlichte Denken verbietet. --AHert (Diskussion) 20:30, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Verlinkung mit WP:fr

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Dieser Artikel ist mit der WP:fr auf Société par actions verlinkt. Dort aber steht im Abschnitt „Alemagne“, dass der deutschsprachige Begriff „Aktiengesellschaft“ mit dem französischsprachigen Begriff der „Société anonyme“ gleichzusetzen sei. Ich verstehe weder genügend von der französischen „Société anonyme“ noch von der französischen Sprache, um das wirklich entscheiden zu können. Aber es besteht ein Widerspruch zwischen hiesiger Verlinkung und inhaltlicher Darstellung. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:17, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Sortierung der Tabelle

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Aktiengesellschaft #Die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern

Wenn ich nach den Abkürzungen sortieren lasse ( Da gibt es 3 Möglichkeiten ), ist das Ergebnis nie so, wie ich mir das vorstelle/wünsche, nämlich:
zuerst ein mal: einfach nur nach den Buchstaben, soll heißen: ohne Berücksichtigung von AbkürzungsPunkten, SchrägStrichen, Klammern, Sedillen oder sogar Schrift-Art (Lateinisch oder Kyrillisch).

Ich finde: So, wie die Abkürzungen z.Z. sortiert werden, sind deren Sortierungen nicht wirklich für irgend einen Benutzer nützlich.

Falls das nicht durch unsichtbare Anweisungen im QuellCode gelöst werden kann, stelle ich mir als Lösung eine 2. Abkürzungs-Spalte vor, in welcher die Abkürzungen ohne Sonderzeichen (".", "/", "(" und ")" ) stehen.

Ping willkommen, Steue (Diskussion) 05:21, 7. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Chinesisch in Umschrift? ( in der Tabelle )

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Aktiengesellschaft #Die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern

Gibt es für den chinesischen Ausdruck eine Umschrift ( in lateinischen Buchstaben ) ( wie es das für Griechisch, Japanisch und Koreanisch gibt )?

Ping willkommen, Steue (Diskussion) 05:23, 7. Okt. 2023 (CEST)Beantworten