Diskussion:Bernadotte

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Freigut in Abschnitt «Hausgesetz»

"König der Schweden, Goten und Vandalen"

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Ich bezweifle, dass "Göten" mit Goten richtig übersetzt wurde. "Gauten" wäre meines Erachtens nach die richtige Übersetzung.

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Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --SpBot 18:07, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Dieser Link scheint sich immer zu verändern. Hab ihn zwar erneuert aber ich weiß nicht wie lange er bleibt. Eventuell sollte der Autor die Hauptadresse nehmen und auf die Ahnentafel darin hinweisen? 83.71.104.165 10:41, 5. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Gerd Bernadotte

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Ich bezweifle, dass die Relevanz 'Promi-Manager' für Wikipedia ausreicht.

Übersetzung

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Wenn Sveriges [...] konung "König der Schweden [...]" heißt, dann sollte doch Sveriges konung dasselbe und nicht "König von Schweden" heißen. Oder täusche ich mich da? Geisslr 21:28, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

«Hausgesetz»

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Im Text heisst es: Carl XVI. Gustaf heiratete bürgerlich, konnte aber, da er zu dieser Zeit bereits König war, hierfür das Hausgesetz ändern und das Erfordernis der Ebenbürtigkeit der Eheschließungen abschaffen, das bei seinen Onkeln noch zum Ausschluss aus dem Königshaus sowie der Thronfolge geführt hatte. Das könnte ja vielleicht zutreffen, aber erstens finde ich nirgends einen Hinweis, dass es damals in Schweden noch ein «Hausgesetz» gegeben hätte (Schweden ist nicht Liechtenstein und nicht Deutschland vor 1919; in DK, N, GB, NL, B, E gibt es heute keine Hausgesetze mehr oder gab es sie überhaupt nie), und zweitens ist es gut möglich, dass sein Grossvater die Ehe dennoch anerkannt hätte, denn sonst wäre das Königshaus ausgestorben. Das Ganze scheint mir TF zu sein. --Freigut (Diskussion) 17:18, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Der König konnte zu der Zeit heiraten, wen er wollte, der Thronfolger nicht. Das ergibt sich allerdings nicht aus einem Hausgesetz sondern aus der Thronfolgeordnung, die der schwedische Reichstag beschließt. Die Ehe eines Thronfolgers muss jedoch immer noch von der Regierung auf Verlangen des Königs vorab genehmigt werden. --Andif1 (Diskussion) 18:33, 19. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Richtig, sehe auch gerade, dass der frühere Wortlaut der Thronfolgeordnung in Par. 5 Abs. 2 bestimmte, dass die Heirat «eines einfachen schwedischen Mannes Tochter» auch bei Zustimmung des Königs zum Ausschluss aus der Thronfolge führte. 1980 wurde der Absatz gestrichen. Ein Hausgesetz gab und gibt es effektiv nicht. Ich passe die fragliche Stelle dementsprechend an. —Freigut (Diskussion) 18:14, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten