Diskussion:Bump Stock
Besser erklären?
BearbeitenErst nach Lektüre des englischen Artikels glaube ich den Trick verstanden zu haben: Man braucht beide Arme, und man betätigt den Abzug nur indirekt: Man drückt den vorderen Teil der Waffe (zu dem der Abzug gehört) vom Körper weg. Der Finger am Abzug wird dabei durch eine Stütze, die zum hinteren, starren Teil der Waffe gehört, in Position gehalten. Das heißt man drückt mit dem Arm, der nicht am Abzug (sondern weiter vorn) anliegt, den Abzug gegen den Finger des anderen Arms. Der Rückstoß wirft dann den vorderen Teil der Waffe einschließlich des Abzugs nach hinten, doch weil man die Kraft des vorn anliegenden Arms aufrechterhält, drückt man den Abzug sofort wieder gegen den Finger und löst damit den nächsten Schuss aus. --2003:DE:23E8:D612:6078:D7A0:3603:81F7 12:27, 5. Okt. 2017 (CEST)
Der Text ist tatsächlich ziemlich verwurstelt. Am besten, man schaut sich einschlägige Videos bei youtube an. Da erklärt sich manches.--Rogald (Diskussion) 01:54, 7. Okt. 2017 (CEST)
- Zitat: "Man drückt den vorderen Teil der Waffe (zu dem der Abzug gehört) vom Körper weg". Ja und nein. Und das macht die Schwierigkeit aus, das Anbauteil wirklich als professionelle Aufrüstung anzusehen und damit präzise zu feuern. Nachdem der Rückstoß das Gewehr an den Körper gedrückt hat, schnellt das Gewehr fast automatisch wieder nach vorne. Hält man das Gewehr aber nicht etwas locker, ist wirklich nach einem Schuss Schluss. In den einschlägigen Quellen wird deswegen von Schnellfeuersimulation gesprochen. --Taigatrommel (Diskussion) 16:59, 6. Okt. 2017 (CEST)
Legalität in Deutschland?
BearbeitenDie eigentliche interessante Frage nach dem Massaker in Las Vegas beantwortet keiner: Sind Bump Stocks in Deutschland legal und werden sie auch hier verkauft?(nicht signierter Beitrag von 61.28.175.108 (Diskussion) 07:20, 6. Okt. 2017 (CEST))
- Dann beantworte du sie und füge deine Erkenntnisse der WP zu. Und unterschreibe doch deine Einträge => --Taigatrommel (Diskussion) 17:03, 6. Okt. 2017 (CEST)
- Da sich in D die Zahl der für so eine Modifikation tauglichen, in legaler Hand befindlicher Waffen (Selbstlader mit mehr als 3 Schuß mit demontierbarem Schaft) in sehr engen Grenzen halten wird, dürfte das jetzt nicht so das Megaproblem sein bzw. ist die Frage mehr theoretischer Natur. Und wer was Übles veranstalten will, holt sich eher gegen Bares gleich eine „schwarze“ Balkan-AK-47 mit serienmäßigem Dauerfeuer im Bahnhofsviertel, oder bei anderen einschlägigen "Bezugsquellen". --Rex250 (Diskussion) 18:47, 6. Okt. 2017 (CEST)
- Die Aussage, es gebe in D nur einige wenige derartige Waffen in legaler Hand, überrascht doch sehr und ist überdies nicht belegt. Allein in einem mir bekannten Schützenverein gibt es etliche Mitglieder, die Inhaber einer entsprechenden Waffenbesitzkarte sind und die ihre Selbstlader-Langwaffen mittels dieser Berechtigung legal erworben haben und besitzen. Dabei handelt es sich sogar überwiegend um halbautomatische „Klone“ von Militärwaffen wie G3, AR15/M16, AK47 etc., die nach Wegfall des früheren § 37 Abs. 1,. Ziff. 1. e) WaffG (alte Fassung vor 11.10.2002), des damaligen sog. „Anscheinsparagrafen“, erworben werden dürfen, was zuvor nicht erlaubt war, da diese Waffen ihrer äußeren Form nach geeignet sind, den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorzurufen. Bei allen diesen vorgenannten „Klon-“ Waffen sind Demontage und Austausch des Schaftes bzw. Kolbens problemlos möglich. Ein Markt für Bump Stocks wäre somit theoretisch für die zahlreichen legalen Besitzer halbautomatischer Mehrladewaffen auch in D vorhanden. Ob solches Zubehör auch in D angeboten wurde oder wird und/oder legal ist, konnte leider weder eine Internet-Recherche, noch eine Befragung von Schützen klären. Was aus dem Artikel nicht hervorgeht und daher der Klarstellung bedarf, ist allerdings die Tatsache, dass es sich beim „bump firing“ lediglich um eine Schießtechnik handelt, die durchaus auch ohne entsprechende Anbauteile funktioniert, jedoch einen geübten Schützen voraussetzt. Folglich dient ein „bump stock“ im Prinzip lediglich dazu, diese Technik für weniger Geübte zu erleichtern . -- 217.151.147.210 11:00, 9. Okt. 2017 (CEST)
- Abgesehen von der Möglichkeit, einen Automatikgewehr-Klon zu erwerben (z.B. MKE T41), stellt folgendes Dokument des BKA technische Unterschiede zum Original fest und ordnet sie damit nicht als Kriegswaffe ein ([1]. Jetzt die Frage: Wieviel Schuss enthalten die Magazine? Damit macht ein Bump Stock Sinn oder eben nicht. Revert deiner Version wg. Doppelung des Inhalt, vgl. Einführung.--Taigatrommel (Diskussion) 19:29, 9. Okt. 2017 (CEST)
- Um die Einordnung als Kriegswaffe oder nicht geht es hier nicht, lediglich um legal in D zu erwerbende Halbautomaten. Die Antwort zu "wieviel Schuss" ergibt sich aus der von dir gelieferten (danke!) BKA-Beurteilung. Das ist tatsächlich der Knackpunkt: Danach darf die Magazinkapazität bei dem T41 (und diversen anderen vom BKA abgesegneten vergleichbaren Waffen) 2 oder 10 Schuss betragen. Erinnert übrigens an das ebenfalls von MKE hergestellte und von Hege Jagd und Sport importierte frühere HeGe308, ebenfalls ein G3-Klon, der so abgeändert wurde, dass Teiletausch mit dem G3 nicht funktioniert. Beide MKE-Gewehre zugelassen für den Schießsport, sofern kein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen verwendet wird. Das heißt, wenn du ein originales G3-Magazin für 20 Schuss in der o. g. Waffe verwenden würdest, wäre DAS in D bereits illegal. Bei 2 oder 10 Patronen würde ein Bump Stock natürlich keinen Sinn ergeben, erst bei Magazinen mit mehr Fassungsvermögen, deren Verwendung in D zwar nicht erlaubt ist, die aber frei verkäuflich sind, da es sich nicht um einen erlaubnispflichtiges WESENTLICHES Waffenteil handelt. Im Ergebnis besteht in D aufgrund der geltenden Rechtslage kein Markt für kadenzsteigernde Anbauteile aller Art. Ich finde es allerdings nicht gut, dass du meine klarstellende Ergänzung im Artikel revertiert hast. Die Unklarheiten oder Missverständnisse, die in dieser Diskussion den anonymen Autor zur Eröffnung des Abschnitts "Unsinniger Satz" zu Frau Feinsteins Äußerung bewogen haben, wären dadurch womöglich vermieden worden. Und/oder der Einleitungssatz des Artikels könnte präziser formuliert sein.
- Es ist wohl jedem klar, dass ein ECHTER Vollautomat nur durch (illegale) Manipulationen des "Innenlebens" der Waffe entstehen kann und nicht durch äußere Anbringung von Anbauteilen, die die Waffe von ihrer Schussleistung her höchstens IN DIE NÄHE eines Vollautomaten bringen können. Ebenso klar ist, dass Durchgeknallte oder Kriminelle auf die Gesetzeskonformität einer Waffe oder Teilen davon scheißen. Und schon gar nicht scheren die sich um unsere tollen Diskussionen, sondern besorgen sich auf dem Schwarzmarkt vollautomatische AK47 aus dem ehemaligen Ostblock, dazu genug 30-Schuss-Kurvenmagazine oder gleich 75-Schuss-Trommelmagazine, und dann ab zum Massaker. -- 217.151.147.210 11:32, 10. Okt. 2017 (CEST)
- Abgesehen von der Möglichkeit, einen Automatikgewehr-Klon zu erwerben (z.B. MKE T41), stellt folgendes Dokument des BKA technische Unterschiede zum Original fest und ordnet sie damit nicht als Kriegswaffe ein ([1]. Jetzt die Frage: Wieviel Schuss enthalten die Magazine? Damit macht ein Bump Stock Sinn oder eben nicht. Revert deiner Version wg. Doppelung des Inhalt, vgl. Einführung.--Taigatrommel (Diskussion) 19:29, 9. Okt. 2017 (CEST)
- Die Aussage, es gebe in D nur einige wenige derartige Waffen in legaler Hand, überrascht doch sehr und ist überdies nicht belegt. Allein in einem mir bekannten Schützenverein gibt es etliche Mitglieder, die Inhaber einer entsprechenden Waffenbesitzkarte sind und die ihre Selbstlader-Langwaffen mittels dieser Berechtigung legal erworben haben und besitzen. Dabei handelt es sich sogar überwiegend um halbautomatische „Klone“ von Militärwaffen wie G3, AR15/M16, AK47 etc., die nach Wegfall des früheren § 37 Abs. 1,. Ziff. 1. e) WaffG (alte Fassung vor 11.10.2002), des damaligen sog. „Anscheinsparagrafen“, erworben werden dürfen, was zuvor nicht erlaubt war, da diese Waffen ihrer äußeren Form nach geeignet sind, den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorzurufen. Bei allen diesen vorgenannten „Klon-“ Waffen sind Demontage und Austausch des Schaftes bzw. Kolbens problemlos möglich. Ein Markt für Bump Stocks wäre somit theoretisch für die zahlreichen legalen Besitzer halbautomatischer Mehrladewaffen auch in D vorhanden. Ob solches Zubehör auch in D angeboten wurde oder wird und/oder legal ist, konnte leider weder eine Internet-Recherche, noch eine Befragung von Schützen klären. Was aus dem Artikel nicht hervorgeht und daher der Klarstellung bedarf, ist allerdings die Tatsache, dass es sich beim „bump firing“ lediglich um eine Schießtechnik handelt, die durchaus auch ohne entsprechende Anbauteile funktioniert, jedoch einen geübten Schützen voraussetzt. Folglich dient ein „bump stock“ im Prinzip lediglich dazu, diese Technik für weniger Geübte zu erleichtern . -- 217.151.147.210 11:00, 9. Okt. 2017 (CEST)
- Da sich in D die Zahl der für so eine Modifikation tauglichen, in legaler Hand befindlicher Waffen (Selbstlader mit mehr als 3 Schuß mit demontierbarem Schaft) in sehr engen Grenzen halten wird, dürfte das jetzt nicht so das Megaproblem sein bzw. ist die Frage mehr theoretischer Natur. Und wer was Übles veranstalten will, holt sich eher gegen Bares gleich eine „schwarze“ Balkan-AK-47 mit serienmäßigem Dauerfeuer im Bahnhofsviertel, oder bei anderen einschlägigen "Bezugsquellen". --Rex250 (Diskussion) 18:47, 6. Okt. 2017 (CEST)
Unsinniger Satz
BearbeitenZitat: "Die demokratische Senatorin Dianne Feinstein, die sich seit langem für striktere Waffengesetze einsetzt, stellte erneut einen Gesetzentwurf vor, der ein Verbot von Anbauteilen vorsieht, mit denen leicht und billig legale Waffen zu verbotenen automatischen Waffen aufgerüstet werden können." Was hat das mit "Bump Stock" zu tun? Damit kann man aus einer halbautomatischen keine vollautomatische Waffe machen! Der Satz ist daher hochgradig unsinnig und gehört raus.(nicht signierter Beitrag von 91.119.17.115 (Diskussion) 01:18, 7. Okt. 2017 (CEST))
- Die Senatorin dürfte sich hier mehr als Nichtfachfrau ausgedrückt haben. Es ging ihr nicht um begriffliche Präzision. Es ist aber klar, was sie meinte. Es geht ja auch aus dem Artikel hervor, dass mit dem Bump Stock aus dem Gewehr kein Vollautomat wird, sondern nur eine schnellschießende Waffe wird mit einer "Art Dauerfeuer".--Rogald (Diskussion) 01:38, 7. Okt. 2017 (CEST)
- Die Polizisten auf den Aufzeichungen der Bodycams rufen: This is automated fire. Es ist hochgradig egal, ob ein Bump Stock aus einer HAW eine "echte" VA macht.--Taigatrommel (Diskussion) 10:18, 7. Okt. 2017 (CEST)
- Kein Unsinn. Frau Feinstein möchte offenbar (derzeit in den USA noch legale) Anbauteile verbieten, die die Feuerkadenz (erlaubter) halbautomatischer Gewehre in die Nähe derer von (verbotenen) vollautomatischen Gewehren bringt. Es gibt ja schließlich neben diesen Schäften oder Kolben noch mehr Kram, der so etwas bewirkt und bislang in den USA legal ist: Beispielsweise eine Kurbelunterstützung für den Abzug, der am Fingerschutzbügel der Waffe angeschraubt wird. Das ist kein Eingriff in die Waffe selbst, ebenso wenig wie beim "bump stock". Dort befestigt wird die kreisförmige Rotationsbewegung einer Kurbel mittels eines kleinen Getriebes in eine Hin- und Her- bzw. in eingebautem Zustand in eine Vorwärts-/Rückwärtsbewegung eines Bolzens umgewandelt, der den Abzugsfinger simuliert und direkt auf das Abzgugszüngel wirkt. Pro Kurbelumdrehung wird der Abzug durch dieses Zubehörteil vier Mal betätigt. Flott gekurbelt ist damit das 30-Schuss-Magazin des in USA so beliebten M16 ruckzuck geleert. Falls du es dir nicht aufgrund meiner Beschreibung vorstellen kannst und deshalb sehen möchtest: Nennt sich "crank fire" (Kurbelfeuer), im Netz auch unter "gatling trigger" (Gatling-Abzug) zu finden, gib diese Begriffe z.B. bei der Google-Bilder-Suche ein und du weißt, was ich meine. Es gibt natürlich auch Videos dazu. Die beschriebenen Geräte tragen natürlich durch die Kurbelbewegung nicht zu einer präzisen Schussabgabe der Waffe bei, aber wenn ein Irrer eine Menschenmenge mit Gewehrfeuer bestreichen will, möglichst viel in möglichst kurzer Zeit, dann ist für den natürlich alles hilfreich, was es in dieser Art so zu kaufen gibt. Eigentlich wundert es einen, dass er nicht an den Abzugsgruppen seiner Waffen den Unterbrecher manipuliert hat. Für ihn als Täter, der seinen Suizid in seine schreckliche Tat mit einkalkuliert hat, wäre es aus der Betrachtung der Legalität seiner Waffen heraus so oder so egal gewesen, ob er mit einem "echten" (widerrechtlich umgerüsteten) Vollautomaten oder mit einem "nahe dem echten" derart viele Menschen niedermäht. -- 217.151.147.210 17:52, 9. Okt. 2017 (CEST)
WP-Datenobjekt
BearbeitenKennt sich jemand aus? Das Datenobjekt des Artikels verweist auf Bump Fire, die typische Schussfolge mit einem Bump Stock, sollte aber Schnellfeueraufrüstung für halbautomatische Waffen heißen. Kann das bitte jemand korrigieren, weil bei der mobilen Ansicht die falsche Zusammenfassung angezeigt wird, danke! --Taigatrommel (Diskussion) 10:15, 7. Okt. 2017 (CEST)
- Bump stock und bump fire werden auf der en wp synonym verwendet darum heisst der datesatzt auf wikidata bump fire.--Sanandros (Diskussion) 07:00, 30. Mär. 2019 (CET)
us-bezogen
BearbeitenMan sollte vielleicht noch klarer herausstellen, daß dies ein rein us-bezogener Artikel ist. Weder sind die Bump stocks in anderen Ländern legal noch erhältlich. Die Dinger wurden in den USA einzig und allein entwickelt, um das Vollauto-Verbot zu umgehen. -- Glückauf! Markscheider Disk 09:34, 24. Mär. 2018 (CET)
Habs mal ganz oben ergänzt.--Rogald (Diskussion) 12:30, 24. Mär. 2018 (CET)
- Stimmt aber nicht. In der Schweiz wird erst über ein Verbot nachgedacht [2] --2A02:1206:4576:8CD1:8FD:38F3:EE61:F85B 23:18, 25. Mär. 2018 (CEST)
- So wie ich das hier lese, ist das Verbot in der Schweiz seit Oktober 17 in Kraft.-- Glückauf! Markscheider Disk 07:39, 30. Mär. 2019 (CET)
Jetzt auch in den USA verboten
Bearbeitenhttps://m.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/bump-stocks-bleiben-verboten-niederlage-fuer-waffenlobby-in-amerika-16113557.html (nicht signierter Beitrag von 5.63.47.246 (Diskussion) )
- Ja steht jetzt drin.--Sanandros (Diskussion) 06:54, 30. Mär. 2019 (CET)
- Wurde anscheinend vom Supreme Court heute aufgehoben: https://edition.cnn.com/2024/06/14/politics/supreme-court-bump-stocks/index.html --2003:FD:2726:1300:D146:B5BB:71D9:E533 16:32, 14. Jun. 2024 (CEST)
Bann aufgehoben
BearbeitenSupreme Court strikes down ban on bump stocks. CNN International, just now. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 23:34, 14. Jun. 2024 (CEST)
- Ist jetzt drin.--Sanandros (Diskussion) 00:46, 16. Jun. 2024 (CEST)