Diskussion:Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz/Archiv/1

Änderung

Nachfolgender Satz kann so nicht stehen bleiben:

Computerspiele, in denen der Spieler gegen Nazis kämpft, werden wegen "Gebrauchs Verfassungsfeindlicher Symbole" indiziert, während der Gebrauch derselben Symbole in Kinofilmen unbeanstandet bleibt. Ein Beispiel war hier die Indiana Jones-Film- und Spielereihe, die Hakenkreuze mußten für den deutschen Markt aus den Spielen entfernt werden, nicht aber aus den Filmen (Hollywood-Film=Kunstwerk, Spiel=kein Kunstwerk?)

  1. Wenn Hakenkreuze aus einem Spiel entfernt worden sind, geschah dies nicht auf Veranlassung der Bundesprüfstelle, sondern weil der Hersteller oder Lizenznehmer von vornherein der Auffassung war, dass eine Verbreitung ohne die Symbole dem Jugendschutz entspricht.
Der Hersteller war der Ansicht, dass das in Deutschland dem Jugendschutz entspricht, in anderen Ländern aber nicht? War der Hersteller der Ansicht, dass deutsche Jugendliche so viel leichter zu gefärden sind als andere? Oder hat er die Symbole nicht sehr warscheinlich doch wegen der BPjS/M entfernt? 82.82.144.128 21:56, 12. Jul 2004 (CEST)
  1. Kinofilme ebensowenig wie die in Deutschland verbreiteten Videofilme über Indiana Jones haben der Bundesprüfstelle nie vorgelegen, weil diese Filme eine Jugendfreigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft erhalten haben.

Der Vergleich hinkt also. Nocturne 15:05, 29. Jun 2004 (CEST)

Eine Version von Corel Draw befindet sich übrigens auf dem Index, da in den beigefügten Cliparts ein Hakenkreuz enthalten war. --Habakuk <>< 09:50, 17. Mär 2005 (CET)
geschah dies nicht auf Veranlassung der Bundesprüfstelle, - nun ja, richtig, das ist aber doch beckmesserei. natürlich geschah es aufgrund der bundesprüfstelle (um deren freigabe zu erlangen). wenn du den satz die Hakenkreuze mußten für den deutschen Markt aus den Spielen entfernt werden widerlegen willst, müsstest du argumentieren, dass die spiele auch mit hakenkreuzen nicht indiziert worden wären.
du argumentierst hier formaljuristisch - der vergleich hinkt eben nicht, sondern weist auf eine rechtliche ungleichheit hin (mag sein, dass den autor des satzes dieser unterschied nicht klar war, aber das ändert den von ihm beschriebenen sachverhalt nicht).
zu "tarzan" und deinen anderen änderungen/beiträgen später mehr - habe gerade leider nicht viel zeit. grüße, 11:59, 1. Jul 2004 (CEST)

Um welches Land handelt es sich hier eigentlich? das geht aus dem ganzen Artikel kein einziges Mal hervor.

Guten Morgen, es handelt sich um Deutschland. Werde das noch einfügen, aber der Artikel ist eh mäßig, weil die Erläuterung der Verfahrensabläufe fehlt. Werde mich noch mal dran setzen. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 07:00, 30. Jun 2004 (CEST)


hallo Nocturne, woher hast du die information, dass der "tarzan"-comic nicht indiziert wurde? in dem verlinkten telepolis-artikel zb steht, dass "tarzan"-comics zu den ersten indizierten werken gehörten. dass ein "tarzan"-comic tatsächlich das erste indizierte werk war, hatte ich aus noch einer anderen quelle. ich habe gerade keine zeit, sie herauszusuchen (ich habe vergessen, welche es war), aber es war glaube ich eine ziemlich seriöse.

was anderes: dieser artikel überschneidet sich ziemlich mit Indizierung und (teilweise) Zensur, vielleicht hast du einen guten vorschlag, wie man das zusammenführen bzw gut abgrenzen kann? grüße, Hoch auf einem Baum


Zitat Artikel: "Dass das Indizierungsverfahren ein sehr rechtsförmiges, dem Gerichtsprozess angepasstes Verfahren ist, spiegelt sich in den Medien häufig überhaupt nicht." Warum sollte es auch? Den Medien geht es schließlich zu recht um den Inhalt des Verfahrens, nicht um die Form. 82.82.144.128 21:56, 12. Jul 2004 (CEST)

Guten Morgen, Benutzer 82.82.144.128, ich nehme an, du guckst noch mal vorbei wegen der Antworten.

  1. Was die deutschen Vertreiber von Computerspielen dazu bewegt, Hakenkreuzsymbole aus den Spielen zu entfernen, wohingegen ausländische das nicht tun, wird eher mit dem Strafgesetzbuch zu tun haben. Das Führen verfassungsfeindlicher Symbole ist strafbar, die Auslegung des Paragraphen durch Staatsanwaltschaften ist mir jetzt nicht präsent, aber eines ist sicher: Die Durchführung des Computerspiels hängt nicht davon ab, ob nun Hakenkreuze zu sehen sind oder nicht. Oder sind Hakenkreuze für die Ballerei relvant?
  2. Rechtsförmig heißt nicht förmlich. Das ist das Verfahren vor der BPjM zwar auch, aber rechtsförmig bedeutet: Alles, was einem rechtsstaatlichen Verfahren zugrunde liegt, findet auch vor der BPjM Anwendung. Genau das spiegeln viele Medien aber nicht, tun sie doch gerade so, als würden da irgendwelche Personen im Alleingang Verbote verfügen. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 08:00, 13. Jul 2004 (CEST)

Tarzan

Hallo "Hoch auf einem Baum", du kannst einen ja verflixt verunsichern. Ich hab zur Sicherheit noch mal die Bundesprüfstelle angerufen (Rufnummer 0228-376631) und die haben mir die Auskunft erteilt, dass das Werk nicht indiziert wurde.

Eine Zusammenführung mit Zensur - ich hab den Artikel noch nicht gelesen - ist aus meiner Sicht rechtlich problematisch, weil die Beschränkung des Vertriebs aus Jugendschutzgründen kein generelles Verbot und daher auch keine Zensur ist. Was den Artikel Indizierung anbetrifft, so werde ich mir noch mal Gedanken machen. Es steht dort sowieso etwas (der Passus über die Kinderpornographie) drin, was mit der "Indizierung" als solcher überhaupt nichts zu tun hat. Gruß Nocturne 13:13, 30. Jun 2004 (CEST)

was meintest du mit das werk? es gab viele tarzan-comics.
der von dir verlinkte artikel (süddeutsche, 23.6.04) schafft diesbezüglich klarheit:
Rund 5000 Medien-Titel umfasst die aktuelle Rote Liste, die nur im Mitteilungsblatt BPjM-Aktuell veröffentlicht wird. Der allererste Eintrag, vom 9. Juli 1954, galt den Comics Tarzan - Der Riese aus grauer Vorzeit und Tarzan -Der Urwald brennt. Es handele sich um Schriften, die auf Jugendliche "nervenaufpeitschend und verrohend wirken" und die sie "in eine unwirkliche Lügenwelt versetzten", so das Urteil, "derartige Darstellungen seien das Ergebnis einer entarteten Phantasie".
Heute könnte Tarzan unbescholten durch den Mediendschungel schwingen. "Leider sind die Hefte verloren gegangen", bedauert Monssen-Engberding. Sie amüsiert sich über die Sprache ihrer Vorgänger: "So was würde man als Kriterium heute nicht erwähnen."
ich hoffe, dass deine übrigen änderungen auf zuverlässigeren informationen beruhen. grüße, Hoch auf einem Baum 03:29, 7. Jul 2004 (CEST)
Guten Morgen, ich hatte mich bei der Bundesprüfstelle erkundigt - allerdings explizit nur nach dem allerersten Objekt, über das entschieden wurde. Anscheinend gab es mehr Tarzans. Gruß Nocturne 08:20, 7. Jul 2004 (CEST)
Eine kleine Ergänzung: Ich hab mir jetzt mal den Telepolis-Artikel durchgelesen. Na ja. Typische Schreibe für jemanden, der einen neutralen Standpunkt erst gar nicht einnehmen will. Von solchen Geschichten gibt es bis in die Gegenwart immer welche. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 13:20, 30. Jun 2004 (CEST)

Laut Dolle-Weinkauff (Comics, ISBN 3-407-56521-6) waren Der kleine Sheriff und Jezab, der Seefahrer die ersten beiden Comics, die indiziert wurden. Über Tarzan wurde zwar verhandelt, dem Antrag wurde jedoch nicht entsprochen. Auch Andreas C. Knigge führt in der Übersicht indizierter Comics im Comic Jahrbuch 1989 (ISBN 3-548-36565-5) zwar die beiden erstgenannten auf, aber keine Tarzan-Ausgaben (sofern sie nicht unter einem anderen Namen gelistet sind). --Kickof 07:55, 26. Apr. 2009 (CEST)

Im Jahresrückblick 2009 der Bundesprüfstelle wird auf der ersten Seite auf das zu diesem Zeitpunkt 55jährige Bestehen der Behörde Bezug genommen und an die ersten Entscheidungen erinnert (wurde aus diesem Anlass an die damaligen Entscheidungen des Gremiums (u.a. zum ersten Prüfobjekt, dem Comic „Tarzan“, der nicht indiziert wurde, sowie zum ersten indizierten Objekt, dem Buch „Der kleine Sheriff“) erinnert). Abgesehen davon, dass „Der kleine Sheriff" kein Buch ist, sehe ich darin eine Bestätigung meines vorstehenden Beitrags aus dem Jahr 2009. -- Kickof 20:26, 11. Jan. 2012 (CET)

Beisitzer

hi Nocturne, ich habe deiner edit-zusammenfassung nicht entnehmen können, warum du den satz Die Namen der Beisitzer werden ebenfalls nicht veröffentlicht. gelöscht hast, deswegen habe ich ihn erst einmal wieder eingefügt. schön wären übrigens noch details zur benennung der beisitzer - wer wählt sie wie aus, und was sind kreise der kunst, wirtschaft etc. genau? grüße, Hoch auf einem Baum

hi hoch auf einem Baum, soweit ich mich entsinne, habe ich in der Zusammenfassung geschríeben, wie das mit einer "Veröffentlichung" der Namen von Beisitzern ist. So, wie es im Augenblick geschrieben steht, ist es jedenfalls nicht korrekt.
Was die "Auswahl" anbetrifft, nehmen diese die zu den Bereichen Kunst, Literatur etc. bestehenden Verbände diese vor. Sie sind im JSchG ausdrücklich aufgeführt, wenn man die jetzt auch noch einbaut, könnte es lang werden, aber ich werde es versuchen. Im Zweifel kann man das ja wieder rausnehmen. Nocturne 12:54, 13. Jul 2004 (CEST)


Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 20 JSchG

  • für die Kreise der Kunst durch Deutscher Kulturrat, Bund Deutscher Kunsterzieher e.V., Künstlergilde e.V., Bund Deutscher Grafik-Designer,
  • für die Kreise der Literatur durch Verband deutscher Schriftsteller, Freier Deutscher Autorenverband, Deutscher Autorenverband e.V., PEN-Zentrum,
  • für die Kreise des Buchhandels und der Verlegerschaft durch Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler, Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftengrossisten e.V. Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V., Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V., Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. ­ Verlegerausschuss, Arbeitsgemeinschaft der Zeitschriftenverlage (AGZV) im Börsenverein des Deutschen Buchhandels,
  • für die Kreise der Anbieter von Bildträgern und von Telemedien durch Bundesverband Video, Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e.V., Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Deutscher Multimedia Verband e.V., Electronic Commerce Organisation e. V., Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V., IVD Interessengemeinschaft der Videothekare Deutschlands e.V.,
  • für die Kreise der Träger der freien Jugendhilfe durch Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Deutscher Bundesjugendring, Deutsche Sportjugend, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) e.V.,
  • für die Kreise der Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund,
  • für die Kreise der Lehrerschaft durch Gewerkschaft Erziehung u. Wissenschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund, Deutscher Lehrerverband, Verband Bildung und Erziehung, Verein Katholischer deutscher Lehrerinnen und
  • für die Kreise der in § 19 Abs. 2 Nr. 8 genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Bevollmächtigter des Rates der EKD am Sitz der Bundesrepublik Deutschland, Kommissariat der deutschen Bischöfe ­ Katholisches Büro in Berlin, Zentralrat der Juden in Deutschland.

Die Länderbeisitzer werden von den jeweiligen für den Jugendschutz zuständigen Landesministerien entsendet.

Also, ich finde, das ist zu lang und sprengt den Artikel, deshalb habe ich es erst einmal hier reingesetzt. Nocturne 13:08, 13. Jul 2004 (CEST)


hi Nocturne: soweit ich mich entsinne, habe ich in der Zusammenfassung geschríeben,... - nein, du hattest in der zusammenfassung nur geschrieben Die Namen der Mitglieder sind Verfahrensbeteiligten bekannt, was dem von dem anonymen benutzer eingefügten und von dir wieder gelöschten satz Die Namen der Beisitzer werden ebenfalls nicht veröffentlicht nicht widerspricht. danke aber für die jetzige präzisierung.
der springende punkt bei der sache ist, ob die öffentlichkeit hinreichenden einblick in die zusammensetzung des gremiums hat, vor allem was die darin vertretenen meinungen und weltanschauungen betrifft.
das bundesverfassungsgericht hat in dem mutzenbacher-urteil von 1990 ausdrücklich gerügt, dass die auswahl der beisitzer in dem damaligen jugendschutzgesetz unzulänglich geregelt sei, und verlangt, dass alle relevanten meinungen vertreten sein müssen.
es ist deswegen sehr relevant, ob die gesetzesnovelle von 2002 das verfahren in diesem punkt transparenter gemacht hat oder nicht.
siehe etwa auch diesen persönlichen bericht (von 2000) von erik möller (=Benutzer:Eloquence):
In der folgenden Pause verrät mir ein BPjS-Beisitzer des Lehrergremiums, dass seit dem Regierungswechsel zunehmend auch fragwürdige Gruppen wie katholische Erzieher an den Indizierungsentscheidungen mitwirkten. Da sich die Beisitzer turnusmäßig abwechseln, scheint es für einen Hersteller oft reine Glückssache zu sein, ob er an einen Moralfundamentalisten oder einen passionierten "Age of Empires"-Zocker gerät.
grüße, Hoch auf einem Baum 18:09, 13. Jul 2004 (CEST)

Guten Morgen, Hoch auf einem Baum, das "Mutzenbacher-Urteil" ist mir jetzt nicht präsent, aber ich gehe mal davon aus, dass bei der von mir oben eingestellten Liste "alle relevanten Meinungen" abgedeckt sind, indem diese Verbände und Einrichtungen ihre Vertreter in die Entscheidungsgremien schicken. Und was den Artikel von Erik Möller anbetrifft: Schon die eine Zwischenüberschrift "Freiheit von Gnaden Gottes und des Kaisers" verdeutlicht, dass er nicht an einer neutralen Darstellung der Bundesprüfstelle interessiert ist. Wir sollten uns bemühen, auf WP sachlich zu bleiben. Bislang ist das ja im Großen und Ganzen gelungen. Einen schönen Tag noch wünscht Nocturne 07:26, 14. Jul 2004 (CEST)

Zitate

Abgesehen davon, das mir der Sinn und Zweck solcher Zitatelisten nicht ganz einleuchtet.. was hat das folgende Zitat mit der Thematik zu tun?

  1. Mit Bürgern, die sich hemmungslos dem Genuß hingeben und keine ethische Gedankenwelt mehr kennen, kann keine staatliche Ordnung ihre Aufgaben erfüllen. -- Franz-Josef Wuermeling

Es ist nicht die Aufgabe der BpjM, den Bürger am Genuss zu hindern. Das kann sie glücklicherweise auch nicht. Bürger die keine "ethische Gedankenwelt kennen" kann ich mir gleich garnicht vorstellen.--EoltheDarkelf 03:02, 30. Nov 2004 (CET)

Hallo Eöl, dieses Zitat stammt aus der politischen Debatte um die ursprüngliche Einführung der BpjM in den 50ern und zeigt mMn ganz gut die dahinterstehende Idee. -- 84.57.64.131 09:23, 9. Dez 2004 (CET)

Meine Güte, da ist ja teilweise ganz schön viel POV drin. Macht fast den Eindruck, als hätten hier ein paar Minderjährige ihren Frust abgeladen. Oder hat jemand eine Quelle für "paternalistische Bevormundung" bzw. "Moralpanik-Attacke"? --Nocturne 09:22, 16. Mär 2005 (CET)

Wo siehst du das genau? In weiten Teilen des Artikels werden doch nur die Fakten erläutert und nur unter Kritik die (berechtigten) Einwände. --Habakuk <>< 13:52, 16. Mär 2005 (CET)

Zitate:

  1. Kritiker werfen der BPjM oft Zensur, paternalistische Bevormundung... vor. und
  2. Begründungen für ältere Indizierungen seien aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbare "Moralpanik-Reaktionen"

Keine Quellen, keine Belege, klingt stattdessen danach, als handele es sich bei den "Kritikern" um ein paar Jugendliche, die frustriert sind, dass sie nicht alle Computerspiele kaufen können. Gruß --Nocturne 13:58, 16. Mär 2005 (CET)

Zu 1: siehe [1] und [2]
Zu 2: Siehe Jugendschutzgesetz, das ja die mögliche Überprüfung der Indizierung nach einem bestimmten Zeitraum beinhaltet, da sich die Werte- und Moralvorstellungen ändern und vieles was früher indiziert wurde jetzt nichtmehr indiziert wird. Im aktuellen BPJM aktuell wird das beispielsweise bei drei Songs der Ärzte durchgekaut (zwei wurden aus dem Index genommen, Geschwisterliebe ist immer noch drin [und damit AFAIK das ganze Album]). --Habakuk <>< 09:48, 17. Mär 2005 (CET)

Guten Morgen, ich störe mich nicht an der Tatsache, dass so etwas erwähnt wird. Das ist ja auch erforderlich. Ich störe mich an den gewählten Begriffen, die ich in den von dir benannten Quellen nicht auffinde. Man könnte im Sinne des NPOV eine gemäßigtere Formulierung finden. Das würde WP wohltuend abheben von den Ergüssen, die gegen die Einrichtung BPjM stänkern. Gruß --Nocturne 09:56, 17. Mär 2005 (CET)

Hi, jetzt habe ich dich verstanden. Die Begriffe zu 1 sind denke ich so ok (wenn man Zensur in faktische Zensur umwandelt) bei 2 kann man unter Umständen umformulieren, ich denke aber auch, dass „Moralpanik-Reaktionen“ den Vorwurf der Kritiker abdeckt. --Habakuk <>< 17:43, 21. Mär 2005 (CET)

Hi, Habakuk, ich bin da leidenschaftslos, deshalb fummele ich an den Passagen auch nicht herum, aber mir ist das beim Lesen halt sofort aufgefallen, weil der Artikel im Großen und Ganzen sehr sachlich ist, aber an der Stelle plötzlich so einen eigenartigen "Knick" kriegt. Da dachte ich, sag mal was, denn anderen Lesern wird das vielleicht auch auffallen. Gruß --Nocturne 07:26, 22. Mär 2005 (CET)

Wann wird indiziert? Mehr Details

Hi, der Artikel ist recht informativ; aber ich halte ein paar mehr Details für erwähnenswert. Zum Beispiel die Information, dass die BPjM auch selbstständig ein Indizierungsverfahren einleiten kann; zumindest wird dies in dem Link nach www.medienzensur.de behauptet. Falls diese Information falsch ist, sollte man beim Link vielleicht darauf hinweisen.

Antwort: Die Information ist falsch

Ein weiteres Detail: Neben der im Artikel erwähnten Tatsache, daß die BPjM seit dem 1.April 2003 keine Medien mehr mit FSK oder USK Kennzeichnung indizieren kann, würde ich noch erwähnen, dass die bisher indizierten Medien mit einer solchen Kennzeichnung jedoch weiter indiziert bleiben.

Antwort: ja, das ist richtig

Des weiteren fände ich eine Beschreibung interessant, was für indizierte Medien im Fernsehen gilt. Ich habe jedoch nicht wirklich herausfinden können, welche Rechtslage da nun herrscht. Vielleicht könnte sich jemand opfern, dies genau zu ermitteln? Folgende Fragen müssten dabei geklärt werden:

Antwort: Für Fernsehen gelten die rundfunkspezifischen Bestimmungen der Länder

Wann kann eine geschnittene Fassung eines indizierten Films im Fernsehen laufen?

Antwort: Das entscheiden die Sender aus eigener Auffassung heraus. Nachträgliche Beschwerden werden von den Landesmedienanstalten behandelt.

Muss die geschnittene Fassung nochmal der BPjM oder nur der FSF vorgelegt werden?

Antwort: Nein

Erstellt der Sender oder der Herausgeber des Films die geschnittene Fassung?

Antwort: Der Sender

Soweit erstmal meine Anregung. Ich bin leider nicht der größte Forumulierungskünstler; also vielleicht könnten hier Vorschläge gemacht werden, wie wir die Informationen in den Artikel einbauen (oder auch weglassen). --Käpt'n zur See 12:25, 9. Sep 2005 (CEST)

Ich hab die Antworten dazwischengesetzt. --Nocturne 12:41, 9. Sep 2005 (CEST)

Hi Nocturne, nochmal zur Frage "Muss die geschnittene Fassung nochmal der BPjM oder nur der FSF vorgelegt werden?" Hierzu kam ich mit der Formulierung, die sich in §13 der Richtlinien der FSF befindet, nich ganz klar: "Programme, die mit einem von der Bundesprüfstelle indizierten Medium inhaltsgleich sind oder vor der Vornahme von Schnitten inhaltsgleich waren, werden vor ihrer Freigabe durch die Bundesprüfstelle nicht geprüft." http://www.fsf.de/fsf2/ueber_uns/bild/download/FSF_Richtlinien_gesamt.pdf Bist Du sicher, daß die Sendung weder der FSF, noch der BPjM vorgelegt werden muss? --Käpt'n zur See 13:07, 9. Sep 2005 (CEST)

Die Vorlage der Filme bei der FSF ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Sender können, müssen aber nicht vorlegen. Eine Vorlage würde ihnen aber einen Rückhalt geben, wenn es nach Ausstrahlung Ärger gibt. --Nocturne 13:58, 9. Sep 2005 (CEST)

Aber wie kann es denn Ärger geben, wenn die BPjM dies abgesegnet hat? Denn der FSF kann der Film ja nicht vorgelegt werden, solange die BPjM nicht entschieden hat. Man hat also doch nur die Wahl zwischen beiden Institutionen und keiner von beiden, oder? --Käpt'n zur See 18:28, 9. Sep 2005 (CEST)

Die BPjM segnet ja nichts ab, was die Sender auszustrahlen gedenken. Ärger kann es geben, wenn jemand sich wegen der Ausstrahlung an die zuständige Landesmedienanstalt wendet und die ein Verfahren gegen den Sender einleitet. --Nocturne 09:08, 12. Sep 2005 (CEST)

Ich meine ganz konkret diesen Fall: "[Filme, die] vor der Vornahme von Schnitten [mit einem indizierten Film] inhaltsgleich waren, werden vor ihrer Freigabe durch die Bundesprüfstelle nicht geprüft" Also: eine geschnittene Version eines indizierten Films soll im Fernsehen laufen. Die FSF kann den Film nicht prüfen, weil die ungeschnittene Fassung indiziert ist. Der Sender legt den Film also der BPjM zur Freigabe vor. Sie gibt die Version frei (das meinte ich mit absegnen). Kann es jetzt noch Ärger geben?

Die BPjM prüft, ob der Film noch ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich ist mit der indizierten Version. Stellt sie fest, dass die wesentliche Inhaltsgleichheit mit den Kürzungen nicht mehr gegeben ist, kann die FSF natürlich prüfen. Ärger wird es dann nicht geben dürfen. --Nocturne 13:36, 12. Sep 2005 (CEST)

zu Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien#Indizierung_so_genannter_.22FKK-Magazine.22

Ich denke der Absatz wird mit dem Weblink auf Kinder sind Pornos] umfangreich behandelt. In dem Artikel sind mehrere Kritikpunkte an der Spruchpraxis enthalten, die in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht in diesem Umfang eingefügt werden können - Deswegen sollte auch ein einzelner Punkt nicht in einem Halbsatz ohne Quellenangabe im Wikipedia-Artikel ergänzt werden. --Habakuk <>< 15:25, 25. Jan 2006 (CET)

Aufgrund der besonderen Problematik - in einem freiheitlichen Staat darf keine Zensur vorkommen - ist diese Information im Artikel wohl angebracht. Das Verstecken derart wichtiger Informationen in Sekundärlinks, geschieht sonst nur beim Bau von Hyperraumumgehungsstraßen. Im Übrigen handelt es sich bei Deiner Anmerkung nicht um eine ausgewogene Kritik. Denn dann hättest du die nicht begründeten Reverts begrüßen sollen. Es entsteht der Eindruck, dass hier einige Nutzer ein Interesse daran haben, Informationen zu unterdrücken, denn sie scheuen eine sachliche Begründung wie der Teufel das Weihwasser.

Der Link zu Kinder sind Pornos ist Imho unnötig, da er mir, als ich den TExt durchleste eine große selbstbeweihräucherung ist und keinen Neutralen standpunkt vertritt. Abgesehen davon das indirekt versucht weird das Pädophilenproblem zu verharmlosen mit aussagen die höchstwahrscheinlich aus der luft gegriffen sind. Gruß Son-of-Dorn

Der neutrale Standpunkt ist ein Prinzip, das für Wikipedia-Artkel gilt, es ist keine Anforderung an den Inhalt der in einem Wikipedia-Artikel verlinkten Webseiten (sonst dürfte man ja auch nicht auf die Seite der Bundesprüfstelle selbst verlinken).
Dass dort versucht werde, das Pädophilenproblem zu verharmlosen ist deine persönliche Ansicht (und übrigens ein ziemlich heftiger Vorwurf, mit dem man nicht so ohne weiteres um sich werfen sollte).
Der Artikel ist aus einer persönlichen Perspektive geschrieben, erscheint mir jedoch inhaltlich fundiert und informativ. Ich habe den Link deswegen wieder eingefügt. grüße, Hoch auf einem Baum 11:56, 5. Apr 2006 (CEST)
Der Artikel wurde in einem etabliertem Online-Medium (Telepolis) eines großen deutschen Verlags herausgebracht. Ich unterstütze den Link auf den Beitrag in diesem Artikel, da er fundierte Kritik an der BPjM enthält. --Habakuk <>< 15:43, 5. Apr 2006 (CEST)

Anm. vom Autor des Artikels: Es handelt sich um einen Zweiteiler. Der erste Teil hat den Titel "Computer sind Waffen". Gerald Jörns hatte damals die Tagung ebenfalls besucht und parallel einen Artikel verfasst: "Jugendschützer bilden sich fort". Jörns steht der BPjSM deutlich positiver gegenüber -- deshalb wäre es vielleicht am sinnvollsten, alle drei Artikel zu verlinken (evtl. in einem Abschnitt "Literatur" statt "Weblinks"? TP ist ein journalistisches Angebot). Aus offensichtlichen Gründen werde ich die Seite aber nicht selbst bearbeiten. Grüße,--Eloquence 01:01, 7. Jul 2006 (CEST)

Selbst mit dem Verweis auf einen, der Bundesprüfstelle positiver gegenüberstehenden Artikel, scheint der verlinkte Artikel mir in seinen Verweisen auf die kindliche Sexualität äussert tendenziös und auch bedenklich.Selbst wenn mit ihm keine Agenda verfolgt wurde, was ich nicht unterstellen möchte, so finde ich ihn als Quelle einfach entschieden zu subjektiv. Die ablehnende Haltung des Autors gegenüber einer ihm als "unwissenschaftlich" erscheinenden Lehrmeinung über die Problematik der Kinderpornographie tritt in einer recht unangenehmen Demagogie gegen die Vortragshaltenden zu tage,die es recht schwer macht die angebotenen Fakten vorurteilsfrei zu lesen. Nun ist es dem Autor selbstverständlich unbenommen seine Einschätzung subjektiv zu schildern und auch seine Emotionen beim Besuch der Veranstaltung in seinen Text einfliessen zu lassen, als Quelle jedoch eignet er sich dadurch nach meiner Meinung nicht.Ich wäre dafür den Link zu entfernen.--Lydia Esche 18:50, 7. Nov. 2006 (CET)

Siehe weiter oben - wurde schon alles gesagt. Auch kritische Auseinandersetzung mit der Thematik ist wichtig. --Habakuk <>< 13:59, 10. Nov. 2006 (CET)

So gesehen..

Unsere achso tolle BPJM, die nach dem Krieg gegründet wurde, um rechtsextreme Schriften einzudämmen, will jetzt krampfhaft den Moralapostel spielen(wohlbemerkt bei irrealen Video-Games) um nicht in der Bedeutungslosigkeit zu Versinken. Diese "Behörde" überschreitet eindeutig ihre Kompetenzen, ein volljähriger Mensch wird doch in unserer führenden Industrienation soweit geschult worden sein, dass er sich selbst ein Bild machen, Realität von Fiktion unterscheiden ujnd eigenständig entscheiden kann, ob er sich dem ORIGINAL-Inhalt aussetzen möchte. Es ist in Ordnung, wenn derart brutale Spiele wirklich auf Personalausweis nur an Volljährige verkauft werden, was dann aber auch konsequent durchgesetzt, am besten per Gesetz verbindlich gemacht werden müsste. Aber an Erwachsene (!) dann noch ENTSCHÄRFTES Material abzugeben, finde ich eine Bodenlose Freichheit. Ich muss mir doch nicht seitens des Staats unterstellen lassen ich wäre nicht in der Lage in diesen Belangen für mich selbst zu entscheiden und daraus resultierend psychisch labi bin, unter Realitätsverlust leide, oder was auch immer als "Begründung" herangezogen wird. Fakt ist das ein Egoshooter light einfach nur halb so viel Spass macht und ich mich als mündiger Bürger beleidigt, bevormundet und in meinen Grundrechten verletzt sehe. Hinzu kommt, daas wenn ich auf einen fiktiven Menschen schiesse und mir nicht als Ton und Bildausgabe die Konsequenzen meines Handelns vor Augen geführt werden, das Töten verharmlost wird. Manchmal frag ich mich ob diese "Experten" besagter Behörde in ihrer Traumwelt leben. Die müssen uns vor nichts schützen sondern, wir müssen von denen geschützt werden. Ausserdem kommen die Originalversionen immer in die Hände derjenigen, die sie unbedingt haben wolen, entweder man bestellt wsie sich im Ausland oder sharet sie illegal übers Internet. Die Zensur verärgert nicht nur den Konsumenten, sondern schädigt auch noch die Wirtschaft. Selbstbestimmung ade mfg AB

ah ja, gähn. Schon genau gelesen, was die BPjM macht ? Oder evtl. einfach aus dem hohlen Bauch raus schön viel Text investiert.
--Nocturne 17:58, 4. Jan. 2008 (CET)
Es ist doch nicht bestreitbar, dass die BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) für vieles, nicht aber den Jugendschutz zuständig ist, der in den Händen anderer Institutionen liegt. Vielmehr besitzt sie die Aufgabe die Presse gesetzlich zum Totschweigen von Medien, die von eben erwähnten anderen und verbindlichen Institutionen wie der USK bereits für Jugendliche verboten sind, zu verpflichten und dem Handel deren erfolgreichen Vertrieb praktisch unmöglich zu machen. Diese Maßnahme betrifft ausschließlich volljährige Personen und kommt einem Verkaufsverbot nahe. Zudem macht es das faktische Verbot des bloßen Erwähnens indizierter Medien unmöglich, differenziert damit umzugehen und kritisch auf dessen Inhalt einzugehen. Diese Art von Zensur darf in einem Rechtsstaat nicht vorkommen und untergräbt die künstlerische Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
--WiihatMii 02:19, 13. Okt. 2009 (CEST)
Das mag man so sehen, es ist aber nicht Aufgabe einer Enzyklopädie die Handlungsweise einer Institution zu kritisieren. Kritik von anderen relevanten Personen kann natürlich dann eingeführt werden, wenn diese für den Artikel relevant ist. --Gripweed 10:30, 13. Okt. 2009 (CEST)

Siegel der BPjM?

Gibt es eine äußere Kennzeichnung, wenn Filme auf der Liste A stehen und somit durch die BPjM geprüft wurden oder ist das egal? Wenn ein Film nicht von der FSK, sondern nur von der BPjM geprüft wurde (was dann ja nicht zwangsläufig heißt, dass die SPIO/JK schon geprüft hat, oder?), bekommt der Film dann nach dem Setzen auf die Liste A bzw. auch auf die Liste B (was ja sein kann, sofern noch kein Gericht den Film beschlagnahmt) automatisch ein KJ-Siegel der FSK? Weil sonst würde ja auch kein FSK-Siegel bestehen, genauso wenig wie ein SPIO/JK-Siegel... Habe ich da was falsch verstanden? Grüße --MalteF 17:37, 20. Apr. 2008 (CEST)

Nein, eine solche Kennzeichnung gibt es nicht. Das KJ-Siegel ersetzt das FSK-Siegel, wenn die FSK eine Prüfung verweigert. Eine Juristen-Kommision hat dann die mögliche Strafbarkeit des Produkts getestet und für negativ befunden. Diese Kennzeichnung hat allerdings keinen rechtlichen Einfluss. Die Indizierung ist unabhängig davon. Allerdings werden nur FSK 18 und KJ-Titel indiziert, das war früher nicht so. --Gripweed 19:31, 20. Apr. 2008 (CEST)
Meines Wissens können KJ-Artikel nicht mehr indiziert werden, oder? Jedenfalls nicht sofort, d.h. es müsste so sein, dass die BPjM den Film überprüft und dadurch die FSK das Ganze gar nicht mehr macht. Also wird bspw. der Film auf Liste A oder Liste B gesetzt und es gibt noch gar keine FSK-Einstufung. Wenn er dann aber auf Liste A steht, müsste er doch ein Siegel bekommen, ebenso, wenn der Film überprüft wird, nachdem er bei der SPIO/JK war und zuvor logischerweise von der FSK abgelehnt wurde. Berichtigt mich, wenn ich da nicht durchblicke!! Danke. --MalteF 23:16, 20. Apr. 2008 (CEST)

Also hier schwirren einige Fehlinformationen rum. Ein Film, der ein KJ-Siegel der FSK erhalten hat, kann unter keinen Umständen indiziert werden. Gleiches gilt natürlich auch bei einem Jugendfreigabe-Siegel (bis 1985 konnten aber sogar FSK-16-Filme indiziert werden, was gar nicht so selten vorkam).

Indiziert werden können heute jedenfalls nur Filme mit dem alten FSK-18-Siegel (das heute nicht mehr erteilt wird), mit JK-Siegel oder ganz ohne Freigabe. Für Liste A oder B gibt es kein besonderes Siegel. Wenn die BPjM eine Indizierung ablehnt, ist davon auszugehen, dass der Film problemlos bei der FSK freigegeben wird. Dies erfolgt aber nicht automatisch. FSK-Prüfungen müssen beantragt werden und kosten auch einiges.

--SergioSalvati 11:30, 22. Apr. 2008 (CEST)

Äh, natürlich wird das FSK-18-Siegel weiter verteilt... Ich denke das Problem ist, dass der Fragesteller FSK, BPJM und JK zusammenwirft. Die FSK ist für die Alterseinstufung verantwortlich, die JK überprüft den Film auf strafrechtliche Inhalte und gibt eine Empfehlung, wenn die FSK die Prüfung verweigert. Die BPJM ist für die Indizierungen verantwortlich und prüft auf Antrag Filme aus dem Bereich FSK 18, JK und ohne Freigabe. Das mit dem kJ stimmt meines Wissens nicht ganz. Sind die Filme nicht automatisch indiziert? --Gripweed 09:15, 23. Apr. 2008 (CEST)

Das FSK-18-Siegel wird seit der letzten Änderung des Jugendschutzgesetzes, also schon seit etlichen Monaten, nicht mehr erteilt. Es wurde durch das KJ-Siegel (keine Jugendfreigabe) der FSK ersetzt (nicht zu verwechseln mit dem JK-Siegel, mit dem die JK (Juristenkomission) die strafrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt). Filme mit KJ sind weder automatisch indiziert noch könnnen sie überhaupt indiziert werden. Deswegen liegen sie ja auch in jedem Kaufhaus und in jedem Elektronikmarkt ganz offen aus, was bei indizierten Filmen verboten wäre.

--SergioSalvati 14:59, 23. Apr. 2008 (CEST)

Ah ok, danke. Weblink. was machen dann die Prüfer bei der BPJM noch? --Gripweed 15:25, 23. Apr. 2008 (CEST)
Zur vorherigen Anmerkung: Ich habe das nicht durcheinander geworfen - mir war die jeweilige Unterscheidung schon klar, habe allerdings lediglich kleine Probleme da durchzuschaun. Die Abschaffung des 18er-Siegels war im April 2003 - steht auch irgendwo bei Wiki glaube ich. Was hat das denn für einen Sinn, dass KJ-Artikel nicht mehr indiziert werden können? Wird dann praktisch angenommen, dass wenn die FSK so einen Film schon frei gibt und nicht an die SPIO überträgt, der Film nicht so schlimm sein kann, um für eine etwaige Beschlagnahmung/Indizierung geeignet zu sein?`--MalteF 16:30, 27. Apr. 2008 (CEST)

"... die Kriterien für Pornographie in den USA wesentlich schärfer ausgelegt werden als in Deutschland."

Gibt es dafür Belege? Klingt für mich nach hohlem Bauch mit diesem ganz besonderen Anti-Bush-Feeling... -- 212.63.43.180 15:50, 7. Mai 2008 (CEST)

Vergleiche die Altersfreigaben von Filmen in D und USA... - das hat weder mit Bush jr. noch mit Bush sen. zu tun, das ist schon länger so. --Habakuk <>< 16:42, 7. Mai 2008 (CEST)

Zumindest im Printbereich stimmt diese Feststellung so pauschal nicht. In manchen Staaten der USA gelten bestimmte Sexmagazine, die bei uns keinerlei Chance hätten, in normalen Zeitschriftengeschäften angeboten zu werden, nicht als Pornographie. --SergioSalvati 14:10, 9. Mai 2008 (CEST)

Die Seite http://www.bpjm.com/ .

Beim sichten dieser Liste nach der Kostenlosen Anmeldung hat Antivir mehrmals Virenalarm gemeldet.Kann mal jemand prüfen ob das bei ihm auch der Fall ist oder handelt es sich da um einen bedauernswerten Irrtum?

Ich würde übrigens jeden davon abraten die wirkliche Nummer seines Personalausweises anzugeben.Nehmt lieber die Nummer von Erika Mustermann http://www.dat-spielkind.de/wordpress/wp-content/uploads/personalausweis_musterfrau.jpg ... . Hat bei mir jedenfalls geklappt.--Weiter Himmel 10:22, 20. Nov. 2009 (CET)

Ja, ein Skript auf der Seite löst manchmal den Virenalarm aus. Ein wirklicher Virus ist es aber nicht. Wird auch im Forum diskutiert. --Gripweed 17:57, 20. Nov. 2009 (CET)

Der manipulierte link von "Liste aller indizierten oder beschlagnahmten Trägermedien" auf die o.g. kommerzielle Seite ist immer noch da. Kümmert sich jemand darum? -- 80.134.71.68 10:08, 10. Jun. 2011 (CEST)

Link ist ok. -- Habakuk <>< 15:10, 10. Jun. 2011 (CEST)

Liste auf Privater Homepage

Ich werde den Verweis auf die private Internetpräsenz, auf der sämtliche Indizierungsdaten bereit gestellt werden, sowie den dazugehörigen Textabschnitt entfernen. Die BPjM weist ausdrücklich darauf hin, dass aus Gründen des Jugendschutzes keine Bereitstellung der Daten im Internet erfolgt. Da Wikipedia heutzutage der erste Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche ist, die bei Google nach der Liste suchen, ist der Verweis zu entfernen.-- 78.48.71.51 11:27, 22. Jun. 2010 (CEST)

Und außerdem löschen wir alle Artikel zum Thema Bibliothek, da man auch dort BPjM-Aktuell einsehen kann. --Habakuk <>< 12:08, 22. Jun. 2010 (CEST)
Es erfolgt keine Bereitstellung der Daten ihrerseits. Allein das werbewiksame Darstellen ist in Deutschland untersagt. Das wird leider von manchen so interpretiert, dass jede unkritische öffentliche Erwähnung indizierter Titel werbewirksam sein könne, was es nicht ist. Daher sehe ich keinen Grund, eine Liste indizierter Titel nicht in die deutschsprachige Wikipedia aufzunehmen. Der Jugendschutz besteht nicht darin, Jugendlichen die Existenz indizierten Materials zu verschweigen, sondern darin, dass sie es sich nicht beschaffen können. --PowerZDiskussion 19:14, 7. Jul. 2011 (CEST)

Bücher

Aus dem bisherigen Artikel geht kaum hervor, daß die Bundesprüfstelle auch den Verkauf bestimmter Bücher untersagt. Es sind ca. 700 Titel, die auf einem nicht öffentlich zugänglichen Index stehen. Quelle: http://bazonline.ch/kultur/buecher/Die-boesen-Buecher/story/29632559

Ich schreibe dies auf der Diskussionsseite, da ich diese Info erst gegengecheckt und diskutiert wissen möchte. Aber ich finde, falls das ansatzweise stimmt, wäre es eine wesentliche Info, die im Hauptartikel fehlt. -- 88.75.71.213 20:40, 26. Jan. 2012 (CET)

Ich hab nur die ersten Absätze gelesen, da werden aber schon falsche Informationen verbreitet. Mein Kampf ist nicht indiziert, das Urheberrecht dafür läuft allerdings erst demnächst hat - und das liegt beim Bayerische Finanzministerium (?), das bis jetzt keine Neuauflagen verlegt hat (und alle "Raubkopien" verhindert hat). --Habakuk <>< 23:27, 26. Jan. 2012 (CET)

FSK

Habe mal gehört, sobald die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Kino- und Filmindustrie) ein Rating für einen Film abgebe, dürfe die Bundesprüfstelle diesen Film nicht mehr prüfen und nicht mehr indizieren? Ist das wahr? Demnach hätte derjenige die alleinige Zuständigkeit, der schneller seine Bewertung abgibt?--87.155.62.144 12:11, 20. Jan. 2013 (CET)

Es könnte sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Aggro_Ansage_Nr._1#Ergebnis --Gabbahead. (Diskussion) 19:03, 21. Jan. 2013 (CET)

pov-absatz entfernt

hallo, ich habe den folgenden absatz entfernt:

=== Bundesprüfstelle im Spiegel der Berichterstattung ===
Dass das Indizierungsverfahren ein sehr rechtsförmiges, dem Gerichtsprozess angepasstes Verfahren ist, spiegelt sich in den Medien häufig überhaupt nicht. Als seien Artikel 5 Absatz 1 GG (in welchem auch die Pressefreiheit geschützt ist) und Artikel 5 Absatz 2 GG mit seinen Einschränkungen der Freiheitsrechte auf gegenläufige Positionen festgelegt, bevorzugten und bevorzugen viele Journalisten den Schulterschluss mit denen, die die Medienfreiheit des Artikel 5 Absatz 1 GG für sich ebenfalls in Anspruch nehmen. Wie das umgesetzt wird, belegen u.a. auch einige der unten zitierten Weblinks: Die Berichterstattung erfolgt im Stil des Feuilletons, dem man am ehesten eine von Emotionalität getragene Darstellungsweise und eine überzogene Wortwahl nachsieht.

begründung: dieser absatz ist pov pur. dass das Indizierungsverfahren ein sehr rechtsförmiges, dem Gerichtsprozess angepasstes Verfahren sei, ist eine meinung - es lassen sich durchaus auch erhebliche unterschiede finden. Als seien Artikel 5 Absatz 1 GG (in welchem auch die Pressefreiheit geschützt ist) und Artikel 5 Absatz 2 GG mit seinen Einschränkungen der Freiheitsrechte auf gegenläufige Positionen festgelegt - selbstverständlich stehen ein grundrecht und seine schranken in einem spannungsverhältnis, dieser halbsatz versucht den grundlegenden konflikt, den zu regeln die behörde ja da ist, einfach in seiner existenz zu leugnen. die herablassende bemerkung zum schluss ist vollends unakzeptabel - "ist ja nur feuilleton, die sind leicht erregbar und kennen sich nicht aus".

es wäre für die andere seite ein leichtes (und wohl eher angebracht), ähnlich geringschätzig über solche medienberichte zu lästern, die pro indizierung sind - dies sind nämlich meist sensationslüsterne reißer in boulevardblättern und im privatfernsehen, die genüßlich die angebliche grausamkeit einiger bilschirmpixel oder eines musikstücks beschreiben, während sie doch selbst --- und so weiter: der populistische bundeskanzler, die verklemmten katholischen erzieher, die selber noch nie ein computerspiel gespielt haben, etc etc -- wollen wir diese art von tiraden in einem enzyklopädieartikel lesen? grüße, Hoch auf einem Baum 09:34, 11. Nov 2004 (CET)

Scheint erledigt. --Michileo (Diskussion) 14:06, 28. Jun. 2013 (CEST)

Lemma

Die Bundesprüfstelle wurde zum 1 Mai 2021 in Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umbenannt, eventuell sollte der Artikel auf das neue Lemma verschoben werden. Spricht etwas dagegen? fg Agathenon  17:47, 26. Mai 2021 (CEST)

Was sollte denn dagegensprechen? Da sich hier sonst niemand geäußert hat, verschieb ich das einfach mal.--Steigi1900 (Diskussion) 11:12, 11. Jul. 2021 (CEST)
Erledigt.--Steigi1900 (Diskussion) 11:15, 11. Jul. 2021 (CEST)

Indizierung nur in Deutschland?

Mich würde interessieren, ob es die Indizierung eigentlich nur in Deutschland gibt. Mir fiel bei Film- und Musikartikeln auf, dass in Klammern oft genannt wird, wann ein entsprechendes Werk indiziert wurde. Das bezieht sich dann aber nur auf die Bundesrepublik, oder? Für Österreich und die Schweiz ist das dann ohne Bedeutung? Müsste man das dann nicht bei solchen Hinweisen ergänzen, also Angaben wie in Deutschland indiziert? Die deutschsprachige Wikipedia ist ja für alle deutschsprachigen Gebiete da und sollte daher nicht die Sichtweise der Bundesrepublik voraussetzen. Vindolicus (Diskussion) 17:15, 16. Dez. 2020 (CET)

Die Indizierung gibt es so nur in Deutschland und ist natürlich nur für Deutschland gültig, aber auch andere Länder haben durchaus strikte Regeln und sogar Verbreitungsverbote - so darf ein z.B. Film ohne Freigabe der BBFC im Vereinigten Königreich nicht verbreitet werden (https://www.bbfc.co.uk/about-us/faqs "The Video Recordings Act 1984 (VRA) makes it illegal to supply any video, DVD or BluRay in the UK which is not classified by the BBFC."). Der Begriff "indiziert" dürfte von sich aus eindeutig auf den Status in Deutschland hinweisen, da es einen solchen Vorgang in Österreich und der Schweiz nicht gibt. --Chris Retro (Diskussion) 21:17, 13. Mai 2024 (CEST)