Diskussion:Einrichtung nach Art. 36 Einigungsvertrag

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:EF:170D:4515:C066:9B94:7526:5101 in Abschnitt Problematisches Lemma

Problematisches Lemma

Bearbeiten

Ich finde diesen Artikel recht problembehaftet. Wenn ich es recht verstehe, wurden der bestehende DDR-Fernseh- und Rundfunkbetrieb weitergeführt und nur organisatorisch als eine Einrichtung, wie sie im Einigungsvertrag beschrieben ist, zusammengefasst. Ich bezweifle, ob "Einrichtung nach Art. 36 Einigungsvertrag" die richtige Bezeichnung dafür ist. Denn offenbar firmierten die Sender weiterhin unter "Rundfunk der DDR" und "Deutscher Fernsehfunk". Der Artikel müsste IMHO umgebaut werden in etwas wie Geschichte des DDR-Rundfunks nach der Wende oder so, am besten etwas, was nicht so holprig ist, wie mein Vorschlag. Wichtig und behaltenswert scheint mir der Inhalt auf jeden Fall zu sein.--Emergency doc (D) 17:15, 6. Dez. 2015 (CET)Beantworten

+ 1 --Hahnenkleer (Diskussion) 16:12, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Nein, die Bezeichnungen blieben keineswegs: Mit der Volkskammerwahl im Frühjahr 1990 wurde das Fernsehen der DDR in Deutscher Fernseh-Funk umbenannt, und der Rundfunk der DDR in Funkhaus Berlin; beide wurden gleichzeitig mit Gesetz der Volkskammer unmittelbar zu öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umgewandelt. Bereits ab Oktober und November 1989 wurden die medienpolitischen Aushängeschilder von ZK und SED-Politik eingestellt, zu Rücktritt und Kündigung gezwungen. Die verbliebenen Mitarbeiter gehörten zu den wichtigsten Organisatoren und Teilnehmern der Alexanderplatz-Demonstration vom November 1989.
Ab 1990 war es dann ein ähnlicher Einschnitt wie 1949 bei Gründung der DDR: Politische Säuberungsmaßnahmen zur Entlassung eines Großteils des Radiopersponals in Leitungsfunktionen, teils ebenfalls in Verbindung mit Gerichtsprozessen (wenn auch nun offiziell gegen Privatpersonen und nicht gegen Funktionsträger, auch wenn es 1949 wie 1990ff um Spitzel- und Spionagevorwürfe ging); von Sommer 1990 bis Ende 1991 übernahmen von der demokratisch gewählten Volkskammer ernannte unbelastete Autoren und Bürgerrechtler Leitung und Programmproduktion, die dann auch nach 1991 großteils bei ORB, MDR und DLF Kultur geblieben sind. --2003:EF:170D:4515:C066:9B94:7526:5101 13:04, 6. Okt. 2022 (CEST)Beantworten