Diskussion:Fahrrad
Zum Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
"Reach" und "Stack" als Kennzahlen für die Rahmengeometrie
BearbeitenGrafik etc hier. Imo im Artikel erwähnenswert. --Neun-x (Diskussion) 06:09, 26. Nov. 2017 (CET)
Leistungsbedarf durch Wind- und Fahrwiderstand
BearbeitenVermisse im Artikel übliche Leistungsbedarfskurven. Gerne auch mit Berücksichtigung der Fahrhaltungen, da der Cw-Wert sicher nicht unerheblich davon abhängt. --1-1111 (Diskussion) 17:59, 27. Nov. 2017 (CET)
- Da ist zu kompliziert für Wikipedia. --M@rcela 18:06, 27. Nov. 2017 (CET)
Abschnitt "Einsatz im 20. Jahrhundert"
BearbeitenErst nach den Ölkrisen in den 1970er Jahren und wachsendem ökologischen Bewusstsein erlangte das Fahrrad in den Industrieländern Europas wieder größere Bedeutung
Wie genau sah die Ölkrise und das wachsende ökologische Bewusstsein zB in der DDR aus und wie zeigte sich dort die zwischendurch dann ja gesunkene Bedeutung des Fahrrads? --Robert John (Diskussion) 14:32, 14. Aug. 2018 (CEST)
- Das Fahrrad hatte in der DDR immer eine höhere Bedeutung als in westlichen Ländern. Die Arbeitsstelle lag nah und das wertvolle Auto hat man möglichst nicht sehr oft bewegt, außerdem war Benzin mit 1,50/1,65 sehr teuer. Die Ölkrise hat man in der DDR fast nicht wahrgenommen. --M@rcela 12:36, 15. Aug. 2018 (CEST)
- Dann kann der Satz so nicht stehenbleiben, da es mit der DDR ein Industrieland gab, in dem die Bedeutung des Fahrrads zwischenzeitlich nicht abgenommen hatte. --Robert John (Diskussion) 16:24, 20. Aug. 2018 (CEST)
Nochmal die Frage: zB in der DDR gab es weder Ölkrise noch wachsendes ökologisches Bewusstsein (als Einflussfaktoren auf die Fahrradnutzung). Dass die DDR ein Industrieland Europas war, dürfte unbestritten sein. Wieso steht also diese irreführende Darstellung (ebenso wie In den 1960er Jahren war ein allgemeiner Wohlstand in der industrialisierten Welt entstanden, dem zufolge das Fahrrad durch Motorräder und schließlich Autos verdrängt wurde) noch im Artikel? --Robert John (Diskussion) 09:08, 2. Jul. 2020 (CEST)
- @Robert John: Nachdem ich den Überarbeiten-Baustein schon entfernt hatte, habe ich die „industrialisierte Welt“ ein wenig relativiert. Ich nehme an, dass die DDR nicht ausdrücklich als armes Land genannt werden soll. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 16:28, 28. Mär. 2021 (CEST)
Das ökologischste Verkehrsmittel
BearbeitenWie ist der Wirkungsgrad für eine Fortbewegungsart definiert? Allgemein eta ist das immer Nutzen / Aufwand, wenn der Aufwand eine Energie ist und der Nutzen eine fortbewegte Wegstecke, kommt bei der Division nicht % raus? Woher stammt die Zahlenangabe 20-28% ?
Dritte Meinung(en) erbeten: Artikel:Biopace
BearbeitenDas meiste setht schon in der Überschrift. In der Disk zum Artikel:Biopace wird intensiv um allgemeine Inhalte zum "Nutzen" bzw. "Sinn & Zweck" von Biopace diskutiert. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Biopace&stable=1 Haupt-Streitpunkt ist aber dort der Abschnitt über CyFly. Falls jemand inhaltlich oder auf der Meta-Ebene etwas beizutragen hat, ist das sehr willkommen. --Picnicker74 (Diskussion) 08:06, 17. Mai 2019 (CEST)
Basisinfos zum Fahrrad nicht im Artikel zu finden
BearbeitenIn diesem Artikel sind folgende Basisinformationen zum Fahrrad nicht zu finden: Im Online-Auftritt von Fahrradgeschäften gibt es verschiedene Abteilungen, zwischen denen man sich häufig entscheiden muss, um überhaupt ein Fahrrad zu Gesicht zu bekommen. Da dies auf vielen Websites geschieht, handelt es sich dabei offensichtlich um solche Basiskenntnisse, von denen man annimmt, dass sie ein Besucher der Website schon besitzt. Ich nenne mal anhand eines Beispiels die auftretenden nach Fahrradtyp geordneten Abteilungen, die hier im Artikel geklärt werden sollten: ATB, BMX, Citybike, Crossbike, E-Bike, Faltrad, Hollandrad, Kinder, Jugend, Lastenrad, Mountainbike, Race, Trekkingbike, Urban-Bike. Bisher kommen die Begriffe im Artikel nicht vor oder werden als bekannt vorausgesetzt. Es wäre sehr sinnvoll, wenn diese Basiskenntnisse im Artikel durch Abgrenzung der charakterisierenden Eigenschaften dieser verschiedenen Typklassen vermittelt werden könnten. -- Tirkon (Diskussion) 09:53, 8. Mär. 2021 (CET)
- Ein Verweis auf diese Informationen steht da schon lange unter Fahrradtypen. --192.168.2.1 webinterface 09:35, 31. Aug. 2021 (CEST)
Zweiradprinzip: Das Laufrad von Drais
BearbeitenWelcher Informationsgewinn bezüglich der Geschichte des Fahrrades soll der*die Leser*in (m/w/d) aus "der geborene Freiherr und überzeugte Demokrat hat 1849 seinen Adelstitel abgelegt" entnehmen? Das gehört nicht hierher sondern sollte dem weiterführenden Artikel zu Herrn Drais zu entnehmen sein. --77.185.155.217 12:50, 10. Mär. 2021 (CET)
- Danke für den Hinweis. Hab die Passage gelöscht.--192.168.2.1 webinterface 09:44, 31. Aug. 2021 (CEST)
Ökologie ist mehr als der Wirkungsgrad
BearbeitenIm Abschnitt "Das ökologischste Verkehrsmittel" wird ausschliesslich der Wirkungsgrad beschrieben. Dabei gehoeren viele weitere Faktoren zur Oekologie eines Verkehrsmittels, beispielsweise die Herstellungsressourcen und die Lebensdauer. (Dort kann das Fahrrad ja durchaus auch punkten, was die Behauptung in der Ueberschrift dann gerechtfertigt.) Beim derzeit vorhandenen Inhalt des Abschnitts ist die Ueberschrift IMO eine inhaltlich ungestuetzte reine Behauptung. Derzeit waere "Das Verkehrsmittel mit dem besten Wirkungsgrad" die passende Ueberschrift. Ich denke jedoch, dass eher die Inhalte ergaenzt als die Ueberschrift geaendert werden sollten. --Meillo (Diskussion) 19:29, 11. Apr. 2022 (CEST)
- Einen Wirkungsgrad kann man grundsätzlich nur für etwas angeben, das eine Nutzenergie abgibt. Bei jeder, in Summe horizontalen Fortbewegung sind alle Widerstände Verluste. Im Gegensatz zum englischen haben wir in der der deutschen Sprache die Unterscheidung zwischen Wirkungsgrad und Effizienz. Eine Angabe vom Verbrauch je Transportleistung kann als Effizienz bezeichnet werden, hat aber auch nicht die Einheit %. --Helmigo (Diskussion) 09:33, 29. Okt. 2023 (CET)
String Bike
BearbeitenIch habe über diverse Youtube Videos von einem sogenannten String Bike erfahren und rege an, diesen Fahrradtyp hier oder im Artikel Fahrradtypen zu beschreiben. In der englischen Wikipedia gibt es einen (sehr kurzen) Artikel darüber. Dieser Artikel wurde ins Dänische, Norwegische und Ukrainische übersetzt. Vielleicht weiss ja jemand mehr zu dem Thema. --2003:C7:EF43:F300:85F7:45BD:DDC9:4E7E 11:26, 26. Dez. 2023 (CET)
- So kurz ist der Artikel in der englischsprachigen Wikipedia-Version nicht (mehr), hier der Link --2A02:3037:407:EA22:9AE1:FB53:BFBA:6280 17:27, 2. Nov. 2024 (CET)
Editwar zur Definition, dass Fahrräder ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben werden
BearbeitenBitte Editwar und unbegründetes Rücksetzen vermeiden.
Im Referenzierten Gesetzestext steht (§63a(2)) "Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe)."
Also ist der Satz falsch und widerspricht - wie in der ursprünglichen Änderung auch vermerkt - sowohl dem restlichen Text des Lemmas (Elektrofahrräder werden im Lemma erwähnt) als auch Elektrofahrrad. --Sebastian.Dietrich ✉ 09:14, 2. Nov. 2024 (CET)
- Mofas und Einräder sind auch Fahrräder.. Ralf Roletschek (Diskussion) 09:21, 2. Nov. 2024 (CET)
- Ich hab mal das "ausschließlich" wieder entfernt. Ist ja (siehe oben) eindeutig belegt, dass dem nicht so ist.
- Mofas und Einräder benötigen aber noch einen Beleg. Der Beleg spricht eindeutig von "min. 2 Räder" und "elektrischer Trethilfe" --Sebastian.Dietrich ✉ 09:49, 2. Nov. 2024 (CET)
- Gesetzestexte sind für technische Definitionen untauglich. Dummerweise haben weder Smolik noch Brown das Fahrrad definiert, also muß Literatur her. Ich schau mal morgen ins Fahrradlexikon. Weder einspurig noch zweirädrig, auch nicht nur Pedale oder Handkurbeln, auch nicht immer Nachlauf - die momentane Definition ist völlig falsch. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:57, 2. Nov. 2024 (CET)
- Also ich weiß nicht, was ihr da lest, aber im Gesetzestext steht: "(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
- Siehe: https://www.buzer.de/63a_StVZO.htm
- Also entweder man entfernt diesen Beleg und definiert das selbst oder man packt das ausschließlich wieder rein. In Absatz 2 steht nur, dass auch als Fahrrad gilt, nicht dass es ein Fahrrad ist. Aber das mag nur die juristische Sichtweise sein, die muss man sich nicht unbedingt zu eigen machen oder zumindest nicht in der Einleitung.
- Finde aber weiterhin unpassend zum einen einen Beleg für ausschließlich anzugeben und dann zu sagen, dass dieser Beleg etwas ganz anderes behaupten würde. --Alrael (Diskussion) 09:57, 2. Nov. 2024 (CET)
- Als Fahrrad gilt auch, heisst dass das dann auch ein Fahrrad ist. Dasselbe steht auch hier im Artikel und unter Elektrofahrrad.--Sebastian.Dietrich ✉ 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)
- Hier noch was [1]: Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man
- Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft angetrieben wird
- Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)
- Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (z.B. Elektrofahrrad)
- Kinderfahrräder (= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h), Kleinfahrzeuge und Microscooter gelten nicht als Fahrrad. --Sebastian.Dietrich ✉ 11:52, 2. Nov. 2024 (CET)
- Wenn man juristisch genau ist, eben nicht. Es gilt nur als solches, ist es aber nicht.
- Aber wie schon gesagt, das ist halt die juristische Sichtweise und das sagt der Beleg so. Siehe Absatz 1 oben.
- Wenn man einen anderen Beleg heranziehen möchte, wo es anders steht, kann man das gerne machen oder man erklärt halt, dass die anderen Arten auch als Fahrrad gelten. Das wäre auch vom Beleg gedeckt. Aber wenn man es wie jetzt einfach stehen lässt, betreibt man TF, weil man es klar anders als der Beleg sieht.
- Auch kann es nicht angehen, dass hier reviertiert wird, obwohl das die ursprüngliche Fassung war. Daher werde ich es bis zum Abschluss dieser Disk wieder in die ursprüngliche Fassung bringen. --Alrael (Diskussion) 15:48, 2. Nov. 2024 (CET)
- D.h. du ignorierst den 2ten Absatz und den 2ten Beleg, die beide das Gegenteil aussagen. Den 2ten Beleg hab ich jetzt mal eingebaut. --Sebastian.Dietrich ✉ 17:44, 2. Nov. 2024 (CET)
- Hier noch was [1]: Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man
- Als Fahrrad gilt auch, heisst dass das dann auch ein Fahrrad ist. Dasselbe steht auch hier im Artikel und unter Elektrofahrrad.--Sebastian.Dietrich ✉ 11:37, 2. Nov. 2024 (CET)
- Wen interessiert bei der Definition der DEUTSCHE Gesetzestext? Fahrräder gibt es weltweit --2001:9E8:86DC:5B00:5E73:B67:A962:49ED 11:39, 2. Nov. 2024 (CET)
- Hast du einen international gültigen Beleg? --Sebastian.Dietrich ✉ 11:52, 2. Nov. 2024 (CET)
- Hast du? --2001:9E8:86E9:C400:6B56:FDAB:97D3:2B3F 09:06, 3. Nov. 2024 (CET)
- Nein - ergo ist der deutsche Gesetzestext schon mal einer von mehreren für eine korrekte Definition. Wenn du nichts konstruktives zur Diskussion beitragen kannst, dann lass es bitte. --Sebastian.Dietrich ✉ 23:23, 3. Nov. 2024 (CET)
- Hast du? --2001:9E8:86E9:C400:6B56:FDAB:97D3:2B3F 09:06, 3. Nov. 2024 (CET)
- Hast du einen international gültigen Beleg? --Sebastian.Dietrich ✉ 11:52, 2. Nov. 2024 (CET)
Definitionen
BearbeitenAlso wir haben bisher folgende, teils unterschiedliche Definitionen von Fahrrad:
- BGBl. I S. 1282, 1283
- Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
- Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).“
- österreich.gv.at:
- Fahrzeug mit Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft angetrieben
- zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)
- elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (z.B. Elektrofahrrad)
Außer dass es sich um ein Fahrzeug handelt, haben die Absätze nichts gemein:
- ausschließlich Muskelkraft vs. elektrische Trethilfe vs. (rein)elektrisch angetrieben
- min. zwei Räder vs. keine Angabe zu Anzahl Rädern
- unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben (Roller) vs. mittelbar über Pedale oder Handkurbel durch menschliche Kraft angetrieben
d.h. der aktuelle Satz ist nicht nur falsch, die Definition lässt sich auch nicht auf einen Satz ohne "oder" reduzieren.
Anhand der Definitionen passt mMn am ehesten folgendes: "... ist ein für gewöhnlich einspuriges Landfahrzeug, das durch Muskelkraft - eventuell unterstützt durch einen Elektromotor - oder rein durch einen Elektromotor angetrieben wird." --Sebastian.Dietrich ✉ 18:25, 2. Nov. 2024 (CET)
- Bei deinem Vorschlag ist das Problem, dass du die Kurbelweise entfernt hast und bei dir auch E-Roller Fahrräder sein sollen, was in keinem der obigen Belege so steht, sondern durch die Nennlast begrenzt wird.
- Ich würde vorschlagen, dass man das in der Einleitung noch einfach hält und dann im Artikel noch den Begriff erklärt. Also insbesondere, was darunter fallen soll und was nicht.
- Mein Vorschlag wäre:
- "für gewöhnlich einspuriges Landfahrzeug, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen durch das Treten von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird. Daneben gibt es noch E-Bikes, welche jedoch mit einer elektrischen Trethilfe ausgestattet sind."
- --Alrael (Diskussion) 18:56, 2. Nov. 2024 (CET)
- Bitte lies nochmal das, was bei österreich.gv.at steht. Tretroller (d.h. ohne Pedale oder Handkurbel) sind ebenfalls Fahrräder (2. Punkt), ebenso rein elektrisch angetriebene Fahrräder (3. Punkt). --Sebastian.Dietrich ✉ 21:07, 2. Nov. 2024 (CET)
- Der Duden ist für Wikipedia zwar nicht maßgebend, aber die Definition in Duden, Deutsches Universalwörtrbuch, erscheint mir nicht schlecht bzw. überlegenswert: „zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind u. das durch Treten von Pedalen angetrieben wird“. Diesem Satz könnte als Ergänzung der Hinweis auf Fahrräder mit Hilfsmotor und E-Bikes folgen. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:29, 2. Nov. 2024 (CET)
- Da fehlen dann aber noch Einräder, Drei- und Vierräder, sowie Laufräder. --Sebastian.Dietrich ✉ 22:01, 2. Nov. 2024 (CET)
- "a two-wheeled vehicle that you sit on and move by turning the two pedals (= flat parts you press with your feet)"
- "A bicycle is a vehicle with two wheels which you ride by sitting on it and pushing two pedals with your feet. You steer it by turning a bar that is connected to the front wheel."
- "Bicycle, two-wheeled steerable machine that is pedaled by the rider’s feet. On a standard bicycle the wheels are mounted in-line in a metal frame, with the front wheel held in a rotatable fork. The rider sits on a saddle and steers by leaning and turning handlebars that are attached to the fork. The feet turn pedals attached to cranks and a chainwheel."
- Also wir sollten uns einig sein, dass Einräder, Dreiräder, Mehrräder nicht unter die einfache Fahrrad-Definition fallen sollten. Die elektronische Trethilfe sollte man auch erwähnen, aber den rein elektronischen Antrieb ohne selbst zu treten, konnte ich aus den obigen Definition jetzt nicht so klar rauslesen (bzw. das müsste man dann mit der Geschwindigkeitsbegrenzung breiter erklären, daher sollte das wenn unten aufgeführt werden), das wäre ja auch eher ein Motorroller. --Alrael (Diskussion) 09:59, 3. Nov. 2024 (CET)
- Wir sollten der Logik halber auch beachten, dass in der Einleitung des Artikels E-Bike das E-Bike anhand des Artikels Fahrrad erklärt wird. Demnach wäre es unlogisch, das E-Bike direkt in die Definiton einzufassen. Allerdings sollte auf dieses verwiesen werden. --Alrael (Diskussion) 22:42, 2. Nov. 2024 (CET)
- Da fehlen dann aber noch Einräder, Drei- und Vierräder, sowie Laufräder. --Sebastian.Dietrich ✉ 22:01, 2. Nov. 2024 (CET)
- Also ich würde unter die allgemeine Definiton von Fahrrädern nicht Tretroller packen, das sind - wie der Name sagt - Roller. Da ist das deutsche Gesetz auch strenger als die österreichische Website.
- Aber auch da kann wie beim E-Bike einfach ein Wikilink gesetzt werden und auf Tretroller verwiesen werden. Diese sind nur wie E-Bikes eben eine besondere Ausprägung von Fahrrädern, welche man besser extra erwähnen sollte, weil sonst die Definition nichtssagend wird, wenn sie versucht alles zu fassen.
- --Alrael (Diskussion) 22:57, 2. Nov. 2024 (CET)
- Ich betrachte vor allem das Einrad nicht als Fahrrad; denn zum gegebenenfalls kilometerweiten Fahren von hier nach da wurde es vermutlich nicht erfunden. Meiner Meinung nach ist es ein Spielzeug oder Sportgerät. Es könnte in der Einleitung des Artikels trotzdem im Anschluss an eine kurze Definition erwähnt werden, genau wie Dreiräder, E-Bikes, Fahrräder mit Hilfsmotoren und vielleicht noch Weiteres. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:04, 2. Nov. 2024 (CET)
- Der Duden ist für Wikipedia zwar nicht maßgebend, aber die Definition in Duden, Deutsches Universalwörtrbuch, erscheint mir nicht schlecht bzw. überlegenswert: „zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind u. das durch Treten von Pedalen angetrieben wird“. Diesem Satz könnte als Ergänzung der Hinweis auf Fahrräder mit Hilfsmotor und E-Bikes folgen. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:29, 2. Nov. 2024 (CET)
- Bitte lies nochmal das, was bei österreich.gv.at steht. Tretroller (d.h. ohne Pedale oder Handkurbel) sind ebenfalls Fahrräder (2. Punkt), ebenso rein elektrisch angetriebene Fahrräder (3. Punkt). --Sebastian.Dietrich ✉ 21:07, 2. Nov. 2024 (CET)
Leute, nicht wir machen die Definition bzw. entscheiden mittels Mehrheitsentscheid oder irgendwie, was jetzt ein Fahrrad sein darf und was nicht. Es gibt nunmal unterschiedliche Definitionen die _alle_ in die Definition einfließen müssen. Gerne mittels "auch" oder "üblicherweise", aber nicht "Fahrrad ist X. Und dann gibt es auch noch Y". --Sebastian.Dietrich ✉ 16:51, 3. Nov. 2024 (CET)
- Korrekt, wir machen keine Definition. Die sind bereits vorhanden und beziehen sich auf 2 Räder. Wie sollen da alle Definitionen einfließen lassen, wenn die sich widersprechen? (Am Beispiel der Radanzahl sprechen die meisten Definitionen von 2 Rädern und nur die Definition aus dem deutschen Gesetz spricht von 2 oder mehr Rädern) --Alrael (Diskussion) 17:56, 3. Nov. 2024 (CET)
- Wie geschrieben mittels "auch" oder "üblicherweise", oder einfach weglassen. Im Ö Gesetz wird die Anzahl der Räder auch nicht genannt (nur bei den Laufrädern). Transporträder bzw. Räder für motorisch eingeschränkte Personen haben z.B. oft 3 Räder.
- Du hast ja auch selbst vorgeschlagen "für gewöhnlich einspuriges Landfahrzeug" - also ohne Erwähnung der Anzahl der Räder. --Sebastian.Dietrich ✉ 18:51, 3. Nov. 2024 (CET)
- Ich wollte nicht vom aktuellen Stand abweichen, weil 2 oder mehr Räder schon gut passt. Nur Einräder sind wieder was anderes. Wegen mir können wir es so belassen (mind. 2 Räder) oder in nur 2 Räder abändern. Aber die Räder komplett wegzulassen fände ich falsch. --Alrael (Diskussion) 19:22, 3. Nov. 2024 (CET)
- Wenn ich mich noch mal einschalten darf: Ich finde die kurze Dedinition im Deutschen Universalwörterbuch gut und zutreffend. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:44, 3. Nov. 2024 (CET)
- Ich halte die Defintion aus dem Universalwörterbuch ebenfalls für gut und passend. Insbesondere stimmen sie auch im den Definitionen aus den englischen Wörterbüchern überein. --Alrael (Diskussion) 20:02, 3. Nov. 2024 (CET)
- Nochmal, es ist irrelevant was wir gut, zutreffend und passend finden. Dt. Universalwörterbuch („zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind u. das durch Treten von Pedalen angetrieben wird“) entspricht zwar grob den Texten in den anderen Wörterbüchern, widerspricht aber der Gesetzgebung in D und A und z.B. auch Zoll und Verkehrsstatistik (https://www.zolltarifnummern.de/info/abkuerzungen/778 "Ausschließlich durch menschliche Muskelkraft, insbesondere über ein Pedalsystem oder Hebel bewegtes Straßenfahrzeug mit wenigstens zwei Rädern (z.B. Zweiräder, Dreiräder, Vierräder und Invalidenfahrzeuge)." --Sebastian.Dietrich ✉ 22:02, 3. Nov. 2024 (CET)
- Wir können gerne die Anzahl 2 und das "einspurig" = "hintereinander angeordnet" reinnehmen, aber nur als "üblicherweise", weil es ja gar nicht so seltene Sonderformen mit 1-4 Rädern gibt --Sebastian.Dietrich ✉ 22:05, 3. Nov. 2024 (CET)
- Ein Fahrrad im ursprünglichen Sinn ist das, was das Deutsche Universalwörterbuch knapp und deutlich schreibt. Eventuelle Zusätze, was unter anderem der Gesetzgeber als Fahrrad einordnet, könnten ergänzt werden. Meinetwegen kann auch darauf hingewiesen werden, dass es Veröffentlichungen gibt, in denen dreiachsige leichte Fahrzeuge mit Segel als Fahrräder geführt werden (?), aber es soll unabhängig von der Definition erwähnt werden. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:12, 3. Nov. 2024 (CET)
- +1 --Alrael (Diskussion) 22:36, 3. Nov. 2024 (CET)
- Geht bitte @Spurzem: auf welchem Niveau sind wir hier gelandet? Wie soll ich mit euch diskutieren, wenn eure Argumente immer wieder auf dasselbe hinauslaufen?: "Die Definition X ist richtig, die Definition Y ist falsch. Warum? Weil wir es so sagen". --Sebastian.Dietrich ✉ 23:18, 3. Nov. 2024 (CET)
- Nun bitte mal keine künstliche Aufregung! Warum sollten wir keine Definition aus einem renommierten Nachschlagewerk übernehmen und gegebenenfalls Ergänzungen anhängen? Aber mach, was Du für richtig hältst; ich sage nichts mehr dazu. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:44, 3. Nov. 2024 (CET)
- Für die Definition, was ein Fahrrad ist, sollte man kein Wörterbuch, sondern ein Fachbuch für Zweiradmechanik sowie die Gesetzlagen bemühen. Aussagen in der Einleitung wiederum sollten nicht per EN belegt sein, sondern den Fließtext zusammenfassen. Die EN gehören in den Fließtext. -- Nicola kölsche Europäerin 00:01, 4. Nov. 2024 (CET)
- EN steht für was? --Sebastian.Dietrich ✉ 10:22, 4. Nov. 2024 (CET)
- Das Problem ist ja gerade, dass wir nur den deutschen Gesetzestext haben und der so aktuell auch in der Einleitung steht. Das kann wegen mir auch so stehen bleiben (mit ausschließlich, Pedal, mind. 2 Räder, wegen mir kann man den Abs. 2 auch noch in einem Halbsatz einpflegen) oder man findet bessere Quellen. (Wie die von dir angesprochenen)
- Auch stimme ich dir zu, dass es in der Einleitung kurz halten sollte und es im Text unten erläutert wird. Allerdings denke ich, dass wenn die Einleitung stritig ist, dann sollte man eine Quelle angeben, weil ansonsten das ganze immer wieder verändert werden wird. --Alrael (Diskussion) 10:28, 4. Nov. 2024 (CET)
- "EN" = Einzelnachweis.
- Definition Fahrrad bei Smolik/Etzel, maßgebliches Fahrradlexikon aus dem Jahr 1997: "[...] Meist zweirädriges und dabei einspuriges Fahrrad, das vom Betreiber aus eigener Kraft, i.a.R. per Kurbelantrieb fortbewegt wird. Sonderformen: Ein-, drei- oder vierrädrig sowie zwei- oder dreispurig." Ich würde den Begriff "Fahrrad" zunächst mit technischen Fachbüchern erläutern und die Gesetzeslage in den Ländern erst im Fließtext, ebenfalls weitere Entwicklungen wie das E-Bike. Weiter: "Keine Fortbewegung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft (Tierreich eingeschlossen) ist so effizient wie das Radfahren, wen man das Verhältnis bewegte Masse / Geschwindigkeit / eingesetzte Kraft vergleicht." Das grosse Fahrradlexikon, S. 165. Alle anderen "Formen" sind Weiterentwicklungen, das Auto und das Flugzeug übrigens auch. -- Nicola kölsche Europäerin 10:40, 4. Nov. 2024 (CET)
- Entspricht größtenteils der von mir oben geforderten Inklusion aller unterschiedlichen Definitionen:
- "meist zweirädrig und dabei einspuriges Fahrzeug" (also nicht exklusiv 2)
- "i.a.R. per Kurbelantrieb" (i.A.R. = in aller Regel, also auch nicht exklusiv)
- einzig das "vom Betreiber aus eigener Kraft" passt nicht zu Elektrofahrrad und Ö Gesetzeslage - würd das somit weglassen oder ein "je nach Gesetzeslage" oder sonst eine Abschwächung der Exklusion reingeben.
- Rest dann wie vorgeschlagen im Fließtext (inkl auch der Effizienz - aber mit Hinweis, dass das für geeignetes Gelände gilt (vermutlich nicht im Hochgebirge, Sumpflandschaft oder unter Ausnutzung von Oberflächenspannung oder Auftrieb in der Luft) --Sebastian.Dietrich ✉ 11:13, 4. Nov. 2024 (CET)
- +1 insbesondere die anderen Formen (E-Bike, Tretroller, Mehrräder usw) sollten nicht in der einfachen Definition auftauchen.
- Man kann dann diese und wegen mir auch Auto, Motorroller und Motorrad unten in den Fleißtext einarbeiten. Am besten in einen getrennten Abschnitt Bezeichnung oder Begriff. --Alrael (Diskussion) 11:19, 4. Nov. 2024 (CET)
- (bk) Ich wäre dafür, dass wir uns zunächst vorrangig auf die technische Definition stützen. Diese wird im Fließtext näher erläutert mit "EN" (also Einzelnachweisen :)) Die Einleitung soll in der Regel eine Zusammenfassung des Fließtextes sein, und im Fließtext werden dann die Aussagen belegt. Daher geht die physikalische Erläuterung in der Einleitung zu weit, dort sollten die weiteren Entwicklungen erwähnt werden, die dann im Fließtext ausfühlich erläutert werden.
- Entspricht größtenteils der von mir oben geforderten Inklusion aller unterschiedlichen Definitionen:
- Für die Definition, was ein Fahrrad ist, sollte man kein Wörterbuch, sondern ein Fachbuch für Zweiradmechanik sowie die Gesetzlagen bemühen. Aussagen in der Einleitung wiederum sollten nicht per EN belegt sein, sondern den Fließtext zusammenfassen. Die EN gehören in den Fließtext. -- Nicola kölsche Europäerin 00:01, 4. Nov. 2024 (CET)
- Nun bitte mal keine künstliche Aufregung! Warum sollten wir keine Definition aus einem renommierten Nachschlagewerk übernehmen und gegebenenfalls Ergänzungen anhängen? Aber mach, was Du für richtig hältst; ich sage nichts mehr dazu. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:44, 3. Nov. 2024 (CET)
- Geht bitte @Spurzem: auf welchem Niveau sind wir hier gelandet? Wie soll ich mit euch diskutieren, wenn eure Argumente immer wieder auf dasselbe hinauslaufen?: "Die Definition X ist richtig, die Definition Y ist falsch. Warum? Weil wir es so sagen". --Sebastian.Dietrich ✉ 23:18, 3. Nov. 2024 (CET)
- +1 --Alrael (Diskussion) 22:36, 3. Nov. 2024 (CET)
- Ein Fahrrad im ursprünglichen Sinn ist das, was das Deutsche Universalwörterbuch knapp und deutlich schreibt. Eventuelle Zusätze, was unter anderem der Gesetzgeber als Fahrrad einordnet, könnten ergänzt werden. Meinetwegen kann auch darauf hingewiesen werden, dass es Veröffentlichungen gibt, in denen dreiachsige leichte Fahrzeuge mit Segel als Fahrräder geführt werden (?), aber es soll unabhängig von der Definition erwähnt werden. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:12, 3. Nov. 2024 (CET)
- Wir können gerne die Anzahl 2 und das "einspurig" = "hintereinander angeordnet" reinnehmen, aber nur als "üblicherweise", weil es ja gar nicht so seltene Sonderformen mit 1-4 Rädern gibt --Sebastian.Dietrich ✉ 22:05, 3. Nov. 2024 (CET)
- Nochmal, es ist irrelevant was wir gut, zutreffend und passend finden. Dt. Universalwörterbuch („zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind u. das durch Treten von Pedalen angetrieben wird“) entspricht zwar grob den Texten in den anderen Wörterbüchern, widerspricht aber der Gesetzgebung in D und A und z.B. auch Zoll und Verkehrsstatistik (https://www.zolltarifnummern.de/info/abkuerzungen/778 "Ausschließlich durch menschliche Muskelkraft, insbesondere über ein Pedalsystem oder Hebel bewegtes Straßenfahrzeug mit wenigstens zwei Rädern (z.B. Zweiräder, Dreiräder, Vierräder und Invalidenfahrzeuge)." --Sebastian.Dietrich ✉ 22:02, 3. Nov. 2024 (CET)
- Ich halte die Defintion aus dem Universalwörterbuch ebenfalls für gut und passend. Insbesondere stimmen sie auch im den Definitionen aus den englischen Wörterbüchern überein. --Alrael (Diskussion) 20:02, 3. Nov. 2024 (CET)
- Wenn ich mich noch mal einschalten darf: Ich finde die kurze Dedinition im Deutschen Universalwörterbuch gut und zutreffend. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:44, 3. Nov. 2024 (CET)
- Ich wollte nicht vom aktuellen Stand abweichen, weil 2 oder mehr Räder schon gut passt. Nur Einräder sind wieder was anderes. Wegen mir können wir es so belassen (mind. 2 Räder) oder in nur 2 Räder abändern. Aber die Räder komplett wegzulassen fände ich falsch. --Alrael (Diskussion) 19:22, 3. Nov. 2024 (CET)
- Das ist vorliegend nicht so der Fall, weil die Anlage des Artikels relativ alt ist und durchaus mal einen Relaunch vertragen kann. -- Nicola kölsche Europäerin 11:22, 4. Nov. 2024 (CET)
- Wie wärs also mit "[...] Meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das für gewöhnlich vom Betreiber größtenteils durch Muskelkraft per Kurbelantrieb fortbewegt wird." --Sebastian.Dietrich ✉ 12:19, 4. Nov. 2024 (CET)
- Ja, klar. Das Fahrrad hat sich halt weiter entwickelt und auch das kann in der Einleitung stehen. Die Gesetzeslage sollte ganz separat abgehdnelt werden, da die STVo etc. ja auf andere Punkte schaut. -- Nicola kölsche Europäerin 12:26, 4. Nov. 2024 (CET)
- Wie wärs also mit "[...] Meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das für gewöhnlich vom Betreiber größtenteils durch Muskelkraft per Kurbelantrieb fortbewegt wird." --Sebastian.Dietrich ✉ 12:19, 4. Nov. 2024 (CET)
- Das ist vorliegend nicht so der Fall, weil die Anlage des Artikels relativ alt ist und durchaus mal einen Relaunch vertragen kann. -- Nicola kölsche Europäerin 11:22, 4. Nov. 2024 (CET)
- Das Fahrrad ist ein muskelbetriebenes Landfahrzeug. Alles andere schränkt zu stark ein und ist neist falsch. Es gibt zwei- drei und vierspurige Fahrräder, Einräder, Mofas usw. Die einzig brauchbare Definition ist die von Smolik, die Nicola oben zitiert hat. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:09, 4. Nov. 2024 (CET)
- Darum ja auch mein Vorschlag ("meist", "für gewöhnlich", "größtenteils"):
- "[...] Meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das für gewöhnlich vom Betreiber größtenteils durch Muskelkraft per Kurbelantrieb fortbewegt wird." --Sebastian.Dietrich ✉ 18:32, 4. Nov. 2024 (CET)
- Ich bin es doch noch mal, und zwar würde ich „für gewöhnlich“ durch „allgemein“ ersetzen. In Verbindung damit und mit dem Kurbelantrieb ist das „größtenteils“ entbehrlich. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:51, 4. Nov. 2024 (CET)
- Warum soll der Kurbelantrieb unbedingt rein? Die ersten Fahrräder hatten nur einen Verbrennungsmotor, keine Kurbeln, Draisinen ebensowenig. Warum sollen die Kurbeln rein, wenn es doch kein Alleinstellungsmerkmal ist? Bei krankenfahrstühlen und Liegerädern sind parallele Antriebe ohne Kurbeln durchaus gebräuchlich. Das "einspurig" ist ebenfalls kein Alleinstellungsmerkmal. Heißt ja nicht, daß man das nicht irgendwo erwähnen kann, was die am meisten verbreiteten Bauformen sind, für die Definition ist das untauglich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:11, 5. Nov. 2024 (CET)
- Ich persönlich wäre auch für das Weglassen des Kurbelantriebs, da kaum wer weiß, was ein Kurbelantrieb ist. Nichtmal die Wikipedia hat einen Artikel dazu.
- Ich wäre auch für das Weglassen von "vom Betreiber" - da das ja auch mehrere Personen sein können und auch ohne verständlich wäre.
- Ich finde auch "für gewöhnlich" und "allgemein" unpassend, da diese Worte was anderes ausdrücken. Wie wärs mit "üblicherweise".
- "[...] Meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das üblicherweise durch Muskelkraft fortbewegt wird." --Sebastian.Dietrich ✉ 09:37, 5. Nov. 2024 (CET)
- Warum soll der Kurbelantrieb unbedingt rein? Die ersten Fahrräder hatten nur einen Verbrennungsmotor, keine Kurbeln, Draisinen ebensowenig. Warum sollen die Kurbeln rein, wenn es doch kein Alleinstellungsmerkmal ist? Bei krankenfahrstühlen und Liegerädern sind parallele Antriebe ohne Kurbeln durchaus gebräuchlich. Das "einspurig" ist ebenfalls kein Alleinstellungsmerkmal. Heißt ja nicht, daß man das nicht irgendwo erwähnen kann, was die am meisten verbreiteten Bauformen sind, für die Definition ist das untauglich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:11, 5. Nov. 2024 (CET)
- Ich bin es doch noch mal, und zwar würde ich „für gewöhnlich“ durch „allgemein“ ersetzen. In Verbindung damit und mit dem Kurbelantrieb ist das „größtenteils“ entbehrlich. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:51, 4. Nov. 2024 (CET)