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Magnitz gehört zum völkischen Flügel der AfD

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Dass Magnitz zum völkischen Flügel der rechten und in Teilen rechtsextremen AfD gehört, ist (abgesehen von der Neonazi-Presse) unbestritten. Stellvertretend hier die ZEIT: „Ein Mann des völkischen Flügels: Magnitz ist zum völkischen Flügel der AfD um den thüringischen AfD-Landeschef Björn Höcke zu zählen. In der Vergangenheit wetterte er gegen "kopftuchtragende Möbelverkäuferinnen" und wollte 10.000 Asylbewerber abschieben, um eine Polizeireform zu finanzieren. 2016 trat Magnitz gemeinsam mit Höcke in Erfurt auf.“ [1] --MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:27, 14. Feb. 2020 (CET)Beantworten

@ GregorHelms. Magnitz ist mit einer türkischstämmigen Frau verheiratet und zählt zum rechtsextremen (damit ausländerfeindlichen Flügel) Flügel der AfD. Finde den Fehler. Hetze auf Wikipedia. --2A02:8070:C687:EC0:18FF:D21C:1EF8:4F5F 03:01, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Mit wem AfDler/innen verheiratet oder verpartnert sind, sagt nix über deren politische Einstellung aus (siehe zB Alice Weidel). MfG, GregorHelms (Diskussion) 09:02, 27. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Einleitung

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Der inzwischen aufgelöste Flügel wurde in der Tat als erwiesen extremistisch geführt, jedoch gelten Anhänger aktuell "nur" noch als Verdachtsfall (S. 89). Dies sollte also umgeschrieben bzw. aktualisiert werden. --2A02:908:1347:800:DCAC:CEE3:304C:66B6 10:14, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Was genau sollte da geändert werden? Er wird dem Flügel zugerechnet, und der ist rechtsextrem, mehr stzeht da auch nciht. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:45, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist ja nicht mehr aktuell. Er wurde dem Flügel zugerechnet, auch wenn er seine politischen Ansichten vielleicht nicht alle geändert hat. Aber den Flügel gibt es so nicht mehr. Das ist zu unpräzise. --2A02:908:1347:800:DCAC:CEE3:304C:66B6 10:51, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Den Flügel gibt's nicht mehr? Selten so gelacht. Diese taktische, offizielle "Auflösung" der Hardcore-Nazi-Vereinigung innerhalb der rechtsextremen und antidemokratischen AfD war doch nur pro forma, mehr nicht. So wie es sie vorher offiziell gar nicht gab, wurde sie jetzt offiziell aufgelöst, ändert rein gar nichts. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:56, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist nicht sachlich. --2A02:908:1347:800:DCAC:CEE3:304C:66B6 11:00, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist sachlich. Unsachlich wäre es, die Gesamte AfD und alle ihre WählerInnen als Nazis zu bezeichnen, das sind durchaus nicht alle (wenn es bei den FunktionsträgerInnen schon die deutliche Mehrheit zu sein scheint). --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:02, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Das ist so nicht präzise genug. Zudem ist nicht jeder Rechtsextremist auch ein Nazi bzw. Neonazi. --2A02:908:1347:800:DCAC:CEE3:304C:66B6 11:14, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Also die formale Auflösung des Flügels hat dazu geführt, das nun alle Anhänger astreine Verfechter unserer Rechtsordnung und des Grundgesetzes sind? Das ist nun wirklich nicht realistisch. Der Flügel wurde zwar aufgelöst, aber die Mitglieder sind weiterhin in dieser Mission unterwegs. Und der VS wäre nun wirklich total verblödet, wenn er nun die Hände in den Schoss gelegt hätte, hat er aber definitiv nicht (siehe auch: Der_Flügel#Fortsetzung_politischer_Aktivitäten.
Was die Einleitung angeht, sollten wir weniger auf den aktuellen Zustand des Flügels eingehen, das ist Sache des dortigen Artikels.
Vorschlag:
"Magnitz wird der rechtsextremistischen und völkisch-nationalistischen AfD-Strömung Der Flügel zugerechnet."
Der Rest ist doch so oder deplatziert, weil er in den Flügel-Artikel gehört. Wenn die Anhänger morgen den "neuen Flügel" gründen, ist die Einleitung schon wieder für die Katz. Deswegen gehört weniger zum Flügel in die Einleitung und die Strömung existiert ja immer noch, nur nicht formal. Wäre das okay für Euch beide? Flossenträger 09:39, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Danke für deinen Beitrag. Sicher, Magnitz wird seine politischen Positionen nicht alle geändert haben, was aber nichts daran ändert, dass er formal aufgelöst wurde. 2020 und 2021 wurden die Mitglieder als Verdachtsfälle geführt, 2022 taucht der Flügel im Verfassungsschutzbericht nicht mehr direkt auf (S. 51). --2A02:908:1347:800:B4EB:8B8A:5E4D:E44F 09:50, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Da wurde rein gar nichts "formal aufgelöst", weil es gar nichts "formal aufzulösen" gab, das war immer nur ein informeller Haufen, der pro forma seine Auflösung erklärt hat, de facto allerdings nichts geändert hat. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:58, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
So steht es aber in Publikationen des Verfassungsschutzes und anderen Quellen. --2A02:908:1347:800:B4EB:8B8A:5E4D:E44F 10:20, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Ps: Die verlinkten Quellen wurden Anfang 2019 abgerufen, also vor 4 1/2 Jahren! Die Wikipedia sollte den aktuellen Wissensstand wiedergeben, es gibt eine Belegpflicht. --2A02:908:1347:800:30D9:116B:D42C:36F 15:46, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Falsche Formulierung, die nicht gedeckt ist durch angegebene Quelle: "Auf gesichteten Überwachungsvideos ist weder ein Einsatz eines Schlagwerkzeuges zu sehen[38]". Danach unbelegte Stelle.

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1. Die zur Zeit als Quelle 38 angegebene Seite ist eine Pressemeldung auf https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/4160886 der Polizei Bremen. Diese schreibt:

"Auf dem bisher gesicherten Videomaterial kann der Einsatz eines Schlaggegenstandes nicht festgestellt werden."

"Festgestellt werden" ist etwas anderes als "gesehen werden".

Die Videoversion, die ich vor ein paar Monaten gesehen hatte, war so unscharf, dass es schlicht nicht zu erkennen war, ob der Täter ein Schlagwerkzeit benutzte oder nicht. Von der Hand- und Armbewegung ausgehend las ich Kommentare, dass es sich um einen beweglichen kurzen Schlagstock handeln könnte. Aber sicher sagen, ob oder, falls ja, was verwendet wurde, konnte niemand.

Warum wird nicht einfach die Formulierung des Pressemitteilung verwendet: Auf gesichteten Überwachungsvideos sei weder ein Einsatz eines Schlagwerkzeuges 'festzustellen' noch ... ?

Edit: Ehrlicher wäre natürlich, wenn die Polizei geschrieben hätte: "Das Video ist zu unscharf, um festzustellen, ob ..." - Aber ich schätze mal die Bremer Polizei ist mindestens ungefähr genauso ehrlich wie die deutsche Ausgabe der Wikipedia oder wie Magnitz.

2. Die danach folgende Stelle, es seien keine Tritte gegen den Kopf zu sehen, ist nicht durch eine Quelle belegt!

Wie bereits geschrieben war das Video, das ich gesehen habe, sehr unscharf, so dass auch hier höchstens gesagt werden kann, es könne "kein Tritt festgestellt werden". Aber wie gesagt, es fehlt ja überhaupt für den Teil des Satzes die Quellenangabe! (nicht signierter Beitrag von 80.187.80.61 (Diskussion) 02:45, 28. Feb. 2024 (CET))Beantworten