Diskussion:Freie Stadt
Nachdem die Freie Städte zu Freien Reichsstädten geworden sind, unterschied sich ihr Status von dem der Reichsstädte immer noch? --Bhuck 21:16, 15. Aug 2005 (CEST)
- Nochmal: Die Freien Städte sind niemals zu Freien Reichsstädten geworden. Der Begriff Freie Reichsstadt ist eine sprachliche Verwischung, die sich daraus ergeben hat, dass die Freien Städte mit den Reichsstädten gemeinsam im Reichstag saßen. Diese beiden firmierten unter dem Begriff Freie- und Reichsstädte. Im Laufe der Jahre entwickelte sich daraus der Begriff Freie Reichsstadt, der aber nicht bedeutet, dass sich dadurch irgendein Status geändert hat. Die Freien Städte blieben Freie Städte und die Reichsstädte blieben Reichsstädte.--Moguntiner 22:13, 15. Aug 2005 (CEST)
- Ich habe Freie Reichsstadt nun etwas geändert--vermutlich in dem Sinn, wie Du mir die Sache erklärt hast. Mal sehen, ob die anderen Wikipedianer das akzeptieren.--Bhuck 22:23, 15. Aug 2005 (CEST)
- Habs noch ein wenig verdeutlicht und beide Begriffe erwähnt.--Moguntiner 22:52, 15. Aug 2005 (CEST)
- Habhierzu auch noch etwas nachgetragen, aber ich finde beide Artikel Freie Stadt und Freie Reichsstadt leider immer noch ein Fall für die QS. Vielleicht sollte man einen Sammelartikel unter der historisch korrekten Bezeichnung Freie und Reichsstädte anlegen und hierauf von den bisherigen Lemmata nur noch weiterleiten. Die für viele solcher Städte historisch unsinnige Bezeichnung "Freie Reichsstadt" hat leider inzwischen Eingang in viele amtliche Dokumente gefunden und im Rahmen einer Enzyklopädie könnte man diesem Unfug begegnen. Zum hiesigen Artikel "Freie Stadt" hätte ich auch noch den Kritikpunkt, dass ich eine Aufzählung der Freien Städte für sinnvoller hielte als die aktuelle Auflistung der Städte, auf die die ursprüngliche Bedeutung nicht zutrifft.--Schmelzle 23:09, 24. Mär 2006 (CET)
Bremen, Hamburg und Lübeck waren Reichsstädte, dann Freie Städte nach Fortfall des HRR, später nannten sie sich unterschiedlich Freie Stadt, Freie und Hansestadt. In Lübeck wurde nach dem Ende des HRR von der Diktion her deutlich zwischen dem Staat Lübeck und der Hansestadt Lübeck unterschieden. Ganz so einfach ist es jedenfalls nicht. Da vermengen sich wohl auch die Reichsfreiheit und die Freie Reichsstadt, also ist genau zu definieren.---- 23:30, 24. Mär 2006 (CET)
Warum wird im Artikel unter Mittelalter Augsburg als Freie Stadt genannt? Unter http://www.stadtlexikon-augsburg.de/index.php?id=145 steht eindeutig, dass Augsburg REICHSSTADT war und blieb. Es fehlt der eindeutige Nachweis, wann Augsburg freie Stadt war.
--P. S. Schwabach (Diskussion) 12:29, 29. Aug. 2014 (CEST)
- Ich sehe es jetzt erst. In Augsburg war die Situation etwas delikat. In Augsburg stand die Stadtherrschaft dem Bischof zu, allerdings war die Vogtei streitig, bis sie als Reichsgut eingezogen wurde. Die Augsburger hatten sich ihre Unabhängigkeit vom Bischof bereits erkämpft als sie von Ludwig dem Bayern durch das Privileg, ewig und unverpfändbar dem Reich anzugehören, den Status als Quasi-Reichsstadt erlangte. --Hajo-Muc (Diskussion) 02:08, 18. Sep. 2023 (CEST)
burgh = freie stadt?
Bearbeitenist eine schottische burgh eine freie stadt in diesem sinne oder nicht, bzw wo würde das hingehören? --Soloturn 21:24, 21. Dez. 2007 (CET)
- Das ist sicher etwas ähnliches, wenn nicht gleiches, die Frage ist, ob man en:Burgh als dem hiesigen "Freie Stadt" entsprechenden Artikel eintragen kann. Er behandelt möglicherweise eine gleiche Kategorie von Stadtfreiheitsrechten, entspricht aber inhaltlich nicht dem Artikel hier sondern beschreibt eine Einrichtung in Schottland. Besser wäre daher wohl ein Verweis auf vergleichbare ausländische Stadtfreiheiten im Artikel selbst.--Moguntiner 23:07, 21. Dez. 2007 (CET)
Ein paar Fragen/Anregungen
Bearbeiten- Liesse es sich machen, den Artikel durch eine komplette Liste der Freien Staedte zu ergaenzen? Soweit ich es verstanden habe, sind die meisten sogenannten Freien Reichsstaedte eigentlich Reichs- und keine Freien Staedte. Eine Uebersicht, welche Bezeichnung fuer welche Stadt zutrifft, fehlt allerdings. Wenn jemand Zugang zu dieser Information hat, waere das eine schoene Ergaenzung.
- Unter Freie Reichsstadt wird auch erwaehnt, dass einige Staedte sowohl Frei als auch Reichs- waren. Es steht jedoch nicht dabei, fuer welche dies gilt. Das waere auch interessant.
- Gab es auch Freie Orte? Also Doerfer, die sich zu Freien Staedten so verhielten wie Reichsdoerfer zu Reichsstaedten? Wenn ja, welche (und eventuell bis wann)?
Im Voraus vielen Dank fuer die vielleicht zu erwartenden Erweiterungen! Hanno Sandvik 22:02, 19. Feb. 2008 (CET)
- ad 1) Die Liste dürfte fast vollständig sein, wenn sie es nicht sogar ist. Ich sehe mal, ob ich noch weitere Infos finde.
- ad 2) Ich weiß auch nicht, woher diese Behauptung im Artikel Freie Reichsstadt kommt. Es ist eigentlich nicht möglich, Reichsstadt und Freie Stadt gleichzeitig zu sein. Die Bezeichnung leitet sich stets von den jeweiligen Privilegien der Stadt ab, die sich gegenseitig ausschließen (etwa beim Gefolgszwang). Ich kann nur vermuten, dass zwischen den Begriffen im Laufe der Zeit nicht mehr scharf unterschieden wurde.
- ad 3) Mir ist kein Fall bekannt.--Moguntiner 00:09, 20. Feb. 2008 (CET)
- Vielen Dank fuer die Antwort! Ich haette gedacht, dass auch Regensburg, Bremen und Luebeck Kandidaten fuer Freie statt Reichsstaedte gewesen waeren. Aber ich hab zu wenig Ahnung von der Materie, um das nachzupruefen. Gruss, Hanno Sandvik 19:30, 29. Feb. 2008 (CET)
- Ja möglich ist dies natürlich. Ein "Kandidat" zu sein hätte ja nichts anderes bedeutet, als das die Bürgerschaft die Stadtherrschaft übernommen und gewisse Privilegien begehrt hätte. Dies könnte bei einer Vielzahl von Städten der Fall gewesen sein, dazu müsste man aber nun über die Geschichte dutzender Städte bis ins Detail informiert sein.--Moguntiner 13:58, 2. Mär. 2008 (CET)
- Vielen Dank fuer die Antwort! Ich haette gedacht, dass auch Regensburg, Bremen und Luebeck Kandidaten fuer Freie statt Reichsstaedte gewesen waeren. Aber ich hab zu wenig Ahnung von der Materie, um das nachzupruefen. Gruss, Hanno Sandvik 19:30, 29. Feb. 2008 (CET)
- @Hanno Sandvik@Moguntiner
- zu 1) Eine Liste dürfte wenig tunlich sein, weil sich unter dem Label Freie Stadt sich nicht nur die bisher angesprochenen Fälle verbergen.
- zu 2) Freie Reichsstadt ist ein schillernder Begriff, weil
- ab der frühen Neuzeit reichsrechtlich alle Freien Städte auch als Reichsstädte anerkannt waren. Dies betrifft namentlich auch die Städte Hamburg und Bremen. Andere Freie Städte waren unter die Oberhoheit ihrer Landesherren zurückgekehrt.
- Freie Stadt und Reichsstadt sind zwei voneinander unabhängige Kategorien, wie Segelschiff und Handelsschiff. Eine Freie Stadt war eine, die sich der Herrschaft ihres Stadtherrn entzogen hatte, eine Reichsstadt war eine, die als Stadtherrn den König bzw. den Kaiser hatte. Ein König/Kaiser hatte zwar eine herausgehobene Autorität, war aber wie ein Bischof in seinem Durchsetzungsvermögen eingeschränkt. Beide konnten ihr Amt nicht vererben. Ein Bischof oder Abt war zusätzlich durch sein geistliches Amt in der weltlichen Herrschaftsausübung eingeschränkt, da er etwa kein Blut vergießen durfte. Aus diesem Grund war die Ausübung der diesbezüglichen Rechte im Mittelalter einem Vogt überlassen, sofern der Bischof/Abt nicht das Dasein als Elekt vorzog, als zwar gewählter und ernannter Bischof/Abt und damit Herr des Stifts, aber ohne geistliche Weihen/Mönchsgelübde und damit ohne die Beschränkungen seines geistlichen Amtes. Der Vogt wiederum konnte je nach konkreter Situation ein vom Bischof/Abt abhängiger Amtsträger sein, oder aufgrund seiner Macht ein Machtfaktor, den selbst der Bischof/Abt zu respektieren hatte. Sofern die Stadtbürgerschaft politisch-militärich und/oder ökonomisch dazu in der Lage war, konnte sie selbst die Vogtei übernehmen, das Burggrafenamt oder die Münze. Aufgrund der ökonomischen Bedeutung der Städte im ausgehenden Mittelalter wurden sie Mitglieder der Landstände oder Reichsstände, waren also auf den Landtagen oder im Fall der Reichsstädte den Reichstagen vertreten. Deshalb waren auch die Freien Städte versucht, ihre Freiheiten durch ein königliches/kaiserliches Privileg (Stadtrecht) abzusichern, das sie damit zu Reichsstädten machte. Mächtige und reiche Reichsstädte genossen weitgehende Autonomie, während kleine und arme Reichsstädte mitunter strikte Einschränkungen erfuhren und mit Verpfändung oft auch ihre Freiheiten verloren. In weltlichen Territorien war es einer Stadt nicht so einfach möglich, den Status einer Reichstadt zu erlangen, wie das Beispiel Braunschweigs zeigt. Hier endete die Autonomie der Städte in der frühen Neuzeit, was auch für die freien Bischofsstädte gilt, die keine Reichstädte geworden waren, wie Mainz.
- zu 3) Dörfer und Landgemeinden hatten im Allgemeinen nicht das Potential, sich die Freiheit zu erkämpfen oder zu erkaufen. Sie verfügten auch nicht über die erforderliche Organisation. Eine Ausnahme bilden insoweit einige Kantone der Schweiz, wo es etlichen Landgemeinden gelang, frei zu werden.
- --Hajo-Muc (Diskussion) 23:24, 25. Sep. 2023 (CEST)
Die einzige Freie Stadt im heutigen Europa ist nur noch die Freistadt Christiania
BearbeitenDie einzige "Freie Stadt" welche selbstverwaltet wird im heutigen Europa ist nur noch die Freistadt Christiania
Ich denke das sollte man zumindest auch im Artikel erwähnen ~~ (nicht signierter Beitrag von Mesomorphos (Diskussion | Beiträge) 03:29, 17. Dez. 2014 (CET))
- Die Siedlung wird im Artikel doch erwähnt.--Moguntiner 09:02, 17. Dez. 2014 (CET)
Moderne Definition
BearbeitenIm Artikel fehlt eine moderne völkerrechtliche Definition einer Freien Stadt: „Free cities may be defined as State-like political and territorial entities and subjects of international law which, although independent in principle, do not dispose of the full capacity to act according to general international law but are restricted in this respect by a basic treaty. ...“ (Eckart Klein: Free Cities in: Linda J. Pike (Hrsg.): Encyclopedia of Public International Law Volume 10: States - Responsibility of States - International and Municipal Law. Elsevier Science, Burlington 1987, ISBN 0-444-86241-2, S. 189 ff. Als Beispiele werden dort u. a. aufgeführt Freie Stadt Danzig, Freies Territorium Triest und Freie Stadt Krakau. --Hajo-Muc (Diskussion) 23:38, 25. Sep. 2023 (CEST)