Handlungsfreiheit und Willensfreiheit statt Bedingte und unbedingte Willensfreiheit

Hier sollte es um die Unterscheidung von Handlungsfreiheit und Willensfreiheit gehen. Der erste Satz aber vermengt Willensfreiheit und Handlungsfreiheit und die Aussage der Wille sei frei, wenn eine Person ihren Willen nach ihren persönlichen Motiven und Neigungen bildet ist ungenau, denn bei der Frage nach der Willensfeiheit geht es nicht zuletzt darum, inwieweit man von seinen spontanen Neigungen Abstand nehmen kann.

Die Konzepte von "bedingter" und "unbedingter" Willensfreiheit sind eine These von Peter Bieri, die aber nicht gängig ist (vgl. Keil, Willensfreiheit, 3.Aufl., S 115-116), sollten also als solche kenntlich gemacht werden.

Der Absatz über "asysmptotsche Willensfreiheit" gehört in Abschnitt 3.2, neues Unterkapitel "Prozesstheologie", weil es sich hier um eine sich darauf beziehende Konzeption handelt. --K1dehner (Diskussion) 19:18, 25. Mai 2024 (CEST)

Ich schließe diesen Abschnitt, da die Diskussion an anderen Stellen weitergeführt wurde.-- Leif Czerny 11:13, 12. Dez. 2024 (CET)
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Rückgängig gemacht

Ich würde gerne wissen, was denn an den entfernten Sätzen erhaltenswert ist. Der bisherige Text macht die für die philosophische Debatte grundlegende Unterscheidung von Handlungsfreiheit und Willensfreiheit nicht klar und erzählt etwas von "bedingter" und "unbedingter" Willensfreiheit, ohne zu erwähnen, dass dies sehr spezielle Begriffe sind, die Peter Bieri in seinem Buch "Das Handwerk der Freiheit" entwickelt (und liest sich eher wie ein Wort zum Sonntag), Diese Konzeption will ich ja auch nicht unter den Tisch fallen lassen, sondern wird von in meinem Text erwähnt (verbesserte Formulierung, die ich leider nicht habe einbringen können):

"Für Peter Bieri liegt die Freiheit des Willens in der Fähigkeit, seine Urteile und seine Handlungsabsichten zu überprüfen und seinen Willen zu beeinflussen. Diese Fähigkeit ist durch unser Denken und Urteilen bedingt. Der freie Wille ist derjenige Wille, der sich unserem Urteil darüber fügt, was das jeweils Beste ist. Ein unbedingter Wille dagegen wäre nach Bieri ein "völlig losgelöster und von allen ursächlichen Zusammenhängen freier Wille“. Einen solchen Wille könnte man nur als einen vollständig fremden Willen erleben, der seinem Besitzer willkürlich seine Ziele diktiert und ihn so jeglicher Freiheit beraubt."

Ich denke, dass mein Text die Begriffe Handlungsfreiheit und Willensfreiheit doch einigermaßen verständlich darstellt (und auch mit Belegen aufwartet) und sich nicht in Allgemeinheiten ergeht. Ich finde es sehr schnöde, meinen sorgfältig formulierten Text einfach in der Versenkung verschwinden zu lassen und stattdessen einen Text, der keine echte Information liefert, beibehalten zu wollen. Wenn das der Standard ist, darf ich Wikipedia wohl vergessen.

Die Rede von der "asymptotischen" Willensfreihet ist eher Esoterik und gehört daher nicht an den Anfang und kann (wenn es denn sein muss) in einem Unterkapitel im Kapitel zur Theologie untergebracht werden. --K1dehner (Diskussion) 01:22, 26. Mai 2024 (CEST)

Da der Grund des Reverts durch Benutzer:Saidmann („vor solchen massiven Änderungen bitte erst Ausgang der gerade erst begonnenen Diskussion abwarten“) nach einem halben Jahr nicht mehr zutreffend ist und sich niemand zu dieser (direkt darüberstehenden) Diskussion geäußert hat, sollte der belegte Beitrag von K1dehner nun wieder hergestellt werden. --NadirSH (Diskussion) 20:52, 28. Nov. 2024 (CET)
Das ist kein enzyklopädischer Text, sondern eher ein Meinungsessay. Bitte draußen lassen. --Saidmann (Diskussion) 21:39, 28. Nov. 2024 (CET)
Ich schließe diesen Abschnitt, da die Diskussion an anderen Stellen weitergeführt wurde.-- Leif Czerny 11:12, 12. Dez. 2024 (CET)
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