Diskussion:Gaststättenkonzession
Maria-Theresia-Konzession
BearbeitenHallo!
Kennt jemand die sogenannte "Maria-Theresia-Konzession" in Österreich? Angeblich wird diese Konzession vererbt oder sie ist Bauwerksgebunden. Bedeuted das, dass dann der Betreiber keine Konzessionsprüfung oder dergleichen benötigt? GT1976 11:58, 21. Jan. 2008 (CET)
Nach der Art ihrer Entstehung wird in alten Kommentaren zu den Gewerbeordnungen folgende Einteilung der Realgewerbe vorgenommen:
1) Radizierte Gewerbe: Sie sind mit dem Eigentum einer Liegenschaft derart verbunden, dass sie mit dieser auf einen neuen Eigentümer übergehen.
2) Dominikalgewerbe: Sie wurden von den Grundherrschaften entweder mit einem Teil eines „Dominikalkörpers“ (z.B. einer Taverne) oder ohne diesen als gesondertes Recht an dritte Personen übertragen und konnten so zum Realgewerbe werden. Je nach dem, ob sie mit einer Realität verbunden sind oder nicht, sind sie als radizierte oder verkäufliche Gewerbe zu betrachten.
3) Schankgewerbe: In der Zeit von Michaeli bis Georgi (29. September bis 24. April) stand den Gemeinden oder Untertanen zusammen ein halbjähriges Schankrecht zu. Fremde Weine durften jedoch nur in einem eigens dazu bestimmten Haus (z.B. Gemeindegasthaus) ausgeschenkt werden. Mit der Grundentlastung nach der Aufhebung der Grundherrschaften 1848 wurden diese Schankrechte ohne Entschädigung aufgehoben.
4) Verkäufliche Gewerbe: Diese konnten privatrechtlich von einem Inhaber auf einen anderen übertragen werden.
Radizierte und verkäufliche Gast- und Schankgewerbekonzessionen werden im Volksmund häufig als „Maria-Theresien-Konzession“ bezeichnet. Der Inhalt dieses Ausdrucks ist allerdings unpräzise, und keineswegs sind damit nur Realkonzessionen aus der Zeit Maria-Theresias gemeint. Manche Gewerbehistoriker bezweifeln überhaupt die Existenz von der Erzherzogin verliehener Realgewerbe. http://www.a1133.at/bericht.php?id=350 -- JMS 13:57, 21. Apr. 2010 (CEST)
Pflichten
BearbeitenIn dem Artikel fehlen die Pflichten, die sich aus der Konzession ergeben.
JMS 19:05, 10. Mär. 2010 (CET)
Situation in einzelnen Bundesländern
BearbeitenNach Inkrafttreten des Hessischen Gaststättengesetzes zum 01. Mai 2012 ist eine Konzession nicht mehr erforderlich, es genügt die Gewerbeanzeige zusammen mit den bisher auch erforderlichen weiteren Dokumenten.
Deutschlandlastig
BearbeitenDer Artikel stellt inzwischen auch die Situation in der Schweiz dar, ich habe daher den entsprechenden Wartungsbaustein aus dem Artikel entfernt.--Emergency doc (Diskussion) 16:46, 24. Jul. 2012 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.l-gav.ch/index.php?id=1&L=0
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
"Recht"
BearbeitenDer Passus "Recht" innerhalb des "Deutschen" Abschnitts ist unpassend bzw. irreführend. In den zitierten §§ wird allein die Haftung für eingebrachte Sachen im gewerblichen Beherbergungsbetriebs geregelt. Das wiederum hat aber mit der Konzession nur indirekt zu tun. (nicht signierter Beitrag von 77.246.127.20 (Diskussion) 10:45, 5. Okt. 2016 (CEST))
- da bin ich auch gerade drübergestolpert, hat nichts mit dem Thema "Konzession" zu tun, also weg damit --Carl B aus W (Diskussion) 18:10, 4. Sep. 2017 (CEST)
Zeitliche Gültigkeit
BearbeitenGelten Gaststättenkonzessionen prinzipiell zeitlich unbegrenzt oder gibt es auch die Möglichkeit, solche befristet zu erteilen? Wird letzteres mancherorts gemacht und wenn ja, wo? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F23:A432:257E:143B:CE57:CD8 (Diskussion) 01:56, 20. Dez. 2020 (CET))