Diskussion:Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2A02:8109:862E:2F00:717E:6852:B4F6:1F3A in Abschnitt Insolvenz

Werbemethoden

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jedoch sind die Werbemethoden dieses Vereins allgemein recht umstritten - bitte etwas deutlicher: was ist hier gemeint, Methoden zum Anwerben von Informanten o.ä., oder Öffentlichkeitsarbeit? Wenn letzteres, dann liegt vielleicht eine Verwechslung mit der Zukunft Kino Marketing GmbH vor (eine ebenfalls von der deutschen Filmwirtschaft finanzierte Organisation, unter dem Vorsitz der Essener SPD-Politikerin Elke Esser, die Kritik dafür erntete, dass sie in Kinowerbespots Raubkopierern mit homosexuellen Vergewaltigungen durch Gefängnisinsassen drohte). grüße, Hoch auf einem Baum 02:03, 5. Feb 2006 (CET)

Werbemethoden

Vielleicht bezieht er sich auf Methoden wie Bestechung/Anwerbung von Serverbetreibern, Bezahlung dieser Server und ähnliches. Jedoch hat das nicht viel mit Werbung zu tun.

Übersetzung?

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Ich hab mich gefragt, wie man den Slogan am besten ins Englische übersetzen könnte: passt vielleicht "tough but just"? --17:49, 28. Jul 2006 (CEST) -- Hard but Fair. Wenn man keine Ahnung hat, sollst du das mit dem Übersetzen gleich sein lassen.

Qualität des Artikels

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Was soll das? Der Artikel klingt wie eine Werbeverantstaltung für die GVU. Kann mal jemand mit Hintergrundwissen einen sachlichen Artikel daraus gestalten? in der jetzigen Form ist die Seite überflüssig. Thoralf 09:40, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Dem schließe ich mich an, Version "10:37, 13. Okt. 2006" war ausgewogener als die aktuelle Propaganda. Schon allein die Formulierung über die gezielte Öffenltichkeitsarbeit ist reine Propaganda.

Da hatte jemand einfach die GVU-Selbstdarstellung (http://www.gvu.de/de/ueber_gvu/index.php ) kopiert (19:18, 31. Mai. 2006 213.39.244.82). Diese IP gehört übrigens der GVU.

Höhe des durch Priaterie entstandenen Schadens

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Die Höhe des entstandenen Schadens bitte aus unabhängiger Quelle belegen. "mehrere Millionen Euro" <- Wie ist das gerechnet? Gruß, ---colt- 10:57, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Piraterie liegt nicht vor, da weder Waffengewalt beim Kopieren eingesetzt noch Schiffe überfallen wurden. Allenfalls wurden nicht lizenzierte Kopien erstellt und verteilt. Bayern 13:04, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Kategorie

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Die GVU ist IMO keine Verwertungsgesellschaft

Beantrage Artikelsperrung

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Auf Grund der im heise-Forum unter http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=11407780&forum_id=106698 losgetretenen Diskussion findet hier momentan ein Editwar statt, in dessen Verlauf die Seite ständig zwischen extremen GVU-Verächtern als auch (vermutlich) GVU-Nahestehenden hin- und her geändert wird. Um diesem Editwar vorzubeugen, beantrage ich eine Artikelsperrung. Wikipedia ist kein Kriegsschauplatz und stündlich gravierend geänderte Artikel helfen keinem! --Robb der Physiker 13:25, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Frage diesbezüglich: Ist es möglich das man weitere Änderungen sperrt? [Da ja immer wieder der Artikel geändert wird)

Die GVU darf nicht mehr mitermitteln

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http://www.gulli.com/news/die-gvu-darf-nicht-mehr-2006-11-02/ hab das grad mal angelesen, könnte man auch in den text einbinden, mfg me

Danke für den Link ;-) Gehört definitiv in den Artikel über dieses Krebsgeschwür. Ich pack's mal in den Weblinkabschnitt. --Gabbahead. 22:21, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Die Formulierung "Krebsgeschwür" hat wohl nicht mit einer sachlichen Diskussion über diesen e.V. zu tun Die GVU hat in den meisten Fällen nicht "mit ermittelt" sondern "selbst ermittelt" und in den meisten Fällen ihre, rechtsstaatlich erlangten, Ergebnisse den Strafverfolgungsbehörden übergeben damit diese geltendes Recht umsetzten.

Also immer schön sachlich bleiben.

Und wieder eine IP aus einem „bekannten Bereich“ am Werke. Ich für meinen Teil habe nichts dagegen, wenn sich einer von der GVU hier fest anmeldet und bei der Arbeit mithilft, aber bitte sachlich und kooperativ. Zu dem, was du (ohne Unterschrift!) schreibst: Für selbst ermitteln gibt es in Deutschland einen Fachbegriff, er lautet Selbstjustiz. Außerdem weiß ich nicht, was in wie fern es rechtsstaatlich ist, wenn man selbst so genannte Raubkopien anbietet (also gegen das Urheberrecht verstößt), um Raubkopierer zu erwischen. Es hat schon einen Sinn, dass es Ermittlungsbehörden gibt. --Robb der Physiker 23:44, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich fand die Beiträge von Robb auch schon mal gehaltvoller. Der Begriff Selbstjustiz wäre angebracht wenn die GVU das Recht dann umsetzten würde. Dies tut sie aber nicht. Ich finden nach den wüsten Beschimpfungen im Stile der Foren für Presseveröffentlichungen ist etwas Sachlichkeit geboten.

Auch wenn du dich hier partout nicht anmelden willst, unterschreibe deine Beiträge doch bitte mit --~~~~, das macht es für alle Leser zu erkennen, wo ein Beitrag zu Ende. Und für das Ermitteln ist in Deutschland immer noch jemand anderes zuständig. --Robb der Physiker 22:54, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Baden-Württemberg

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Wer kann mir die Quelle nennen? Ich bin mir ziemlich sicher im Fernsehen gehört zu haben, daß die Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg nicht mehr mit der GVU zusammenarbeitet. Aber im Internet kann ich nichts finden... Weiß jemand mehr oder irre ich mich einfach? --Haberlon ?! 19:24, 26. Nov. 2006 (CET)Beantworten

"[...] Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte fand beim dortigen Justizministerium mehr Gehör. Im Juli 2006 erging eine ministeriale Weisung an alle Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs: „Eine Beauftragung der GVU als Sachverständige kommt nicht in Betracht“, heißt es in dem Papier, das c't vorliegt. Außerdem sei „eine Hinzuziehung von Mitarbeitern der GVU zu Durchsuchungen nicht zulässig“."

http://www.heise.de/ct/06/22/102/

Kritik

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Der Abschnitt ist im Präsens gehalten und so nicht mehr neutral. Er unterstellt der GVU, imm ernoch mit diesen Methoden zu arbeiten. Gibt es dafür Belege? Falls nicht, sollte der Abschnitt schnellstens korrigiert werden. TechnicalGuru 23:37, 9. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Neutralere Formulierung

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Da meine gestrigen Änderungen reverted (und danach dankenswerterweise wieder re-reverted) wurden, möchte ich sie hier kurz begründen:

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der GVU stellt die einzige Erfolg
versprechende Methode der Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen
im Internet durch Einzelpersonen dar.

--> entfernt, da gewagte Behauptung ohne Beweis

Peer-to-Peer-Systeme, die zum Missbrauch einladen,

--> klingt meiner Meinung nach sehr subjektiv, daher "die zum Missbrauch einladen" gelöscht. Man könnte hier ein objektives Faktum einfügen (z.B. dass über P2P-System oft urheberrechtlich geschützte Daten getauscht werden), aber mir ist so spontan keine gut klingende Formulierung eingefallen. --Heinrich Moser 23:52, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht, ob der Artikel halb gesperrt ist, aber in der Tat wird häufiger vandaliert – ich will niemandem zu Nahe treten, aber es liegen da natürlich schon Verdachtsmomente über die Urheber so mancher Bearbeitung des Artikels nahe … Deine Änderungen kann ich nur befürworten und habe selbst schon ab und zu die entsprechenden Stellen „neutralisiert“. --Robb der Physiker 17:03, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

der Zusatz .....(z.B. dass über P2P-System oft urheberrechtlich geschützte Daten getauscht werden.)... ist rechtlich nicht haltbar, da ein Tausch, die Aufgabe der Besitzrechte, an der jeweiligen Sache, und die Übernahme der Besitzrechte an der neuen Sache voraussetzt. Im Fall der zum Missbrauch einladenden Peer-2-Peer Netzte behält der Verbreiter weiterhin die Hoheitsgewalt über seine , nunmehr öffentlich zugänglich gemachte Sache. Da das deutsche Recht sehr genau mit den objektiven Tatbestandsmerkmalen umgeht, ist es schwer im digitalen Zeitalter neue Formulierungen für ein Verbreiten, Weitergeben, illegales Vervielfältigen zu finden.

Können wir uns auf einen Einleitungssatz:

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der GVU stellt eine erfolgreiche (siehe Jahresstatistiken der GVU) Methode 

zur Aufklärung von Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Einzelpersonen oder Personengruppen dar. Zielrichtung der jeweiligen Ermittlungen ist das Feststellen von illegalen Erstverbreiteren/ illegalen Relasegruppen usw. ( urheberrechtlich geschützter Inhalte)

einigen? (Viele Grüsse an Rob in die Nähe von Kassel)

Mit "tauschen" hast du natürlich völlig recht, was wäre mit der Formulierung "unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht"?
Bzgl. "erfolgreich": Da wäre ich eher vorsichtig: Klarerweise stellt sich jeder Verein in seinem Jahresbericht als furchtbar erfolgreich dar, d.h. die Quelle ist nicht sehr objektiv. Außerdem gibt es durchaus auch Stimmen, die meinen, die "hart aber gerecht"-Kampagne habe dazu geführt, dass sich "ehrliche" Medienuser mit der Film- und Musikindustrie entsolidarisieren. Andere Meinungen hierzu (vielleicht auch von nicht-anonymen Usern)?
Denn Sinn von "durch Einzelpersonen oder Personengruppen" verstehe ich nicht ganz. Das kann man sicher auch noch verständlicher formulieren.
Die Idee des zweiten Satzes (genauere Beschreibung der Zielrichtung) gefällt mir hingegen recht gut. --Heinrich Moser 12:39, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ist es wichtig, ob die GVU mit rechtlich fragwürdigen Mitteln erfolgreich oder nicht im Dienste ihrer Auftraggeber ist? Ich finde es übrigens gut, dass hier der Punkt mit der Entsolidarisierung angesprochen wird: Ich besorge mir mittlerweile lieber Musik unter freier Lizenz und schaue mir Filme im Fernsehen an als zu sehen, wie mein Geld für dämliche Werbung und Pseudostars ausgegeben wird. --Robb der Physiker 23:50, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

der äußerst wichtige Zusatz

....Durch die GVU e.V wurden bisher und werden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine kostspieligen Abmahnungen an Endbenutzer von Filesharing Netzwerken versendet. Dies resultiert aus der Ermittlungsrichtung der GVU wie oben beschrieben. Hier besteht ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur täglichen Arbeit und Praxis der IFPI-nahen ProMedia GmbH. .....

wird leider, ständig gelöscht, kann es sein das bestimmte journalistisch arbeitende Personen kein Interesse an einer sachlich korrekten Information /Diskussion haben? schon die Wortwahl von "Robb der Physiker" zeigt eine aggressive und negative Grundhaltung! Im übrigen zeigt der Hinweis von "Robb der Physiker" Zitat ..... Ich besorge mir mittlerweile lieber Musik unter freier Lizenz... Zitatende deutlich das er sich nicht mit der GVU sachlich beschäftigt hat, denn die GVU vertritt keine Musikrechteinhaber. Auch für Zitat ..... schaue mir Filme im Fernsehen an......Zitatende, gibt es Urheberrechte die durch die GVU für ihre Mitglieder geschützt werden.

Unterschrift : Der Sachliche , Samstag 17.11.2007

Ich glaube mein Schwein pfeift! Was haben Physiker mit Aggression zu tun? Und negativ sind bei uns nur die Elektronen. So etwas schimpft sich hier sachlich, aber ständig GVU-Werbung im Artikel unterbringen. Wenn das so weitergeht, lasse ich den Artikel sperren, dann musst auch du Farbe bekennen. Und herabwürdigende Formulierungen werden dir dabei mit Sicherheit nicht helfen. Klar soweit? P.S.: Ich bin kein Journalist, sondern – wie der Name sagt – Physiker. --Robb der Physiker 01:03, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

@Der Sachliche: Die Information ist natürlich zur Unterscheidung der verschiedenen Organisationen schon wichtig. Gibt es für Deine Behauptung eine Quelle, die WP:Q entsprechen würde? Falls nicht, hat so sollte sie wieder gelöscht werden. --Wladi001 13:50, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

@Wladi001 siehe hier http://www.antipiracy.de/ , dann Button News Auszug aus Pressemeldung.... Koordiniert von der Deutschen Landesgruppe der IFPI sind in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Rasch seit Beginn der internationalen Aktion im März 2004 rund 11.500 Fälle von Urheberrechtsverletzungen zur Anzeige gebracht worden. Hinzu kommen noch ca. 3.500 Fälle des großen Verfahrens gegen eDonkey-User, das im Mai des Jahres stattgefunden hat. 1.400 Verfahren wurden mittlerweile abgeschlossen. Die durchschnittliche Vergleichssumme beträgt 3.000 Euro, wobei in Einzelfällen bis zu 15.000 Euro gezahlt wurden. Die übrigen Verfahren sind noch bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Die Anzahl der in Deutschland anhängig gemachten Fälle ist seit Anfang 2004 von Monat zu Monat deutlich gestiegen. Diese Maßnahmen werden angesichts der Flutwelle illegaler Filesharing-Aktivitäten auch zukünftig weiter verstärkt werden müssen. Niemand, der illegal anbietet, bleibt im Netz anonym, und die Rechteinhaber sind entschlossen, sich mit den verfügbaren rechtlichen Mitteln zu wehren........ Auszug Ende

gleichartige Meldungen mit Vergleichssummen (Abmahngebühren)gibt es über die GVU e.V. nicht Die in den letzten Monaten aktiv propagierten (bei TV Sender Sat1 -Akte-, RTL -Stern TV-, Pro7 -Focus TV-) Ermittlungsansätze der Pro-Media GmbH wurden auch in der Pressemeldung http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/95905 dokumentiert. Eine Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden der GVU zu genau diesem Thema kann unter http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/83670 eingesehen werden.

Unterschrift: der Sachliche, 18.11.2007

Ich finde die Information auch nicht uninteressant. Ich empfehle, die Quellen auch in den Artikel einzubauen (<ref>...</ref>), das senkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Infos wieder herausgelöscht werden. --Heinzi.at 11:55, 19. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Was hat das ganze denn überhaupt mit der GVU zu tun bzw. wieso besteht denn hier der so dringende Bedarf, die GVU (wieder) in ein positives Licht zu rücken, wo sie doch gar nicht (in einem entsprechend) negativen Licht dargestellt wird? Das ganze hinterlässt bei mir ein gewisses Geschmäckle und anderen Lesern wird (soll?) es ähnlich gehen. --Robb der Physiker 01:03, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Es ist äußerst Schade das hier ein Schauplatz zur Auseinandersetzung geschaffen wurde, welcher der Informationsgewinnung sehr abträglich ist, sachliche Informationen werden negiert, dafür wird GVU-Werbung unterstellt die nicht stattfindet. Ich habe ausschließlich Fakten dargestellt und diese soweit wie möglich mit frei zugänglichen Infos untermauert. der Sachliche, 20.11.2007

Naja, lieber Sachlicher, du machst es uns auch nicht wirklich leicht. Wenn du Schwierigkeiten hast, eine Information neutral zu formulieren (kann ja sein, wir sind alle nur menschlich), stell sie hier herein und bitte um Feedback. Aber es entsteht durch diverse Kleinigkeiten schon der Eindruck, dass du mehr am Veröffentlichen deiner Infos als an der Verbesserung des Artikels und der Mitarbeit an Wikipedia interessiert bist. Das ist natürlich nichts verbotenes, aber genau dann soltest du natürlich schauen, dass deine Beiträge von Anfang an so NPOV wie möglich und durch Quellen belegt (idealerweise im Artikel verlinkt) sind, sonst wirst du sofort angreifbar.
Das nur als gutgemeinter Ratschlag von einem österreichischen (und daher der GVU gegenüber emotionslosen) Wikipedia-Fan. --Heinzi.at 14:09, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

So, ich habe jetzt einmal versucht, einen Kompromiss zu erarbeiten und die Informationen & Quellen passend an der richtigen Stelle einfließen zu lassen. @Sachlicher: Da du dich in dem Gebiet auskennst: Hast du nicht vielleicht zufällig Lust, einen Artikel über die ProMedia GmbH zu erstellen? Dann würde auch der Querverweis besser hineinpassen und nicht so verloren wirken. --Heinzi.at 16:55, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hallo die Sachlichkeit ist nicht einfach, ich habe versucht die Fakten mit den entsprechenden Quellen zu belegen. ich gehöre nicht der GVU an oder stehe mit ihr im Kontakt, jedoch Unsachlichkeiten wie "Krebsgeschür" usw. gehören nicht hierher. Deine ( Heinzi.at) Beträge sind kritisch aber du lässt auch neue Infos zu, im Gegensatz zu anderen Usern. Leider sind Hassorgien mittlerweile auf jede Info über die GVU, die Folge. In den Internet-Presseforen kann dies sehr genau abgelesen werden. Ich selbst bin ausschließlich an einem objektiven, sachlichen Artikel über die GVU interessiert. Das Einarbeiten der Rechtsgrundlage ist für alle Personen, welche sich mit dem Deutschen Strafrecht - und Strafprozessrecht auskennen äußerst wichtig. Wird eine Maßnahme beim Verdächtigen durchgeführt, gibt es einen Abschluss des Verfahrens, entweder durch Einstellung in den verschiedenen Formen oder durch eine Bestrafung in den verschiedenen Formen. Wird beim "Unverdächtigen" durchsucht wie bei der GVU gibt es Nichts, weil es nichts zu entscheiden gibt. Leider wird immer nur auf einer, durch die Presse, immer und immer wieder, hervorgeholten Maßnahme vom 24 Januar 2004 herum geschrieben um die GVU zu diskreditieren. Niemand greift zB. "Karstadt, H & M usw" an wenn die Detektive gegen Ladendiebe einsetzen. der Sachliche, 20.11.07


Änderungen durch die GVU an diesem Artikel

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Editliste der GVU

Von der Artikelseite hierher verschoben --Church of emacs 23:05, 1. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Durchsuchung der Räume

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Sorry für den Revert, aber irgendwie wirken die eingefügten Sätze vollkommen zusammenhangslos und verwirren eher den Leser. Vielleicht wäre ein eigener Abschnitt sinnvoll, der genau auf diesen Zwischenfall eingeht? Mit dem weiter oben erwähnten "Verdacht der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" kann's ja nichts zu tun haben, wenn die GVU nicht als Verdächtigter sondern nur als Zeuge durchsucht wurde, oder? Textvorschläge bitte hierher, das ist sinnvoller als ein dauerndes einfügen und reverten. --Heinzi.at 23:47, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wie war den damals die Sachlage? Geht es bei der Geschichte nicht um einen Honeypot für Filme? Von daher hätte anfangs schon der Verdacht zur Beihilfe bestehen können. Die Sache war wohl moralisch fragwürdig, aber offensichtlich legal. --Robb der Physiker 00:40, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

@Heizi.at Kannst du mir bitte helfen diesen Satz zu verändern .... als die GVU am 24. Januar 2006 selbst in den Verdacht, der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geriet (heise online: ...... ) da er einfach nur falsch ist. Die GVU war nie im Verdacht der Beihilfe, sonst wäre die Durchsuchung auf einer anderen Rechtsgrundlage durchgeführt worden. Dieser Verdacht wurde ausschließlich durch die Presse gegründet und so veröffentlicht. (zieh dich bitte nicht aus der Beobachtung des Artikels heraus, da deine Ideen weiter gebraucht werden.

@ Robb der Physiker mit dieser Formulierung ... hätte Anfangs der Verdacht bestehen können... gehe ich gerne mit. Der Sachliche, 21.11.07

So, hab mal deinen <ref>-Tag herausgenommen, der schnitt den Rest deines Kommentars ab. Aber zurück: Warum wurde denn sonst die GVU durchsucht? Oder hast du vielleicht Belege, dass diese Durchsuchung vielleicht gar nicht stattgefunden hat? Außerdem fände ich es für das Arbeitsklima von Vorteil, wenn du mal Flagge zeigen würdest. Ein gewisser Verdacht schwebt da leider immer noch im Raum. --Robb der Physiker 21:24, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

@Sachlicher: Darf ich dich nocheinmal bitten, deine Quellen offenzulegen? (Da du meinst, kein Nahverhältnis zur GVU zu haben, werden das ja wohl irgendwelche öffentlich zugänglichen Informationen sein.) Den Hinweis auf die Paragraphen 102/103 habe ich nämlich nirgends finden können (auch nicht im GVU-Pressearchiv, dort ist nur von "nicht als Beschuldigte, sondern in der Rolle des Zeugen" die Rede).

Inhaltlich fasse ich zusammen: entweder heise online/onlinekosten und/oder GVU stellt die Wahrheit etwas verzerrt dar. Wir haben keine Möglichkeit, eindeutig festzustellen, was jetzt wirklich passiert ist (und gemäß Wikipedia:Keine_Theoriefindung ist das hier auch nicht der richtige Platz, um das zu klären). Daher sollten wir (meiner Meinung nach) schlicht und einfach die Standpunkte der Presse und der GVU (z.B. http://www.gvu-online.de/25_20_UPDATE_26_01_06_12_00_Uhr.htm) dokumentieren und den Leser selbst entscheiden lassen, welcher Quelle er mehr vertraut. --Heinzi.at 11:52, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Verein (Hamburg)?

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Warum wird der Verein als in Hamburg tätig ausgewiesen, das Impressum auf dem offiziellen Webauftritt sagt Berlin. Kann jemand Klarheit in die Sache bringen bzw. das verändern? --Hector Bosch 22:07, 3. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Laut dem Whois-Eintrag von gvu.de und der offiziellen Website ist (und war) Berlin immer der Sitz. Ich habe die Kategorie daher entsprechend geändert. Danke für den Hinweis. --Juncensis (Diskussion) 14:45, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Hinweise an Autoren

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Ich bin gerade dabei, eine umfassende Überarbeitung des Artikels vorzunehmen. Dabei ist mir aufgefallen, dass

  • Kritik mit den Aktivitäten der GVU vermischt wird. Das ist für den Leser schwer verständlich und inhaltlich auch nicht üblich. Daher habe ich es in zwei Absätze getrennt, bitte in Zukunft darauf achten.
  • nicht alle Informationen im Artikel neutral geschrieben sind - und schon gar nicht alles mit Quellen unterlegt ist. Zum Beispiel fehlt für die Verbindung zur US-Organisation ein Beleg.
  • Quellen gerne mal falsch formatiert und einfach so in den Artikel eingestreut werden. Gerne auch zwei Quellen für einen Fakt. Bitte darauf etwas achten.

Danke. --Juncensis (Diskussion) 14:49, 16. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Überarbeitung geplant

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Liebe (Mit-)Autoren: Ich kümmere mich gerade in meinem BNR um eine umfassende Überarbeitung des Artikels. (Vorschau gibt es hier.) Nur zur Info, damit sich hier niemand unnötig Mühe gibt. --Hufufae (Diskussion) 15:20, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bitte nicht Begriffe wie "Raukopierer" oder "Piraterie" unreflektiert von der GVU übernehmen. --Gamma γ 22:05, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Wie kommst du darauf, ich hätte die Begriffe unreflektiert übernommen? Raubkopie (1, 2, 3, 4) und Piraterie (siehe hier) sind ja wohl gängige Begriffe, die nicht nicht nur vom besagten Interessenverband so gebraucht werden. Zumindest Raubkopie steht ja auch im Duden. Der Link war ein Fehler, aber von unreflektiert kann keine Rede sein. --Hufufae (Diskussion) 00:15, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Hi Hufufae, 1. sind heise-links am unteren Ende der Brauchbarkeit, sozusagen das Plankton der Wikipedia. 2. Ist ein Artikel eines Internet-News-Portals für die Begriffsverwendung etwas ganz anderes als eine allgemeine Enzyklopädie. 3. Lies doch inhaltlich zumindest erstmal die Wikipedia-Artikel dazu. Das sollte reichen, um festzustellen, dass beide Begriffe nur im Kontext (Zuschreibung) sinnvoll verwendet werden können. --Gamma γ 00:25, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Gamma! Zu Punkt 1: Soweit ich das sehe, sind Heise-Artikel durchaus eine zuverlässige Quelle im Sinne von WP:Q. Punkt 2: Danke für den Hinweis, da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen. ;-) Punkt 3: Du unterstellst schon wieder, das ich das nicht getan hätte. Mit Verlaub, aber das finde ich eher suboptimal. Im Artikel werden die Artikel nämlich durchaus im Kontext (Urheberrechtsverletzung, Kopie von Video / Games, etc.) verwendet. Man kann jetzt natürlich eine Grundsatzdiskussion über die Begriffe Raubkopie und Piraterie aufmachen, was aber IMHO nicht wirklich zielführend ist. Das wäre so, als wenn man im DLRG-Artikel über die genaue Definition eines Rettungsschwimmers streitet. Vorschlag zur Lösung: Hast du eine Idee, welche anderen Begriffe man verwenden könnte, wenn sie dich stören? Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, statt "Piraterie" etwas anderes zu schreiben. Auch Raubkopie könnte man durchgängig ersetzen bzw. umschreiben. Was sollte man da deiner Meinung nach konkret in diesem Artikel machen? --Hufufae (Diskussion) 00:50, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Hallo Huffafae, ich habe eben mal die Raubkopie* in Gänsefüsschen gesteckt, da es den Begriff juristisch nicht gibt. Das Wort ist einfach eine Wortschöpfung, die wohl mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch angekommen ist, aber trotzdem falsch ist. M.E.n. wird damit echter Raub nur verniedlicht. Für mich ist es schon ein gewaltiger Unterschied, ob einer meine Arbeit kopiert oder mir eine Schotflinte ins Gesicht hält und mich um meine Arbeit erleichtert. An sich weiß ja jeder was mit Raubkopie gemeint ist (zumindest fast, der Artikel differenziert leider noch nicht so stark die gewerblichen und die Gelegenheitstäter/Sammler) aber es bleibt halt falsch. Mir ist aber auch klar, das Wortungetüme wie "Urheberrechtsverletzung" und "nicht-legale Privatkopie" nicht artikeltauglich sind. --Dipl-Ingo (Diskussion) 08:19, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Finde es eine sehr gute Lösung, den Begriff durchgehend so zu kennzeichnen! Wirklich gute Idee, vielen Dank! --Hufufae (Diskussion) 13:59, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Review vom 10. bis 13. November 2012

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Die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (kurz GVU genannt) ist ein eingetragener Verein deutschen Rechts. Er arbeitet im Auftrag der Spiele- und Filmindustrie und trägt nach eigener Aussage dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung illegaler Kopien einzudämmen.>

Ich habe mir die Mühe gemacht und den Artikel intensiv überarbeitet, da der alte Eintrag nicht zu gebrauchen war. Sogar im Vereinsregister habe ich recherchiert - der Artikel sollte also ziemlich vollständig sein. Ziel der Review wäre es, ihn in eine lesenswerte Form zu bekommen. Irgendwelche Vorschläge, was dafür noch zu tun wäre? (Übrigens: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Artikel in diese Review-Kategorie passt. Er bezieht sich ja aber größtenteils auf Technik, daher habe ich ihn hier eingeordnet.) -- Hufufae (Diskussion) 21:43, 10. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Hallo, ein informativer Artikel, ob es zum Lesenswert reicht ist für mich noch offen. Vielleicht schaust Du Dir einmal BKL-Check an? --Markus S. (Diskussion) 22:50, 10. Nov. 2012 (CET)Beantworten
 Ok Danke für den Hinweis, das BKL-Tool kannte ich noch gar nicht - ist in der Tat aber sehr hilfreich. :-) Habe sämtliche BKLs auf den eigentlichen Artikel aufgelöst und auch einmal die Rechtschreibprüfung durchlaufen lassen. Weitere Vorschläge für Verbesserungen? --Hufufae (Diskussion) 08:52, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Hallo! Ich habe den Artikel gelesen und finde ihn verständlich geschrieben. Drei Punkte sind mir aber aufgefallen
* Wer kann eigentlich Mitglied werden?
 Ok Ich habe einen kleinen Absatz dazu ergänzt, basieren auf der Satzung. Kann man leider nicht als Quelle verlinken, kann ja aber jeder im Vereinsregister einsehen. --Hufufae (Diskussion) 08:18, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
* "weitet sich das Aufgabenspektrum der Organisation im Jahr 1997 auch auf Spiele aus. " Damit sind sicher Computerspiele und keine Brettspiele gemeint, oder?
 Ok Natürlich Brettspiele! Spaß beiseite: Hatte nicht daran gedacht, das zu konkretisieren. Ist jetzt aber an einigen Stellen im Artikel (und an der von dir angesprochenen) getan. --Hufufae (Diskussion) 08:18, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
* "Seit dem Jahr 2007 veröffentlicht die GVU jährlich eine Liste ihrer Mitglieder." Da Stimmt wohl was mit den Fussnoten nicht.
 Ok Tatsächlich gab es da leider einige Fehler, ich habe die Jahresbericht durcheinander gebracht. Jetzt stimmt wieder alles. Danke für den Hinweis! --Hufufae (Diskussion) 08:18, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Sonst eigentlich ganz gut. Gruss --GrößterZwergDerWelt (Diskussion) 18:54, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Noch eine kleine Ergänzung: Das Lemma. "GVU" ist vielleicht nicht ganz so bekannt wie ADAC, ZDF usw. Ich würde es besser finden den Artikel nach "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V." zu verschieben (so wie bei DLRG oder DGzRS).
 Ok Ich dachte, ich lege den Artikel unter diesem Lemma ab, da der Verein nicht "nur" Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen heißt, sondern laut Vereinsregister die Abkürzung selbst in der Firma führt. Du hast aber vollkommen recht, so versteht das sicher kaum jemand - ich habe den Artikel daher wie gewünscht verschoben und das neue Lemma korrekt im Artikel umgesetzt (und daher auch hier den Link geändert). --Hufufae (Diskussion) 09:01, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Gruss --GrößterZwergDerWelt (Diskussion) 08:11, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Die ersten Vorschläge wurden schon eingearbeitet. Weitere Ideen? --Hufufae (Diskussion) 09:01, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Übrigens habe ich auch Normdaten und zusätzliche Kategorien ergänzt. --Hufufae (Diskussion) 09:05, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe eine Kandidatur erstellt — die Review ist damit erledigt, denke ich. --Hufufae (Diskussion) 10:01, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten

KALP-Diskussion vom 13. November bis 17. Dezember 2012 (keine Auszeichnung)

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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ist ein eingetragener Verein deutschen Rechts. Er arbeitet im Auftrag der Spiele- und Filmindustrie und trägt nach eigener Aussage dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung illegaler Kopien einzudämmen. Zu diesem Zweck kooperiert der Verein mit der Motion Picture Association of America (MPAA). Die GVU wurde im Frühjahr 1984 gegründet und im Februar 1985 erstmals in das Vereinsregister eingetragen. Zunächst hatte sie ihren Sitz in Hamburg, seit 2008 befinden sich die Räumlichkeiten des Vereins in Berlin-Mitte. Der breiten Öffentlichkeit wurde die GVU durch ihre Beteiligung an Kampagnen wie Raubkopierer sind Verbrecher und den Ermittlungen im Fall Kino.to bekannt.

Nachdem der Beitrag jahrelang nicht mehr gepflegt wurde und auch nicht neutral formuliert war, habe ich ihn vor einigen Tagen umfangreich überarbeitet. Da schon im Rahmen der Review bis auf eine Kleinigkeit nichts am Inhalt kritisiert wurde, möchte ich ihn hiermit für eine Kandidatur einreichen - auch um den Beitrag weiter zu verbessern. Für exzellent dürfte es nicht reichen, lesenswert aber IMHO schon - bin selbst aber natürlich vollkommen Neutral und gespannt auf euer Feedback. --Hufufae (Diskussion) 09:45, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe meine Meinung geändert und möchte nun auch selbst für Lesenswert abstimmen, da u.a. auch die Vorlage noch einmal getauscht wurde und jetzt alles ziemlich fertig sein sollte. --Hufufae (Diskussion) 00:04, 22. Nov. 2012 (CET)Beantworten
* Contra - Abstimmung durch Hauptautor/-überarbeiter (Artikel von 10k auf 40k) gibt von mir ein Kontra! --Krib (Diskussion) 08:17, 23. Nov. 2012 (CET)--Krib (Diskussion) 08:28, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Es ist ausdrücklich nicht verboten, als Hauptautor für seinen eigenen Artikel zu stimmen - oder habe ich etwas übersehen? Schade, dass du nur deswegen ein negatives Urteil über den Inhalt des Artikels fällst. --Hufufae (Diskussion) 16:26, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Es geht hier ums Prinzip, wenn du ein von dir erstellten bzw. größer überarbeiteten Artikel hier einstellst, so gehst du ja davon aus, das er mindestens lesenswert ist. Wenn du selber mit abstimmst, so reduziert sich die Anzahl der nötigen pos. Voten auf zwei (wenn drei Hauptautoren so vorgehen, können sie den blauen Bappel gleich selber eintragen und eine Kandidatur ist überflüssig!). Es ist nicht ausdrücklich verboten, macht aber keine guten Eindruck (komischer Weise warst du erst neutral und nach zwei l-Voten auf einmal kam deine Änderung.....). MfG--Krib (Diskussion) 17:33, 23. Nov. 2012 (CET) PS: geh zurück auf neutral und ich streiche mein contra.Beantworten
Ich habe von neutral zu lesenswert gewechselt, weil das hier ja meine erste Kandidatur ist und ich zunächst dachte, ich müsse neutral sein. Aber deine Argumente sind auch so durchaus gut - daher bin ich jetzt wieder Neutral. :-) Würde mich freuen, wenn du nicht nur dein Contra streichst, sondern auch noch einen echten Blick auf den Artikel wirfst und deine Meinung schilderst. Es geht (zumindest verstehe ich das so) hier ja nicht nur um die Auszeichnung, sondern vor allem auch um die Verbesserung der Artikel. Hast du eine Idee, was man besser machen könnte? --Hufufae (Diskussion) 19:24, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Sehr interessanter Beitrag. Allerdings ist mir der Stil zu journalistisch, wozu die Wahl des Präsens erheblich beiträgt. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um Vorgänge in der Vergangenheit. Außerdem fasst die Einleitung den Inhalt mäßig zusammen, verliert sich gleich in Einzelheiten. --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 18:37, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bis auf die Geschichte war eigentlich schon alles in der Vergangenheit geschrieben, habe die Zeit jetzt auch im betreffenden Absatz noch einmal angepasst. Außerdem habe ich die Einleitung komplett neu geschrieben, sodass sie jetzt besser wiedergibt, was die GVU genau macht. Bleibt nur noch ein Punkt offen: Inwiefern findest du den Stil zu journalistisch? Kannst du mir das etwas genauer erklären? Magst du die betreffenden Stellen vielleicht direkt ändern? (Kann das aber auch gerne machen ...) Hast du dich bei den bisherigen Änderungen schon für ein Pro oder Contra entschieden? --Hufufae (Diskussion) 21:37, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten
 Ok Problem mit der nicht durchgehend einheitlichen Zeit ist erledigt, wie dargestellt. --Hufufae (Diskussion) 00:04, 22. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis, der Link war ja wirklich totaler Unsinn. :-) Ich bitte um Entschuldigung, da habe ich wirklich nicht nachgedacht. Habe auch die restlichen Wiki-Links noch einmal kontrolliert, sollte jetzt alles passen — wenn ich nicht wieder etwas übersehen habe. Bezüglich unreflektiert verweise ich auf deinen Beitrag in der Artikel-Diskussion. --Hufufae (Diskussion) 00:18, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten
 Ok Nach Besprechung auf der Artikel-Disk wurde ein Konsens erzielt, im Rahmen dessen der Begriff bleibt, aber immer in Anführungszeichen geschrieben wird. --Hufufae (Diskussion) 00:04, 22. Nov. 2012 (CET)Beantworten
 Ok Habe die Weblinks noch einmal geändert, unter anderem ist jetzt die WiWo raus und der YouTube-Kanal der GVU enthalten. Ich hoffe, das gefällt dir jetzt so besser. --Hufufae (Diskussion) 19:47, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Die Frist für lesenswert ist abgelaufen, für exzellent dürfte es (nach derzeitigem Stand) nicht reichen. Mag sich jemand der Kandidatur annehmen und sie auswerten? --Hufufae (Diskussion) 06:16, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten

keine Auszeichnung. Keine Auswertung der wissenschaftlichen und juristischen Fachliteratur zum Thema. Es gab zB ein/zwei Fallstudien zur PR der GWU. Ansonsten ist der Artikel nmM unrund. Nacktaffe (aka syrcro) 09:21, 24. Nov. 2012 (CET) Als wichtigestes der nicht belegte, weil wohl auch falsche Satz: Bislang konnte das Vorgehen dem Verein jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, nach einhelliger Meinung von Experten wäre es jedoch auch juristisch nicht zu beanstanden. - Beihilfe zur URV ist sogar strafbar - die GVU hat keine Nutzungsrechte bzw. Ermächtigungen im untechnischen Sinn von auch nur der Mehrzahl der Urheber. Und private, nicht staatliche geleitete Agent Provocateure sind nicht wirklich unumstritten.Beantworten

Dein erstes Argument kann ich nicht nachvollziehen, zumindest nicht ohne Quelle. Kannst du mir sagen, wo die Fallstudien genau erschienen sind? Bislang habe ich keine wissenschaftliche Literatur dazu gefunden, habe nämlich relativ genau gesucht. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. :-) Zum zweiten Punkt: Einhellige juristische Meinung muss man nicht belegen, du kannst es aber ggf. aus dem Artikel löschen, wenn du magst. (Dafür ist ja keine Kandidatur notwendig, um so etwas zu beanstanden.) --Hufufae (Diskussion) 13:44, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Die Behauptung etwas sei einhellige juristische Meinung gehört natürlich belegt. Wenn es keine fachwissenschaftliche Literatur zu Thema gibt - zumindest hast du keine ausgewertet - dann gibt es keine juristische Fachmeinung. Wenn es eine solche gibt, kann man sie auch belegen (Urteile/Aufsätze/Monografien oder Zeitungsbeiträge / Blogs von bekannteren Juristen.)
Zum Thema Literatur: Zb: Bohte/Roeckner, Auf Verbrecherjagd In: Ulrike Röttg (Hrsg.), PR-Kampagnen: Über die Inszenierung von Öffentlichkeit, Springer DE, 25.03.2009, ist eine Fallstudie zur Raubkopierer sind Verbrecher-Kampagne in der PR der GVU.
Sen/Krömer: 'Hackerkultur und Raubkopierer: Eine wissenschaftliche Reise durch zwei Subkulturen', 2011 behandelt den Einfluss der GVU auf die Raupkopierer.
Gruhl, Private investigation im Bereich der IuK-Kriminalität, beschäftigt sich gerade auch mit GVU-Problemen.
Eher unwissenschaftlich, aber trotzdem unverzichtbar für eine Auszeichnung:
Oliver Dierks, Undercover: ein verdeckter Ermittler enthüllt Aktionen und Methoden seiner Arbeit für die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., 2005.
 Ok Ich habe mir die Werke einmal ansatzweise angesehen und kann (bis auf den Dierks, der schon in der Literaturliste des Artikels genannt ist) auf den ersten Blick nichts erkennen, was man inhaltlich ergänzen könnte. Allenfalls Details zur Finanzierung des Vereins fehlen noch. Die Sichtung solcher teilweise auch tendenziöser Literatur zielt wohl eher auf die Bewertung als Exzellent ab, die ich im Moment für den Artikel noch nicht anstrebe. Werde mir die Werke in den kommenden Wochen aber einmal intensiv vornehmen. --Hufufae (Diskussion) 08:18, 26. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich möchte nur kurz festhalten, dass sowohl das gestrichene Contra von Krib als auch der letzte Beitrag hier nach dem Ende der Abstimmungsfrist kamen. Die Kandidatur ist nur bis zum 23. gelaufen. --Hufufae (Diskussion) 10:47, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Kandidaturen laufen bis zum Zeitpunkt der Auswertung! Der Zeitraum ist nur nach unten begrenzt, d.h. min. 10 Tage lesenswert, 20 Tage exzellent. Details bitte im Intro nachlesen. MfG --Krib (Diskussion) 10:54, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Okay, hatte das übersehen. Sorry. Dann kann die Diskussion natürlich noch weiter gehen. --Hufufae (Diskussion) 13:39, 24. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Okay, diesen Einwand kann ich nachvollziehen. Ich werde noch einmal darüber nachdenken und schauen, wo ich die Quellen besser kennzeichnen kann. Vielleicht würde sich aber dann ja jemand erbarmen und die Kandidatur auswerten. --Hufufae (Diskussion) 18:32, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe mir deinen Punkt jetzt noch einmal angesehen. Laut der Richtlinien für Belege und der Techniken zur Quellenangabe müssen nur dort, wo die angegebene Literatur nicht zur Verifikation von Informationen ausreicht, Einzelnachweise gesetzt werden. Da ohnehin sehr viele Einzelnachweise im Artikel vorhanden sind, denke ich, dass ich die Informationen, die den Büchern entnommen sind, nicht gesondert kennzeichnen muss. (Das würde jetzt auch extrem aufwändig werden, wenn das im Nachhinein recherchiert werden sollte.) Ich hoffe, das beantwortet deinen Einwand soweit. --Hufufae (Diskussion) 08:22, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Erstauswertung: Quantitativ kommt der Artikel auf vier Lesenswert- und eine keine-Auszeichnung-Stimme. Formal ist damit eine Auszeichnung zulässig. Allerdings sehe ich die von Syrcro vorgebrachten Mängel als gravierend an. Der genannte Satz, den man getrost als eine der Kernaussagen des Artikels verstehen kann, steht nach wie vor unbelegt im Artikel. Ebenso kann ich die Verweise auf Fachliteratur nachvollziehen, die zum einen kaum bis gar nicht genutzt wurde, zum anderen nicht konkret referenziert wurde. Ebenso halte ich den Hinweis von Hans-Jürgen Hübner für wichtig, dass der Stil nicht durchgängig dem eines enzyklopädischen Artikels entspreche. Ich bin mir bewusst, dass es für einen lesenswerten Artikel (gegenüber den exzellenten) gemilderte Maßstäbe für Belegapparat, Form, etc. gibt, allerdings sehe ich auch diese nicht erfüllt. Da ich diese Kandidatur aufgrund des Votums jedoch nicht allein entscheiden möchte, bitte ich um eine Zweiauswertung. --Hepha! ± ion? 23:03, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Tut mir leid, dass ich jetzt erst auf diese Kandidatur aufmerksam geworden bin. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Votum zu spät kommt oder noch berücksichtigt werden kann. Ich halte den Artikel nicht für auszeichnungswürdig. Er stützt sich größtenteils nicht auf Quellen, die die Voraussetzungen erfüllen, die Wikipedia für WP:Belege verlangt. Er stützt sich zu einem großen Teil auf Veröffentlichungen der GVU selbst, telweise auf deren "offiziellen Blog". Das ist zwar nicht verboten, aber unabhängige Quelle sind immer vorzugswürdig und als Belege stärker. Auch die unabhängigen Quellen sind häufig Blogs, die eigentlich keine Belege im Sinne der Wikipedia-Richtlinien sind. Die unabhängigen, zuverlässigen Sekundärquellen machen nur die Minderheit der Einzelnachweise aus. Warum werden nicht die unter "Literatur" angegebenen Veröffentlichungen als Belege verwendet? Ich finde daher nicht, dass dieser Artikel im Vergleich mit anderen Wikipediaartikeln und unter Berücksichtigung der Richtlinien eine überdurchschnittliche Qualität aufweist und ausgezeichnet werden sollte. --Bujo (Diskussion) 23:51, 16. Dez. 2012 (CET)Beantworten


Mein Urteil von oben ergänzt der Beitrag von Bujo sowie die hier erbetenen Meinungen zu einer Zweitauswertung. Dementsprechend erhält der Artikel keine Auszeichnung. Übertragen und ausgewertet von -- Hepha! ± ion? 00:34, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

so viele defekte weblinks; aufräumarbeiten notwendig

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nachdem es in diesem artikel offenbar von defekten weblinks wimmelt, wäre eine straffung angesagt. die meldungen eine etage höher zeigen, dass es in dem artikel von selbstreferenziellen weblinks nur so wimmelte. also, weg mit diesen links. der artikel liest sich nachrichtlich aktuell, ist es aber nicht; er entstand offenbar in einer phase, als die GVU noch von sich reden machte. heute hat sie meiner wahrnehmung nach kaum mehr bedeutung. wer sich in der film- oder softwareindustrie die hände schmutzig machen möchte, bucht sich bei der GVU ein, sinngemäß. weil der artikel schon mal als lesenswert vorgeschlagen wurde, mache ich mich sicherlich nicht an die kürzungen. meinem gefühl nach täte dem artikel eine straffung auf 50% gut. vom nagelneuen artikel FTP-Welt kommend grüßt Maximilian (Diskussion) 14:47, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Insolvenz

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Der Verein hat am 1.4. Insolvenz angemeldet (nicht signierter Beitrag von 92.194.104.16 (Diskussion) 11:04, 30. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Da die GVU nach Insolvenz inzwischen aufgelöst ist, ist die Darstellung ihrer Aktivitäten in der Gegenwartsform irreführend und sollte stattdessen vollständig auf die Vergangenheitsform umgestellt werden. Das gleiche gilt bzgl. der für die GVU handelnden Personen, die in der Vergangenheit für die GVU tätig waren aber es heute nicht mehr sind. 2A02:8109:862E:2F00:717E:6852:B4F6:1F3A 14:35, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten