Diskussion:Glenn Greenwald
keine Aufenthaltserlaubnis bekommen konnte oder wollte?
Bearbeiten- "Weil dieser in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft keine Aufenthaltserlaubnis für die Vereinigten Staaten bekommen konnte, blieben Greenwald und er in Rio de Janeiro"
In Quelle 4 unter dem Punkt Where I live heißt es:[1]
- "American law prevents the recognition of our relationship as a ground for him to live in the United States..."
Ich glaube, die Aussage ist nicht die Gleiche, die USA erkennen nur seine Lebensform nicht an, verweigern aber (lt. dieser Quelle) nicht den Aufenthalt, don't? --212.114.206.40 15:45, 19. Aug. 2013 (CEST)
- Jein, ich nehme mal an das Ehepartner normalerweise "automatisch" ein Visum ausgestellt bekommen, aber eben nur, wenn es sich um anerkannte Ehen handelt und due Ehe zwischen Homosexuellen gehört eben nicht dazu. Natürlichkönnte Miranda (sein Partner) theoretisch eine Aufenthaltserlaubnis auf anderen Wegen bekommen über eine Greencard oder ein Arbeitsvisum.--Kmhkmh (Diskussion) 22:28, 19. Aug. 2013 (CEST)
- Besser? --91.67.109.136 22:11, 20. Aug. 2013 (CEST)
Einbruch
BearbeitenWie war das eigentlich mit dem Einbruch in seine Wohnung in Rio? Ist das nicht erwähnenswert? --Friechtle (Diskussion) 15:39, 20. Aug. 2013 (CEST)
- Solange es a) keinen stichhaltigen Nachweis gibt oder b) an prominenter Stelle darüber spekuliert wird, dass z.B. die CIA dahintersteckt - nein, nicht erwähnenswert, da bloße Spekulation unsererseits. (Natürlich halte ich es auch für äußerst unwahrscheinlich, dass es ein gewöhnlicher Einbruch war, vor allem da nichts außer dem Laptop verschwand. Aber das zu beurteilen ist nicht unsere Aufgabe.) --91.67.109.136 21:43, 20. Aug. 2013 (CEST)
Weblinks
BearbeitenHallo @H-stt:, Socia-Media-Platformen wie Twitter werden in der Regel nur dann verlinkt, wenn es keine offizielle Website gibt.
Wikipedia:Weblinks: „Links auf Soziale Netzwerke (Facebook, Twitter etc.) sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Soziale Netzwerke sollten nur verlinkt werden, wenn es sich um die Webpräsenz des Lemmagegenstands handelt. Ist bereits eine andere Website zum Lemma verlinkt, so sollten möglicherweise zusätzlich existente Webauftritte in sozialen Netzwerken wie z. B. Myspace nur dann verlinkt werden, wenn diese deutlich über eine inhaltliche Kopie hinausgehen.“ --Trustable (Diskussion) 22:51, 1. Mär. 2018 (CET)
- @Trustable: Hier gilt es Augenmaß anzuwenden. Offizielle Social-Media-Seiten werden meist dann nicht angegeben, wenn ihre Informationen redundant zur konventionellen offiziellen Webpräsenz sind und/oder in dieser (einfach sichtbar) verlinkt sind. Das hier aber nicht der Fall soweit ich das sehen kann, zudem ist es hier auch nicht so, dass der Artikel soviele Weblinks hat, dass eine Reduzierung notwendig wäre. Fazit: Die von H-stt wiederhergestellten Links sind in Ordnung.--Kmhkmh (Diskussion) 02:06, 2. Mär. 2018 (CET)
- Greenwald hat auf seiner Website kaum Inhalte. Seine Arbeit findet sich über den Twitter-Kanal. Deshalb sehe ich hier diesen Link als primär an, meinetwegen kann man sogar die Website löschen. Grüße --h-stt !? 20:49, 8. Mär. 2018 (CET)
NSA-Affäre
BearbeitenIch vermisse einen Hinweis darauf, inwiefern Greenwald noch juristisch für seine Handlungen belangt wurde. Während Snowden wohl für immer im Exil leben muss, gab es bei GG überhaupt keine Anklage? Fällt mir schwer, zu glauben. LG Stefan 01:51, 13. Sep. 2024 (CEST)
- Wegen der NSA wurde er nicht angeklagt, aber wegen der Wäschereiaffäre, siehe hier.--Sanandros (Diskussion) 05:46, 13. Sep. 2024 (CEST)