Diskussion:Gründung und Gründungsurkunde der Universität Marburg
Verhältnis zwischen Gründung und der Anzahl von Professoren und Studenten
BearbeitenWie ist das zeitliche Verhältnis zwischen Gründung und der Anzahl von Professoren und Studenten? Das sollte besser formuliert werden, denn bisher klingt es so, als seien bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde Professoren und Studenten vorhanden gewesen. Das widerspräche doch dem üblichen Ablauf. Gruß --Enzian44 (Diskussion) 21:30, 13. Mai 2012 (CEST)
Literatur
BearbeitenBei Schmidt fehlen noch die Seitenangaben. --Enzian44 (Diskussion) 00:03, 17. Jun. 2012 (CEST)
Illustrierung
BearbeitenHallo Buxxe, die über die Einzelachweise verlinkten Dokumente können (auf die Commons) hochgeladen und anschließend im Artikel zur Illustrierung eingebunden werden. Sie sind alt genug, dass es damit keine Urheber-rechtlichen Probleme gibt. Beispiele der Nachbarhochschule: Datei:Gruendungsurkunde unigiessen 16070519.jpg1.jpg und Datei:Privilegien-statuten unigiessen 16071012.jpg --emha d|b 10:48, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo emha, sollten mit Deinem Hinweis die Abbildungen des Lichtbildarchivs gemeint sein, dann sehe ich Deine Anmerkung eher kritisch. Die Digitalbilder sind erst in den letzten Jahren im Rahmen eines Digitalisierungsprojekts entstanden und nicht gemeinfrei. Für diese Zwecke wurde die Vorlage:LBALink eingerichtet. Gruß -- Sebastiano Mugnaio (Diskussion) 11:13, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo Sebastiano Mugnaio, die reine Digitalisierung gemeinfreier Werke erzeugt keinen urheberrechtlichen Schutz. Ist der Urheber mehr als 70 Jahre tot, werden sie Public Domain. Das gilt für jegliche originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke wie Kunstwerke (siehe Erklärung hier auf englisch, noch mehr aber für amtliche Werke wie das Urkunden sind. Die Vorlage zum Verlinken ist natürlich nichtsdestotrotz sehr praktisch für Urkunden, die sich (noch) nicht auf Commons befinden. Freundliche Grüße, --emha d|b 14:49, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Die Werke sind nicht gemeinfrei. Vorlage der Digitalisate sind nicht die Originale, sondern Fotografien derselben. Es handelt sich dabei wiederum um anspruchsvolle z.T. komplexe fotografische Aufnahmen dreidimensionaler Objekte (alleine schon wegen der Siegel; außerdem sind Urkunden niemals plan). Die Aufnahmen wurden seit der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts gemacht. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass hier "gemeinfreie Werke" digitalisiert worden sein. Es wurden Fotografien digitalisiert, die allesamt einen Urheber haben.Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 15:41, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo Jürgen, findet Du, das Foto von Datei:Privilegien-statuten_unigiessen_16071012.jpg erreicht Schöpfungshöhe? Kennst Du Commons:Category:Deeds of the Holy Roman Empire? Das erscheint mir jedenfalls eindeutig eine Frage für die Spezialisten von WP:URF. Ich werde das dort mal ansprechen, aber aus Zeitgründen nicht mehr heute. Beste Grüße, --emha d|b 17:13, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Die Werke sind nicht gemeinfrei. Vorlage der Digitalisate sind nicht die Originale, sondern Fotografien derselben. Es handelt sich dabei wiederum um anspruchsvolle z.T. komplexe fotografische Aufnahmen dreidimensionaler Objekte (alleine schon wegen der Siegel; außerdem sind Urkunden niemals plan). Die Aufnahmen wurden seit der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts gemacht. Es kann also nicht davon die Rede sein, dass hier "gemeinfreie Werke" digitalisiert worden sein. Es wurden Fotografien digitalisiert, die allesamt einen Urheber haben.Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 15:41, 18. Jun. 2012 (CEST)
- Hallo Sebastiano Mugnaio, die reine Digitalisierung gemeinfreier Werke erzeugt keinen urheberrechtlichen Schutz. Ist der Urheber mehr als 70 Jahre tot, werden sie Public Domain. Das gilt für jegliche originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke wie Kunstwerke (siehe Erklärung hier auf englisch, noch mehr aber für amtliche Werke wie das Urkunden sind. Die Vorlage zum Verlinken ist natürlich nichtsdestotrotz sehr praktisch für Urkunden, die sich (noch) nicht auf Commons befinden. Freundliche Grüße, --emha d|b 14:49, 18. Jun. 2012 (CEST)
Hallo, genau diese Frage wurde dort bereits besprochen:
- 2008: WP:DÜP [[Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige_Fälle/Archiv/2008/Oktober#Bild:Heinrich_der_L.C3.B6we.2C_Urkunde_f.C3.BCr_Kloster_Reichenhall.2C_1172.jpg
- 2009: WP:URF Grundsätzliches zu Urheberrechten an Fotos zwei- bzw dreidimensionaler Urkunden
Es gibt dazu keine einheitliche Meinung, das hatte ich schon befürchtet. Aber schauen wir uns doch mal die verlinkten Urkunden im einzelnen an:
- Die Gründungsurkunde ist zweifelsfrei eine reine Digitalisierung. Dieses Bild wäre auch herausgekommen, hätte man die Urkunde auf einen Scanner gelegt
- Bei den Bildern der Siegel stimme ich Dir zu, das erscheinen mir eindeutige Lichtbildwerke
- Beim kaiserlichen Privileg würde ich mir sehr schwer tun, dort eine fotografische Leistung zu erkennen. Dieses Dokument liegt flach da und wurde genauso abgelichtet, von einer Dreidimensionalität merkt man nichts
- Einzig das Stiftungsprivileg scheint mir auch von der Beleuchtung her eine gewisse künstlerische Leistung.
Wenn Du magst, können wir das aber gerne auch nochmal auf WP:URF ansprechen. --emha d|b 14:54, 19. Jun. 2012 (CEST)