Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Wikipedia bildet bekanntes Wissen ab. Sie dient der Theoriedarstellung, nicht der Theoriefindung oder Theorieetablierung.
- Es gilt Wikipedia:Keine Theoriefindung. Für Theorien, welche die Existenz des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, deren Legitimation oder dessen Charakter als Verfassung anzweifeln, ist in diesem Artikel kein Platz. Theorien, die diese Fakten anzweifeln, wurden nicht unter wissenschaftlichen Grundsätzen verfasst und sind in Wissenschaft und Lehre nicht anerkannt oder akzeptiert. Sie werden in der Wikipedia mithin als „Privattheorie“ bezeichnet und sind demnach unerwünscht.
Sämtliche Privatmeinungen zu diesem Thema sind irrelevant für den Artikel und uninteressant für die Autoren!
Buchfüllende Argumentationsketten sind Zeitverschwendung!
- Maßgebend ist Wikipedia:Neutraler Standpunkt. Die Wikipedia gibt grundsätzlich nicht die persönlichen Erkenntnisse des jeweiligen Autors wieder. Das Verfassen von buchfüllenden Argumentationsketten ändert hieran nichts.
Klicke hier um ein neues Diskussionsthema zu beginnen
und unterschreibe deine Beiträge bitte mit oder
--~~~~
.Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Offener Zugang zum Grundgesetz
BearbeitenBin mir nicht sicher, ob man das Projekt schon erwähnen sollte. Die Veröffentlichung des Kommentars unter CC-BY-SA 4.0 ist für 2026 vorgesehen, schreibt [1]. Beobachten sollten wir es jedenfalls. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:04, 25. Mai 2024 (CEST)
- Ich kann noch keine Zwischenstände oder -berichte irgendwo finden. Ggf. müssen wir bis 2026 warten, bis das Projekt zugänglich ist? ---- Leif Czerny 12:56, 20. Jun. 2024 (CEST)
- Ganz kurz: Ich weiß auch nichts Neues dazu. Inhaltliche Zwischenstände gäbe es beispielsweise, wenn es nicht nur Open Access, sondern auch Open Science wäre. Das ist aber wohl nicht beabsichtigt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:15, 20. Jun. 2024 (CEST)
- Ja, aber ich meinte: Einen Bericht zum Projektstand vom Ministerium oder einer der Beteiligten Personen / der Beteiligten Institute. Bisher nur die Ankündigungen. Vielleicht kommt da ja zum Jahresende was, dann wäre es doch im Artikel schon anbringbar. ---- Leif Czerny 15:52, 20. Jun. 2024 (CEST)
- Ganz kurz: Ich weiß auch nichts Neues dazu. Inhaltliche Zwischenstände gäbe es beispielsweise, wenn es nicht nur Open Access, sondern auch Open Science wäre. Das ist aber wohl nicht beabsichtigt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:15, 20. Jun. 2024 (CEST)
Christoph Möllers: Mythos Wertefundament
Bearbeitenhttps://verfassungsblog.de/mythos-wertefundament/
imho interessant und lesenswert. Hat jemand eine Anregung, wo im Lemma es gut / am besten passt? --Search'n'write (Diskussion) 16:16, 27. Mai 2024 (CEST)
- trivia. ---- Leif Czerny 17:14, 27. Mai 2024 (CEST)
Warum gibt es in Wikipedia keine Definition bzw allgemeinen Artikel zum Thema Grundgesetz?
BearbeitenWarum gibt es in Wikipedia keinen Artikel oder eine Definition zum Thema: Was ist ein Grundgesetz? Was macht es aus? Was sind die Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zur Verfassung? Wieso wird der Begriff "Grundgesetz" hier automatisch mit dem "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" gleichgesetzt? --R.B. (Diskussion) 16:10, 22. Okt. 2024 (CEST)
- Der Begriff hat schlicht keine allgemeingültige Definition. Im heutigen Deutschland handelt es sich halt um die Bezeichnung der Verfassung. Easy. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:43, 22. Okt. 2024 (CEST)
- Weil ein Artikel zum Thema "was ist ein Grundgesetz" Theoriefindung wäre. Wie Gnom auch bereits schrieb: es gibt "das" Grundgesetz, nämllch die Verfassung der Bundesrepublik. Das heißt eben so, was historische Gründe hat - insbesondere die damalige Intention, eine gewisse "Vorläufigkeit" des Grundgesetzes schon durch dessen Bezeichnung als Grundgesetz auszudrücken. -- Torte825 (Diskussion) 17:53, 22. Okt. 2024 (CEST)
- Das Grundgesetz i s t die Verfassung (vgl. begriffliche Verdeutlichung: „verfassungsmäßige Ordnung“ in Art. 20 GG), eine Bezeichnung die es namentlich/semantisch nur in Deutschland gibt, auch wenn es aus einem ‚Provisorium‘, nach Theodor Heuß, aus einem ‚Transistorium‘ entstanden ist. In unseren Nachbarländern taucht regelmäßig der Begriff Konstitution = Verfassung auf. Den Rest klärt der Artikel Verfassung. --Stephan Klage (Diskussion) 20:16, 22. Okt. 2024 (CEST)
- Wenn es einen Artikel zur Verfassung gibt, dann müsste es auch einen Artikel Grundgesetz geben. --R.B. (Diskussion) 21:03, 22. Okt. 2024 (CEST)
- Über dem Artikel hier steht doch hervorgehoben: "Grundgesetz ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu anderen Grundgesetzen siehe die Liste von Grundgesetzen." --Pistazienfresser (Diskussion) 15:07, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Wenn es einen Artikel zur Verfassung gibt, dann müsste es auch einen Artikel Grundgesetz geben. --R.B. (Diskussion) 21:03, 22. Okt. 2024 (CEST)
- WArum ist es nicht erlaubt? Das Wort und die Definitionen finden sich auch in früheren Lexikas in Papierform? Was sollte ich da geändert haben? --R.B. (Diskussion) 21:04, 22. Okt. 2024 (CEST)
- Wo denn zum Beispiel? ---- Leif Czerny 13:18, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Für Wörterbucheinträge haben wir ein Schwesterprojekt: [2]. MfG --Φ (Diskussion) 15:14, 23. Okt. 2024 (CEST)
- Ich sehe das jetzt auch eher so, dass es keinen klaren Begriff oder mehrere Begriffe von "Grundgesetz" gibt. Selbst die Wörterbucheinträge verweisen ja entweder auf die Bedeutung "Grundlegendes Gesetz" und meinen damit eher wissenschaftliche Regeln oder auf das Grundgesetz der BRD, das in vielerlei Hinsicht de facto doch eine Verfassung ist, Oder, wie z.B: im Fall Israel, auf eine Mehrzahl von Gesetzen, die gemeinsam diese Funktion erfüllen. Insofern ist das mit Gesetz, Gesetz_(Begriffsklärung) und Verfassung jeweils schon abgedeckt.-- Leif Czerny 10:02, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Das GG ist nicht nur de facto, sondern auch de jure die Verfassung der Bundesrepublik, es ist eben der historisch bedingte Eigenname für die gesamtdeutsche Verfassung. --2A02:8071:5803:7E0:61C9:1BED:925C:F12B 13:16, 24. Okt. 2024 (CEST)
- "Danke" für Deine Hilfe. ---- Leif Czerny 16:24, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Das GG ist nicht nur de facto, sondern auch de jure die Verfassung der Bundesrepublik, es ist eben der historisch bedingte Eigenname für die gesamtdeutsche Verfassung. --2A02:8071:5803:7E0:61C9:1BED:925C:F12B 13:16, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Ich sehe das jetzt auch eher so, dass es keinen klaren Begriff oder mehrere Begriffe von "Grundgesetz" gibt. Selbst die Wörterbucheinträge verweisen ja entweder auf die Bedeutung "Grundlegendes Gesetz" und meinen damit eher wissenschaftliche Regeln oder auf das Grundgesetz der BRD, das in vielerlei Hinsicht de facto doch eine Verfassung ist, Oder, wie z.B: im Fall Israel, auf eine Mehrzahl von Gesetzen, die gemeinsam diese Funktion erfüllen. Insofern ist das mit Gesetz, Gesetz_(Begriffsklärung) und Verfassung jeweils schon abgedeckt.-- Leif Czerny 10:02, 24. Okt. 2024 (CEST)
- Das Grundgesetz i s t die Verfassung (vgl. begriffliche Verdeutlichung: „verfassungsmäßige Ordnung“ in Art. 20 GG), eine Bezeichnung die es namentlich/semantisch nur in Deutschland gibt, auch wenn es aus einem ‚Provisorium‘, nach Theodor Heuß, aus einem ‚Transistorium‘ entstanden ist. In unseren Nachbarländern taucht regelmäßig der Begriff Konstitution = Verfassung auf. Den Rest klärt der Artikel Verfassung. --Stephan Klage (Diskussion) 20:16, 22. Okt. 2024 (CEST)