Diskussion:Jagdrecht (Schweiz)
Nachfrage
Bearbeiten"In diesen sog. Revierkantonen werden die Jagdrechte vom Kanton als Einzelreviere, die gewöhnlich eine politische Gemeinde umfassen, an Jagdgesellschaften verpachtet,..." Sind mit der Verpachtung an JAGDGESELLSCHAFTEN Verpachtungen an Individuen nicht möglich? In Deutschland darf nur an Einzelpersonen verpachtet werden. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 18:50, 20. Jul. 2014 (CEST)
- Ja, das ist so – die Pacht geht an die Jagdgesellschaften, die ausser dem Recht zu jagen auch eine ganze Reihe Pflichten übernehmen: Die Jagdgesellschaften sind für die Wildhege zuständig und gehalten, die dafür notwendigen Massnahmen umzusetzen. Darunter fallen zum Beispiel das Anlegen von Wildäckern, das Errichten von Salzlecken, die Rehkitzrettung, die Bergung und Nachsuche von verletztem Wild sowie in speziellen Fällen das Einrichten von Fütterungen in der Notzeit. Für den Kanton Zürich siehe etwa JagdZürich. Gruss --Freigut (Diskussion) 19:18, 20. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo Freigut, danke und Zusatzfrage: wer bildet eine Jagdgesellschaft? Gruß--Gabrikla (Diskussion) 19:34, 20. Jul. 2014 (CEST)
- Das sind Einzelpersonen, die sich in einem Verein versammeln, dem man beitreten kann, siehe etwa Der Verein. Aber ich bin kein Jäger und kenne die Einzelheiten nicht :) LG --Freigut (Diskussion) 19:41, 20. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo Freigut, danke und Zusatzfrage: wer bildet eine Jagdgesellschaft? Gruß--Gabrikla (Diskussion) 19:34, 20. Jul. 2014 (CEST)
Bleimunition
BearbeitenHaben Informationen zu Blei- bzw. Bleifreimunition Platz in diesem Artikel? Siehe z.B. Die Zukunft der Jagd ist bleifrei oder Jagd und Schutz der wildlebenden Vögel in der Schweiz. --Leyo 17:37, 7. Nov. 2017 (CET)
- Solange sich das im Recht nicht niederschlägt, würde ich das hier nicht integrieren. Sonst mutiert der Artikel zu einem Sammelsurium. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:47, 7. Nov. 2017 (CET)
- Ich bezog mich auf den Inhalt der Publikationen, nicht deren (ggf. irreführenden) Titel. Bleischrot ist für die Wasservogeljagd verboten (Art. 2 Jagdverordnung). --Leyo 21:46, 7. Nov. 2017 (CET)
- Ah – ok. Wenn man im Artikel nun aber auf ein solches Detail eingeht, müsste man auch sonst alle (oder etliche) Einzelheiten der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung ansprechen, sonst bleibt es Stückwerk (bzw. sonst erhalten wir wieder einmal einen weiteren Wikipediaartikel, in dem völlig willkürlich irgendein Detail angesprochen wird, während anderes, ebenso Wichtiges oder sogar viel Wichtigeres ungenannt bleibt). Das kann man natürlich – aber wer will sich nun durch alle Gesetze und Verordnungen hindurchwühlen... :-) --Freigut (Diskussion) 08:07, 8. Nov. 2017 (CET)
- Nun, der Artikel behandelt eigentlich nur die Jagdsysteme und die Kompetenzverteilung. Andere Aspekte fehlen und auch die Jagdverordnung wird nicht erwähnt. --Leyo 14:41, 8. Nov. 2017 (CET)
- Ich habe nichts gegen einen Ausbau, aber der müsste dann eben mehr Aspekte berücksichtigen als nur den genannten. Was die Jagdverordnung angeht: Zu jedem Gesetz gibt es Verordnungen, das versteht sich fast von selbst... Ich kann diese ja erwähnen. Und wenn Du den Artikel ausbauen möchtest – nur zu! --Freigut (Diskussion) 15:34, 8. Nov. 2017 (CET)
- Nun, der Artikel behandelt eigentlich nur die Jagdsysteme und die Kompetenzverteilung. Andere Aspekte fehlen und auch die Jagdverordnung wird nicht erwähnt. --Leyo 14:41, 8. Nov. 2017 (CET)
- Ah – ok. Wenn man im Artikel nun aber auf ein solches Detail eingeht, müsste man auch sonst alle (oder etliche) Einzelheiten der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung ansprechen, sonst bleibt es Stückwerk (bzw. sonst erhalten wir wieder einmal einen weiteren Wikipediaartikel, in dem völlig willkürlich irgendein Detail angesprochen wird, während anderes, ebenso Wichtiges oder sogar viel Wichtigeres ungenannt bleibt). Das kann man natürlich – aber wer will sich nun durch alle Gesetze und Verordnungen hindurchwühlen... :-) --Freigut (Diskussion) 08:07, 8. Nov. 2017 (CET)
- Ich bezog mich auf den Inhalt der Publikationen, nicht deren (ggf. irreführenden) Titel. Bleischrot ist für die Wasservogeljagd verboten (Art. 2 Jagdverordnung). --Leyo 21:46, 7. Nov. 2017 (CET)
Karte der Jagdsysteme
BearbeitenGrüß dich @Tschubby. Wieso der der unkommentierte edit bzw. revert bei der Karte? Ich hatte die kürzlich abgeändert, um sie begrifflich an den Text anzupassen. siehe Kommentar: "Legende abgeändert: "Verwaltungsjagd" als Begriff scheint sehr selten zu sein, Staatsjagd und Regiejagd sind gebräuchlicher Farben zw. Revierjagd und Staatsjagd getauscht, so sollte das kleine Genf besser erkennbar sein (passt auch besser zum dortigen "Jagdverbot"" --Tilon3 (Diskussion) 13:28, 27. Dez. 2018 (CET)
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Jagdsysteme in der Schweiz
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Jagdsysteme in der Schweiz
- Sali Tilon3, ich hatte gar nicht gesehen, dass du die Karte abgeändert hattest. Ich hatte nur festgestellt, dass noch die 2017 Karte hinterlegt war. Da jedes Jahr Gemeindefusionen in der Schweiz stattfinden, ersetze ich überall die Vorjahreskarten mit einer aktuellen Karte mit den neuen Gemeindegliederungen. Besser wäre, wenn du mich in Zukunft bei Farbänderungen informieren würdest. So kann ich die Karten in den Folgejahren mit den gleichen Farben hinterlegen. Die Karten für das Jahr 2019 werde ich nun mit deinen Farben hochladen. Gruss --Tschubby (Diskussion) 13:50, 27. Dez. 2018 (CET)
- Geht klar. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 22:46, 27. Dez. 2018 (CET)
Rechtsstatus des Wildes in CH
BearbeitenZum Rechtsstatus des Wildes (res communis oder res nullis = herrenlos) in CH findet man widersprüchliches:
- "res communis" sagt:
- Rory Putman, Marco Apollonio, Reidar Andersen (Hrsg.): Ungulate Management in Europe: Problems and Practices. Cambridge University Press, 2011, ISBN 978-0-521-76059-1. S. 56
- Schnidrig R. , Nienhuis C., Imhof R., Bürki R. & Breitenmoser U. (Eds) 2016. Wolf in the Alps: Recommendations for an internationally coordinated management. RowAlps Report Objective 3. KORA Bericht Nr. 72. KO RA, Muri bei Bern, Switzerland , and BAFU, Ittigen, Switzerland, 70 pp. S. 29
- "res nullis" sagt:
- High-level Pan-European Conference on Agriculture and Biodiversity: Paris (France), 5-7 June 2002 : Compendium of Background Reports, Ausgaben 18-133. S. 594
- Teilrevision der Jagdverordnung: Erläuternder Bericht zur Anhörung. 31. März 2011, S. 19/33
Wer weiß mehr? --Tilon3 (Diskussion) 17:23, 15. Feb. 2019 (CET)
- Werde dem nachgehen. Gruss, --Freigut (Diskussion) 20:18, 15. Feb. 2019 (CET)
- Ist dies inzwischen geschehen, so dass dieser Abschnitt als erledigt betrachtet werden kann? --Leyo 14:43, 18. Nov. 2023 (CET)
- Ui näi, danke für die Erinnerung! --Freigut (Diskussion) 15:32, 18. Nov. 2023 (CET)
- Vermute inzwischen, dass ich damals durchaus nachgefragt habe – und keine Antworten erhalten habe. Wie jetzt nämlich – alle Angeschriebenen hüllen sich in Schweigen. --Freigut (Diskussion) 14:34, 30. Nov. 2023 (CET)
- Ui näi, danke für die Erinnerung! --Freigut (Diskussion) 15:32, 18. Nov. 2023 (CET)
- Ist dies inzwischen geschehen, so dass dieser Abschnitt als erledigt betrachtet werden kann? --Leyo 14:43, 18. Nov. 2023 (CET)