Diskussion:Juristenausbildung in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Torte825 in Abschnitt Studienbegleitende Pflichtpraktika

DDR

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Es fehlt ein Abschnitt über die DDR! --Rita2008 (Diskussion) 23:29, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das sehe ich ebenso und ärgert im "Jahre 31" ganz gewaltig. (nicht signierter Beitrag von 109.104.36.15 (Diskussion) 13:10, 15. Feb. 2021 (CET))Beantworten
Literaturvorschläge? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:24, 15. Feb. 2021 (CET)Beantworten
 Info: @Rita2008, @Gmünder: Es gibt zwei Titel im DNB-Portal. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:15, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Berufsaussichten in Deutschland

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Die Berufsaussichten für Juristen sind zwischenzeitlich deutlich besser geworden. Insbesondere in den "neuen" Bundesländern werden in den nächsten 10 Jahren weit überdurchschnittlich viele Juristen aus dem Staatsdienst in den Ruhestand wechseln (all jene, die Anfang der 90er Jahre eingestellt wurden. Man wird also - wie schon Anfang der 90er Jahre - kein Prädikatsexamen mehr nachweisen müssen, um Richter oder Staatsanwalt werden zu können. Schon heute stellt etwa Thüringen Bewerber ein, die in beiden Prüfungen zusammen 16 Punkte nachweisen können. Diese Voraussetzung wird weiter sinken. Wer demnächst also zweimal sieben Punkte erzielt haben wird, hat beste Chancen für eine Einstelllung. (nicht signierter Beitrag von 195.191.14.89 (Diskussion) 11:08, 25. Apr. 2017 (CEST))Beantworten

FernUniversität in Hagen

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Ist die breite Darstellung des Studiensgangs in Hagen so angemessen? Dies betrifft doch nur ein Bruchteil der Studierenden, wir reden hier von einem Promillebereich. Moot Courts etc. gibt es überall. Wenn man sie nur hier erwähnt ist das POV. Man sollte also deutlich kürzen. Kleiner Tiger (Diskussion) 23:13, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Die Darstellung ist völlig unangemessen. Schon die ersten drei Absätze bestehen mehr oder weniger aus Wiederholungen. Dazu kommt die inflationäre Verwendung von Absätzen. Wenn sich der oder die Verfasser weiter taub stellen, werde ich bei Gelegenheit einen radikalen Rückschnitt vornehmen. --Lexberlin (Diskussion) 13:05, 19. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ist der Rückschnitt bereits erfolgt? Der ganze Abschnitt liest sich wie eine Werbebroschüre der FernUniversität in Hagen. Im Grunde hat doch jede Universität ihre Besonderheiten, was das Jurastudium anbelangt. Soll jetzt jede Universität dermaßen ausführlich dargestellt werden? -- Torte825 (Diskussion) 10:31, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Leider musste ich mich intensiv an anderer Stelle betätigen und komme auch weiterhin nicht dazu. Ich stimme Deiner Feststellung aber ausdrücklich zu. --Lexberlin (Diskussion) 12:10, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
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Ich habe leider alle Links löschen müssen. WP:WEB sieht "Hochwertigkeit" vor. Die verlinkten Infos sollten "vom Feinsten" sein. Keines der wikibooks-Bücher erfüllt diese Anforderung. Etliche sind schlicht unfertig, alle sind 9 und mehr Jahre alt. --Qualitätsfreund (Diskussion) 22:43, 6. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Das was man wohl nie verstehen wird, ist Dieser Zusatzartikel der Juristenausbildung, zumindest für Deutschland, denn der Zukünftige Jurist, Wir nennen hierzu mal im Klassischen... oder von mir aus eher in Populären, ist Derjenige welcher Rechtwissenschaften studiert.

In dem Absatz, Studium der Rechtswissenschaften: Schwerpunkt der Juristenausbildung, ist die Juristische Dogmatik,...Wow, das ist aber schon sehr weit ausgeholt.

Selbstverständlich, soll das Ende der Arbeit, welches nach vielleicht langer Ermittlungsarbeit vorgetragen wird, Verständlich sein,.. nur ist das nicht unbedingt der Schwerpunkt,.. das ist das Endresultat, somit auch die Präsentation des Ganzen.

Wobei man sich dann auch gleich, auf die Arbeit des Jeweiligen Gerichts einschließen kann, das Ganze kann man gerne als Abschluss sehen.

Weshalb man es verlinken kann oder sich Diesen Zusatzartikel schenken könnte,..dazu kan auch die Interseite mystipendium.de, hierbei den Bereich Referendariat und dann den Absatz für das Rechtsreferendariat ansehen.--165.225.72.71 07:12, 10. Feb. 2019 (CET)Gruß BanjoBeantworten

Lückenhaft

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Juristinnen fehlen in der Geschichte

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Frauen konnten erst ab 1922 beide juristische Staatsexamen ablegen und hatten damit Zugang zu den juristischen Berufen wie Rechtsanwältin und Richterin. Die Voraussetzung schuf in der Weimarer Republik das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“.

Der gesamte Artikel spart Juristinnen aus. --Fiona (Diskussion) 10:43, 1. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo Fiona,
was soll der Artikel denn Deiner Meinung nach über Juristinnen aussagen? --freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 22:20, 16. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Deine Frage verstehe ich nicht. Die Lücken sind doch genannt. Du fragst ja auch nicht, was der Artikel über jüdische Juristen aussagen soll. Deine Frage halte ich für falsch gestellt. --Fiona (Diskussion) 08:35, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Pardo, Fiona, aber das sind sie - für mich - nicht.
Es wird korrekt wiedergegeben, das Frauen hierzulande vor 1922 nicht in diesem Berufsfeld zugelassen waren.
Welche weiteren, frauenspezifischen Ergänzungen sind Deiner Meinung nach nötig, weil im Sinne des Lemma fehlend?
Konkreter: welche Lücken (im Bezug auf Frauen) gibt es also z. B. unter der Überschrift Universitärer Abschnitt, Postuniversitäre Ausbildung, Benotungssystemoder Jura in anderen Studiengängen. Eventuell der Frauenanteil unter den Studenten? Abbruchs- und Auszeichnungsquote; etwas in der Art?
(Ich frage nicht, um Dich zu ärgern o. ä., sondern weil ich den Punkt tatsächlich nicht sehe, dies aber gern ändern würde) --freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 14:37, 17. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Berufsverbot für jüdische Juristen im NS-Staat

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auch das fehlt in der Geschichte, Abschnitt Nationalsozialismus.--Fiona (Diskussion) 10:46, 1. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Prädikat

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@Lexberlin: ich hoffe, meine im Hinblick auf deine Bedenken angepasste Fassung[1] findet jetzt auch deine Zustimmung. Wenn nicht, lass uns darüber reden. Irgendwie sollte man schon kenntnlich machen, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen, denke ich. Ich würde noch gerne den LTO-Beleg als EN einfügen. Was meinst du? Grüsse. --Legatorix (Diskussion) 10:31, 31. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Unterschiede in der Benotung von Prüfungsleistungen liegen in der Natur der Sache und sind weder einzelnen Notenstufen noch einem Fach vorbehalten. Weist man Ergebnisse nach Ländern aus, erhält man unterschiedliche Zahlen, aus denen aber nur durch wissenschaftliche Analyse über längere Zeiträume irgendwelche Schlüsse gezogen werden könnten. Lägen solche Arbeiten vor, könnte man sie zitieren (Theoriedarstellung). Als Quelle haben wir für Jura die Justizstatistik (die ich jetzt im Artikel unter Weblinks aufgeführt und unter Benotungssystem/Ergebnisse erwähnt habe) und für Abiturnoten entsprechendes von der KMK. Wer daraus in Wikipedia etwas folgern wollte, betriebe Theoriefindung. Der LTO-Artikel enthält keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bewertungspraxis, sondern rechnet ein paar Ergebnisse zusammen und stellt als Schlagzeile ein Einzelergebnis des Jahres 2021 heraus, das für sich genommen keine Aussagekraft hat, aber unterschwellig den Eindruck großzügiger Notengebung erweckt. --Lexberlin (Diskussion) 20:54, 6. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Geschichte der Juristenausbildung in der Bundesrepublik

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Es ist in der Juristenausbildung auch nach der NS-Zeit und vor der momentanen Ausbildungssituation so einiges passiert. Ich finde, der Artikel könnte diesbezüglich ruhig einen eigenen Abschnitt vertragen. -- Torte825 (Diskussion) 11:27, 6. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Insbesondere sollte erwähnt werden, dass es mal in der Bundesrepublik ein Erstes juristisches Staatsexamen gab. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:22, 6. Feb. 2024 (CET)Beantworten

"Soziale Arbeit" anstelle "Sozialpädagogik" revertiert

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Da es für den Revert keine ausreichende Begründung gab, habe ich die redaktionellen Änderungen wieder eingefügt. "Soziale Arbeit" ist der korrekte Name der wissenschaftlichen Disziplin; Sozialpädagogik stellt nur einen Teilbereich davon dar (vgl. auch hier).

Da "Sozialrecht" das vorrangigste Teil-Rechtsgebiet für Soziale Arbeit ist, ist eine Verlinkung an dieser Stelle vor deutlich kleineren und spezifischeren Beispielgebieten sinnvoll. Bei Bedarf können m.E. auch die weiteren Beispielfelder gestrichen werden. --Oraclekid12 (Diskussion) 00:58, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Diskussions- und Kritikpunkte: Staatenbericht

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Die "prägnantere" Fassung verkürzt m.E. zu stark und stellt die Untersuchungsergebnisse relativierend dar. Insbesondere die tatsächlichen Empfehlungen für die Juristenausbildung sind nun nicht mehr enthalten. Diese wiederum lassen sich nur sinnvoll verstehen, wenn der Kontext abgebildet wird. Insofern revertiert. --Oraclekid12 (Diskussion) 05:49, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

@Pastelfa hier die Begründung zum Revert (die ich ja schon vorher eingefügt hatte..)
Viele Grüße --Oraclekid12 (Diskussion) 21:44, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Oraclekid12 hinsichtlich des "Befundes" lassen sich die drei Sätze einfach gut zusammenfassen. Zugegeben könnte man die Forderung noch explizit erwähnen. Ich dachte dies - "mehr Verständnis für diese Hürden" - ergibt sich aus dem Kontext. Aber ja das wäre besser.
Was meinst du mit relativierend? Konjunktiv ist normal bei der Wiedergabe von indirekter Rede.
"Der Ausschuss für Rechte von Menschen mit Behinderungen bemängelt ein unzureichendes Verständnis unter Juristen für die Hürden, mit denen Behinderte bei der Durchsetzung ihrer Rechte konfrontiert seien und forderte eine größere Sensibilisierung hierüber im Rahmen der juristischen Ausbildung." ?
Ich habe den Tempus in die Gegenwart geändert um so zum Ausdruck zu bringen, dass dies aktuelle Forderungen sind.
--Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 16:48, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Pastelfa, "relativierend" war vielleicht etwas unpassend - sorry dafür. Allerdings finde ich den Konjunktiv nicht passend, da es um die Wiedergabe von Fakten geht. Die UN-Berichterstattung basiert ja auf eingehenden Untersuchungen. Deren Ergebnisse sind im Hinblick auf die Juristenausbildung auch anschlussfähig an andere Studien zur (sehr geringen) Diversitätskompetenz von Juristen und einer entsprechend eingeschränkten Rechtspraxis. Insofern sollte man schon davon sprechen, dass "Menschen mit Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte konfrontiert sind".
Die Kürzungen haben ja jetzt auch (m.E. nachvollziehbarerweise) zu der Streichung geführt, da der Bezug zur Juristenausbildung für andere nicht nachvollziehbar war. Daher werde ich den alten Passus wieder einfügen.
Noch eine kleiner Hinweis: Die Bezeichnung "Behinderte" ist nicht mehr aktuell. Sowohl Gesetzgebung wie auch Fachöffentlichkeit reden inzwischen von "Menschen mit Behinderung".
Viele Grüße --Oraclekid12 (Diskussion) 09:57, 16. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Allerdings finde ich den Konjunktiv nicht passend, da es um die Wiedergabe von Fakten geht. Die UN-Berichterstattung basiert ja auf eingehenden Untersuchungen. Deren Ergebnisse sind im Hinblick auf die Juristenausbildung auch anschlussfähig an andere Studien zur (sehr geringen) Diversitätskompetenz von Juristen und einer entsprechend eingeschränkten Rechtspraxis.
Die eingehenden Untersuchungen einer politischen Interessengemeinschaft kommen zu dem Ergebnis, dass man mehr für das Klientel tun müsse, das man sich auf die Fahne geschrieben hat - na das ist mal ne Überraschung... Auch wenn das inhaltlich richtig sein und merit halten kann: parteiische Stellungnahmen gehören in die indirekte Rede. Aufgrund der Dignitas des Vertragsorgans (der Behindertenrechtskonvention) ist eine Erwähnung dieses Berichts durchaus gut vertretbar und auch wie oben besprochen die Forderung hätte man das doch noch weiterführen können.
Jedoch hat sich der neue Edit weit von den Ansprüchen an eine neutrale und sachgerechte Darstellung deutlich entfernt. Ich will dir keinen Strick daraus drehen, aber du scheinst den Unterschied zwischen politischen Forderungen und messbaren Tatsachen nicht scharf einzuhalten. Dazu ein Beispiel:
Tatsache: "Eine Auswertung der Matrikulationsbescheinigungen für das WS23/24 hat ergeben, dass Frauen einen Anteil von 65 % bei den neu eingeschriebenen Erstsemestern im Fach Rechtswissenschaft ausmachen.
Politische Forderung: "Es gibt eine Geschlechterdisbalance im Jura Studium, was zu Ungerechtigkeiten führt. Daher muss eine Männerquote eingeführt werden und es muss attraktiver werden für Frauen, wieder Familien zu gründen."
Dazu auch Hume: You can't derive an ought from an is.
--Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 11:25, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe mir die Passage nochmals angeschaut. Es werden nur empirische Tatsachen wiedergegeben, keine politischen Forderungen:
  • Der Studienverlauf und -erfolg in Rechtswissenschaften wird überproportional stark von der sozialen Herkunft beeinflusst - Fakt, belegt
  • Themen wie Geschlecht, Migration oder Behinderung werden in der juristischen Ausbildung kaum berücksichtigt, was auch die Rechtsanwendung beeinflusst - Fakt, belegt
  • Daher wird in verschiedenen Kontexten gefordert, dass die Diversitätskompetenz durch die Berücksichtigung der Themenfelder gestärkt werden sollte. - Fakt, belegt
  • Auch der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen bemängelt eine fehlende Zugänglichkeit zum Justizsystem für diese Gruppe in Deutschland. - Fakt, belegt
Hierzu gibt es - soweit ich das überschauen kann - auch einen wissenschaftlichen Diskurs innerhalb der Rechtswissenschaften. Mag sein, dass sich aus den Fakten politische Themen ableiten lassen, aber das ist m.E. nicht relevant für den Text.
Allerdings scheint mir, als kämen wir auf keinen grünen Zweig. Insofern würde ich gerne einen VM mit dem Thema bemühen. Wie ist denn dazu das Vorgehen?
Viele Grüße --Oraclekid12 (Diskussion) 22:28, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
VM macht keinen Sinn, mangels Vandalismus :) Und Admins treffen überdies keine inhaltlichen Entscheidungen.
Du meinst vermutlich 3M (Dritte Meinung) oder? --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 17:05, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Zur Sache:
Die Gerechtigkeit ist blind und deswegen ist es gut und richtig, wenn Themen wie Geschlecht, Migration und Behinderung nicht berücksichtigt werden.
--Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 17:11, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
ja, ich meinte die dritte Meinung, danke. Wobei es vielleicht auch sinnig wäre, das beim Diskussionsportal anzubringen, oder?
Zur Sache:
Das ist für mich eine (politische) Haltung deinerseits ;)
Für die WP ist es aber m.E. relevant, dass es innerhalb der Rechtswissenschaften bereits seit längerem einen Forschungsstrang dazu gibt. Dessen Ergebnisse in Bezug auf die Juristenausbildung haben dann auch ein Anrecht darauf, im Artikel aufgeführt zu werden, zumal der Abschnitt ja "Diskussions- und Kritikpunkte" heißt.
Die Ergebnisse besagen u.a., dass Themen wie Geschlecht etc. in der Rechtsfindung wichtig sind. Die Nichtthematisierung von Geschlecht etc. führt zu einer starken Ausprägung von Stereotypen, die die Sachverhaltsbewertung relevant und oft zum Nachteil der Personengruppen beeinflussen.
Viele Grüße --Oraclekid12 (Diskussion) 18:26, 25. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Streng genommen kann es ein Fakt sein, dass eine Aussage getätigt wurde. Da hast du Recht :)
Worin der Mehrwert liegt, wenn man politische Forderungen in die Artikel einbaut, erschließt sich mir jedoch nicht. Da müsste man laufend aktualisieren und alle möglichen Forderungen aller möglichen Akteure einbauen.
Dann doch lieber darauf konzentrieren, was ist. Wir werden sehen.
--Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 01:16, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Da haben wir halt eine unterschiedliche Ansicht: Empirische Beschreibungen sind für mich keine politischen Forderungen, sondern exakt das was du auch darstellen willst: Das, "was ist".Wir scheinen da sehr aneinander vorbei zu denken.
Insofern glaube ich, dass jemand Drittes am ehesten in der Sache vermitteln kann - die entsprechende Bitte habe ich auf dem Disk-Portal gestellt. Viele Grüße--Oraclekid12 (Diskussion) 04:21, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Punkte 1 und 2 kann man als empirische Fakten betrachten, deren Relevanz darzustellen ist. Diese wurde von einem anderen Autor bezweiftelt und dann aus dem Artikel gelöscht. Ich war dafür, sie in angemessen kurzer Form im Artikel zu behalten.
Punkte 3 und 4 sind politische Forderungen. Daher sind diese am besten aus dem Artikel zu halten oder - wenn besondere Relevanz bestehe - neutral darzustellen. --Viele Grüße Pastelfa (Diskussion) 13:30, 26. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Dritte Meinung: (nicht signierter Beitrag von Pastelfa (Diskussion | Beiträge) 01:19, 26. Mai 2024 (CEST))Beantworten

Studienbegleitende Pflichtpraktika

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Mit keinem Wort werden in dem Artikel die studienbegleitenden Pflichtpraktika erwähnt. - Insbesondere wäre es wichtig zu wissen, wann diese eingeführt wurden und in welchen Bundesländern es sie eventuell nicht gibt, bzw. ob es bundesländerspezifische Unterschiede es dabei gibt. - CJB --2A02:2455:CDC:B00:E036:1FA6:38C7:DDF4 11:30, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Guter Hinweis, ich habe mal einen Anfang gemacht. Das müsste bezüglich Geschichte und Einzelregelungen vielleicht noch näher ausgeführt werden. -- Torte825 (Diskussion) 18:09, 10. Aug. 2024 (CEST)Beantworten