Diskussion:Kalle Schwensen

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 81.20.127.116 in Abschnitt Meldung

Meldung

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Meldung im Hamburger Abendblatt:

Hamburg

Klage wegen Spitznamen

Die frühere Hamburger Kiezgröße Karl Heinz Schwensen wehrt sich jetzt juristisch gegen die Benutzung seines Spitznamens "Negerkalle". Der Begriff sei "eine rassistische Bezeichnung, die geeignet ist, Herrn Schwensen herabzuwürdigen und zu beleidigen", teilte sein Anwalt Sven Krüger am Freitag in Hamburg mit. ap

erschienen am 11. Juni 2005 in Hamburg

Bitte entfernen Sie die Bezeichnung Neger-Kalle aus diesem Artikel. --172.176.7.157 18:36, 12. Jun 2005 (CEST)

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Dokumentation (hier) ist nicht Diskriminierung.

Karl-Heinz Schwensen in die Kategorie Verbrechen einzufügen halte ich nicht für korrekt und sollte unverzüglich korrigiert werden.

Anmerkung: Ich kein Freund, Bekannter, etc. von KHS. Kann aber seinen Lebenslauf seit Mitte der siebziger Jahre überblicken. Was ich mit Sicherheit weiß, daß er weit über dem Durchschnitt liegend intelligent ist. Und: da gab es auf dem Kiez schon ganz andere Kaliber, gegen die KHS nur ein kleiner Waisenknabe ist.

Rassendiskreminierung? Ich würde sagen JA!

Wie geil, die Diskussionsseite hab ich mir erst heute angesehen. Leider hat 172.176.7.157 nicht geblickt wie Wikipedia funktioniert. --Scooterman 18:40, 10. Feb 2006 (CET)

  • Intelligenz und Kriminalität, das behaupte ich jetzt mal einfach global, schließen sich nicht grundsätzlich aus. Dummheit und Ehrlichkeit ebensowenig.

Karl-Heinz Schwensen in die Kategorie Verbrechen einzufügen halte ich nicht für korrek

Schwensen wurde wegen Beihilfe zum Mord zu einer mehrjährigen GEfängnisstrafe verurteilt. Die Einordnung in die Kategorie Verbrechen ist also völlig korrekt.

Die Verurteilung und die Hintergründe der Tat sollten dann in den Artikel eingearbeitet werden. Verhaftung 1986, Beschaffung der Tatwaffe für Werner "Mucki" Pinzner usw.--85.177.210.184 11:39, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Das steht nochts mehr vpn der "Kategorie Verbrechen" --81.20.127.116 08:12, 9. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ja, bitte einarbeiten, wenn belegbar. Ich kann es nicht, da ich das von hier aus nicht prüfen kann.

Irgendwie nicht stimmig

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Ich fass mal zusammen: Als sehr junger Mann boxt er. Dann arbeitet er in einer Grundstücks- und Verögensverwaltung in St. Pauli. Irgendwann 200x wird er dann angeschossen und danach Manager einer Girlie-Band. Wo ist eigentlich die Tätigkeit, die den Einleitungssatz "er ist aus dem Rotlichtmilieu" rechtfertigt? Oder wird WP von ihm verklagt, wenn das hier steht?? Pittigrilli 21:25, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Er gilt als klagefreudig und hat insbesondere die Verwendung seines ehemaligen Spitznamens vielfach kostenpflichtig abmahnen lassen. Ob eine spezielle Forderung bezüglich der Darstellung seiner Aktivitäten im Milieu gegenüber dem Verein vorgebracht wurde, ist mir nicht bekannt. --h-stt !? 22:30, 24. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Belege

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Leider kann ich zu Schwensen selber nichts beitragen weshalb ich den von mir kritisierten Mangel nicht konstruktiv beheben kann. Ich muss aber trotzdem fragen: Welchen Wert hat ein Artikel der ohne einen einzigen Beleg, eine einzige Quelle auskommt. Ein unbedarfter Leser kann diesem Artikel gar nicht ansehen ob auch nur ein Wort stimmt. (nicht signierter Beitrag von 77.76.207.6 (Diskussion) 13:37, 14. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Überarbeitung!

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Der Artikel ist in dieser Form Unfug. Mit Verlaub: Hamburger, die schon ein bißchen länger auf der Welt sind, denken bei Karl-Heinz Schwensen an alles mögliche, nur nicht an Immobilienmanagement. Vieles von dem, was hier stehen müsste, ließe ich in dem frisch veröffentlichten Buch "Meine Davidwache" von Waldemar Paulsen (ISBN 9783499628399) nachlesen. Wenn das nicht drinsteht, bleibt ein völlig interessanter Artikel über einen norddeutschen Immobilienmakler, der einmal angeschossen wurde. Das ist mein Autoverkäufer auch. Also: Überarbeiten oder, wenn der Artikel - warum auch immer - so bleiben soll, mangels Relevanz löschen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:50, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Du hast leider weitgehend recht. Magst du was dran ändern und den Text nach der von dir genannten Quelle ergänzen? Mit einem Buch im Hintergrund kann man auhc in sensiblen, das Persönlichkeitsrecht tangierenden Bereichen mehr schreiben als hier bisher steht. Grüße --h-stt !? 13:16, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Sicher nicht in den nächsten zwei oder drei Wochen. Mal sehen, ob ich Ende Oktober dazu komme. Ich setze das mal auf meine To-Do-Liste.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:11, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Klingt gut. Und die Wikipedia muss nicht nächsten Montag fertig werden. Noch nicht mal nächsten Monat. Grüße --h-stt !? 14:28, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten


Einleitung

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Lernte sich früh zu behaupten. Aha.. sagt wer? Ich weiß nicht was sowas unwichtiges und vorallem total subjektives und nicht belegbares in nem enzyk. artikel zu suchen hat - erst recht nicht in der einleitung. auch das er 2 jahre in einem amateur boxverein war?? jeder war im lauf seiner jugend sicher in 3-10 vereinen. von fussball, über turnen, tischtennis und hockey - schreiben wir doch sonst auch nirgends rein. ist total nebensächlich und nichts besonderes.. hätte er da jetzt irgendwelche turniere gewonne oder so - bitte aber da war ja garnichts.. 0,0 usubstanz - subjektiv, nicht belegbar, nicht bedeutend - liest sich nur halbwegs nett und erfüllt das angestrebte image des herren. sollte lieber mal rein welche schule er besucht hat, abschlüsse, lehre oder sonstigen belegbaren dinge. im grunde finde ichs schon fraglich ob da überhaupt die rel. kritieren erfüllt sind. ausser das er mal angeschossen wurde kann ich da nicht viel ausergewöhnliches erkennen. er spielt da ein bisschen den kiezler und die presse steigt hier und da ein wenig drauf ein wenn man sonst nichts zu tun hat. er war weder ein großer boxer, noch leitete er eine bekannte firma oder organisation noch sonst irgendwas. wär er jetzt zumindest 5 jahre chef von irgend nem großen rotlicht betrieb gewesen oder so.. is ja aber garnichts.. im grunde besteht sein job darin seit 30 jahren zu versuchen sich relativ erfolglos ins rampenlicht zu drängen. die einzigen 2 dinge die wirklich halbwegs öffentliches interesse gewckt haben war ein verurteilung und das er mal angeschossen wurde.. mal davon abgesehen das es nichts tolles ist eine rotlicht grösse zu sein - war er das nie. ein rotlichtgrösse ist schon noch 4-5 nummern was anderes... und ansonsten.. manager einer erfolglosen gruppe von denen kein mensch mehr was wissen wollte und ist anwesend bei fussballspielen und bei boxkämpfen.. ja wahnsinn.. 87.245.78.135 00:27, 13. Nov. 2014 (CET) Kann ihn verstehen.Hatte selbst einen Belgischen Offizier als Vater.Wurde mir verheimlicht.Habe es aber durch bestimmte Gesten schnell herausbekommen.Hatte aber viel Glück.Meine Stiefvater war ein Glücksfall.Eine moralische Größe.Nur ein Lehrer und ein Ausbildungsmeister haben mich gemobbt.Aber dann kam die automatische Vengeance.Der Lehrer wurde zum Selbstmörder. Der andere verlor früh sein Leben.Aussage von anderen Ausbilder.Sie wollten so groß sein wie ich (189 cm) Und ich war wohl ein hübscher Junge. Und Kalle sah man wohl an das sein Vater ein Farbiger war.Hat aber aus sich sehr viel gemacht. Reiner Trumpitis Wolfsburg (CET) 24. Januar 2019.Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 03:15, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Sonnenbrille

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Die Story von der Sonnenbrille ist in der Wikipedia fehl am Platz. Sowas kann man in Boulevardmedien schreiben, aber zu einer Enzyklopädie passt es einfach nicht. Grüße --19:42, 4. Dez. 2017 (CET)

Es dreht sich um diese Änderung: [1]. Wenn, lieber Benutzer:H-stt, der DVR (der Ausrichter aller Fahrsicherheitstraining) und sein Quartal-Magazin diese Story bringt, dann kann man schon davon ausgehen, dass eine gewisse Seriosität dahinter steckt. -- Beademung (Diskussion) 20:36, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Nein, kann man nicht. Ein Kollege von mir hat ebenfalls seinen alten Lappen mit Paßbild mit Sonnenbrille. Es mag sein, dass der DVR behauptet Schwensen wäre die einzige Ausnahme - da ist aber offensichtlich nichts dran. Und mal nebenbei: Was hat die Paßverordnung mit dem Führerschein zu tun? --PeerJi (Diskussion) 20:45, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Belege dazu, oder nur Socke? § 5 PassV schreibt das Lichtbild und Anlage 8 das Muster vor. -- Beademung (Diskussion) 20:53, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Pass ist aber nicht Führerschein. 2017 ist nicht 197x. Heute schreibt die Fahrerlaubnisverordnung zwar vor, dass Bilder nach Passverordnung gemacht werden müssen. D.h. aber nichts für alte Führerscheine, weder, dass es damals überhaupt Vorschriften diesbezüglich für Führerscheine gab, noch das die heutigen Vorschriften der Passverordnung etwas mit den damals geltenden zu tun haben. --PeerJi (Diskussion) 21:08, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Ergänzung: Lies die von dir zitierte Passverordnung. Die Vorschrift zum Lichtbild schließt selbst heute keine Sonnenbrille aus. Die Geschichte ist somit auch nach deinen Belegen falsch. --PeerJi (Diskussion) 21:21, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Gähn, die Regelung zum Lichtbild des Führerscheins wird durch diese Passverordnung geregelt. Bedeckung der Augen ist was? Warum laber ich eigentlich mit Socken, die null Ahnung von dem Thema haben. -- Beademung (Diskussion) 17:18, 5. Dez. 2017 (CET)Beantworten
"Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen." Damit ist jede begründete Ausnahme zulässig ist, z.B. Sonnenbrillen. --PeerJi (Diskussion) 20:40, 5. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Ist diese Angelegenheit damit geklärt? Und waren der Edit-War und die VM nötig? Bitte lernt was draus. Nicht jeder Boulevard-Unsinn gehört in die Wikipedia und wenn ein Edit revertiert wurde, ist der re-revert der Beginn des Editwars und damit daneben. Grüße --15:42, 6. Dez. 2017 (CET)
Ist doch schön, dass die Angelegenheit ohne Sperre geklärt werden konnte. Editwar und VM waren wie sonst auch, hier aber besonders unnötig. --Otberg (Diskussion) 16:14, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Die Passverordung (§ 5) [2] besagt: „Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Im Übrigen muss das Lichtbild den Anforderungen der Anlage 8 entsprechen. Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen. Weitere zulässige Abweichungen bei Lichtbildern von Kindern regelt Anlage 8.“ → Ausnahmen davon sind aus religiösen sowie medizinischen Gründen zulässig. Wann ist eine Sonnenbrille im Fotostudio aus medizinischen Gründen notwendig? Irgendwie komme ich mir verarscht vor, wenn eine VM in Buddie-Manier abgebügelt wird, als wäre ich balabala, und hier der abarbeitende Admin noch aufschlägt. [3] Unsinn ist es bei Spiegel und DVR von Boulevard zu sprechen. Dann seid auch bitte so ehrlich und sagt, wir wollen das aus wikipedianischen Gründen nicht im Artikel haben und basta. Dann versteht es jeder Depp und ich erspar mir Lebenszeit. -- Beademung (Diskussion) 17:48, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Vergiss doch mal die Passverordnung, auch wenn selbst die schon alles medizinische Begründbare zulässt. Die Fahrerlaubnis richtet sich primär nach der FeV. Dort heißt es heute in § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 "ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung ... entspricht,". Schon bei Satz 2 hört es dann aber selbst heute noch mit der Absolutheit - ausdrücklich - auf: "Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen von der in Satz 1 Nummer 2 vorgeschriebenen Gestaltung des Lichtbildes zulassen.". Es braucht also keine medizinische Begründung, und es auch braucht auch nicht den Hinweis, dass ein Bezug zur Passverordnung in der FeV überhaupt erst seit 2008 existiert. Vorher gab es keine Regelung, die irgendwas bezüglich Brille vorschrieb. Es war also alles möglich. Sehr wahrscheinlich sind viel mehr vor 2008 ausgestellte Führerscheine im Umlauf als neue nach 2008 und selbst bei neuen ist eine Sonnenbrille möglich. Daher lässt sich mit absoluter Sicherheit feststellen: Das, was die Quellen behaupten (einziger Führerschein mit Sonnenbrille), ist erfundener Quatsch. --PeerJi (Diskussion) 21:59, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten
"Sehr wahrscheinlich sind... Daher lässt sich mit absoluluter Sicherheit feststellen: Das, was die Quellen behaupten..., ist erfundener Quatsch." - Welch zwingende Beweisführung :-) --Albtalkourtaki (Diskussion) 22:36, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Halbbruder

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Halbbruder Uwe Schwensen