Diskussion:Ladenschluss

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 87.153.70.95 in Abschnitt Sonnabend statt Samstag
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Lesbarkeit

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Im ganzen Text werden zwar "6x24 Regelung"-Bausteine benutzt, aber nicht erklärt. "Kann man sich doch denken". Na, mit der Begründung kann man sich 20% der Wikipedia eh schenken. :P Im Abschnitt über Bayern wird auf 27/7 verlinkt. In dem Artikel wird aber "×24" überhaupt nicht erwähnt. --Jürgen Erhard 13:20, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Dem kann ich nur zustimmen! Diese spärliche Formulierung hat es leider bis in unseren Berufsschulunerricht geschafft. Ein dezentes (Mo-So; 0°° - 24°°) dahinter würde das doch kurz, knapp und verständlich erläutern. Ich mußte es hier nachlesen um es zu verstehen: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/ordnung/ladenoeffnungszeiten.html prokura

Regelungen zum Ladenschluss in den Ländern

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Ich habe die Bezeichnung des letzten Werktages im Abschnitt über die Regelungen in den Ländern den jeweiligen regionalen Sprachgebrauch angepasst. Für die Norddeutschen und Mitteldeutschen/Ostdeutschen ergibt sich daraus, dass die Bezeichnung Samstag - sofern im Artikel erwähnt- in Sonnabend geändert wurde, da dies in den Ländern richtiger erscheint und die Verwendung des Begriffs Samstag nicht gebräuchlich ist. (Ähnlich wie Sonnabend in den südwestlicheren Bundesländern nicht verstanden wird.) Pedersen 23 Uhr 11; 16.04.2007

Wikipedia bildet aber nicht den regionalen Sprachgebrauch ab. Die Texte werden hier in der hochdeutschen Standardform verfasst, daher habe ich es revertet, da es sonst eh jemand anders gemacht hätte. --Shoot the moon 23:13, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Das Standartdeutsch besteht aus Sonnabend und Samstag. Es gibt keine Regelung, welcher Begriff vorzuziehen ist. Beide Begriffe werden in den jeweiligen Ländern in Gesetzestexten verwendet. Es ist daher wichtig nach Ländern zu unterscheiden, um diese Besonderheiten hervorzuheben. Und da dieser kleine Unterschied mit der Auflistung der sowieso Länderspeziefischen Regelungen einhergeht, macht es nicht nur Sinn, sondern ist vor allem notwendig, hier objektiv und ausgewogen zu artikulieren. Pedersen
wie gesagt, ich selbst bevorzuge auch die Variante Sonnabend, aber es gab hier in diversen Artikeln, auch Berlin-spezifischen, genug Diskussionen, die dazu geführt haben, dass einheitlich "Samstag" geschrieben wird. --Shoot the moon 23:28, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Betrifft LadÖG Baden-Württemberg: Hier habe nach dem Inkrafttreten die Information erhalten, dass ab 2008 Bäckereien sonntags nicht mehr, dafür aber an Feiertagen geöffnet haben dürfen. Stimmt das? ich habe mir das LadÖG Baden-Württemberg nochmals durchgeschaut. Es steht hier drin, Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen für drei Stunden geöffnet haben. Ich nehme an, dass die erste Information eine Falschmeldung war. --Holger 17:38, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Hab eben was eingefügt, wegen der Öffnungszeiten von Gärtnereien am Muttertag 2008 in BaWü. Sehr interessant. Kleiner Trost für den Verbraucher: Erst im Jahre 2035 fällt der Muttertag wieder auf den Pfingstsonntag. --Holger 15:40, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Die Gerichte haben die Ausnahmegenehmigungen der Städte wieder kassiert. Schade, damit ist BaWü das einzige Bundesland, an welchen am Muttertag 2008 keine Blumen verkauft werden dürfen. Mich würde allerdings mal interessieren, was ein streng relgiöser Blumenhändler zu dieser Entscheidung sagt :) --Holger 08:12, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Abschnitte Diskussion und Argumentation überschneiden sich

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Der Abschnitt Argumentation hat darüber hinaus keine Quellenangaben und auch einige fragwürdige Argumente. Darum würde ich vorschlagen, "Argumentation" zu löschen und ggf einige Sätze nach unten zu nehmen. 84.190.180.180 21:44, 1. Okt 2006 (CEST)


Hinweise zum Artikel "Ladenschlussgesetz"

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Wie ist eigentlich die genaue Regelung der verkaufsoffenen Sonntage? Wird das kommunal, ländermäßig oder bundesweit geregelt?

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nett wäre noch was zu entsprechenden regelungen in anderen ländern (ist das ladenschlussgesetz wirklich eine rein deutsche spezialität?) Hoch auf einem Baum 08:34, 2. Mai 2004 (CEST)Beantworten

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Öffnungsverbot: am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr. - heißt das, dass die Geschäfte am 24. Dez bis 20 Uhr geöffnet sind, wenn der Tag ein Samstag ist??? --Eilmeldung 11:52, 9. Jun 2004 (CEST)

Der Satz im Artikel ist richtig. Die Geschäftse sind sind auch am samstag, den 24. Dezember, ab 14 h zu schließen, denn auch der Samstag ist ein Werktag. --Andrsvoss 15:03, 9. Jun 2004 (CEST)

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Im übrigen gibt es noch ein Contra vom Einzelhandelsverband, der auch einleutet: Selbst wenn die Geschäfte 24 Stunden geöffnet hätten, könnten die Menschen nicht mehr einkaufen, da sie nur eine bestimmte Menge Geld zur verfügung hätten. Eine weitere Lockerung würde kleineren Einzelhändlern nicht zugutekommen und nur Konzernen die Möglichkeit bieten, länger geöffnet zu haben. Superheld 11:18, 10. Jul 2005 (CEST)

(Beitrag entfernt, siehe Hinweis am Anfang der Seite)

Bernard Reiser

Inhaltliche Diskussionen über das Ladenschlussgesetz

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Warum sorgen die Gewerkschaften nicht dafür das bei geänderten Öffnungszeiten höhere Löhne bezahlt werden müssen und kein Mitarbeiter bei Änderung der Öffnungszeiten gekündigt werden kann ?

Weil die Gewerkschaften nun mal nicht alleine darüber entscheiden. Diese Diskussion dient aber nicht dazu politische Themen zu diskutieren sondern über den Artikel zu diskutieren. Das will meinen, hier sollen Vorschläge zur Verbesserung etc. gemacht werden. --Newton 13:22, 24. Apr 2004 (CEST)

Abgesehen davon führen überhöhte Löhne, nichts anderes wäre da ja, zu einem Nettowohlfahrtsverlust. Stern 20:01, 10. Jun 2004 (CEST)


wieso heißt es im Artikel: (wenn die Umsätze sich aus den Innenstädten in die Außenbezirke verlagern) ? Die grossen Discounter und Kaufhausketten sind doch meist im Zentrum der Städte konzentriert, während die Tante Emma Läden eher in dörflichen Randbezirken stehen wo weniger Leute wohnen, und nicht umgekehrt!

ps. Wenn der Ladenschluss fällt, bedeutet das für die Großen nur eine Umstrukturierung, während sich die Emmas erschiessen können! Die können ja wohl kaum 24h durch machen und woher sollten auch die Umsätze für die Finanzierung doppelt so langer Beschäftigungszeiten kommen? Wenn nur ein Geschäft länger öffnet müssen es alle anderen auch tun um keine Kunden zu verlieren. Im Prinzip ist es Erpressung zum Schaden aller. Die Kaufkraft der Bürger ist ja kein Resultat gestreckter Öffnungszeiten. Die Leute werden nur anders einkaufen aber bestimmt nicht mehr! Man sollte genau das Gegenteil tun, die Ladenschlusszeiten nochmals verdoppeln! Die Menschen können auch an 3-4Tagen in der Woche alles kaufen was sie benötigen. Wenn die Geschäfte längere Ruhezeiten haben, sparen sie auch massive Kosten ein. Vorallem Energie und Lieferkosten. Diese Einsparungen würden als Gewinne in den Unternehmen die Kaufkraft aller daran Beteiligten faktisch steigern. Alles andere sind doch reine Hypothesen!

AshSert

Das Einfachste wäre sicherlich, festzulegen, dass Geschäfte mit einem Verkaufsplatz von weniger als 50m^2 keinen Beschränkungen unterliegen. Damit können kleine Läden (die nicht selten Familienbetriebe sind) flexibel sein, während die großen Kaufhäuser weierhin an die (meiner Ansicht nach notwendigen) Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer gebunden sind.
bitte diskussionbeiträge mit 4 tilden (~~~~) unterschreiben. ich möchte nicht, dass voranstehendes (von 84.128.102.226) für den beginn meines diskussionbeitrages gehalten wird. grüße, Hoch auf einem Baum 18:32, 9. Jun 2004 (CEST)
diese seite ist nicht dazu da, um über das ladenschlussgesetz zu diskutieren, sondern über den wikipedia-artikel Ladenschlussgesetz. ob der von dir bemängelte satz drinstehen sollte oder nicht, entscheidet sich allein daran, ob dieses argument so tatsächlich öfters von befürwortern des ladenschlussgesetzes geäußert wird - egal ob wir es für richtig halten oder nicht.
mit deinen restlichen argumenten gehst du am besten zu spiegel online oder in sonst ein politik-forum. heute (wenn das bundesverfassungsgerichts-urteil verkündet wird) kannst du dich da bestimmt gut austoben. grüße, Hoch auf einem Baum 05:58, 9. Jun 2004 (CEST)

Meine Erfahrung ist es, dass große Discounter sich in großzügige Industriezonen in den Vororten befinden, während in innergroßstädtischen Gebieten noch kleine Kiosk aufrechterhalten werden können. Da sind die Nischen. Allerdings fehlen mir hier statistische Daten hierzu, Stern 20:01, 10. Jun 2004 (CEST)

(Beitrag ohne Bezug zum Artikel entfernt - 
siehe obige Hinweise oder Wikipedia:Diskussionsseiten. grüße, Hoch auf einem Baum 14:07, 8. Sep 2005 (CEST))
Einzig sinnhaft wäre es, die Pro und Contra-Argumente auf die Sonntagsöffnung zu reduzieren. Werktags schließen sehr viele große Kaufhäuser freiwillig um 19:00 - selbst zur WM. Eine gesetzliche Verlängerung bis 22:00 oder länger wäre ohnhin nur reine Formsache, über die eine Diskussion oder gar Pro- und Contra-Argumente nicht lohnen (Wiki-Relevanzkriterien) --leptokurtosis999

Wettbewerb

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Ich kann folgendes Argument nicht verstehen: Ein lockeres Ladenschlussgesetz führe zudem zu mehr Wettbewerb und damit zu geringeren Verdienstspannen, also zu mehr Insolvenzen. Gerade mehr Wettbewerb sorgt doch für eine höhere Gesamtrente einer Volkswirtschaft und minimiert den Nettowohlfahrtsverlust. Aber vielleicht habe ich etwas übersehen und wäre daher für eine Erklärung dankbar. Stern 19:55, 10. Jun 2004 (CEST)

Genau, ist mir auch aufgefallen. Ich denke folgendes wäre besser: Ein lockeres Ladenschlussgesetz führt zu dem zu mehr Wettbewerb, was bei den vom bisherigen Gesetz profitierenden Geschäften zu Insolvenzen führen kann. --thefox 00:10, 29. Jul 2004 (CEST)

Geschichte des Ladenschlusses

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Es fehlt leider noch die Geschichte des Gesetzes vor 1957. Das erste Ladenschlußgesetz wurde 1900 eingeführt, mit Öffnungszeiten zwischen 5 und 21 Uhr, danach wurden die Zeiten schrittweise verkürzt, im zweiten Weltkrieg bis auf 17:00 (zur einfacheren Verdunklung bei Luftangriffen) Schon seit seiner Einführung wurde das Gesetzt heftig diskutiert. Diese Zeit fehlt leider vollständig. Vielleicht wird das ja mein erster Wikipedia Beitrag.

ah, ein guter hinweis! (es ist wohl etwas verwirrung dadurch entstanden, dass die erwähnte regelung seit 1900 aus der gewerbeordnung stammt und das ladenschlussgesetz erst seit 1957 so heißt.) also: Sei mutig. übrigens: bitte diskussionsbeiträge mit vier tilden (~~~~) unterschreiben, damit man sie personen und zeitpunkten zuordnen kann. grüße, Hoch auf einem Baum 10:15, 23. Nov 2004 (CET)

Hallo, zur Geschichte vermisse ich noch die Angaben, wie das Ladenschlussgesetz vor 1996 sowie zwischen 1996 und 2003 (damals Einführung des langen Donnerstag) war. Hat jemand die genauen Angaben? Gruß Oliver Mayer 08:47, 14. Nov 2005 (CET)

Ich hatte oefters was gehoert, weisz aber nicht, ob das vielleicht nur ein Geruecht ist: Angeblich war einer der Gruende dafuer, Landenschlusszeiten einzufuehren, ein (damals eben auch schon) latenter Antisemitismus. Ich koennte mir das auch durchaus vorstellen, bin mir aber nicht ganz sicher - weisz wer was genaueres? --FAR 07:16, 8. Dez 2005 (CET)

Antisemitismus ist ein Produkt des Mittelalters. In der Renaissance bekam es durch die Reformation eine neue Dimension. Der moderne Antisemitismus entstand im 19. Jahrhundert (ab 1880). Es besteht also ein zeitlicher, nicht aber ein inhaltlicher Zusammenhang. Die Einführung der Ladenschlußzeiten war ein Zugeständnis an die Gewerkschaften, die zur damaligen Zeit links eingestellt waren und somit nichts mit Antisemitismus zu tun hatten. Somit ist dieser Einwand nicht richtig. --Leptokurtosis999 00:37, 12. Jul 2006 (CEST)
@Leptokurtosis999: im Text über die Geschichte des Ladenschlussgesetzes ist sogar erwähnt, dass im Deutschen Kaiserreich mit der Einführung des Ladenschlussgesetzes den jüdischen Geschäftsinhabern erlaubt wurde, die Sonntagsruhe auf den Samstag zu verlegen, da dies im jüdischen Kalender der Sabbat (=Ruhetag) ist. Also nix Antisemitismus, im Gegenteil, es wurde sogar auf andere Religionen Rücksicht genommen. Von daher war das Ladenschlussgesetz damals in dem Punkt liberaler als heute. Wir haben heutzutage in Deutschland schätzungweise 3 Millionen Muslime, viele davon haben eigene Geschäfte, so gesehen könnte man ja einen Passus verabschieden, der es nicht-christlichen Inhabern von Geschäften ermöglicht, die Geschäfte am religiösen Feiertag / Ruhetag ihrer entsprechenden Religion zu schließen, und dafür sonntags geöffnet zu haben. --Holger-2005 19:37, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Pro/Contra

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Hallo Ash1 (kennen wir uns irgendwo her?), ich habe deine Änderung wieder rückgängig gemacht. Im Gegensatz zu deinem Bearbeitungskommentar hast du deine Ausführungen nicht gekürzt, sondern dafür andere Argumente gestrichen. Ich denke, der Kern des von dir hinzugefügten Arguments wird gut durch die Formulierung zusammengefasst, dass sich dadurch nur die vorhandene Kaufkraft auf eine längere Öffnungszeit verteilen werde.

Bei dem, was darüber hinausgeht, vermute ich, dass es sich um deine eigenen Überlegungen handelt und weise darauf hin, dass laut WP:NPOV die Meinungen und Argumente der Artikelautoren in einem Wikipedia-Artikel unerwünscht sind. Hier sollten nur Argumente von wichtigen öffentlichen Vertretern der beiden Seiten beschrieben werden (etwa den Gewerkschaften). - Insofern ist es auch müßig, zu diskutieren, ob deine Gedankengänge richtig oder falsch sind, ich merke trotzdem an, dass eine Behauptung wie die Erhöhung der zu bezahlenden Arbeitsstunden steht in keinem Verhältnis zu den damit erzielbaren Mehrumsatz belegt werden müsste. Es kann genausogut sein, dass, wenn sich die Kunden über einen größeren Zeitraum verteilen und Stoßzeiten entschärft werden, das Personal in den bisherigen Kernzeiten reduziert werden kann. Und so weiter. grüße, Hoch auf einem Baum 08:01, 5. Sep 2005 (CEST)

Contra: Es kann nicht sinnvoll sein, die Läden dann zu öffnen, wenn die Kunden arbeiten, und sie pünktlich zum Arbeitsschluß der Kunden zu schließen. Ergebnis: Rush-Hour - jeder versucht noch schnell was einzukaufen (rush).

Gaststätten

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Gilt das Ladenschlussgesetz auch für Gaststätten? --84.61.8.63 16:04, 25. Sep 2005 (CEST)

Praxis in Ländern ohne Ladenschlussgesetz

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Hat eigentlich noch nie jemand das Argument verwendet, dass auch in Laendern, in denen es kein (oder ein lockereres?) Ladenschlussgesetz gibt, die groszen Laeden dennoch nicht rund um die Uhr aufhaben und ihre Ladenschlusszeiten selbst regulieren? Ich meine, ich bin zur Zeit in Japan, und der Daiei (Supermarkt bei mir um die Ecke) hat z.B. den Ladenschluss Anfang Oktober von 21:45 auf 21:00 vorverlegt - und die meisten Kaufhaeuser/Einkaufszentren machen auch spaetestens um Neun zu. Vor ewig geoeffneten Kaufhausriesen braucht man also eigentlich keine Angst zu haben (besonders, wenn man sich mal anschaut, dass es hier wahrscheinlich drei- bis viermal soviele Familiengeschaeffte wie in Deutschland gibt). Ich hoffe, das klang jetzt nicht zu sehr nach politischer Argumentation - ich wollte nur sagen, dass mir dieser Vergleich schlicht vor allen anderen Argumenten in den Sinn kommen wuerde und ich mich deshalb ein wenig wundere, warum das nicht in der Argumenteliste steht. --FAR 07:26, 8. Dez 2005 (CET)


(Beiträge entfernt)

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Die Frage von FAR mag ja noch legitim gewesen sein (warum dieses Argument nicht im Artikel steht), die darauffolgenden Beiträge bis hin zu dem, in dem 145.253.2.22 uns ausführlich über seine persönlichen Lebens- und Einkaufsgewohnheiten und seine Abneigung gegen Verkäuferinnen kurz vor Feierabend unterrichtet, waren jedoch hier fehl am Platz. grüße, Hoch auf einem Baum 11:13, 7. Jul 2006 (CEST)

Der Text des Unterabschnitts Ladenschluss#Pläne der Bundesländer für einen neuen Ladenschluss wurde aus http://www.welt.de/data/2006/07/07/948863.html übernommen.

URV gesetzt und um Genehmigung gebeten. Aps 19:15, 12. Jul 2006 (CEST)
Stimmt; ich werde es umformulieren. Dann ist's keine URV mehr. --Leptokurtosis999 19:01, 12. Jul 2006 (CEST)
Ist umformuliert; somit URV vermieden und Redundanz und Irrelevanzen gestrichen --Leptokurtosis999 19:18, 12. Jul 2006 (CEST)
Oder so, wohl die sogar bessere Variante. Jetzt ist die Anfrage bei der WELT zwar schon raus, aber was solls. Aps 19:19, 12. Jul 2006 (CEST)


Schattendiskussion

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Ursprünglich stand zur jahrzehntelangen Diskussion über den Ladenschluß folgender Absatz:

Die Vehemenz und die Länge der Diskussion um den Ladenschluss in der jüngsten Vergangenheit wirkt gelegentlich verwunderlich, da in den meisten Bundesländern nur eine unspektakuläre Werktagsliberalisierung geplant ist. Ob diese zu flächendeckend verlängerten Öffnungszeiten z.B. auch in den Innenstädten führen wird, oder nur punktuell - in Einkaufszentren auf der grünen Wiese - wirksam sein wird, wie zur Fußballweltmeisterschaft 2006 mit der auf den Veranstaltungszeitraum begrenzten Freigabe, bleibt abzuwarten."

Dies sollte so erhalten bleiben, bis die neuen Ladenschlußgesetze in Kraft sind. - Der "Probelauf WM" war die totale Pleite: Überall war abends in den Innenstädten Bevölkerung vor verschlossenen Kaufhäusern. Somit ist das Hauptziel für den verlängerten Ladenschluß - Belebung der Innenstädte - allenfalls mit Sonntagsöffnung zu erreichen. Dies wurde aber fast nirgens geplant. --Leptokurtosis999 19:59, 19. Jul 2006 (CEST)

Hallo Leptokurtosis999, ich hatte ja bereits kurz im Bearbeitungskommentar begründet, warum ich deine Sätze entfernt habe, aber ich kann es auch etwas ausführlicher sagen:
Wikipedia ist eine Enzyklopädie, kein Forum für Meinungsartikel, deswegen gilt der Grundsatz des "Neutralen Standpunkts" (NPOV), mit dem man gut vertraut sein sollte, wenn man hier mitarbeitet. Er besagt insbesondere, dass Artikel nur Tatsachen, keine Wertungen enthalten sollten; man sollte also als Artikelautor niemals die eigene Meinung in den Artikel schreiben, sondern höchstens die anderer (in der Öffentlichkeit bedeutender) Stimmen zitieren.
Dass die völlige Freigabe der Ladenschlusszeiten (24h) an Werktagen "unspektakulär" sei, ist allein deine persönliche Wertung; ich vermute auch mal, dass sie nicht sehr verbreitet ist, die "Verwunderung" ist also zunächst einmal die von Leptokurtosis999 und somit für den Artikel nicht relevant.
Somit ist das Hauptziel für den verlängerten Ladenschluß - Belebung der Innenstädte - allenfalls mit Sonntagsöffnung zu erreichen - auch deine privaten Theorien, Vorhersage und Vermutungen sind nicht mit dem NPOV vereinbar (so dass es auch müßig ist, hier zu diskutieren, wie plausibel der Schluss von einer wenige Wochen dauernden Ausnahmeregelung, die noch nicht einmal immer allgemein bekannt war, auf die langfristigen Auswirkungen einer grundsätzlichen Gesetzesänderung ist. Jedenfalls scheinen deine Schlussfolgerungen von den meisten Landesregierungen nicht geteilt zu werden, und warum sollte Wikipedia die Meinung von Leptokurtosis999 für wichtiger erachten als die der Mehrheit der deutschen Landespolitiker?).
grüße, Hoch auf einem Baum 22:56, 19. Jul 2006 (CEST)
Politiker haben eine persönliche nichtneutrale Wertung. Das liegt an der Natur der Sache selbst (sonst wären es eben keine Politiker). Empirische Tatsachen (nämlich die allgemeine Beobachtung, daß die großen Kaufhäuser in den Innenstädten in den meisten Städten trotz Erlaubnis nicht länger offen hatten) sind keine persönliche Wertungen, sondern objektive Fakten. Wenn ein Kaufhaus wenige Wochen nicht mitmacht, aber dann dauerhaft länger öffnet, liegt ein paradoxes Verhalten vor. Die Werktagsöffnung hat sich während des Probelaufes als Flop erwiesen. Somit konnten die Landespolitiker gefahrlos die Werktagsöffnung 24 h freigeben. Soweit das objektive. Subjetiver POV wäre: "Diese Gesetzesänderung ist eine Gesetzeskosmetik ohne praktische Bedeutung". Letzteres wurde hier nie geschrieben. --Leptokurtosis999 01:18, 20. Jul 2006 (CEST)


Arbeitszeitrecht

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Das mit dem Arbeitszeitrecht habe ich heute auch gelesen. Es kann was dran sein; allerdings muß dazu wieder eine GG-Änderung erfolgen: Arbeitsrecht ist konkurrierende Gesetzgebung und sollte - falls die EU-Verfassung in Kraft treten sollte - zur ausschließlichen Gesetzgebung der EU werden. Eine Überführung in Landesrecht wäre somit extrem schwer: GG-Änderung + Grauzone des EU-Rechts. Das sollte hier im Forum noch etwas ausdiskutiert werden. Ist es ausgegoren, können wir nochmals den Absatz umschreiben. --Leptokurtosis999 22:53, 20. Jul 2006 (CEST)

Quellen für Zeitraum vor dem Ersten Weltkrieg?

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Bitte noch Quellen für die hier eingefügten Aussagen angeben:

Die Geschäftze hatten in Deutschland in der Regel zwischen 5 und 23 Uhr geöffnet, sieben Tage die Woche. [Auf welche Zeit bezieht sich dies?] 1879 wurde das erste deutsche Warenhaus eröffnet. Mit den Warenhäusern veränderte sich die Struktur des Verkaufspersonals ganz erheblich, sodaß sich seitens der SPD aber auch der Gewerkschaften ein Interesse an einer Vertretung der Arbeitnehmerschaft im Einzelhandel ergab.
mit der weiteren großzügigen Vergabe von Sondergenehmigungen für Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien sowie einer entsprechenden Verlegung der Sonntagsruhe auf Samstage für jüdische Geschäfte. In Form freiwilliger Vereinabrungen hatten sich bis 1911 die Kaufleute in zahlreichen Städten und Gemeinden auf einen abendlichen Ladenschluß von 20 Uhr geeinigt.

grüße, Hoch auf einem Baum 14:31, 16. Aug 2006 (CEST)


Mit den Warenhäusern veränderte sich die Struktur des Verkaufspersonals ganz erheblich, sodaß sich seitens der SPD aber auch der Gewerkschaften ein Interesse an einer Vertretung der Arbeitnehmerschaft im Einzelhandel ergab. Gewerkschaften hatten zwar ein solches Interesse. Aber Gewerkschaften hatten damals keinerlei Einfluss auf die Ausbedingung der Konditionen, zu denen die Menschen arbeiteten. Aus der Wikipedia: Gewerkschaft "Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interessiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer (z.B. der Bauarbeiterstreik 1925)." Von einem Streik für die Verkürzung der Ladenschlusszeiten ist für die damalige Zeit nichts bekannt. Überhaupt treten die Beschäftigten im Einzelhandel zu jener Zeit gar nicht als besonders gewerkschaftlich organisiert auf. 1891 gab es lediglich eine Handvoll großer Warenkaufhäuser. Die Struktur im Einzelhandel unterschieden sich grundlegend von den heutigen Verhältnissen und gaben kaum Gelegenheit für die Beschäftigten sich gewerkschaftlich zu betätigen.

Erst im Herbst 1890 wurde das Sozialistengesetz außer Kraft gesetzt. Die SPD hatte 1891 kaum Einfluss auf die Gesetzgebung im deutschen Reich

Ich habe den Satz gestrichen, da er POV ist. Also offenbar einen Bezug auf die Gegenwart herstellen will, in der man den Gewerkschaften und der SPD (?) vorwirft, dass sie sich für Ladenschlussbeschränkungen einsetzen und dem "Fortschritt Einhalt gebieten" würden. 80.141.214.17 00:42, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Logikfehler

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Zitat: "Insbesondere die FDP setzt sich immer wieder für eine Freigabe des Ladenschlusses ein. Auch deren wichtiges Klientel, der Einzelhandelsverband, ist gegen eine Lockerung."

Diese beiden Sätz sind nicht logisch. So wie sie da stehen, müsste der Einzelhandelsverband FÜR eine Lockerung sein. Wie ich nach einer kurzen Recherche gesehen habe, ist dies jedoch auch nicht der Fall: der Bundesverband ist für eine Lockerung, verschiedene Landesverbände sind dagegen.

Jemand, der Bescheid weiß, sollte hier mal Klarheit und Logik hineinbringen. --Plenz 21:59, 17. Sep 2006 (CEST)

OK, wenn niemand Bescheid weiß, nehme ich die Sätze erst mal raus. --Plenz 07:22, 19. Sep 2006 (CEST)

Deplaziert

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Leute, wer hat denn da wieder seinen Kopf durchgesetzt ? Der Abschnitt "Argumentation" ist mit seiner Stellung am Anfang des Artikels vollkommen fehl am Platze. Man stelle sich vor, ein entsprechender Brockhaus-Artikel wäre so aufgebaut... Die Leute würden sich biegen vor Lachen. Erstens gehören die Inhalte des Abschnittes eher an den Schluss, jedenfalls nach die Historie, und zweitens sollte man diese sinnlose Überschrift ändern: Argumentation für was ??? Der Artikel heißt ja nicht "Lockerung des Ladenschlussgesetzes" sondern "Ladenschluss". Historische Tatsachen bedürfen doch wohl kaum einer Argumentation, oder ?--OlliD 21:42, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Da sich dieser, auch schon von 84.190.180.180 in Ansätzen bemängelten Tatsache sonst niemand verpflichtet fühlt, gestalte ich mal um.--OlliD 22:41, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Lieber Filzstift, bevor Du Sachen revertierst, die Du laut eigenem Bekunden falsch verstehst, möchte ich Dich bitten, Dich hier an der Diskussion zu beteiligen.--OlliD 08:16, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wo ist dein "Revert"? Deine Gliederung war ja wie folgt ([1]):
  • 5 Diskussion in Deutschland
  • 5.1 Pro Ladenschlussgesetz
  • 5.2 Kontra Ladenschlussgesetz
Das ist Deutschlandlastig! Dies habe ich revertiert. Du hast jetzt bloss die Gliederung umsortiert, aber (ironie) meine "Verschlimmbesserung", nämlich dass ich so tat dass Pros und Contras nicht auf Deutschland bezogen wären, nicht revertiert (/ironie). Ob die Argumentation oben oder unten im Artikel ist, ist mir egal, aber nicht, dass du es "teutonisierst" hast. --Benutzer:Filzstift 08:24, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Mir ging es (s.o.) vor allem um die Stellung des Abschnitts Argumentation. Das andere habe ich nur im Vorbeifliegen geändert, weil sich ein IP-Benutzer beklagte, dass es Überschneidungen (welche ich eliminieren wollte) gibt zwischen der Argumentation und der Diskussion. Dass es ähnliche Argumente auch in der Schweiz und Österreich gibt, war und ist mir nicht bewusst. Wenn dem tatsächlich so ist, dann entschuldige bitte meinen Fehler. Ist der Artikel denn jetzt OK aus Deiner Sicht ?--OlliD 10:11, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ja so, wie es jetzt ist, ist es ok. --Benutzer:Filzstift 11:40, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wichtigstes Argument fehlt

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Wenn schon die Diskussion so in den Vordergrund gestellt wird: Das Ladenschlußgesetz ist ein staatliches Verbot, zu bestimmten Zeiten bestimmten Tätigkeiten nachzugehen. Das ist ein relevanter Einschnitt in die Grundrechte. Ein solches Verbot muß begründet sein, sonst ist es aufzuheben. Es ist kein Argument für die Beibehaltung eines Verbotes, daß die Aufhebung keine Arbeitsplätze schaffe und den Umsatz nicht erhöhen würde. Im Umkehrschluß müßte man sonst sofort ziemlich viele Dinge verbieten, zum Beispiel den Aufenthalt im Freien ohne Geld auszugeben oder das Händewaschen, weil es keine Arbeitsplätze schafft.

Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Wer fühlt sich denn hier kompetent? Meine beabsichtigte Stiftung an die deutsche Wikipedia betrifft sowohl den Ladenschluss als auch die Sonntagsruhe. Um Redundanz zu vermeiden müssten wir uns absprechen, wo das Thema am Besten aufgehoben ist.

Ich habe da eine Broschüre aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg (wahrscheinlich 1912) mit dem Thema Was sagen wir Ladeninhaber zur bevorstehenden Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe? Ein Wort an Deutschlands Kaufleute, Druck und Verlag Schilling & Co., Hamburg (ohne Jahresangabe). Beim Artikel Ladenschluss wird genau nach einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung vor 1956 gefragt. Ich habe die Broschüre mal eingescannt und als Pdf-Datei vorbereitet, bin aber nicht gebildet genug, sie hier einzustellen. Wie macht man das? Als Mail-Attachment (23.000 kbyte) könnte ich sie verschicken, URV liegt nach so viel Jahren nicht mehr vor. Das Thema, die Begründungen über die Vor- und Nachteile, die (s. Zt. geringen) Einwohnerzahlen von Städten und Gemeinden, deren unterschiedliche Regelungen der Sonntagsruhe und nicht zuletzt das in Deutscher Kurrentschrift abgefaßte und vervielfältigte (!) Anschreiben sind aus mehreren Gründen nostalgisch informativ, aufschlußreich und interessant.

Gruß -- Windrose 00:11, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ist das nicht ein Urheberrechtsproblem ?--OlliD 10:22, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Hallo, Olli, das sehe ich als nicht mehr relevant an, siehe meine Bemerkung an Benutzer:Hoch auf einem Baum unten Gruß -- Windrose 13:25, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Hallo Windrose, das ist sicherlich ein für die Geschichte des Ladenschlusses in Deutschland interessanter Text (wer ist der Autor/Herausgber?). Um ihn in Gänze online zu stellen, ist Wikipedia jedoch der falsche Ort, da hier nicht einzelne Original-Quellentexte gesammelt werden, sondern zusammenfassende Enzyklopädieartikel geschrieben werden (siehe Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist Punkt 7.1). Ein geeigneter Ort ist dagegen Wikisource [2]. Allerdings wäre dann dabei noch das Problem des Urheberrechts zu bedenken: Texte werden gewöhnlich erst 70 Jahre nach Tod des oder der Autoren gemeinfrei, und jemand, der 1912 so etwas verfasst hat, kann danach durchaus noch einige Jahrzehnte gelebt haben.
Nützlich für den vorliegenden Artikel Ladenschluss wäre dagegen eine zusammenfassende Beschreibung der damaligen Debatte, belegt und ergänzt durch einzelne Zitate aus der Broschüre, das ist dann auch urheberrechtlich unbedenklich (siehe Wikipedia:Zitate#Zitatrecht). grüße, Hoch auf einem Baum 10:27, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Hallo, Hoch auf einem Baum, du scheinst hier nach Deinen Beiträgen zu urteilen recht engagiert zu sein. Ich halte meinen kleinen Schatz zur Geschichte des Ladenschlusses in Deutschland auch für interessant. Bin selbst ein alter Mann und habe ihn von meinem Großvater geerbt, der ihn von seinem Vater hatte. Die Einzelheiten der Broschüre sind so informativ, daß sie sicher auch Historiker und Demoskopen verwenden können. Allein schon das in Kurrentschrift geschriebene und dann offensichtlich gedruckte Begleitschreiben ist ein Kleinod für sich. Hinzu kommen die Städte des deutschen Reiches (u. a. Königsberg, Straßburg) und ihre Einwohnerzahlen, die Länder (Preußen, Elsaß) und ihre Provinzen u.s.w. Insofern ist Wikisource vielleicht tatsächlich der richtigere Platz. In Anbetracht der aktuell laufenden politischen Diskussionen hin zu (Wieder)öffnungzeiten, siehe Berlin oder die Sonntage vor Weihnachten, sollte ein Extrakt daraus gerade auch bei Ladenschluss angebracht sein.
Wenn du wirklich daran interessiert bist, maile ich dir gerne die PDF-Datei. Darin wirst du einen Teil Deiner Fragen beantwortet finden. Es sind keine persönlichen Autoren genannt, der "Ausschuss zur Regelung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe" besteht nicht mehr. Den Verlag Schilling & Co., Hamburg, kann ich auch nicht mehr finden und von den in der Broschüre genannten Handelshäusern und Kaufleuten hat keine(r) ein Copyright auf die Veröffentlichung.
Ich selbst bin allerdings in weniger Wochen wieder für etwa sechs Monate auf See und kann mich dann nicht mehr intensiv um Wikipedia/Wikisource kümmern. Das müsste dann so lange liegen bleiben - oder es geht der Menschheit verloren. Gruß -- Windrose 13:25, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes

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Gibt es Bundesländer, in denen das Ladenschlussgesetz nicht mehr gilt? --80.139.255.242 09:34, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten

  • Es gibt immer irgendeine Form von Gesetz, das regelt, wann Geschäfte offen haben dürfen. Der aktuelle Stand der Dinge ist im Artikel halbwegs aktuell wiedergegeben. Lies einfach den entsprechenden Absatz zu den Bundesländern. ;-) --134.93.142.227 14:04, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Updates erforderlich

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Laut http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6123934_REF4,00.html sind inzwischen in sieben Ländern Änderungen der Ladenöffnungszeiten durch. Der Artikel gibt das noch nicht wieder. Die Quellenlage scheint etwas dürftig zu sein, ich hab mal das hinzugefügt, was ich finden konnte. --134.93.142.227 13:55, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Letzte Woche war in der lokalen Presse zu lesen, dass der baden-württembergische Landtag diese oder nächste Woche das Gesetz abschließend beraten und anschließend verabschieden wird. Bedeutet, dass wohl zum 1. März neue Öffnungszeiten nun auch im "Ländle" gelten --Holger-2005 21:58, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Tabelle statt Liste?

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  • Wir könnten vielleicht die Liste mit den verschiedenen Bundesländern durch eine Tabelle ersetzen. Ein Symbol könnte jeweils direkt erkennbar darstellen, ob eine Änderung geplant, verabschiedet oder aber eine Beibehaltung vorgesehen ist. Eventuell gingen da Checkmark, Fragezeichen und rotes x, wenn auch nicht ganz passend. Dann kämen die Änderungen und Verabschiedung und In-Kraft-Treten des Gesetzes. Das wäre übersichtlicher. Was meint ihr? --134.93.142.227 14:07, 29. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Deutschlandlastigkeit (erledigt)

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Kann der "deutschlandlastig"-Baustein langsam weg? Ich finde, die Situation in anderen Ländern ist ausreichend geschildert. --Florian Seffler 09:42, 1. Dez. 2006 (CET)

Sehe ich genauso. Habe daher den Baustein rausgenommen --JARU 08:36, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Strikte Trennung von Ladenschlussgesetz von Ladenöffnungsgesetz

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Das Ladenöffnungsgesetz ist die Umkehr des Ladenschlussgesetzes, damit beantrage ich die Beiträge mit der Liberalisierung in das bestehende Lemma Ladenöffnungsgesetz zu überführen und die Weiterleitung zu überschreiben. Wer von den ADMINS macht dies? --JARU 08:33, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Dagegen. Ob die Gesetze jeweils „Ladenschlußgesetz“ oder „Ladenöffnungsgesetz“ heißen, ist nur eine Frage des Titels. Regelungssystematisch dürften die Gesetze alle gleich sein, indem sie die Ladenöffnung zeitlich verbieten (und ggfs. die Geltung des entsprechenden Bundesgesetzes ausschließen). Die Themen sind identisch, also gehört die Sache in genau einen Artikel. Kosh 00:20, 8. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aktuelle Regelungen / Öffnungszeiten

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Wie sieht es denn mit den aktuellen Öffnungszeiten aus? Momentan ist im Artikel ja nur Frankfurt angesprochen. Soll das dort als ein Beispiel stehen, auf welch verschiedene Weisen die gelockerten Regelungen angewendet werden? In Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein, ca. 20 km im Norden von Hamburg) sieht es nämlich so aus: Einige Läden, wie real oder Edeka haben Montags bis Samstags von 8 - 20 Uhr offen, der Media-Markt, Penny oder Rewe jedoch von Montags-Samstags 8-22 Uhr. Bitte um Rückmeldung, ob man das vielleicht in den Artikel mit einbauen möchte. Und um hier noch mal die Sonnabend/Samstags-Diskussion anzuregen: Ich wohne in Schleswig-Holstein und bin auch genau hier geboren worden, trotzdem sage ich Samstag. Im Grunde ist es also völlig egal, welches Wort man schreibt, verstehen tut es eh jeder.Jan_pien 18:26, 17. Juni 2007 (CET)

@Jan_Pien: Soweit mir bekannt ist, gibt es in Bremen 2 Supermärkte, welche als einzige Geschäfte in Deutschland bisher die neuen Öffnungszeiten voll ausnutzen, bedeutet von Mo - Sa 6x24 Std. geöffnet haben.
Bei uns in Baden-Württemberg sieht es so aus, dass in Stuttgart jeden Donnerstag ein langer Einkaufsabend statt findet, an welchem die Kaufhäuser bis 21.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr offen haben, sonst ist jeweils um 20.00 Uhr Schluss. REWE und Kaufland haben auf alle Filialen, auch in kleineren Gemeinden, die Öffnungszeiten ausgedehnt und von Montag bis Samstag von 7.00 Uhr (bzw. 8.00 Uhr) bis 22.00 Uhr göffnet. Die Filialen eines großen schwedischen Möbelhauses in BaWü haben Freitag und Samstag bis 22.00 Uhr geöffnet. --Holger-2005 09:42, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag 1: In Stuttgart gibt es inzwischen einen türkischen Lebensmittelladen, der die neuen Öffnungszeiten voll ausnutzt, bedeutet Mo-Sa 24 Std. geöffnet.--Holger 21:20, 22. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nachtrag 2: Nachtrag zu BaWü: Edeka hat von in der Regel 8 bis 21 Uhr geöffnet (kurz nach der Freigabe der Öffnungszeiten flächendeckend bis 22 Uhr, allerdings wurden nach kurzer Zeit die Öffnungszeiten in den meisten Filialen auf 21 Uhr verkürzt). Die beiden Discounter Aldi und Lidl schließen weiterhin um 20 Uhr. Der lange Einkaufsabend in Stuttgart wurde wieder abgeschafft. Karstadt, Kaufhof & Co. haben bis 20 Uhr geöffnet. --H.A. 14:25, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sonnabend statt Samstag

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Der Artikel verwendet die im Süddeutschen sehr ungebräuchliche Formulierung "Sonnabend". Falls kein expliziter Grund dafür besteht sollte die überregional übliche Bezeichnung "Samstag" verwendet werden. Ich empfehle diesbezüglich eine Überarbeitung dieses Artikels.

Sowohl "Sonnabend" als auch "Samstag" sind jeweils hochdeutsch. Die einen Regionen nehmen dies, die andere das andere Wort. Warum soll denn "Samstag" überregionaler sein? --87.153.70.95 01:05, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zusammenfassung

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Letztlich lassen sich die 16 "verschiedenen" Landes-Ladenschlußgesetze wie folgt zusammenfassen:

  1. Keine erweiterte Sonntagsöffnung
  2. Der große Block mit 6x24-Regelung
  3. Viele neue Bundesländer mit 5x24-Regelung (aus Gründen der Sonntagsheiligung: Haben die Läden Sa bis 22:00 oder gar bis 24:00 offen, muß sonntags geputzt werden)
  4. RP hat 6x(6-22)-Regelung
  5. Bayern und Saarland haben die alte Bundes-Regelung 6x(7-20) beibehalten.
  6. In den südlichen Bundesländern - außer RP - sind sonntags Videotheken geschlossen.
  7. Außer dem Notdienst müssen auch Apotheken sonntags geschlossen bleiben.

-- Leptokurtosis999 17:47, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Servus miteinander,

endlich habe ich den Weg in die Diskussionsnische gefunden! Irgendwer löscht immer die Gesetzessynopse zum Ladenschluss. Nun habe ich gelesen, dass läge an der nichtvorhandenen Quellenangabe. Ich will niemand dumm kommen, aber die Quellen meiner Arbeit waren die Gesetze selbst. Die Links also, welche der Wikipedia Artikel zur Verfügung stellt. Reicht das so?

Grüße(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Pfaffe12 (DiskussionBeiträge) 20:19, 5. Okt 2007) Sargoth disk 20:24, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Pfaffe12! Danke für die Ansprache hier. Belege bindest du bitte folgendermaßen ein: <ref>[http://www.url.de (Text)]</ref> und nicht einfach als url im Textkörper, siehe WP:WEB. Freundliche Grüße --Sargoth disk 20:24, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Es ist m.E. ebenfalls erforderlich, dass die Ladenschlussregelungen der Länder einen Link auf die Gesetzestexte behalten, da sich dort die für die Handel die relevanten Informationen befinden. Das Gesetz über den Ladenschluss selbst gilt doch nur noch in Bayern. Von daher halte ich es nicht für erforderlich diese zu löschen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.72.235 (DiskussionBeiträge) 18:15, 6. Okt 2007) Sargoth disk 22:41, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

keine Links im Textkörper bitte. Nur unter Weblinks oder eingebunden als Refrenz. Siehe WP:WEB. Gruß --Sargoth disk 22:41, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Es wäre hilfreich gewesen, die Links auf die einzelnen Ladenschlussgesetze der Länder im Text zu belassen. Ohne diese Hinweise verliert der Artikel erheblich.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.67.197 (DiskussionBeiträge) 23:36, 6. Okt 2007) Sargoth disk 23:41, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Die Hinweise können per <ref>[http://www.url.de (Text)]</ref> eingebunden werden. Nichts geht verloren. --Sargoth disk 23:41, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Der gesamte Artikel gehört m.E. neu strukturiert. Bezüglich der Rechtslage gilt in Deutschland das Gesetz über den Ladenschluss nur noch in Bayern und der Hinweis auf das Bundesgesetz ist irreführend. Dieses ist allen anderen Ländern in Deutschland für die entsprechenden Länder aufgehoben!

Leider werden von Sargoth immer wieder die Verweise auf die Ländergesetze gestrichen, die an den Anfang des Artikels gehören. In diesen finden sich die Aufhebungsbestimmungen.

Die von Sargoth immer wieder eingesetzten Links verweisen hingegen teilweise auf veraltete Links, die vor dem Inkrafttreten der Ländergesetze Relevanz hatten; heute jedoch veraltet sind. Zum Beispiele ist die Kampagne des hessischen Einzelhandels zusammen mit den Kirchen erledigt, da es in Hessen mittlerweie ein Ladenöffnungsgesetz gibt. Die aufgeführte weiterführende Literatur ist ebenfalls veraltet, da sie sich auf die Rechtslage des Gesetzes über den Ladenschluss bezieht.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.86.66 (DiskussionBeiträge) 2:35, 7. Okt 2007) Sargoth disk 12:20, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte verzichte auf persönliche Argumente. In der Wikipedia gilt die Regel, keine Links in den Textkörper zu setzen, siehe WP:WEB. Du kannst die Verweise entweder im Absatz Weblinks oder mittels Quellennachweis einfügen. Dazu setzt du die Zeifenfolge <ref> vor und </ref> hinter die von eingebauten Links. Unterzeichnen kannst du übrigens mit vier Tilden ~~~~ . --Sargoth disk 12:20, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Derzeit fehlen sämtliche Links auf die einschlägigen Ländergesetze, da sie entfernt wurden.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.118.213 (DiskussionBeiträge) 13:09, 7. Okt 2007) Sargoth disk 13:30, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Tatsächlich. Das habe ich allerdings nicht gemacht, das war jemand, der deine IP benutzt siehe hier und hier. Vielleicht solltet ihr euch besser absprechen? Grüße --Sargoth disk 13:22, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Die angegebenen Änderungen betreffen das Entfernen von veralteten Gesetzentwürfen bzw. Meldungen aus den Medien, nicht jedoch die rückgängig gemachten Verweise auf die Rechtssammlungen der einzelnen Länder. Gerade hierauf ist aber der Handel bei seiner Gestaltung der Öffnungszeiten in den einzelnen Ländern angewiesen. Ich rege an, dass die Verweise als Fußnoten wieder angebracht werden. Dieses wäre wirklich sehr hilfreich.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.73.199 (DiskussionBeiträge) 13:44, 7. Okt 2007) Sargoth disk 13:58, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte leg dir doch einen Account zu. Dann kann man besser diskutieren und dir direkt Tipps geben, zum Beispiel zum Signieren, und die Vereinbarungen der WP nahebringen. Dann kannst du in 4 Tagen den Artikel auch wieder selbst bearbeiten. Freundliche Grüße --Sargoth disk 13:58, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Aus Formalismus sollten nicht wertvolle Informationen verloren gehen; ich bin auch der Auffassung, dass Verweise auf die Ländergesetze wieder eingefügt werden sollten. Bitte nicht die Verantwortung hin und her schieben.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.118.165 (DiskussionBeiträge) 15:22, 7. Okt 2007) Sargoth disk 15:40, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Formalismus ist doch kein Hinderungsgrund der Mitarbeit an einem Artikels, der von einem Gesetz handelt. Vorschlag: du schreibst wenige Links hier hin und ich setze sie unter die Weblinks bzw. als Referenz ein. Am besten wäre eine gut gepflegte Übersichtsseite statt Links zu jedem einzelnen Bundesland. Dies sprengt das formale Kriterium der fünf besten Links, siehe auch WP:WEB. Grüße --Sargoth disk 15:40, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Dies finde ich eine gute Idee. Anbei die Links.

Viele Grüße


Berlin: Ladenöffnungsgesetz vom 14.11.2006 Ladenöffnungsgesetz vom 14.11.2006

- *Brandenburg: Das brandenburgische Ladenöffnungsgesetz

- *Bremen: Gesetzentwurf Gesetzentwurfs

- *Hamburg: 6 x 24-Regelung

- *Hessen: 6 x 24 Regelung];

- *Mecklenburg-Vorpommern: 5x24-Regelung.

- *Niedersachsen: niedersächsische Ladenöffnungsrecht

- *Nordrhein-Westfalen: Das Ladenöffnungsgesetz

- *Rheinland-Pfalz: Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

- *Saarland: Ladenöffnungsgesetz

- *Sachsen: Ladenöffnungsgesetz

- *Sachsen-Anhalt: [http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=13583&no_cache=1 Ladenöffnungszeitengesetz]

- *Schleswig-Holstein: Das Ladenöffnungszeitengesetz

- *Thüringen: Ladenöffnungsgesetz


Ladenöffnungsgesetz Berlin

brandenburgische Ladenöffnungsgesetz

Gesetzentwurf Bremen

Ladenöffnungsgesetz Hamburg

Ladenöffnungsgesetz Hessen;

Ladenöffnungszeitengesetz Mecklenburg-Vorpommern.

niedersächsische Ladenöffnungsrecht

Ladenöffnungsgesetz

Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

Ladenöffnungsgesetz Saarland

Ladenöffnungsgesetz Saarland

[http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=13583&no_cache=1 Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt]

Ladenöffnungszeitengesetz Schleswig-Holstein

Ladenöffnungsgesetz Thüringen


Ladenöffnungsgesetz Berlin

brandenburgische Ladenöffnungsgesetz

Gesetzentwurf Bremen

Ladenöffnungsgesetz Hamburg

Ladenöffnungsgesetz Hessen;

Ladenöffnungszeitengesetz Mecklenburg-Vorpommern.

niedersächsische Ladenöffnungsrecht

Ladenöffnungsgesetz

Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz

Ladenöffnungsgesetz Saarland

Ladenöffnungsgesetz Saarland

[http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=13583&no_cache=1 Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt]

Ladenöffnungszeitengesetz Schleswig-Holstein

Ladenöffnungsgesetz Thüringen

Hallo allerseits, ich habe die Links in Form von References in die Liste eingebaut (einfach so, wie sie waren, an den Linkbeschreibungen kann man evtl. noch etwas feilen). Der Link von Sachsen-Anhalt führt auf eine allgemeine Seite, auf der ich nichts zum Thema Ladenschluss gefunden habe, deshalb habe ich den Link wieder herausgenommen. Weiterhin frohes Schaffen, viele Grüße --Thomas Roessing 21:46, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Synopse

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Servus miteinander,

ich finde es wirklich gut, dass die Gesetzestexte wieder auf die Seite kommen. Damit läßt sich gut arbeiten! Mein Vorschlag wäre noch dieser Link: http://www.ekd.de/download/synopse_ladenschluss.pdf Dann hat jeder user noch eine Zusammenfassung(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Pfaffe12 (DiskussionBeiträge) 18:31, 8. Okt 2007) Sargoth disk 18:39, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

done --Sargoth disk 18:39, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

M.E. sollten die Basisdaten gestrichen werden, da das Gesetz über den Ladenschluss nunmehr nur noch in Bayern gilt. Auch könnte ein Verweis auf den Wikipedia-Artikel Ladenöffnungszeit angebracht werden.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.167.105.116 (DiskussionBeiträge) 17:07, 27. Okt 2007) Sargoth disk 18:28, 27. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Was meinst du genau mit Basisdaten? Der Artikel Ladenöfffnungszeit ist unter "siehe auch" verlinkt.--Sargoth disk 18:28, 27. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Der Hinweis auf das Gesetz über den Ladenschluss am Anfang in dem Kasten ist verwirrend, weil dieses Bundesgesetz nur noch in Bayern gilt. Das Grundgesetz hat den Ländern in Deutschland die Möglichkeit eröffnet das Gesetz aufzuheben. Dies haben 15 von 16 Ländern in Deutschland mittlerweile durch eigene Ladenöffnungsgesetze getan.

Aber steht doch drin im Kasten: Außerkrafttreten: durch Ländergesetze. Willst du den Kasten ganz entfernt haben? Das wäre nicht ganz im enzyklopädischen Sinne oder?--Sargoth disk 22:57, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Die Zeit verändert sich. Jetzt gibt es eben in Deutschland Länderregelungen und die alte Rechtslage hat - mit Ausnahme von für Bayern - nur noch rechtshistorischen Wert. Geht man davon aus, dass aktuelle Informationen vorhanden sein sollen, müsste der Kasten gestrichen werden.

Nordrhein-Westfalen

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Hallo, ich arbeite gerade was für die Berufsschule aus. Dabei wollte ich einige der Daten hier als Quelle nehmen, doch von den bis dato 16 Bundesländern stehen im Artikel selbst nur 15? Genau das von mir benötigte Bundesland fehlt.

Hier im Diskussionsbereich hat jemand einen Link zum LÖG NRW gepostet, welcher mir schon weitergeholfen hat. Allerdings sind noch einige Fragen offen, weil Teile des LÖG NRW, die mal im Radio besprochen worden sind dort nicht im Gesetzestext enthalten sind?


Nun ich bin jedenfalls der Meinung, dass im Artikel auch NRW kurz behandelt werden sollte. (Warum fehlt das dort überhaupt?)

--194.25.198.55 11:44, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

War irgendwie rauasgefallen, ist erledigtErledigt.--Sargoth disk 12:37, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Verweis auf Ladenöffnungszeit


Es sollte ein Verweis auf den Artikel Ladenöffnungszeit in Wikipedia angebracht werden. Dort finden sich aktuelle gesetzliche Regelungen in vielen Ländern.

Jüdische und muslimische Geschäfte

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Dürfen jüdische und muslimische Geschäfte sonntags öffnen? --88.78.13.202 11:44, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das ist nicht vorgesehen. Man kann zum Deutschen Kaiserreich stehen, wie man will, aber in dem Punkt war die Gesetzgebung liberaler als heute: damals durften Geschäfte von jüdischen Inhabern am Sonntag geöffnet haben, dafür aber am Samstag (Sabbat) geschlossen haben. Ich könnte mir aber vorstellen, dass eine Klage eines muslimischen Geschäftsinhabers vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus Erfolg haben könnte, schließlich ist die Religionsfreiheit im Gesetz verankert. --Holger 09:37, 16. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Da fehlt doch was?

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Was ist z.B. mit Tankstellen, Bäckereien und Apotheken? Ich kann nicht erkennen, warum die bspw. in NRW Sonntags aufhaben dürfen, obwohl sie das tatsächlich haben!

Sonntagsöffnung in Schleswig-Holstein

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Wie in Mecklenburg-Vorpommern haben auch in Schleswig-Holstein einige Supermärkte sonntags geöffnet. Zu Mecklenburg-Vorpommern findet sich ein Hinweis darauf im Artikel (Sonderregelung in Kurorten während der Saison), zu Schleswig-Holstein fehlt ein solcher aber. Candid Dauth 02:06, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

falsches Datum

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Im Abschnitt Regelungen zum Ladenschluss in den Ländern steht, daß das NRW-Gesetz seit 16. November gültig ist, im Unterabschnitt Nordrhein-Westfalen ist vom 21. November die Rede. Was ist nun richtig? -- 84.162.9.80 14:59, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

DDR

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Hi, Infos zu den Ladenöffnungszeiten in der DDR fehlen völlig. Wenn schon so viele andere Länder erwähnt werden, wär doch ein kleiner DDR-Absatz sicher nicht schädlich, zumal es vermutlich sowieso nicht viel zu sagen gibt, da die Zeiten vermutlich sowohl regional als auch in der gesamten Zeit der DDR unverändert waren... --APPER\☺☹ 22:43, 7. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Öffnungszeiten Silvester ?

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Wie sind eigentlich die Öffnungszeiten an Silvester in den verschiedenen Bundesländern geregelt?? bei uns in Baden-Württemberg sind im Ladenöffnungsgesetz für den 31. Dezember - sofern dieser auf einen Werktag fällt - keine Beschränkungen vorgesehen (im Gegensatz zum 24. Dezember, wo um 14.00 Uhr geschlossen werden muss, sofern dieser ein Werktag ist). Dies kann also bedeuten, quasi bis zum letzten Glockenschlag des alten Jahres den Laden geöffnet zu haben. --H.A. 14:14, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

GANZ WICHTIG: Novelle 1956:Argumente, pro/contra, Motive der Kürzung?

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Hier fehlt ein ganzer großer Abschnitt! Der Bundesgesetzgeber hat 1956 sicher nicht einfach gesagt, so, jetzt beschneiden wir euch weiter in euren Grundrechten bezüglich der täglichen Versorgung und zwingen euch, die Geschäfte schon um 18:30 Uhr zuzumachen. Es muss ja auch einen GRUND gegeben haben, was der Gesetzgeber in positiver Hinsicht erreichen wollte. Wie ich aus der verlinkten Verfassungsbeschwerde des Uni-Buchhändlers 1961 entnehmen konnte, sollte mit der Novelle offenbar eine Relation zu den verkürzten Arbeitszeiten eines Großteils der Arbeitnehmer hergestellt werden. Der Rest und der ganze Sinn dahinter bleibt für mich eigentlich jedoch völlig im Dunkeln - vor allem, warum man es nicht bei der deutlich liberaleren Regelung von 1900 belassen konnte. Irgendwo muss da ja ein Hintergedanke gewesen sein, immer mehr zu kürzen? -andy 92.229.112.157 21:14, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es ist nur eine Spekulation, aber ich kann mir vorstellen, dass die Kirche und die Gewerkschaften damals mehr Einfluss hatten als heute und auf eine Kürzung der Öffnungszeiten gedrängt haben. --H.A. 16:21, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Öffnungszeiten - Onlinesuche

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Leider gibt es keine Verlinkung zu einer Suchmaschine für Öffnungszeiten. Wäre sicherlich eine sinnvolle Sache aus Benutzersicht, da vermutlich auch viele auf der Suche nach Öffnungszeiten hier ankommen (der Artikel wird recht gut gefunden). www.oeffnungszeitenbuch.de ist eine Suchmaschine für Öffnungszeiten, in der nur Öffnungszeiten stehen, also darauf spezialisiert. (nicht signierter Beitrag von 87.175.84.78 (Diskussion | Beiträge) 11:06, 17. Jul 2009 (CEST))