Diskussion:Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Radiotante in Abschnitt „Wahlrecht“

Wahlrecht

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Angesichts der Aussagen im Koalitionsvertrag nebst ehemaligen Geheimprotokollen dazu ist die Prognose zum Wahlrecht gewagt. --188.104.11.114 20:15, 29. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Dass die CDU-Spitzenleute Susanne Eisenmann und Thomas Strobl, die 2016 ohne Landtags-Mandat in die Landesregierung berufen wurden, 2021 nicht in den Landtag gewählt wurden, sollte im Abschnitt Wahlrecht erwähnt werden als Beispiel für das Funktionieren desselben.--87.141.24.27 20:23, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Spannend wäre die Frage ob die überproportionale Vertretung von Abgeordneten aus dem Regierungsbezirk Stuttgart vereinbar ist mit der Verfassung. Die anderen 3 Regierungsbezirke werden klar benachteiligt. MartinusClausius (Diskussion) 22:46, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Welche Regelung im Landtagswahlgesetz wurde konkret verletzt? Es gibt 70 Erstmandate, die sind fix. Ebenso der Parteienproporz im ganzen Land, der von den 58 Erstmandaten der Grünen ausgehend Zweitmandate zuteilen muss. In den Regierungsbezirken muss der Proporz auch stimmen. Manche RP wählen passend, andere "krumm". Im RP TÜ blieb die Zahl der Sitze gleich, RP FR gewann einen Sitz hinzu, RP KA drei aber das RP S gewann gemäß §2(4) gleich 7 dazu weil die Grünen fast alle Erstmandate abgeräumt haben, 23 von 26. Nur 3 Erstmandate für die CDU erfordert viele Zweitmandate, und für die anderen auch, insgesamt 37. Würde man jetzt die Zahl der Stuttgarter Überhangmandate auch in den anderen RP ausgleichen würde der Landtag um 17 weitere Sitze aufgebläht. Volle Gerechtigkeit gibt es erst wenn jeder Bürger im Landtag sitzt. Es ist ja auch so dass manche Wahlkreise 4 Abgeordnete bekommen, andere nur einen. Das nenne ich "klar benachteiligt". Siehe Liste der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg (17. Wahlperiode) So richtig lustig wird es wenn noch eine sechste Partei einzieht, wie etwa in Berlin, oder in Rheinland-Pfalz. Die haben weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten, aber 52 Wahlkreise und über 100 Sitze. --87.141.24.27 02:55, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Warum werden denn die Überhangmandate nach Regierungsbezirken verteilt? So ist das RP Stuttgart nun mit 63 Abgeordneten vertreten und die beiden RP Freiburg und Tübingen mit zusammen 49 Abgeordneten obwohl diese beiden Regionen mehr Wahlberechtigte hatten oder anders ausgedrückt die Stimmen im RP Stuttgart führen zu einer 10% igen Überrepräsentation gegenüber den Stimmen aus den Bezirken Freiburg und Tübingen. Was hat das mit Verhältniswahlrecht auf Landesebene zu tun gem. Artikel 28 Landesverfassung?

  • Artikel 28 (1) Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.

--MartinusClausius (Diskussion) 07:17, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die Reihenfolge der Zuteilungsprinzipien steht im Gesetz. Wenn die anderen RP auch einer Partei unverhältnismäßig viele Erstmandate zugewählt hätten ("Winner takes it all") würden dort die anderen Parteien Überhangmandate bekommen. Es ist Zufall dass das größte RP noch mehr Mandate hinzu bekam, es hätte auch anders kommen können. Es wäre widersinnig die Ausgleichsmandate übers Land zu verteilen, also der CDU in Südbaden Zweitmandate zu geben weil in Stuttgart die Grünen zu oft knapp vorne waren. Man kann wie gesagt nicht alles gerecht verteilen ohne das Parlament zum Stadion aufzublähen. --2003:C6:3717:82E7:14FB:D00B:80FB:6A0F 11:28, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60, also die Hälfte der MdL's, könnte schon Abhilfe schaffen. In S wären es dann vermutlich 22 Wkr. statt 26, die Grünen hätten dann 19 oder 20 (die CDU-Wkr. AA und MGH liegen an der Peripherie und würden wohl wenig verändert, blieben also CDU; Geislingen ist unsicher), somit wären 3 oder 4 Erstmandate weniger auszugleichen, es würden zudem "reguläre" Sitze für die Zweitmandate frei und der LT läge bei ca. 130 Mandaten. Ist aber komplette TF.--Altaripensis (Diskussion) 12:21, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Noch ein kleines Beispiel: 12 Erstmandate wurden mit weniger als 3% Vorsprung errungen. 7 gingen an die CDU, und das verteilt über 3 RP außer Tübingen. Von den 5 knappen Siegen der Grünen waren 4 im RP S, einer im RP Tübingen, weil in Wangen selbst 30,6% nicht für ein CDU-Erstmandat gereicht haben. Im RP TÜ haben die Grünen mit 33,1% 8 von 11 Erstmandaten besetzt, das konnte mit nur 10 Zweitmandaten passend gemacht werden. Im RP S haben die Grünen nur 31,7% erreicht aber damit 23 von 26 Erstmandaten abgeräumt, das erforderte 37 Ausgleichsmandate für die anderen. Ist halt so, kann nächstes mal ganz anders ausfallen. Wie gesagt, man kann nicht mit wenigen Sitzen alle Randbedingungen und Gerechtigkeitswünsche erfüllen. Man muss Prioritäten setzen und die Resultate ertragen. --87.141.24.27 13:27, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Naja die bisherigen Antworten reichen nicht. Ich zitiere aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes von Baden-Würrtemberg 2/88: Danach ist im Landtagswahlrecht die Zwischenschaltung der Ebene der Regierungsbezirke bei der Mandatsvergabe dadurch gerechtfertigt, daß die in den Regierungsbezirken zusammengefaßten, aus den drei ursprünglich selbständigen Ländern bzw ihren Teilen hervorgegangenen Gebietseinheiten Baden-Württembergs auf diese Weise im Verhältnis zueinander ausgewogener im Landtag repräsentiert werden, als dies ohne die Zwischenschaltung der Regierungsbezirke der Fall wäre. Gemessen an diesen Vorzügen bedenkliche Abweichungen der Gesamtzahl der Mandate der einzelnen Parteien auf Landesebene ergeben sich daraus nicht. Zitat Ende Genau dass existiert nun,nämliche eine bedenkliche Abweichung der einzelnen Regionen, wenn das RP Tübingen und Freiburg 5 Sitze zu wenig habenund Stuttgart 5 zuviel. Das ist in den Worten des Staatsgerichshofes eventuell dann doch bedenklich, mal sehen... MartinusClausius (Diskussion) 13:58, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Falsch interpretiert. Es gibt keine "bedenkliche Abweichungen der Gesamtzahl der Mandate der einzelnen Parteien auf Landesebene" wenn man die Zwischenebene RP einfügt und danach die Mandate zuteilt. Es geht überhaupt nicht darum dass im Landtag die RP untereinander ausgewogen gewichtet werden sollen, sondern dass die Parteien repräsentativ vertreten sind. Schließlich sind auch innerhalb der RP die Wahlkreise sehr ungleichmäßig mit Abgeordneten gesegnet worden. Im RP TÜ hat der Wahlkreis 60 RT nur einen MdL (Grün 36%), der WK 61 Hechingen-Münsingen aber gleich vier MdL, weil das Erstmandat (Grün 31%) mit unterdurchschnittlichen Ergebnis errungen wurde, zudem die SPD sehr schlecht war, daher die anderen drei Parteien relativ stark abschnitten und bei der Verteilung der Zweitmandate zum Zuge kamen. Der Effekt trat im RP S eben öfters auf als anderswo. --87.141.24.27 19:41, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Staatsgerichtshofes von Baden-Würrtemberg 2/88 führte aus:

Danach ist im Landtagswahlrecht die Zwischenschaltung der Ebene der Regierungsbezirke bei der Mandatsvergabe dadurch gerechtfertigt, daß die in den Regierungsbezirken zusammengefaßten, aus den drei ursprünglich selbständigen Ländern bzw ihren Teilen hervorgegangenen Gebietseinheiten Baden-Württembergs auf diese Weise im Verhältnis zueinander ausgewogener im Landtag repräsentiert werden, als dies ohne die Zwischenschaltung der Regierungsbezirke der Fall wäre. Gemessen an diesen Vorzügen bedenkliche Abweichungen der Gesamtzahl der Mandate der einzelnen Parteien auf Landesebene ergeben sich daraus nicht.

Zitat Ende

Genau dass existiert nun,nämliche eine bedenkliche Abweichung der einzelnen Regionen, wenn das RP Tübingen und Freiburg 7-8 Sitze zu wenig haben und Stuttgart 7-8 zuviel. Das ist in den Worten des Staatsgerichshofes eventuell dann doch bedenklich, mal sehen... Es gibt – bis auf die offenbar gewollte Bevorzugung der überhängenden Partei – keinen sachlichen Grund, die Berechnung der Ausgleichsmandate nicht auf Landesebene durchzuführen oder alternativ die Überhangmandate mit den Zweitmandaten derselben Partei in anderen Regierungsbezirken zu verrechnen. Im Ergebnis stellt der RP Tübingen 17,3% der Wahlberechtigten aber nur 13,6% der Abgeordneten im Landtag. Das scheint doch sehr fragwürdig zu sein. MartinusClausius (Diskussion) 21:00, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Das gleiche nochmal? Du verstehst es nicht. Das Gericht stützt nicht deine Meinung, sondern widerspricht dir, es schert sich nicht darum dass TÜ so böse benachteiligt wird, denn die Parteien müssen korrekt repräsentiert werden, nicht die Regionen. Nach §2(2) werden die Sitze auf die RPs verteilt, aber weitere Ausgleichsmechanismen können den Regionalproporz verändern, siehe "§2(4) Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk nach Absatz 3 Satz 1 mehr Sitze, als ihr dort nach Absatz 2 zustehen, so erhöht sich die Zahl der auf den Regierungsbezirk insgesamt entfallenden Sitze ..." So steht es im Gesetz, so wird es gemacht. --87.141.24.27 21:16, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die systematischen Ungerechtigkeiten, aber auch die Regelungslücken können zu Wahlprüfungsverfahren nach der Landtagswahl führen.  MartinusClausius (Diskussion) 21:45, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

siehe dazu https://www.wahlrecht.de/landtage/baden-wuerttemberg.htm --79.230.49.139 17:00, 21. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Hallo @MartinusClausius: Da ja offensichtlich kein Konsens besteht wäre es gut wenn du eventuell andere (aussagekräftigere) Quellen hättest, inbesondere da der Link den du eingefügt hast [1] weder die Zahlen ("Stuttgart ca. 44.000, für Karlsruhe ca. 46.000, für Freiburg ca. 57.000 und für Tübingen ca. 63.000.") belegt, noch das in früheren Urteilen der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg von der Wichtigkeit einer gleichmäßigen Vertretung der Landesteile sprach, jedenfalls kann ich das da nicht rauslesen. --BlauerBaum (Diskussion) 18:16, 10. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Die Zahl ist doch ganz einfach zu ermitteln. Teilt man die Abgeordneten auf die Zahl der Wahlberechtigten erhält man das Ergebnis. MartinusClausius (Diskussion) 19:06, 10. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Wieso sollen die Wahlberechtigten das Kriterium sein und nicht z. B. die gültigen Stimmen oder die gültigen Stimmen der im Landtag vertretenen Parteien? Man kann zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, je nachdem, wie man den Proporz definiert und selbst einen „richtigen“ festzulegen ist Theoriefindung. Man kann die Sinnhaftigkeit der Ausgleichsregelung natürlich mit guten Gründen bezweifeln, auch und eher aus anderen Gründen als einer disproportionalen Verteilung zwischen den Regierungsbezirken, aber eigene Argumentation gehört hier nicht hin. Im Übrigen reicht es nach zwei unkonsentierten Wiedereinfügungen. Beim nächsten Mal Vandalismusmeldung.--FfD (Diskussion) 21:12, 11. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Schöne Kultur hier. Da wird ein Tatsache berichtet, dass Stimmen in einigen Landesteilen zu einer deutlichen Unterrepräsentierung führen und dann wird mit Vandalismusmeldung gedroht, FfD sehr fragwürdig... MartinusClausius (Diskussion) 17:55, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Das Problem ist, das Änderungen für welche offensichtlich noch kein Konsens bestand mehrfach versucht wurden in den Artikel hinzu zu fügen. Da die Änderungen zumindest in den graubereich zu eigener Recherche fallen, wäre es sehr hilfreich eine Quelle zu haben welche die Aussage direkt belegt (und dann meiner Meinung nach vermutlich auch Konsensfähig). Ich hoffe deine kurzzeitige Sperre den Artikel zu bearbeiten ([2]) hindert dich nicht die Diskussionsseite zu benutzen. --BlauerBaum (Diskussion) 19:25, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Danke BlauerBaum bin neu hier und habe vielleicht falsch reagiert auf die Entfernung der Fakten, aber was ist denn an Fakten eigene Recherche? Es ist Tatsache dass die Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen zusammen mehr Einwohner als der Regierungsbezirk Stuttgart haben und dennoch viel weniger Abgeordnete im Landtag stellen Das darf jawohl noch hinterfragt werden. Das Ergebnis bleibt gleich ob man Einwohner, Wahlberechtigte oder Wähler nimmt. Dass diese Tatsache in einem Wikipedia Artikel einfach gelöscht werden kann von FfD ist nicht ok und spricht nicht für eine offene auf Fakten basierende Kultur hier. MartinusClausius (Diskussion) 19:59, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Es ist nicht egal, wie man rechnet: Bei Proporz nach deutscher Bevölkerung und Wahlberechtigten wäre die Verteilung bei 154 Sitzen 56/39/32/27, nach Wählern 57/38/32/27 und nach Stimme für die im Landtag vertretenen Parteien 58/38/31/27 (jeweils Regierungsbezirk Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg/Tübingen). Vor allen aber: wo steht, dass die Regierungsbezirke genau nach einem wie auch immer definierten Proporz vertreten sein müssen? Einen vollständigen Proporz strebt das Landtagswahlgesetz auch gar nicht an, sondern nur Bezirksproporz innerhalb der im Landtag vertretenen Parteien, der dann aber bei Überhang durchbrochen wird. Und wie bereits geschrieben: Die Sinnhaftigkeit der Ausgleichsregelung kann man natürlich hinterfragen, aber eigene Einschätzungen sind hier nicht zulässige TF.--FfD (Diskussion) 12:02, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

63/42/28/21 ist nun die Sitzverteilung. Mit deinem Beitrag bestätigst Du den gelöschten Sachverhalt. Tatsache ist dass die Regionen unterschiedlich repräsentiert sind. Ich stelle nicht das Wahlrecht infrage sondern ob das Wahlrecht mit der Landesvefassung kompatibel ist. Das entscheidet zum Glück nicht ein Löschfreak wie Ffd sondern der Staatsgerichtshof Baden Württemberg und in früheren Urteilen sprach er von ausgewogener Verteilung der Bezirke... MartinusClausius (Diskussion) 14:32, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Komplett redundant?

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Die entfernten Infos zur Ausgangslage [3] stehen in ähnlicher Form in Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016. --87.153.125.133 10:15, 30. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Termin steht

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Seit gestern abend steht der Termin: Sonntag, 14. März 2021. --H.A. (Diskussion) 08:55, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Nein, der Termin steht noch nicht, ich habe das daher wieder korrigiert. Das „soll“ im dpa-Artikel ist lediglich als angestrebter Termin zu verstehen. --mc005 (Diskussion) 18:52, 20. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Spitzenkandidat der AfD fehlt

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Bei den Spitzenkandidaten zur Landtagswahl fehlt der Spitzenkandidat der AfD Bernd Gögel. Dieser wurde aber erst am 31. Januar 2021 nominiert. Quelle: SWR-Aktuell Valodnieks (Diskussion) 13:43, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Prognosen zu kleinen / neuen Parteien

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... fehlen außer zweimal zu den freien wählern völlig. ich habe nur bei INSA nachgesehen, die differenzieren das in der verlinkten übersicht nicht. es gibt aber sicher genauere quellen. der mannheimer morgen gibt immerhin hinweise: "Parteien, die bei Umfragen bei mindestens drei Prozent liegen" - z.zt. nur die linke. anscheinend ist auch die reihenfolge der anderen parteien <3% an umfragen orientiert.

das ist aber so nicht verwertbar. wer kennt genaueres? im sinn der fairness (WP:NPOV) wäre es wichtig, zumindest qualitative trends / aussichtsreichste kleinparteien zusätzlich zur tabelle anzugeben (natürlich rezeption dieser aussagen vorausgesetzt). dort könnten nur die parteien mit expliziten ergebnissen eingefügt werden, die sich deutlich von den anderen unterscheiden. oder die 3%-hürde des mannheimer morgen könnte ein gutes kriterium sein. --Jwollbold (Diskussion) 17:27, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Umfrageergebnisse von Parteien mit weniger als 3% werden in der Regel nicht veröffentlicht. Die Institute haben natürlich Rohergebnisse, die Prognose dieser Parteien unterlassen sie jedoch aus guten Gründen. Fazit: Es gibt keine Quellen für Umfragewerte kleinerer Parteien. Eventuell wäre ein Hinweis zur Tabelle in Richtung "Nicht angegebene Parteien liegen unter 3%" möglich. Die Reihenfolge beim Mannheimer Morgen ist übrigens alphabetisch. --ElTres (Diskussion) 18:02, 26. Feb. 2021 (CET) P.S.: Großschreibung ist kein Verbrechen.Beantworten
"Nicht angegebene Parteien liegen unter 3%": das wäre eine erste sinnvolle information. allerdings müssten dann die freien wähler aus der tabelle herausgenommen werden. ist sowieso ein bias, denn sicher liegen auch 2,3 andere parteien bei den für die fw einmal angegebenen 1%. ps: kleinschreibung ist auch nicht verboten - mein herz ist eben eher bei den "kleinen" als bei den mächtigen... oder: gleichberechtigung für alle worte! --Jwollbold (Diskussion) 18:38, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Vielleicht übersehe ich es, aber ich sehe die FW nicht in der Umfragetabelle. P.S.: Mein Herz liegt eher bei Menschen als bei Wörtern. Und reine Kleinschreibung macht es zum Beispiel Menschen, die Probleme mit dem Lesen haben, noch schwerer.--ElTres (Diskussion) 19:14, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten
ups - ja, die fw werden nur in der verlinkten übersicht bei wahlrecht.de gesondert aufgeführt.
sag' ich ja: kleinschreibung als symbol für menschliches. wikipedia ist neben eindeutig privaten mails das letzte refugium, in dem ich ungestört und ohne offiziell - privat abzuwägen diesen alten zopf von 50er-jahre avantgarde-dichtern dranlassen kann... großbuchstaben nach punkt und artikel/pronomen sind redundant, sonst macht fast immer der kontext deutlich, dass es sich um ein substantiv handelt, "Sie" und manche abkürzungen schreibe ich auch groß, ... wenn man sich dran gewöhnt hat, ist der sinn klar. wer es tatsächlich schwer lesen kann: bitte bescheid geben. schöne grüße --Jwollbold (Diskussion) 06:46, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Bescheid! Geh woanders hin mit deiner Alleskleinschreibung, einem Symbol für Rücksichtslosigkeit. --2003:C6:3717:820A:9083:EE22:9F72:D6A3 01:20, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten
"bescheid!" - was meinst du damit, anonymous?
aber kennt denn nun eineR wenigstens qualitative umfrageergebnisse zu kleinen parteien? nach der neuesten 7%-prognose für "sonstige" könnte durchaus eine partei im bereich der linken (3-4%) liegen. deren wert wird ständig veröffentlicht - zu kleineren parteien rein gar nichts (seit 10 tagen habe ich aber nur auf der homepage der forschungsgruppe wahlen vergeblich gesucht).. --Jwollbold (Diskussion) 12:38, 8. Mär. 2021 (CET)Beantworten

ich habe - wie zu erwarten - keinerlei umfrageergebnisse zu kleinen parteien gefunden. infratest-dimap bietet für 26 € ausführliche informationen etwa zu ihren bw-umfragen an, s. hier unten. deshalb habe ich per mail nachgefragt: auch in dieser broschüre veröffentlichen sie erst zahlen für einzelne parteien, wenn deren prognose über 3% liegt. genauso die forschungsgruppe wahlen. schade. ich finde, für mündige bürgerInnen sollten sie alle ergebnisse zur eigenen einschätzung veröffentlichen. sonst droht z.b. eine verzerrung des wählerwillens, wenn eine partei eine 3%-prognose hat, eine andere nur 2,5%. das habe ich ihnen auch geschrieben.

wir könnten also nur, wie von ElTres vorgeschlagen, den hinweis ergänzen: "Nicht angegebene Parteien liegen unter 3%." kennt eineR eine öffentlche quelle dafür? --Jwollbold (Diskussion) 12:21, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wenn man spekulieren wollte und auf Ergebnisse bei früheren Wahlen in BaWü und anderswo schaut, dann könnten um 1 % landen: Partei, Volt, Freie, Corona-Protestanten, Klima und ÖDP. Alle anderen deutlich drunter. Aber noch 5 Tage, dann wissen wir es. --Nillurcheier (Diskussion) 13:13, 9. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Bitte noch nicht archivieren. Eben in der neuen INSA-Umfrage: Freie Wähler bei 2%! --Nillurcheier (Diskussion) 16:25, 10. Mär. 2021 (CET)Beantworten
danke für den hinweis auf die 3-prozent-veröffentlichungs-schwelle unter "sonntagsfrage". --Jwollbold (Diskussion) 13:35, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten
seltsam aber, dass INSA trotzdem gelegentlich 1- oder 2-prozent-ergebnisse für die freien wähler veröffentlicht. waren die mal früher im landtag (2016 ja nicht)? eine solche verzerrung fangen wir ja in unseren tabellen nicht an, auch bei anderen wahlen, oder? --Jwollbold (Diskussion) 13:41, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Bild von Herrn Gögel fehlt

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Dies ist eine auffällige Benachteiligung im hiesigen wiki-Artikel, wenn alle anderen Kandidaten mit Bild dargestellt werden. Bitte korrigieren. --80.131.54.177 04:07, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Mach gerne ein Foto von Herrn Gögel und lade es hoch.--ElTres (Diskussion) 08:02, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Bild von Herrn Gögel

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Sein Bild ist hier öffentlich zugänglich: https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/afd/gogel.html (nicht signierter Beitrag von 2003:F2:4F18:5700:857F:6DA7:4E2A:D446 (Diskussion) 08:27, 14. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Das wirst Du doch nicht etwa stehlen wollen? -- Aspiriniks (Diskussion) 10:16, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

"Eine Zusammenarbeit von CDU und FDP mit der AfD lehnten erstere ab."

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Dieser Satz ist ungeheuerlich, weil er impliziert, dass sich nur die CDU gegen die AFD ausgesprochen habe, nicht aber die FDP. --84.57.122.79 10:14, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wenn Du für die FDP eine reputable Quelle findest, können wir das umgehend ergänzen. -- Aspiriniks (Diskussion) 10:15, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Wo ist denn die Quelle, dass sich die CDU dagegen ausgesprochen hat? Für diese Spielchen ist mir mein Sonntag zu schade. --84.57.122.79 10:21, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
"lehnten" ist Plural, also nur ein "ungeheuerliches" Missverständnis. --79.230.49.139 11:26, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
In der Tat, es heißt lehnten, nicht lehnte. Bitte genau lesen, bevor hier „gepostet“ wird. Ein Sturm im Wasserglas. --Furfur Diskussion 23:24, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Die Implikation, dass CDU und FDP die natürlichen Koalitionspartner wären, ist schon fragwürdig genug. "Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnten alle anderen im Landtag vertretenen Parteien ab" wäre hier neutraler. --Gbuvn (Diskussion) 12:36, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Gbuvn, ja, das wäre neutraler. theoretisch hätte es ja auch koalitionsnmöglichkeiten cdu - spd - afd oder gar grüne - spd - afd gegeben. vom lagerdenken her absurd, aber cdu und fdp haben koalitionen mit der (oder teolerierug durch die) afd genauso abgelehnt wie spd und grüne. --Jwollbold (Diskussion) 14:24, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe es erst einmal verständlicher formuliert. --79.230.49.139 23:16, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Säulendiagramm

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Wir haben technisch gesehen m.W. neun Säulen zur Verfügung und nehmen normalerweise, soweit möglich, die Parteien mit >1 % auf (Hürde zur Wahlkampfkostenerstattung). Es wäre also noch ein Platz frei, den dann DIE PARTEI (1,2%) einnehmen könnte. Dadurch hätten wir bei Sonstige auch "nur noch" 4,3%. Ich weiß nicht, wo ich die Vorlage für diese Partei finde, um sie einzufügen. Kennt sich jemand aus?--Altaripensis (Diskussion) 13:06, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Hat Benutzer:ElTres nachgetragen, vielen Dank!--Altaripensis (Diskussion) 13:39, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Warum wird diese "Satirepartei" einzeln aufgeführt? Das macht keinen Sinn, Linke und FW liegen in etwa bei 3 Prozent, danach folgt eine große Lücke zur nächsten Kleinstpartei. "Klimaliste BW" kam auf 0.9 Prozent, ödp auf 0.8 Prozent, "DieBasis" brachte es auf 1.0 Prozent. Nach dieser Logik müsste man diese drei Parteien auch alle einzeln aufführen, da sie bei der Landtagswahl alle auf rund 1 Prozent der Stimmen kamen. Das Aufführen von "DiePartei" macht keinen Sinn.

--62.226.71.244 23:14, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Konsens bei den Wahlartikeln ist, alle Parteien mit mindestens 1% der gültigen Stimmen einzutragen.—ElTres (Diskussion) 08:51, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Vorläufige Ergebnisse

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Meiner Meinung nach sollten in die Tabelle bei Ergebnis erst die amtlichen Endergebnisse eingetragen werden und nicht die vorläufigen. Itz Marlon (Diskussion) 15:56, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ich würde sie schon drinlassen. Die Abweichunen zum amtlichen Endergebnis sind ja äußerst gering. Dieses braucht ja auch noch ne Weile. Und so kann man sich auch die ("ungefähren") Ergebnisse der Parteien, die nicht im Diagramm oben dargestellt sind, anschauen. --Albert Magellan (Diskussion) 16:43, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Drinlassen, als vorläufig kennzeichnen, sind ja nicht falsch, sondern nur noch nicht endgültig. --Nillurcheier (Diskussion) 17:27, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Es ist natürlich doppelte Arbeit, aber bis zum endgültigen aEE kann einige Zeit vergehen. Mir würden ja die Prozentzahlen reichen, denn die ändern sich in aller Regel kaum oder gar nicht, bei den absoluten Zahlen gibt es dagegen fast überall kleinere Veränderungen, die dann nachzutragen sind. Gar nichts einzutragen fände ich nicht gut.--Altaripensis (Diskussion) 18:35, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die vier stärksten Parteien haben absolut gesehen an Stimmen verloren....

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auch der relative Wahlsieger Kretschmann und seine Grünen.

Bei einer Wahlbeteiligung von 64 Prozent sind 32.6 Prozent halt auch nur 21 Prozent. Ergo haben fast 4 von 5 Wahlberechtigten die Partei des amtierenden Ministerpräsidenten überhaupt nicht gewählt. Im Kern sind bei dieser schaurigen Wahlbeteiligung alle Parteien Verlierer. --62.226.80.160 21:09, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

2016Landtagswahl in Baden-Württemberg 2021nächste
Vorläufiges Endergebnis[1]
 %
30
20
10
0
28,11037
15,85903
11,68745
5,35462
5,08278
4,73309
1,73295
1,46193
0,59440
2,07946
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2016
 %p
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
+4,89
−0,37
−2,79
−1,44
+0,63
−3,36
+0,17
+1,42
+0,42
+0,30
So ist es, nur die FDP konnte echte Wähler hinzugewinnen. Die "repräsentative Demokratie" verschleiert gerne das Offensichtliche. Anbei zur Verdeutlichung als Säulendiagramm das echte Wahlergebnis umskaliert mit 100000 Stimmen als 1% auf der Skala, mit "Unabh." als stärkster Kraft da 2,8 Mio nicht oder ungültig gewählt haben, 488823 mehr als 2016, und mehr als für die Regierungsparteien Grüne und CDU zusammengezählt. Dazu die "Sonst." als stärkste "Restkraft" noch vor den Linken. Der (mit offiziellem Ergebnis belegte) Hinweis dass selbst die Grünen 37000 Wähler verloren haben wurde aus dem Artikel entfernt, denn Solche Betrachtungen stellen wir nie an. Danach wurde der Artikel für eine Woche gesperrt. Basta! Nix mit "Wikipedia ist ein offenes Projekt, in dem jeder mitarbeiten darf". --87.141.24.27 19:45, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Der Sieger dieser Wahl sind die Nichtwähler mit 36 Prozent vor den Grünen mit 21 Prozent, CDU 15, SPD 7, FDP 7, AfD 6, Linke 2, FW 2, Sonstige 3. Sie haben aber völlig recht mit ihrem Befund, dass die Nichtwähler so groß oder knapp größer sind als Grüne und CDU zusammen. Von einem wirklichen Mandat kann folglich keine Regierung sprechen. --62.226.71.231 23:36, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Auch eine Deutschlandkoalition hätte eine Mehrheit

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CDU+SPD+FDP könnten Kretschmann aus dem Amt jagen. Warum wird diese Möglichkeit im Artikel nicht angeführt, sie ist zumindest theoretisch möglich und warum wird nur von der FDP erwartet mit zwei unnatürlichen potentiellen Koalitionspartnern wie Grünen und SPD zu regieren nicht aber umgekehrt von der SPD bezogen auf Union und FDP?? --62.226.80.160 21:13, 15. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Auch Grüne+FDP+AfD könnten eine Koalition bilden. Die Wikipedia mach aber keine Theoriefindung, sondern bildet nur ab, was allgemein diskutiert wird.—ElTres (Diskussion) 08:57, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Auch eine Fünfparteienkoalition hätte diesmal Chancen auf eine Mehrheit. Das wird aber in den Mainstreammedien verschwiegen! --2A02:3020:3801:2001:0:0:0:12 12:58, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Klar, warum keine Allparteienkoalition? Hatten wir in Ba-Wü schon mal, nur die böse KPD blieb draußen, sicher damals auch wegen der Mainstreammedien.Au weia, jetzt geraten wir in Verschwörungstheorien.--Altaripensis (Diskussion) 13:21, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nun, "alle gegen einen" ist nicht "in Verschwörungstheorien", sondern in Thüringen Praxis, seit 2020 in den Geschichtsbüchern. --2A02:3020:3801:2001:0:0:0:12 14:09, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ja, mathematisch könnte die CDU ohne die Grünen regieren, mit zwei der drei verbleibenden Parteien SPD, FDP, AfD, wobei FDP+AFD nur für ein Patt mit 77 Sitzen reichen würden, SPD und FDP mit 79 Sitzen sehr dünn wäre. Ein Alle-Viere-Außer-Grün-Bündnis wäre von den Zahlen auch denkbar. In einem Interview hat die Frau Eisenmann gesagt der Auftrag zur Regierungsbildung läge bei den Grünen. Die haben allerdings 2011 als zweistärkste Partei sich mit der drittstärksten SPD zusammengetan und die CDU samt damaligen Regierungpartner FDP abgelöst. --2A02:3020:3801:2001:0:0:0:12 14:09, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Was soll diese Diskussion? Mit dem Artikel hat sie nichts zu tun und gehört allenfalls in WP:Café. Keiner will und wird mit der AfD eine Zs.arbeit eingehen, solche Spekulationen sind daher überflüssig. Und die Verschwörungstheorie bezog sich auf die Bemerkung zu den bösen Mainstreammedien. Damit sollten wir das hier beenden, sonst würde ich es aus der Disk entfernen, da es nullkommanichts zur Verbesserung des Artikels beiträgt.--Altaripensis (Diskussion) 14:27, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Ja, genau, und kein Abo-Benutzer will oder muss hier mit Anons eine "Zs.arbeit" eingehen. Der Artikel wurde mal eben gesperrt damit die "alte Garde" unter sich bleiben kann. --2003:C6:3717:824C:14FB:D00B:80FB:6A0F 18:10, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Die Ergebnisse in den Wahlkreisen

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Einen Link auf diese Liste Liste der Landtagswahlkreise in Baden-Württemberg habe ich im Artikel vergeblich gesucht. --Cabanero42 (Diskussion) 10:31, 18. Mär. 2021 (CET) Im Abschnitt "Siehe auch" wäre neben den Kindern und Jugendlichen noch Platz gewesen. --Cabanero42 (Diskussion) 10:32, 18. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Siehe 1.1.: Wahlrecht.--Altaripensis (Diskussion) 13:19, 18. Mär. 2021 (CET)Beantworten

dieBasis extra auflisten?

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Soll diese Partei beiden Ergebnissen extra gelistet werden? Sie hat gerundet 1% erreicht, Ist aber beim genauen Ergebnis unter 1% geblieben. --Nillurcheier (Diskussion) 12:10, 9. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Nein, wir halten uns in aller Regel an 1,0% und nicht aufgerundete 1,0%.--Altaripensis (Diskussion) 16:56, 9. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
>So sehe ich das auch, wurde aber revertiert, daher hier rückgefragt. --Nillurcheier (Diskussion) 19:49, 9. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

„Wahlrecht“

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Diese Teil-Überschrift lässt (auch) Information über aktives und passives Wahlrecht erwarten: Wer ist in Ba-Wü zur Wahl berechtigt und in welchem Alter? Radiotante (Diskussion) 05:51, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten

  1. Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl 2021, auf statistik-bw.de