Diskussion:Legislaturperiode

Letzter Kommentar: vor 8 Stunden von Perrak in Abschnitt Lemma
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Wahlperiode 2006

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Der Eintrag Wahlperiode leitet direkt hierher weiter. Dieser Zustand verkennt, dass der Begriff Legislaturperiode durchaus umstritten ist. Durch ihn wird die Gesetzgebungs- bzw. Legislativfunktion überbetont, andere Aufgaben von Parlamenten (vgl. den entsprechenden Abschnitt unter Parlament) kommen zu kurz.

Mein Vorschlag: Der Inhalt das Artikels Legislaturperiode sollte nach Wahlperiode verschoben und Legislaturperiode sollte eine Weiterleitung werden; im neuen Hauptartikel wäre dann Gelegenheit, die Problematik des Begriffs zu behandeln.

Da ich nicht in der Lage bin, das technisch durchzuführen, und dieses auch nicht unabhängig von der Meinung anderer geschehen sollte, bitte ich um Äußerungen. -- Perry 21:38, 25. Jan 2006 (CET)

  • Ich finde den Vorschlag von Perry sehr gut, zumal, wie ich ergänzt habe, der Begriff Legislaturperiode schon 1920 im amtlichen Sprachgebrauch in Deutschland abgelöst wurde durch "Wahlperiode". -- Ferner rege ich an, die Übersicht über die Regierungen hier ersatzlos zu schreichen. Wenn, dann müßten hier exakte Daten über die Dauer der Wahlperioden hinein!!!!! --Mff 08:13, 9. Mär 2006 (CET)

Legislaturperiode in/auf englisch/USA-isch?

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Hallo, wie/was heißt Legislaturperiode auf englisch USA-isch bzw. gibt es keinen Artikel auf englisch/USA-isch der das Thema behandelt? (nicht signierter Beitrag von 129.13.186.2 (Diskussion) 20:32, 13. Feb 2007 (CEST))

Auf englisch nennt sich sowas meist “legislative session” oder “parliamentary session”. Für letzteres gibt es auch einen Artikel. sebmol ? ! 20:55, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Beginn und Ende der Wahlperioden

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Es sollten weitergehende Informationen über Beginn und Ende der Wahlperioden erfolgen. Ist wie beim Landtag Brandenburg und dem Bundestag bei allen Landesparlamenten Deutschlands die Konstituierende Sitzung der Beginn der neuen Wahlperiode? Endet die alte mit dem Ende des vorhergehenden Tages? Ist das in anderen Ländern ebenso? -- Diwas 21:55, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zusatzfrage: Laut Verfasung der Freien Hansestadt Bremen (Land) muss die Bürgerschaft innerhalb eines Monats nach Ende der vorhergehenden Wahlperiode zusammentreten. Wer ist in der Zwischenzeit „im Amt“, die alte oder die neue Bürgerschaft? -- Diwas 22:42, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das alte Parlament, die neue Wahlperiode beginnt in allen mir bekannten Fällen immer erst mit der Konstituierenden Sitzung.-- mc005 22:48, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
So habe ich das auch verstanden, aber ich frage mich, ob das alte Parlament nach Ende ihrer Wahlperiode noch eine Legimation besitzt und ob es überhaupt noch existiert. Könnte es nicht sein, dass im Falle dringender Entscheidungen, die vom Parlament getroffen werden müssen, die konstituierende Sitzung vorverlegt werden müsste? -- Diwas 23:14, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Interessante Frage. Im Allgemeinen ist es schon so, dass das alte Parlament immmer so lange existiert und rechtlich legitimiert ist, bis das neue Parlament sich konstituiert hat, damit der demokratische Staat handlungsfähig bleibt. Bei nicht dringenden Entscheidungen wäre es allerdings eine politische Frage, ob man sie noch dem alten Parlament anvertraut oder ob man die Konstituierung eines bereits gewählten neuen Parlaments abwartet. Eine andere rechtliche Regelung zu dieser Übergangszeit trat allerdings zuletzt in Hessen zutage: Hier hatte sich der alte Landtag selbst aufgelöst, existierte also tatsächlich nicht mehr, während der neue noch nicht gewählt war. Als Notparlament bzw. "Bereitschaftsparlament" fungierte nach meiner Erinnerung ein bestimmter Ausschuss des bisherigen Landtags. - Im Detail ließe sich die Frage nach der Übergangszeit nur mit einem Blick in die Verfassungen und ggf. ergänzenden Gesetze beantworten. --109.85.182.171 13:06, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Herkunft des Begriffs "Legislaturperiode"

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Sollte der Begriff Legislaturperiode in der Einleitung nicht besser von Legislatur abgeleitet werden? (Gesetzgebung, frz.-engl. Wortbildung nach lat. legis latura, das Beantragen eines Gesetzes). Damit würde auch mit dem gelegentlichen Irrtum aufgeräumt, Legislatur und Legislaturperiode seien dasselbe. Vom lateinischen lex, legis f.: Gesetz stammt der Begriff Legislaturperiode ja nur mittelbar ab. --109.84.119.209 13:34, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Legislatur des Ständerats (4.1)

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Der Nachweis für die Information, dass nur noch im Kanton Appenzell Innerrhoden die Ständeratswahlen nicht zusammen mit den Nationalratswahlen stattfinden, ist falsch. Hansheiri Inderkum sagt in seinem Votum nichts konkretes dazu, einzig: "Faktisch haben sich allerdings Wahl, Konstituierung und auch Arbeitsweise des Ständerates stark dem Nationalrat angenähert". Appenzell Innerrhoden erwähnt er nicht. -- 145.234.253.253 14:11, 4. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Übersicht über verschiedene Wahlperioden

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Ich fände eine Tabelle oder Liste, in der die Wahlperioden der im Artikel genannten Länder zusammengefasst gegenübergestellt werden: Jeweils für Landtags-, Kommunal- und Bundestagswahlen (bzw. Bundesrat- und Bundesversammlungswahlen), zus. Europawahlen. Die Tabelle würde ich in erstem Entwurf bauen. Ich habe selbst nach der Länge der Wahlperioden in DE gesucht und musste die Informationen aus dem Fliesstext herausinterpretieren. Mateng (Diskussion) 12:06, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Bitte konkreter

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" In jüngerer Zeit haben einzelne Kantone auf eine Amtsdauer von fünf Jahren gewechselt (z.B. Waadt oder Genf)." Was heißt "in jüngerer Zeit"? Ab welchem Jahr? Oder um welches Jahr. Auf potentielle Leserschaft im Jahre 2020 sollte auch gedacht werden. --49.147.179.31 23:28, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Habe ich nun präzisiert und belegt. --Hadi (Diskussion) 10:16, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Konstituierungsfrist in NRW

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Gibt es eine Quelle oder ein Indiz, das diese Änderung von 20 Tagen in 6 Wochen stützt? --Diwas (Diskussion) 15:06, 14. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Also nicht, ich habe sie rückgängig gemacht. --Diwas (Diskussion) 14:01, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Keine Wahlperiode

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Eine Wahlperiode ist nicht identisch mit einer Legislaturperiode. Auch z. B. Landtage, Stadt- oder Ortsräte bestehen über eine Wahlperiode, sie beschließen aber keine Gesetze. Der Begriff "Legislaturperiode" bezieht sich aber auf eine gesetzgebende Volksvertretung.

Landtage beschließen Gesetze! --2003:D0:2BC9:6801:2C76:4241:FFA8:8E58 09:51, 22. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Die Bezirksversammlungen in Hamburg sind nach parlamentarischen Prinzipien arbeitende Verwaltungsausschüsse. Es gibt dort Koalitionen, aber es wird nicht regiert auf Bezirksebene und es gibt Wahlperioden, keine Legislaturperioden, weil die BVs nicht verbindlich beschließen außer ein paar Bau- und Verkehrsangelegenheiten, die auch vom Senat evoziert werden können. Insofern Zustimmung zum ersten Beitrag! Beste Grüße, Zeitungsente0815 (Diskussion) 19:45, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Lemma

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Hallo,
schon 2006 wurde angeregt, den Artikel auf den umfassenderen Begriff Wahlperiode zu verschieben und das Lemma Legislaturperiode in eine Weiterleitung umzuwandeln. Das halte ich für sinvoll. Die beiden Begriffe sind nicht deckungsgleich, Wahlperioden gibt es auch bei Gemeinderäten, die nicht legisaltiv tätig sind, sondern Teil der Exekutive. Der Unterschied rechtfertigt in meinen Augen aber keine zwei Artikel, das lässt sich gut wie bisher hier mit unterbringen. Dann ist es aber sinnvoll, den umfassenderen Begriff als Lemma zuwählen. -- Perrak (Disk) 19:01, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Der DBt gäbe Dir recht: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/W/wahlperiode-245568 , ebenso das Juraforum, dass die Begriffe austauschbar sind. Auch ein Bundestag kann ja mal etwas andere beschließen, als ein Gesetz; ob die Baumfällliste eine Bezirksvertretung nun eher zu einem Exekutiv- als einem Legislativorgan macht, sollte man ggf. mal einen Kommunalrechtler (m/w/d) fragen, um das sauber darzustellen. In jedem fall würde ich dem jeweils anderen Begriff aber gerne in einem eigenen Abschnitt abgegrenzt wissen, damit die Lösung auch nachhaltig ist. ---- Leif Czerny 08:54, 23. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich kann eure Argumentation nachvollziehen, zumal es in Deutschland ja einen Exekutivföderalismus und eine Gewaltenverschränkung statt -teilung gibt. Wahlperiode ist auch leichter verständlich als Legislaturperiode. Als Contra-Argument sehe ich, dass Wahlperiode suggeriert, dass es sich um den „Zeitraum zwischen zwei Wahlen eines Parlaments“ (Zitat vom Wikidata-Datenobjekt) handele. Es ist aber die Periode zwischen zwei konstituierenden Sitzungen, die i.d.R. ein paar Wochen nach der jeweiligen Wahl stattfinden. Amtsperiode fände ich zwar besser, ist aber schon als Oberbegriff definiert und kommt daher nicht in Frage. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 00:24, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Zumal in einem Parlament auch einzelne vom Amt oder besser Mandat zurücktreten können und jemand anderes nachrücken, ohne das eine neue Wahl- oder Legislaturperiode ausgelöst werden.-- Leif Czerny 12:00, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten. Da bisher nur Zustimmung kam, setze ich das demnächst um, wenn keine gravierenden Einwände mehr kommen. -- Perrak (Disk) 14:53, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Klar, Deinen Vorschlag von oben würde ich dann so umsetzen. -- Perrak (Disk) 16:43, 24. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Moin! Hab das hier leider erst soeben gesehen und erhebe Einspruch. Wahlperiode ist sehr allgemein: auch Klassen- und Schülersprecher, Vereinsvorsitzende, Betriebsräte usw. usf. haben Wahlperioden. Und andererseits muss eine Legislaturperiode auch nicht unbedingt eine Wahlperiode sein, der Besetzung eines gesetzgebenden Organs für eine bestimmte Periode muss ja gar nicht unbedingt eine Wahl zugrunde liegen. Halte diesen Redirect für falsch und würde einen Redirect andersherum auch nicht für so viel besser erachten, plädiere hier für eine Zwei-Artikel-Lösung. - Okin (Diskussion) 15:57, 25. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Hallo Okin,
welchen Inhalt stellst Du Dir denn für einen Artikel "Wahlperiode" vor? Dass das nicht völlig deckungsgleich ist, trifft sicher zu, aber das könnte man im Artikel erwähnen. Für zwei getrennte Artikel gäbe es meines Erachtens zu viel, was dann jeweils wiederholt werden müsste. -- Perrak (Disk) 17:23, 30. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Eigentlich würde ich diesen Redirect löschen ... und gut. Wahlperiode als Lemma gäbe nicht viel mehr her, als einen Wörterbucheintrag. Der Artikel Legislaturperiode könnte dann hier so bestehen bleiben. Die Begriffe würden aber nicht mehr als synonym dargestellt, was genau genommen falsch ist. - Okin (Diskussion) 19:57, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade weil die Begriffe nicht synonym sind, wäre eine Verschiebung sinnvoll. Dann könnte man Wahlperioden von Regierungschefs und Staatsoberhäuptern mit aufnehmen und Legislaturperiode als Spezialfall davon unterscheiden. -- Perrak (Disk) 20:19, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wahlperiode könnte mehr als ein Wörterbucheintrag sein, wenn man Beispiele für die Länge anführt, wie jetzt bei den Parlamenten. -- Perrak (Disk) 20:20, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der Begriff Wahlperiode findet sich kaum als Lemma in Lexika, Legislaturperiode ist hingegen als Lemma (z.B. in politischen u. politikwiss. Nachschlagewerken [1]) nicht unüblich. Ich sehe nicht, warum es hier genau andersherum gemacht werden sollte und auch nicht, was gegen die Zwei-Artikel-Lösung spricht, wenn Wahlperiode als Lemma auch etwas her gibt. Natürlüch könnten und sollten dann beide Artikel aufeinander verlinken, möglichst schon in der Einleitung. - Okin (Diskussion) 07:52, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn jemand einen zweiten Artikel schreiben will, kann derjenige es ja machen. Das ist aber kein Argument dagegen, den Artikel zu verschieben. Und was andere Lexika machen spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Anscheinend bist Du der einzige, der gegen die Verschiebung ist. -- Perrak (Disk) 20:27, 15. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Okin, der Begriff Wahlperiode findet sich u.a. im Online-Glossar des Deutschen Bundestags. Das muss reichen, um den Begriff lemmafähig zu machen. ---- Leif Czerny 21:27, 15. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
WL oder ein eigenes Lemma okay - dieses Lemmaobjekt sollte aber unter Legislaturperiode bleiben. --Ichigonokonoha (Diskussion) 22:51, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

In der Schweiz ist die Bezeichnung Legislaturperiode viel gebräuchlicher als Wahlperiode. Wie dies in weiteren Ländern aussieht, weiss ich nicht. Ich bitte aber darum, nicht nur eine deutsche Perspektive zu berücksichtigen. --HaDiDiskussion22:14, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte ncohmal beachten - es handelt sich eben nicht um Synonyme, auch in der Schweiz nicht, vgl https://www.fedlex.admin.ch/de/search?text=Legislaturperiode&collection=official_compilation&in_force_title=in_force&currentPage=1&field=relevance&order=desc&itemsPerPage=20 und https://www.fedlex.admin.ch/de/search?text=Wahlperiode&collection=official_compilation&in_force_title=in_force&currentPage=1&field=relevance&order=desc&itemsPerPage=20. ---- Leif Czerny 08:28, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Ergebnisse der Suche von @Leif Czerny in fedlex (Gesetzessammlungen des Bundes) bestätigen den verdankenswerten Hinweis von @Hadi, dass in der Schweiz die Bezeichnung Legislaturperiode viel gebräuchlicher ist als Wahlperiode: Für Legislaturperiode ergeben sich 30 Treffer, für Wahlperiode 1 Treffer! Und schaut man diesen Treffer genauer an, so sieht man, dass die Verwendung des Begriffs hier zweifelhaft ist: Diese (unwichtige) "Übergangsbestimmung" der Verordnung bezieht sich auf Art. 8g derselben Verordnung, in welchem steht, dass für die betreffenden Ämter die "Amtsperiode" der "Legislaturperiode des Nationalrates" entspricht. Die Wahlperiode ist im schweizerischen Recht nicht nur wenig gebräuchlich; der Begriff hat neben den Begriffen Legislaturperiode und Amtsperiode keine Relevanz. Die Legislaturperiode des Nationalrates (identisch mit der Amtsperiode des Organs) beginnt nicht mit der Wahl, sondern mit der Konstituierung des Rates, und dauert nicht bis zur nächsten Wahl, sondern länger, nämlich bis zur nächsten Konstituierung des Rates (im Übrigen, weil der Ständerat keine Konstituierung kennt, hat er auch keine Amtsperiode, hingegen sehr wohl teilweise unterschiedliche Amtsperioden seiner einzelnen Mitglieder). Für den Bundesrat, die eidgenössischen Gerichte und weitere von der Bundesversammlung gewählte Organe ist der Begriff der Wahlperiode auch nicht tauglich: Auch ihre Amtsperioden beginnen nicht mit der Wahl und enden nicht mit der nächsten Wahl, sondern im durch Verfassung oder Gesetz festgelegten Zeitpunkt. Dasselbe gilt für Wahlen untergeordneter Ämter durch den Bundesrat. --Graf1848 (Diskussion) 19:13, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es handelt sich aber nicht um Synonyme. Legislaturperioden sind Amtsperioden einer Legislatur. Wahlperioden begrenzen oft Amtszeiten usf. Daher verstehe ich die Widerstände gegen den Vorschlag nicht und halte das Argument für hinfällig.-- Leif Czerny 15:41, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Einverstanden, es sind keine Synonyme. Wenn das Lemma auf Wahlperiode verschoben wird, dann wird der Sprachgebrauch in der Schweiz, und möglicherweise anderen Ländern, ausser Acht gelassen. Deshalb finde ich den Vorschlag nicht gut. --HaDiDiskussion20:42, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Auch in der Schweiz sind das keine Synonyme. ---- Leif Czerny 11:08, 19. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das wird hier jetzt seit 18 (!) Jahren diskutiert. ---- Leif Czerny 14:15, 19. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Was meinst Du mit "wird der Sprachgebrauch (...) ausser Acht gelassen"? Die Weiterleitung soll ja bestehen bleiben, und das Wort "Legislaturperiode" wird auch nicht aus dem Artikel entfernt. Der Artikel wird nur um die Aspekte erweitert, die über die Bedeutung "Legislaturperiode" hinausgehen. -- Perrak (Disk) 16:13, 19. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn das Lemma auf Wahlperiode gewechselt wird, dann wäre eine Möglichkeit aus dem Abschnitt Schweiz einen eigenständigen Artikel unter dem Lemma "Legislaturperiode (Schweiz)" auszulagern. Was meint ihr dazu? --HaDiDiskussion15:45, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Warum? Warm nicht einfach erstmal eine Weiterleitung, und dann ein eigener Artikel? Was soll jetzt ncoh ein Klammerlemma? ---- Leif Czerny 16:37, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Der Grund ist, dass in der Schweiz die Bezeichnung "Wahlperiode" quasi nicht verwendet wird, wie oben dargelegt worden ist. --HaDiDiskussion18:10, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Und wieso sollte das ein Problem sein? Der Artikel würde einen großen Abschnitt mit genau der Überschrift erhalten, außerdem wäre "Legislaturperiode" eine Weiterleitung, der Artikel würde also von jedem potentiellen Leser problemlos gefunden werden. Einen Artikel mit Klammerlemma findet man weniger leicht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Wort in der Schweiz eine grundlegend andere bedeutung hat, was sollte in so einem Artikel stehen? -- Perrak (Disk) 19:40, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es einen Mehrwert von Wahlperiode gibt, sollte das eher in ein eigenes Lemma. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:51, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zurzeit ist dieser Artikel der Artikel zu beidem. Da Wahlperiode der übergreifende Begriff ist, ist es sinnvoll, den Artikel zu verschieben. Wenn jemand den Inhalt auf zwei Artikel aufteilen möchte, kann man das machen, ja. Aber das ist kein sinnvolles Argument gegen eine Verschiebung, solange das niemand tut. -- Perrak (Disk) 20:03, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Legislaturperiode ist aber ein viel bekannterer Begriff und viel wirkmächtiger Begriff, vor allem in der Rechtswissenschaft. Ich kann mich nicht erinnern in einem Staatsrechtslehrbuch je Wahlperiode gelesen zu haben, würde also bezweifeln, dass dies tatsächlich so klar der übergeordnete Begriff ist. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:06, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso? Eine Legislaturperiode ist ein Spezialfall einer Wahlperiode, nicht umgekehrt. -- Perrak (Disk) 20:13, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade das sehe ich nicht, denn Wahlperioden sind Legislaturperioden. Zwar gibt es auch nicht-legislativ Organe, die gewählt werden, aber der Begriff ist für Parlamente gedacht. Ich sehe auch nicht, dass es eine Verwendung für die spezifische Amtszeit eines Premier gibts. Bspw. ist die Amtszeit eines dt. Kanzlers an die Legislaturperiode geknüpft. Endet diese, endet auch seine Amtszeit automatisch. Eine eigenständige Wahlperiode gibt es nicht. Vielmehr hängen beide miteinander zusammen, sind aber nicht getrennte Zeiten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 20:20, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Für Deutschland trifft das teilweise zu, weil der Regierungschef vom Parlament gewählt wird. Für den Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt gilt das nicht, in den USA, Frankreich und anderen präsidentiellen Republiken wird das Staatsoberhaupt direkt oder indirekt druch das Volk gewählt, die Wahlperiode kann von der Legislaturperiode abweichen oder muss das wie im Fall der USA sogar per Verfassung (wenn auch nur um drei Wochen). Und selbst was den deutschen Kanzler betrifft, ist die Wahlperiode nicht identisch zur Legislaturperiode. Die Wahl findet erst (manchmal Monate) nach der konstituierenden Sitzung des Parlaments statt, und wenn der Kanzler vor Ende der Legislaturperiode zurücktritt, fällt auch das Ende nicht zusammen. -- Perrak (Disk) 21:17, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Richtig, Wahlperioden von Regierungen und erst recht von Staatspräsidenten in präsidialen Republiken können von Legislaturperioden der Parlamente abweichen. Aber was tut das hier zur Sache? Lest mal den Artikel: Hier ist ausschliesslich von Legislaturperioden verschiedener Parlamente die Rede! Für Parlamente ist Legislaturperiode der richtige Begriff. Wahlperiode hingegen kann zum Missverständnis führen, dass die Amtsperiode eines Parlaments von seiner Wahl bis zur nächsten Wahl dauert. Sie beginnt aber mit der Konstituierung und endet mit der Auflösung oder (im Falle der Schweiz, die keine Auflösung kennt) mit der Konstituierung des nächsten Parlaments. --Graf1848 (Diskussion) 23:09, 25. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Okay stimmt, die präsidentiellen Systeme habe ich gestern Abend irgendwie ausgeblendet. Die Frage ist aber überhaupt, inwieweit dieser Begriff so sehr für dieses Verhältnis verwendet wird, also die Amtszeiten von Präsidenten, etc. - Denn dazu finde ich diesen Begriff eher selten. Wenn überhaupt, könnte man in einem eigenen Lemma über die Wahlperioden von Ämtern, etc. unabhängig von Parlamenten sprechen und dann in diesem Lemma hier einen Weiterleitungshinweis einbauen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 10:45, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Könnte man alles, ja. Aber zur Zeit ist das hier der Artikel, zu dem man geleitet wird, wenn man Wahlperiode eingibt. Das war der Ausgangspunkt dieser Diskussion. Wir handeln Wahlperiode und Legislaturperiode zumindest momentan in einem Artikel ab, und da ist es sinnvoll, das übergeordnete Lemma zu verwenden. -- Perrak (Disk) 15:50, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Jaein, für die Bedeutung von Wahlperiode als Periode eines Parlamentes ist Legislaturperiode das übergeordnete Lemma. Nur mit zusätzlichen Bedeutung wäre das vielleicht der Fall - aber diese sollten eher in ein eigenes Lemma. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:11, 26. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die Legislaturperiode ist die Amtsperiode eines gesetzgebenden Gremiums als Körperschaft, unabhängig von der Amtszeit der einzelnen Mitglieder. Die Wahlperiode ist m.E. der Zeitraum zwischen regulären Wahlen für Amt/eine Körperschaft 8also ohne Nachwahlen). Schon beim US-Kongress, wo der Senat ja bei jeder Wahl nur zu einem Drittel neu besetzt wird, fällt das auseinander. Und für viele Ämter wird periodisch gewählt, ohne dass es sich um Leglislativen handelt (zB Oberbürgermeisterei in NRW). Genaugenommen ist die Legislaturperiode also eine Amtszeit einer Legislatur, die von der Wahlperiode abweicht, da viele Legislaturen nach der Wahl bis zur Konstitution der neuen Legislatur im Amt bleiben etc. Andersherum kann in bestimmten Verfassungen ein Parlament für aufgelöst erklärt werden. Das beendet - mit vorgegebenen Fristen - zum einen die Legislatur, zum anderen werden damit auch Wahlperioden verändert (auch dies nach Fristen geregelt). Die Bedingungsverhältnisse und Fristen sind normalerweise in Moderenn Verfassungsstaaten sehr eindeutig.-- Leif Czerny 10:14, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zumal in einer Legislatur auch mehrere Kanzler:innen gewählt werden können. ---- Leif Czerny 10:06, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, auch bei einem Parlament ist Legislaturperiode nicht übergeordnet, was Du (vermute ich) meinst, ist gebräuchlicher. Wahlperiode ist auch bei einem Parlament der allgemeinere Begriff, da er auch für Einzelabgeordnete gilt.
Der US-Senat ist ein Sonderfall, da er ein kontinuierliches Organ ist, er hat in dem Sinne keine Legislaturperiode. Da gibt es nur die Wahlperioden der verschiedenen Senatsklassen und die Legislaturperioden der Kongresse. Das müssen wir hier aber nicht gesondert diskutieren ;-) -- Perrak (Disk) 13:29, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade beim Parlament ist Legislaturperiode aber deutlich gebräuchlicher. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:16, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist einfach nicht dasselbe und auch keine klare Subjunktion ---- Leif Czerny 15:16, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das hat nie jemand bezweifelt, darum geht es hier aber auch nicht. -- Perrak (Disk) 16:23, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Doch, es wurde behauptet, in der Schweiz wäre Legislaturperiode synonym und als Ersatz üblich. Es wurde behauptet, Legislaturperioden seien Spezialfälle von Wahlperioden. Das stimmt leider beides nicht, deshalb sollten die Lemmata endlich getrennt und abgegrenzt werden.-- Leif Czerny 19:42, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wie Du an der Einrückung hättest sehen können, bezog sich meine Antwort nicht auf Deine Äußerung direkt drüber.
Wobei Du trotzdem nicht völlig recht hast. Auch der Deutsche Bundestag verwendet WAhlperiode und Legislaturperiode als Synonyme, siehe hier.
Legislaturperiode bezieht sich nur auf gesetzgebende Organe, Wahlperiode auf jedes Wahlamt, insofern ist das der übergreifende Begriff. Mathematisch ist es keine "klare Subjunktion", sprachlich, wo kleinere Unschärfen unvermeidbar sind, aber schon.
Natürlich könnte man das auch abgrenzen. Aber ich sehe nicht, dass Du das bisher getan hast. Zur Zeit weisen beide Lemmata auf diesen Artikel, und das seit 2004. -- Perrak (Disk) 20:07, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe oben (10:14) durchaus eine Abgrenzung versucht. Aber eine solche Darstellung müsste natürlich sinnvoll bequellt werden.-- Leif Czerny 20:21, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich schiebe mal wieder nach links.
Okay, da es offenbar keinen Konsens für eine Verschiebung gibt, auch keinen Konsens minus Eins, ein anderer Vorschlag:
Dieser Artikel bleibt auf dem aktuellen Lemma, und die bisherige Weiterleitung wird erstmal eine BKS, bis jemand einen richtigen Artikel schreibt.
Vorschlag für letztere: Benutzer:Perrak/Wahlperiode. -- Perrak (Disk) 20:24, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Da es keinen Widerspruch gab, setze ich das so um. -- Perrak (Disk) 22:49, 21. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das ist wohl das einzige, was geht, obwohl m.E. nach wie vor aus dem Wortsinn schon hervorgeht, dass "Legisluaturperiode" die Amtszeit einer mit legislativen Befugnissen ausgestatteten Institution ist und "Wahlperiode" den Wahlturnus einer repräsentativen Körperschaft beschreibt. Das fällt oft zusammen, oft gibt es dann aber auch de-jure und de-facto stabile Regeln z.B. zwischen der Gesetzgebungstätigkeit und der Konstitution z.B. eines Parlaments, Parlamente sind weder die einigen Legislativen noch die einzigen turnusmäßig bestimmten repräsentativen Körperschaften. Das aber nur zum Protokoll und nicht als Widerspruch.08:41, 22. Nov. 2024 (CET) ---- Leif Czerny 08:41, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Da der Artikel Amtszeit eher schlecht ist, hätte ich es vorgezogen, beides in einem Artikel Wahlperiode abzuhandeln. Aber der Widerstand ist zu groß. Bei der Auflösung der BKS-Links fiel mir auf, dass doch einige falsch umgeleitet waren, insofern ist die BKS sinnvoll, denke ich. -- Perrak (Disk) 20:50, 22. Nov. 2024 (CET)Beantworten