Diskussion:Meinungsfreiheit
Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 5glogger in Abschnitt Machtkritik
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Meinungsfreiheit“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
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Majestätsbeleidigung
BearbeitenIn diesem Artikel fehlt ein Hinweis auf das Verbot der Majestätsbeleidigung, z.B. §90 StGB, §103 („Schah-Paragraf“) in Verbindung mit §104a StGB. Dieser wurde aber abgeschafft, d.h. die Beleidigung von ausländischen Beamten und Staatsoberhäuptern fällt als Grund der Beschneidung der Meinungsfreiheit weg.
Machtkritik
BearbeitenDer Schutz vor Schmähung und Polemik ist für öffentliche Institutionen und Amtsträger wegen des Rechts auf Machtkritik an staatlichen Organen im Vergleich zu anderen Rechtspersonen eingeschränkter.
Beispiel: KG gibt Machtkritik den Vorrang - Ferda Ataman verliert vor Gericht gegen Nius
Literatur Volker Ebing und weitere, 2024: Grundrechte, S. 154 --5gloggerDisk
18:44, 31. Jul. 2024 (CEST)