Diskussion:Meinungsfreiheit

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 5glogger in Abschnitt Machtkritik
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Meinungsfreiheit“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Majestätsbeleidigung

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In diesem Artikel fehlt ein Hinweis auf das Verbot der Majestätsbeleidigung, z.B. §90 StGB, §103 („Schah-Paragraf“) in Verbindung mit §104a StGB. Dieser wurde aber abgeschafft, d.h. die Beleidigung von ausländischen Beamten und Staatsoberhäuptern fällt als Grund der Beschneidung der Meinungsfreiheit weg.

Machtkritik

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Der Schutz vor Schmähung und Polemik ist für öffentliche Institutionen und Amtsträger wegen des Rechts auf Machtkritik an staatlichen Organen im Vergleich zu anderen Rechtspersonen eingeschränkter. Beispiel: KG gibt Machtkritik den Vorrang - Ferda Ataman ver­liert vor Gericht gegen Nius Literatur Volker Ebing und weitere, 2024: Grundrechte, S. 154 --5gloggerDisk 18:44, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

StGB §188

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