Diskussion:Mindestlohngesetz (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Corradox in Abschnitt zu Kritik - letzter Punkt: "Aus einer Anfrage . . .

Verschiebung

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Die Verschiebung von Mindestlohngesetz auf Mindestlohngesetz (Deutschland) mit der Begründung „gibt vermutl andere“ ist etwas gewagt. Bitte Belege für diese Vermutung, andernfalls wird zurückverschoben. --Forevermore (Diskussion) 22:23, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Hätte ich auch gedacht. Es gibt aber auch abgesehen von unserem Dauerstreitpunkt Rechtsvergleichung, Klammerlemmata und wer schreibt all die vielen rechtsvergleichenden Artikel ... Mindestlohngesetze der Länder(!): Mindestlohngesetz für das Land Schleswig-Holstein - LT-Drucks. 18/38 v. 27.9.2013. Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, GBl. F. Baden-Württemberg Nr. 4, S. 50 ff. v. 19.4.2013. Die Angaben könnte man auf einer BKS zusammenstellen.--Aschmidt (Diskussion) 00:50, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Wieder was dazugelernt. Aber das Lemma Mindestlohngesetz (Deutschland) ist etwas unglücklich, denn die Mindestlohngesetze der Bundesländer sind ja auch deutsche Gesetze. Wie wäre es mit einer Verschiebung auf den Langtitel Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns? --Forevermore (Diskussion) 08:40, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Nach den Erfahrungen mit unserer EG-/EU-Rili halte ich davon nicht gar so viel... Zumal der Begriff auch in Österreich verwendet wird. Daher: Nicht zurückverschieben, sondern Mindestlohngesetz zu einer BKS machen, auf der alle Mindestlohngesetze im deutschsprachigen Raum gesammelt werden können, und in diesem Artikel weiterarbeiten. Zu klären wäre etwa das Verhältnis der Landesgesetz zum Bundesgesetz: Wird das (gerade erst eingeführte) Landesrecht ganz oder teilweise ersetzt/obsolet?--Aschmidt (Diskussion) 14:53, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Ja, das mit der konkurrierenden Gesetzgebung (wenn es denn eine ist) habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen. Aber nochmal: Was spricht gegen die Verschiebung dieses Artikel auf den Langtitel?
Mit Mindestlohngesetz als BKS gehe ich konform. --Forevermore (Diskussion) 16:59, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Nach den NKs ist der Kurztitel als Lemma zu wählen, wenn es einen amtlichen Kurztitel gibt. So ist es hier.--Aschmidt (Diskussion) 18:49, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Die Namenskonventionen besagen Folgendes: Haben mehrere Rechtsquellen (verschiedener Staaten oder Bundesländer) dieselbe amtliche Kurzbezeichnung, so wird die Kurzbezeichnung (oder allein existierende vollständige Bezeichnung) mit einem Klammerzusatz versehen. Alternativ kann auch ein vollständiger amtlicher Titel verwendet werden, der die Unterscheidung nach der Herkunft in anderer Form enthält und nicht wesentlich länger ist. (Hervorhebung von mir.) Hier sinnvoll, weil es mehrere deutsche Mindestlohngesetze gibt und nicht nur eines, wie der Klammerzusatz suggeriert. --Forevermore (Diskussion) 20:41, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Also... wenn es nach mir ginge, gäbe es hier überhaupt keine Artikel über Gesetze unter Kurztitel, sondern ausschließlich unter dem vollständigen amtlichen Namen und ein Redirect von Kurztitel dorthin. Aber hier dürfte es so sein, daß man allgemein vom Mindestlohngesetz spricht: dem deutschen, dem baden-württembergischen, dem österreichischen usw. Deshalb wäre der Klammerzusatz nach den heute üblichen Üblichkeiten wohl richtig. Ich glaube auch, daß der Artikel weniger vom Lemma her zu bearbeiten wäre als vielmehr vom inhaltlichen her. ;) Wie verlief die Diskussion bis zum Gesetzentwurf? Welche Argumente wurden vom wem einberacht? Gab es alternative Vorschläge? usw. Ich glaube eher, es ist viel zu früh für den Artikel, solange es zu dem Gesetz noch so gut wie keine Literatur gibt. Aber nun isser halt da, der Artikel. ;) --Aschmidt (Diskussion) 20:58, 9. Mai 2014 (CEST)Beantworten
So, ich habe das mal nachgetragen. ;)--Aschmidt (Diskussion) 02:01, 10. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Aber natürlich gibt es auch in anderen Ländern Mindestlohngesetze - einfach mal nachschauen bei Mindestlohn. --Jost Riedel (Diskussion) 15:10, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Zivilrechtliche Aussagen von Arnd Diringer

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Ich habe den sich auf Arnd Diringer berufenden Absatz über die Zivilrechtlichen Auswirkungen im Hinblick auf die nicht mehr Anwendbarkeit des Sittenwiedrigkeitsgrundsatzes entfernt. Die Ansichten des Herren kann man hier nachlesen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/standpunkt-arnd-diringer-ein-gesetzlicher-mindestlohn-fuehrt-zu-lohndumping-12680754.html wo er absolute Horrorszenarien (statt Anspruch auf 24€ nur noch Mindestlohn 8.50€ Anspruch z.B.) ohne schlüssige Argumente herbei redet. Zum einen gibt das Mindestlohngesetz in §1 Abs. 3 Tarivverträgen ausdrücklich den Vorrang zum anderen ist die Aussage dass bisherige Rechtssprechung mit Einführung des Gesetzes zwangsläufig aufgegeben werden muss nicht haltbar. Im Allgemeinen sollten solche Aussagen zur Rechtsprechung überhaupt erst dann in die Wikipedia aufgenommen werden wenn es tatsächliche Urteilssprüche der entsprechenden Gerichte gibt. Im Tonfall des absoluten gehaltene Aussagen darüber wie Gerichte urteilen "müssen" haben hier keinen Platz. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:1CC0:608:D29:385C:59CA:BD61 (Diskussion | Beiträge) 01:22, 6. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Meinten Sie: Nicht-mehr-Anwendbarkeit? (Kommt in DaF wahrscheinlich nicht dran.) (nicht signierter Beitrag von 92.224.159.32 (Diskussion) 11:27, 26. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Umgehungsversuche

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Beispiel Pressezustellung (Bauer Postal Network): http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bauer-verlag-betriebsrat-kritisiert-mindestlohnplaene-a-1009350.html --Medienhai (Diskussion) 14:47, 20. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Umsetzung

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Im Artikel fehlen Aussagen dazu, in wieweit die Vorgaben umgesetzt wurden. Im Netz ist allerdings nichts zu finden, in der Presse auch nicht.

Ich wurde z.B. gekündigt, weil ich mich geweigert habe unterbezahlt weiterzuarbeiten (6,20 EUR statt 8,50 EUR; nein die Ausnahmen trafen nicht zu). --93.135.109.111 19:55, 28. Jan. 2015 (CET)Beantworten

mindestlohn =? bruttoarbeitsentgelt

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für euch insider vielleicht selbstverständlich, für den laien nicht: ist mindestlohn =? bruttoarbeitsentgelt? oder ist etwa der mindestlohn, das was der arbeitgeber 'auf die kralle' bekommt, also der nettolohn, nach dem, was der arbeitgeber abführt? oder ist gar der mindestlohn, das, was man gerne auch als lohnkosten bezeichnet, sprich das bruttoarbeitsentgelt + das, was der arbeitgeber noch zusätzlich bezahlen muss (also ca. 20 - 25 %)? bitte im artikel klären. danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 00:55, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kann ich das mal auf Deutsch haben? Also: Mit ohne kaputte Großmachtaste. (nicht signierter Beitrag von 92.224.159.32 (Diskussion) 11:27, 26. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Der Mindestloh ist wie alle verhandelten, tariflichen oder gesetzlichen Löhne immer BRUTTO, nie Netto. Das kann auch nicht anders sein, da jeder Arbeitnehmer unterschiedliche Abzüge hat, je nach Familienstand, Anzahl der Kinder, Steuerfreibeträge usw. Aber Sie haben recht. Man sollte hier klarstellen, dass es sich um BRUTTOLOHN handelt. (nicht signierter Beitrag von 2003:EA:B72D:AB29:4C0D:41D0:4343:5AFA (Diskussion) 03:41, 26. Jan. 2020 (CET))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 23:05, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Höhe des Mindestlohns - Historie?

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Im Moment ist im Artikel nur die aktuelle Höhe des Mindestlohns angegeben. Sind für eine Enzyklopädie nicht aber auch die vergangenen Mindestlöhne interessant? Könnte man einfach über eine Tabelle lösen. -- Discostu (Disk) 09:49, 15. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Diese Angabe ist jetzt wieder eingetragen. Warum das entfernt wurde weis ich auch nicht. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 22:50, 22. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Patagonier (Diskussion) 19:43, 7. Apr. 2019 (CEST)

Monats-Mindestlohn bzw. verstetigtes Monatseinkommen

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Der Mindestlohn ist ja aufgeführt, es sollte aber erwähnt werden was da am Ende des Monats rauskommt. Bei den im Jahr 2015 eingeführten 8,50 Euro brutto/pro Stunde wären das bei den maximalen 40 Stunden/Woche 340 Euro brutto und somit im Monat bei 4 Wochen wären es 1360 Euro brutto. Ich finde es wichtig diese Zahl 1360 (brutto) im Artikel zu erwähnen um zu verdeutlichen das davon nach Abzug der Steuern im Grunde grade mal so viel übrig bleibt um nicht obdachlos zu sein und nicht zu verhungern. Sozial betrachtet ist somit ein solcher "Mindestlohn" viel zu wenig und menschlich gesehen eine Schande. Auch sollten die Kritiker die gegen einen solchen Mindestlohn waren und sind, incl. Politiker, Lobby, Verbände und Konzerne hier aufgeführt werden. Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.46.87.115 (Diskussion)) 12:30, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten


Das stimmt. Dazu schlage ich folgenden Textbaustein vor. Bitte gebt ihr das ein/frei. jemand der vieles besser zu wissen glaubt löscht den Textbaustein leider:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es zulässig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gleichen Monatsraten zu vergüten, wenn dabei der Stundenlohn - auf das ganze Jahr gerechnet - dem Mindestlohn entspricht (sog. verstetigtes Monatseinkommen). Bei einem verstetigten monatlichen Arbeitseinkommen kommt es alleine aufgrund der unterschiedlichen Anzahl von Arbeitstagen pro Monat zu Überzahlungen oder Unterzahlungen des Mindestlohns in einzelnen Monaten, obwohl über das Jahr gesehen pro Arbeitsstunde ein Entgelt von mindestens 9,35 EUR erreicht wird. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Arbeitsstunden an fünf Arbeitstagen führt dies zu einem verstetigtes Monatseinkommen von derzeit 1.621,00 €.[1]

Die Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Rechner/mindestlohn-rechner.html

Verwirrende Angaben - DGB

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Es scheint doch komplexer zu sein, als im Wiki-Artikel dargestellt.

https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2019-was-aendert-sich-in-2019 (nicht signierter Beitrag von 94.217.4.219 (Diskussion)) 12:44, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Umgehung des Mindestlohns

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"Manche Arbeitgeber versuchen unerlaubt, den Mindestlohn zu umgehen . . . "

Das kann ja sein. Aber hier fehlt jede Quellenangabe. Weiterhin ist es nicht quantifiziert. Vielmehr ist es wohl eine Vermutung, die nicht in eine Enzyklopädie gehört.

Eine Massenrazzia vom Zoll bei zich Unternehmen Mitte Januar 2020 hat so gut wie keine Verstöße feststellen können. Die Durchsuchungen haben sich für den Zoll, der mit hunderten Beamten anrückte, nicht gerechnet. Daher sollte jemand, der das schreibt auch qualitativ hochwertige Quellen angeben. (nicht signierter Beitrag von 2003:EA:B72D:AB29:4C0D:41D0:4343:5AFA (Diskussion) 03:57, 26. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Angebot von Praktika

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hier steht in Wiki:

"Nach der Einführung des Mindestlohngesetzes reduzierte sich das Angebot an mindestlohnpflichtigen Praktika deutlich. In einer Studie von Ifo und Randstad unter rund 1.000 Personalverantwortlichen hatten 77 Prozent in den Vorjahren angegeben, Praktika angeboten zu haben. Von diesen haben 47 Prozent im Jahr 2015 keine Praktikanten mehr beschäftigt. Jedes vierte Unternehmen hat die durchschnittliche Praktikumslänge verkürzt.[46]"

Die Auswirkung ist somit, dass es für viele Praktikasuchende schwieriger geworden ist Praktikantenstellen zu finden, insb., wenn Praktikasuchende bereits älter sind, später nicht als Berufseinsteiger in Frage kommen oder nicht aufgrund des Studiums Praktika machen müssen. (Letztere fallen nicht unter den Mindestlohn). Hat jemand Quellen dazu? (nicht signierter Beitrag von 2003:EA:B72D:AB29:4C0D:41D0:4343:5AFA (Diskussion) 04:01, 26. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Ist doch im Text direkt genannt, Artikel im Spiegel. --Johannnes89 (Diskussion) 09:05, 26. Jan. 2020 (CET)Beantworten

zu Kritik - letzter Punkt: "Aus einer Anfrage . . .

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"Aus einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke an die Bundesregierung im Juni 2016 ging hervor, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in westdeutschen Großstädten nicht zu einem angemessenen Einkommen führe. Wegen der hohen Mieten reiche die Vergütung, die mit einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn zu erzielen ist, nach Abzug aller Abgaben häufig nicht aus, um einen angemessenen Lebensunterhalt zu erzielen.[45]"

1. Zunächst einmal hat diese Meinungsäußerung der Linkspartei eigentlich nichts in einer Enzyklopädie zu suchen. Hier handelt es sich schlicht um Werbung für die Linkspartei.

2. Das Rechenbeispiel in dem Link (RP-Zeitung) ist konstruiert und zwar mit einem 37,5 Wochenstunden genau so, dass ein Mindstelohn-Mitarbeiter gerade so um 10 € knapp unter den gesetzlich definierten Existenzbedarf eines Alleinstehenden von netto 1053 Euro kommt. Wären 40 h je Woche angesetzt worden, so wie das Bundesministerium für Arbeit das macht, wäre der Mindestlohnmitarbeit über dem Existenzbedarf gewesen.

3. In dem obigen Abschnitt in Wiki wird unterschlagen, dass bereits der RP-Artikel harte Kritik an der Aussage der Linkspartei enthält. Im RP-Artikel steht ganz unten (letzte beiden Absätze):

"Ökonomen halten dagegen, dass eine Mindestlohnerhöhung ungeeignet ist, um Geringverdiener vor zu hohen Lebenshaltungskosten zu schützen. Es sei unseriös, den Erwerbsfreibetrag von 300 Euro hinzuzurechnen, um das Existenzminimum zu errechnen, sagte Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft. Der Mindestlohn sei ohnehin kein Instrument der Existenzsicherung: Wenn jemand eine Familie habe, reiche ein Mindestlohn-Job ohnehin nicht, um die Lebenshaltungskosten zu bezahlen.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen für Geringverdiener Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, forderte, nicht den Mindestlohn stark zu erhöhen, sondern die Sozialabgaben für Geringverdiener zu senken. "Oberste Priorität sollte eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge sowohl für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für die Unternehmen sein", sagte Fratzscher. "Denn nur wenn es wieder attraktiver wird für Unternehmen, Menschen einzustellen und in sie zu investieren, werden Produktivität und Einkommen gerade der Geringverdiener steigen können.""

Daher bitte ich den Absatz zu löschen oder wenigstens um die Kritik an der Kritik zu ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 2003:EA:B72D:AB29:4C0D:41D0:4343:5AFA (Diskussion) 04:16, 26. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Ich habe inzwischen den Absatz verschoben, und zwar hauptsächlich aus dem banalen Grund, dass durch ihn erste Praxiserfahrungen mit dem Mindestlohn vorgestellt werden.
Übrig geblieben ist von dem ursprünglichen Absatz die Auskunft der Bundesregierung zu dem 2015 und 2016 zu beobachtenden Sachverhalt, dass der Mindestlohn selbst Singles (und erst recht Erwerbstätigen mit Familie) nicht die Gewähr bietet, sich mit Hilfe des Mindestlohns deutlich vom Existenzminimum entfernen zu können, und zwar (besonders) dann, wenn sie hohe Mieten zu zahlen haben. Warum die Bundesregierung diese Auskunft erteilt, ist irrelevant (sie hätte anderen Fraktionen dieselben Antworten gegeben).
Die Kritik im obigen Post ist berechtigt. Mich stört aber vor allem, dass im Text der „Rheinischen Post“ der Aspekt „Wohngeld“ nicht vorkommt. Wer als Empfänger eines niedrigen Einkommens nicht in der Lage ist, eine Mietwohnung in angemessener Größe zu finanzieren, der hat im Prinzip Anspruch auf Wohngeld. Dass man Mietwohnungen nur bezahlen kann, indem man sich freiwillig zum Hartz IV-Empfänger macht, bedürfte, wenn es zuträfe, einer näheren Erläuterung. Es scheint sich hier um eine Milchmädchenrechnung zu handeln. --CorradoX (Diskussion) 17:31, 16. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Heute habe ich den Abschnitt komplett gelöscht. Vermutlich verstehe nicht nur ich zentrale Aussagen des „RP“-Artikels nicht.
Ein Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit pro Monat weniger als das Existenzminimum erhält, hat Anspruch auf Aufstockungs-Hartz IV in Höhe der Differenz zwischen seinem Existenzminimum und dem vom Arbeitgeber (!) bezahlten Arbeitslohn.
Ein Geringverdiener, dessen Monatslohn knapp über dem Existenzminimum liegt, kann seine Wochenstundenzahl so weit senken, dass er Anspruch auf Aufstockungs-Hartz IV hat. Damit senkt er aber sein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Warum sollte er das tun? Die Aussage: „Weil ich fürs Arbeiten kaum mehr an Einkommen erziele, als ich fürs Nicht-Arbeiten bekommen würde.“ entlarvt den (potenziellen) Sozialbetrüger, der für angebliches „Nicht-Arbeiten“ Hartz IV beziehen und sein Einkommen mit Schwarzarbeit deutlich erhöhen will.
Im Übrigen gilt: Wer wenig verdient und deshalb die verlangte Miete nicht vollständig bezahlen kann, erhält Wohngeld. Allerdings muss er sich ggf. vorhalten lassen, dass die Wohnung „zu groß“ sei. Das gilt aber für Hartz-IV-Empfänger genauso wie für sonstige Geringverdiener.
Um glaubhaft zu machen, dass man mit einem Mindestlohn kaum der Armut entkommen kann, braucht es keine spitzfindigen Berechnungen.
Die eigentliche sozialpolitische Aufgabe besteht darin, Menschen, die im Niedriglohnsektor tätig sein müssen, eine Perspektive zu verschaffen, die ihnen Arbeit deutlich über dem Mindestlohnniveau verschafft. --CorradoX (Diskussion) 11:16, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten