Diskussion:Sami A.

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von UKoch in Abschnitt "nicht bestanden"

Dokumentation.

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ww.Schneider-Institute.de/27131.pdf -- 84.62.103.74 14:23, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Die Steckenpferde von Herrn Schneider sind mit Sicherheit nicht als Wikipedia:Quellen brauchbar. --Logo 18:18, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Als Hinweis auf der Diskussionsseite dürfte es aber reichen. -- Woodie Wood (Diskussion) 18:24, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Jau, als Hinweis auf den Geisteszustand des Herrn Schneider. Ein Link auf seinen Querulantenstadl verstößt auf jeder WP:Disk gegen WP:DS. Es reicht, dass der Link drei Minuten meiner Zeit verschwendet hat, beim nächsten Mal landet er auf der Blacklist. --Logo 20:48, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

A.

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Warum wird sein Name hier abgekürzt, wo er doch in zahlreichen französischen Zeitungen ausgeschrieben wird, also öffentlich ist? --2A02:1206:45B4:A951:A0B3:1BEF:F162:FADB 17:19, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Es geht um Straftatenberichtserstattung in der Presse, der heikelste Bereich im Presserecht, aber letztlich gibt es ja keinerlei Verurteilung gegen ihn hier, und das steht hier auch drin. Gäbe es eine Verurteilung, müsste man wiederum die Möglichkeit der Resozialisierung im Auge behalten. Im übrigen werden aber auch Menschen in den Zeitungen erwähnt, die mal einen Volkslauf gewonnen haben. -- Woodie Wood (Diskussion) 17:59, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Persönlichkeitsrecht vs öffentliches Interesse. Schwierig. Er wurde nicht verurteilt und er hat sich ja nicht selbst in die Öffentlichkeit gestellt. Allerdings sehe ich auch keinen Grund, wieso man ihn mit Klarnamen betiteln sollte. Ja, jeder kann ohne große Anstrengungen seinen richtigen Namen herausbekommen. Aber wir müssen es den Rechten ja auch nicht zu einfach machen.--ASDiskussion 23:51, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Der Schutz vor Übergriffen ist in der Tat ein Argument! -- Woodie Wood (Diskussion) 12:54, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Den Urhebern des Übergriffs, nämlich den deutschen Behörden, ist der Name sicher bekannt. --2A02:1206:45B4:A951:9ED:E113:E1AE:4BCE 15:51, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
@Janui, RoBri, Carol.Christiansen, Felistoria: Ich habe nun mehrfach nach einer Begründung gefragt, warum der Nachname 'Aidoudi' nicht im Artikel enthalten sein sollte, obwohl er korrekt und mit Quelle versehen war, habe aber exakt 0 Antworten zu diesen Anfragen erhalten. Der Artikel ist nun gesperrt, und jegliche Bearbeitungszusammenfassung vom Ihnen war entweder "Bearbeitung rückgängig gemacht" odere "siehe Disk". Wie bereits vor dem zweiteren in meinen Zusammenfassungen erwähnt wurde, hatte ich die 'Disk', insbesondere diese Diskussion, bereits gesichtet, und sie bietet keine Aufklärung seitens Wikipedia warum der genannte Fakt (mit Quelle!) nicht genannt werden könne, nur seichte Vermutungen gen "Oh ja das kann sein". Die Inklusion ist nicht illegal, die Exklusion ist jedoch Zensur freier Medien, und wäre damit illegal. Weiterhin wäre ich hocherfreut jegliche Wikipedia-Richtlinie zitiert zu bekommen, die genau diese Inklusion verbietet. 89.204.154.91 18:06, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Häätest selbst auf die Idee kommen können, das es nict klar geht selber immer weiter zu revertieren. Falls es dir aufgefallen ist, habe ich mich aus dem EW raus gehalten. Damit bin ich hier raus. --Janui (Diskussion) 18:12, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Es geht mir hier nicht um den EW, sondern den Inhalt generell. Sie waren der erste, der meine Bearbeitungen zurückgesetzt hatte, also muss ich davon ausgehen, dass Sie eine Begründung dafür gehabt haben müssten. Diese Begründung hätte ich gerne schon nach meiner ersten Reversion gehört. Wären Sie so freundlich, diese jetzt zu präsentieren? 89.204.154.91 18:16, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Sollten wir etwa davon ausgehen, dass der Persönlichkeitsschutz (welcher meiner Erinnerung nach nicht in der deutschen Gesetzgebung verankert ist) gelten sollte, so müsste Elián González auch zensiert sein, denn er wollte genausowenig ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden, wurde dies aber, und das sogar als Minderjähriger. Aber das ist hier wohl vollkommen akzeptabel weil er nicht in Deutschland gelebt hat? 89.204.154.28 18:38, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Die Begründung wurde am 16. August präsentiert: "der heikelste Bereich im Presserecht, aber letztlich gibt es ja keinerlei Verurteilung gegen ihn hier, und das steht hier auch drin. Gäbe es eine Verurteilung, müsste man wiederum die Möglichkeit der Resozialisierung ..." - Du kannst dich an die Gesetzeslage nicht "erinnern" (wie geht das; hast du mal ein Jurastudium geträumt?), gut, aber niemand glaubt, man könne die deutsche Gesetzeslage mit einer US-Quelle aushebeln. Der Vergleich mit González ist nicht von Apfel mit Birne, sondern schlicht Banane. Du weißt nicht, was Zensur ist. Das "frei" in "die freie Enzyklopädie" ist das selbe wie in "Freibier" und bedeutet nicht, dass jeder reinschreiben kann, was er will. --2003:EE:CBEC:F000:20F2:2357:8E28:21ED 19:41, 23. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Fehler im Artikel

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Im Artikel sind mir zwei Fehler aufgefallen:

1.) Im Abschnitt "Asylantrag" ist vom "OVG Düsseldorf" die Rede. Es handelt sich aber um das OLG Düsseldorf.

2.) Die jüngst gefällte Entscheidung des OVG Münster ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gefällt worden. In derartigen Verfahren wird niemals ein Urteil gefällt, sondern die Entscheidung ergeht per Beschluss.


Schließlich fehlt noch der eigentlich entscheidende Abschnitt. Aus dem Artikel geht hervor, dass das VG Düsseldorf 2009 ein Abschiebeverbot ausgesprochen hat. Aber was passierte danach, bis jetzt im Sommer 2018 der Fall wieder hochkochte? Es lässt sich dem Artikel nicht entnehmen,warum die Abschiebung Jahre später wieder ein Thema ist.

Das OVG Münster hat diese Informationen in einer Presssemitteilung veröffentlicht.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/35_180815/index.php

Vielleicht mag ja jemand diese Infos einbauen. 77.187.196.25 15:48, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Aufhebung einer Abschiebung

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Zumindest komische Formulierung: "Aufhebung einer Abschiebung". Die ist ja schon passiert, also kann sie höchstens rückgängig gemacht werden, aber nicht "aufgehoben" werden. Entsprechend hat das OVG auch nur bestätigt, dass die Abschiebung "offensichtlich rechtswidrig" war und die Entscheidung des VG Gelsenkirchen bestätigt, dass Sami A. zurückzuholen ist (http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/34_180815/index.php).

Erledigt --Fabian RRRR (Diskussion) 18:50, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Generelle Frage: Nachbarschaftsgeplauder

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Ist es von enzyklopädischer Relevanz, dass eine Nachbarin Sami A. nett fand? Vielleicht hat er den Müll ja nicht getrennt und einige Nachbarn hat das aufgeregt - müsste das dann auch in den Artikel aufgenommen werden? Ich sehe einfach keine Relevanz - vielleicht könnt ihr mich vom Gegenteil überzeugen?--ASDiskussion 17:06, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Sehe ich genauso; der Satz gehört gelöscht. --Quallyptus (Diskussion) 20:01, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Entfernt. --Janjonas (Diskussion) 23:14, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

"OVG Münster"

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Es gibt kein OVG Münster, aber ein Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster. Die Wikipedia sollte sich schon bemühen, nicht die Fehler zu übernehmen, die die Medien in ihrer tagesaktuellen Oberflächlichkeit so produzieren. @ Benutzer:Verzettelung: "Titel von Quellen werden nicht korrigiert" ist ja auch eine interessante neue Begründung, deren Sinn sich mir nicht erschließt. Könntest du bitte belegen, auf welche Wikipedia-Richtlinie sich diese Begründung stützt? Danke! --Bendix Grünlich (Diskussion) 21:44, 20. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Du hättest dir wohl getrost deine und meine Bearbeitungen genau anschauen dürfen, dann hätte sich das Starten dieser Disk wohl erübrigt. Wir ändern keine Titel von externen Werken, soll heißen, wenn das ZDF in der Überschrift "OVG Münster" schreibt, wird es hier genau so übernommen und nicht abgeändert. Einfach mal selbst die einschlägigen Richtlinien bemühen, WP:Zitate, WP:ZR usw. Anders schaut es selbstverständlich im Artikeltext außerhalb von Zitaten und Titeln aus, da ist das Bemühen um die korrekte Bezeichnung begrüßenswert. --Verzettelung (Diskussion) 21:53, 20. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Okay, da war ich wohl etwas vorschnell. Nichts für ungut und noch frohes Schaffen! --Bendix Grünlich (Diskussion) 07:41, 22. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Materialslg.

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Ein paar Aspekte und Stimmen zur breiteren Einordnung und Bewertung des Falls gibt es in diesem Tagespostartikel aus Sept. 2018:[1].--Jordi (Diskussion) 15:27, 19. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

[Der Spiegel] Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Abschiebung von Sami A. ist rechtens

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Das Verwaltungsgericht hebt das Abschiebeverbot auf.[1]--Albin Schmitt (Diskussion) 00:00, 22. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Ist schon drin. --Anti   ad utrumque paratus 00:03, 22. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Einleitung: Erwähnung darüber, dass er Leibwächter von Osama bin Laden war

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Aktuell ist in der Einleitung erwähnt, dass er ein salafistischer Prediger ist. Ich finde es allerdings schon wichtig und richtig, in der Einleitung zu erwähnen, dass er Leibwächter von Osama bin Laden war, weil er in der Öffentlichkeit in erster Linie als ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden bekannt geworden war. Ich werde diese Information mal einfügen. --Kim Holger KeltingDiskussion 14:31, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

In der Quelle steht allerdings mutmaßlich. --Anti   ad utrumque paratus 16:31, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

"nicht bestanden"

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Im Artikel steht: Den Studiengang Technische Informatik hatte er endgültig nicht bestanden. Bestehen oder nicht bestehen (und endgültig nicht bestehen) kann man aber nur Prüfungen, keine Studiengänge. Ging es um genau eine Prüfung? Oder um mehrere? Man könnte dann je nachdem schreiben: Eine Prüfung im Studiengang Technische Informatik hatte er endgültig nicht bestanden oder: Prüfungen im Studiengang Technische Informatik hatte er endgültig nicht bestanden. -- UKoch (Diskussion) 19:01, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

  1. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Abschiebung von Sami A. ist rechtens. In: Spiegel Online. 21. November 2018 (spiegel.de [abgerufen am 21. November 2018]).