Diskussion:Schwäbischer Bund

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Regula aurea in Abschnitt Beginn der Romaverfolgung

Militärische Aktionen des Schwäbischen Bundes / Schwabenkrieg

Bearbeiten

Bei den beiden Verlinkungen bezüglich des Schwabenkrieges bin ich mir nicht absolut sicher und Literatur habe ich nicht da. Ich habe an der Arbeit vor 2 Jahren gearbeitet, dabei habe ich den Schwabenkrieg nur gestreift. Wenn das jemand besser weiß bitte korrigieren! __Seleukos Nikator 10:24, 6. Feb 2006 (CET)

in der derzeitigen Version erst einmal erledigt. --Wuselig 10:13, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zweck des Schwäbischen Bundes

Bearbeiten

der Artikel erklärt schon recht gut Aufbau und Mitgliederentwicklung, er erklärt aber nicht, weshalb er gegründet wurde, wer für diese Gründung verantwortlich war, welche Beweggründe dahinter steckten etc. Im Artikel Werdenbergfehde steht darüber schon etwas. Ich werde diesen Artikel auf meine To-do-Liste setzen, aber erst meine anderen Baustellen abarbeiten. Ich bin zur Zeit ziemlich gut im Finden von Mängeln und Unzulänglichkeiten, aber was das Schreiben angeht hab ich z.Zt. eine Schreibblockade. Bin ich aber wahrscheinlich nicht allein.

Bin wieder auf diesen Artikel gestoßen, da die englische Version in deren Projekt "Lutheranism" aufgenommen wurde, aber der Artikel dort so schlecht ist, dass ich eine Übersetzung des deutschen Artikels vorschlagen wollte. Das lohnt aber noch nicht, wenn Sinn und Zweck noch nicht erläutert sind. --Wuselig 10:29, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wie Carl bemerkt: „Nicht der Bund machte sich von Ferdinand abhängig, sondern umgekehrt benötigte Ferdinand den Bund, um sich im angefochtenen Besitz Württembergs zu behaupten.“ [1] Konsequenterweise nahm Bayern, nicht Habsburg in der letzten elfjährigen Einigung die Führungsrolle im Bund ein und fiel Württemberg nach dem Zerfall des Bundes an seine angestammte Dynastie zurück.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 85.16.158.161 (DiskussionBeiträge) 14:20, 6. Okt. 2008 (CET)) Beantworten

Übergabe Württembergs an Österreich

Bearbeiten

Um die Kriegskosten zu finanzieren trat der Bund Württemberg an Kaiser Karl V. ab, der es der habsburgischen Hausmacht zuschlug und seinem Bruder Erzherzog Ferdinand übergab.

So steht es bei Carl, Schwäbischer Bund, Seite 19 und auch der Artikel zu Herzog Ulrich im biographischen Lexikon des Hauses Württemberg sagt in etwa das selbe. Was ich nicht verstehe ist welche Eigentumsrechte an Württemberg soll der Schwäbische Bund gehabt haben, dass der Bund Württemberg an den Kaiser, respektive Habsburg übertragen konnte? Leitete nicht vielmehr der Kaiser Eigentumsrechte quasi aus verfallenem Reichslehen her, dass er dann an eine neue Dynastie, in diesem Falle seiner eigenen in der Person seines Bruders, verleihen konnte. Wer kann das besser erklären? --Wuselig 10:05, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Alles muss man hier selber machen.Hier also die Antwort. Ebenfalls aus Carl, Schwäbischer Bund, Seite 448 ff. Der Schwäbische Bund konnte nach seiner Satzung eroberte Gebiete unter seinen Mitgliedern aufteilen. Tatsächlich ließ er sich 1519 in Württemberg auch huldigen (Die Eidesformel wurde vom württembergischen Historiker Sattler notiert). Ein Regiment wurde eingerichtet zunächst unter der Führung des bayrischen Hofrichters Christoph von Schwarzenberg, der später von Wilhelm Truchseß von Waldburg abgelöst wurde. Der Bund stand vor zwei Problemen. Erstens war er nur auf begrenzte Dauer angelegt und zweitens war das Herzogtum nach den Bestimmungen von 1495 unteilbar. Es war dem Schwäbischen Bund also nicht möglich, wie zum Beispiel die schweizer Eidgenossen Gemeine Herrschaften zu unterhalten. Um seine Kriegskosten also für die einzelnen Mitglieder hereinzuholen musste das Herzogtum als Ganzes an einen neuen Eigentümer gehen. Nahe liegend und zunächst auch versucht, war es das Herzogtum an den minderjährigen Herzog Christoph zu übertragen und eine Vormundschaftsregierung aus der bayrischen Verwandtschaft dessen Mutters einzusetzen. Die Rückeroberungsaktivitäten Herzog Ulrichs zeigten, dass diese Strategie unbrauchbar war.

Die folgenden Fakten wurden von späteren Historikern unterschiedlich interpretiert: Das Herzogtum war hoch verschuldet, wobei ein beträchtlicher Teil der Gläubiger aus der Eidgenossenschaft stammte. Es gab Aussagen, das der Bund plane das Herzogtum den Eidgenossen zum Kauf anzubieten. Am 6. Februar 1520 trat der Bund gegen Erstattung der Kriegskosten in Höhe von 210.000 fl. an Kaiser Karl ab.

Eine Gruppe sah Habsburgs konsequentes Handeln in der Verwirklichung seiner Hausmachtpolitik. Eine andere Gruppe sah die Initiative vom Bund ausgehen, dessen Interesse vorrangig in der Klärung der Kostenerstattung lag. War das Angebot an die Eidgenossen ernst gemeint? In einigen Darstellungen wird der Eindruck vermittelt das Herzogtum sei ausschließlich bei den Eidgenossen verschuldet, tatsächlich weisen die Unterlagen aber nach, dass 2/3 der Zinsen und Leibgedinge Bundesständen und habsburgischen Untertanen zustände. Die württembergische Landschaft warnte die Eidgenossen davor, Herzog Ulrich zu unterstützen, andernfalls wäre die Rückzahlung der Schulden gefährdet.

Eine Denkschrift, die Karl V. vom Kauf überzeugen sollte listet folgende Vorteile auf: Die habsburgische Vormachtstellung im Reich wird zementiert, die Eidgenossen werden im Zaum gehalten, es steht ein Reservoir an Landsknechten zur Verfügung und das Herzogtum stellt eine Brücke zwischen den erbländischen und den niederländischen Besitzungen dar. Andererseits wurde das Schreckgespenst eines Zusammengehens von Württemberg, Städten und den Eidgenossen an die Wand gemalt.

Es wurden aber weder die Erwartungen der Bundesgenossen, noch Habsburgs erfüllt. Habsburg zahlte seine Schulden nicht und der politische Einflussgewinn für Habsburg war auch nicht gegeben. Wie Carl bemerkt: „Nicht der Bund machte sich von Ferdinand abhängig, sondern umgekehrt benötigte Ferdinand den Bund, um sich im angefochtenen Besitz Württembergs zu behaupten.“ [2] Konsequenterweise nahm Bayern, nicht Habsburg in der letzten elfjährigen Einigung die Führungsrolle im Bund ein und fiel Württemberg nach dem Zerfall des Bundes an seine angestammte Dynastie zurück.

  1. Carl, Schwabischer Bund, S. 450
  2. Carl, Schwabischer Bund, S. 450

Einungsperiode, nicht Einigungsperiode

Bearbeiten

Da meine Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden, möchte ich so auf den begrifflichen Unterschied aufmerksam machen. Es handelt sich beim Schwäbischen Bund, wie auch bei anderen Bünden des Spätmittelalter und der frühen Neuzeit um Schwur-EINUNGEN und nicht um Vereinigungen. Im Text selbst wird daher korrekterweise von Einungsperioden gesprochen. Daher sollten auch die Überschriften dementsprechend lauten. Sobald ich Zeit habe, werde ich das entsprechend ändern. -- Lanzman 11:17, 27. Apr. 2010 (CEST) Richtig! Die Erläuterung sollte hier aber stehenbleiben, damit nicht wieder einer dran rumfummelt--Regula aurea (Diskussion) 15:53, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Der Begriff "altgläubig"

Bearbeiten

Warum den Begriff "altgläubig" in Anführungszeichen setzen? Während der Reformation bildeten sich drei Konfessionen, die katholische, die lutheranische und die reformierte. Alle drei Konfessionen nahmen für sich in Anspruch "altgläubig" zu sein. Daher sollte in einer weiteren Bearbeitung der Begriff "altgläubig" im Bezug auf die katholische Konfession ganz gestrichen werden, da er im 16. Jahrhundert geradezu ein Kampfbegriff der Konfessionen war und die jeweilige Gegenseite diffarmierend mit "Neugläubig" tituliert wurde. Dazu: Burckhardt, Johannes: Das Reformationsjahrhundert, Stuttgart, 2002, S. 77ff -- Lanzman 11:31, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Einspruch?

Bearbeiten

Nach dem Grundsatz „actor forum rei sequitur“ war jeweils der Richter des eigenen Standes für den Beklagten zuständig, die anderen beiden wurden meist als Beisitzer genommen, wogegen der Beklagte im Gegensatz zum Kläger zu Beginn des Verfahrens Einspruch erheben konnte. - was hatte das für Konsequenzen? Wenn die nämlich nicht aufgeführt werden, ist diese Möglichkeit ohne jede Bedeutung. Gab es Fälle, wo Einspruch erhoben wurde? Und wenn ja, was ist dann passiert? Chiron McAnndra (Diskussion) 13:06, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Schwäbischer Kreis

Bearbeiten

Fehlt hier nicht die Erwähnung des Schwäbischen Kreises als Quasi-Nachfolge-Organisation? --78.50.193.171 08:35, 13. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Beginn der Romaverfolgung

Bearbeiten

Ich habe diesen Abschnitt und meine Transkription einer wichtigen Urkunde aus dem Germanischen Museum Nürnberg (samt einer möglichst originalnahen Interpretation in heutigem Deutsch) hinzugefügt, weil er zeigt, dass der Schwäbische Bund nicht nur die Bekämpfung von Bauernaufständen sondern in der Zeit danach die Aufgabe einer allgemeinen Sicherung des Landfriedens in deutschen Landen übernommen hatte. Darüberhinaus hat die Urkunde auch noch eine zweite, viel größere historische Bedeutung in Bezug auf die Geschichte der Sinti und Roma im Heiligen Römischen Reich, da sie genau den Punkt markiert, an dem die Stellung dieser Wandergruppen umschlägt aus der im späten Mittelalter relativ privilegierten Stellung von büßenden Pilgern in die Stellung einer diskriminierten, ausgestoßenen und verfolgten Minderheit, einer Stellung aus der sie bis zum organisierten Völkermord in der Nazizeit nicht mehr herauskamen.--Regula aurea (Diskussion) 16:11, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Die unpassende Überschrift "Ausblick" für den letzten Abschnitt habe ich verändert. Vielleicht fällt jemandem noch eine passendere ein!--Regula aurea (Diskussion) 16:11, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten