Diskussion:Sexueller Missbrauch

Letzter Kommentar: vor 3 Stunden von Mautpreller in Abschnitt Falschverdächtigungen: 2 %?
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Falscher Satz

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"Der Begriff Sexueller Missbrauch beschreibt eine Reihe sexuell missbräuchlicher Verhaltensweisen, vornehmlich im Zusammenhang mit jungen Menschen und wird als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet."

Der Teilsatz "Der Begriff Sexueller Missbrauch wird als sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet." klingt für mich irgendwie falsch. (nicht signierter Beitrag von Goldfinger~dewiki (Diskussion | Beiträge) 01:05, 29. Feb. 2004 (CET))Beantworten

"sexualisiert"e Gewalt

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"Der Begriff sexualisiert soll aussagen, dass Gewaltaspekte nicht ihren Ursprung in der Sexualität haben, jedoch hier mittels sexueller Handlungen zum Ausdruck gebracht werden." - nichts im Artikel über Sexualisierte Gewalt deckt diesen Satz...?! Bitte also um Erklärung oder Änderung.

Und was ist mit den Fällen, wo scheinbar nicht sexuelle Gewalt ihren Ursprung in verdrängter oder verschleierter Sexualität hat, z.b. bei Prügelstrafen auf das bloße Gesäß...? Aber auch Formen von äußerlich nicht sexueller 'Hass'-Gewalt, die ihren Ursprung in sexueller Frustration haben, gehören meines Erachtens hierher. Wenn man diesen Ursprung von Gewalt im Auge hat, kann die Behebung sexueller Frustrationen, vor allem auch der moralbedingten, auch Gewalt beseitigen. --HilmarHansWerner (Diskussion) 17:40, 4. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Unbelegt

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„Die Bezeichnung sexueller Kindesmissbrauch wird häufig kritisiert, da er nach heutigem Sprachverständnis zu implizieren scheint, dass es einen „richtigen“ oder überhaupt einen legitimen „sexuellen Gebrauch“ von Kindern gäbe.“ --87.162.175.189 20:02, 25. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Falschverdächtigungen: 2 %?

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@Mautpreller: Die Zahl 2% wurde 2012 von Dir eingefügt mit Beleg Sabine Kirchhoff, 1997 [1]. Mir scheint diese Angabe problematisch:

  • Der Quelle liest sich, als ob sie diese Zahl älterer Literatur entnommen hat: Die Zahl der Falschanzeigen beträgt statistisch gesehen unter zwei Prozent (vgl. Weis 1982; Teubner 1983).
  • Kirchhoff geht es in diesem Beitrag um den sexuellem Mißbrauch von Kindern (Kindliche Zeugen vor Gericht), nicht mit sexuellen Mißbrauch allgemein.

D.h. wir haben hier eine vermutlich mehr als 40 Jahre alte Abschätzung, die sich zudem nur auf den Mißbrauch an Kindern bezieht. Gibt es inzwischen bessere Abschätzungen? Gruß, --Burkhard (Diskussion) 22:12, 2. Jul. 2024 (CEST) --Burkhard (Diskussion) 22:12, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich weiß es nicht. Ich habe diese Angabe, ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet, damals deshalb eingefügt, weil der Artikel an dieser Stelle den Eindruck zu erwecken suchte, vorsätzliche Falschverdächtigungen seien sehr häufig. Da habe ich versucht, eine halbwegs solide Schätzung zu finden. Mehr als eine Schätzung wird auch gar nicht möglich sein. Wahrscheinlich gibt es bessere, sicher spätere. Man sollte hier allerdings unbedingt was Seriöses wählen, im Netz schwirrt massenhaft Anwaltswerbung mit hanebüchenen Behauptungen rum.

Beim Blättern finde ich z.B. folgende Angaben aus Sandra Schwark, Nina Dragon, Gerd Bohner: Falschbeschuldigungen bei sexueller Gewalt. In: Rüegger/Gysi: Handbuch sexualisierte Gewalt, Hogrefe, Göttingen 2018, S. 55–61. Die geben auf Basis diverser empirischer Untersuchungen etwa folgende Schätzungen: bei sexueller Gewalt an Erwachsenen ca. 5 Prozent, bei sexuellem Missbrauch von Kindern möglicherweise etwas höher, 6 bis 8 Prozent.

Schwierig ist es freilich, "Falschbeschuldigung" überhaupt zu definieren. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass man schätzen muss. Ziemlich sicher ist jedoch, dass Falschbeschuldigungen bei diesen Delikten nicht häufiger sind als bei anderen (ebd.). --Mautpreller (Diskussion) 22:49, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hab das mal umseitig eingefügt.--Mautpreller (Diskussion) 23:12, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
  1. Kindliche Zeugen vor Gericht. (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) auf: forum.sexualaufklaerung.de