Die Zitate wurden der Straßenverkehrsordnung "StVO" wörtlich entnommen. (nicht signierter Beitrag von 217.4.150.180 (Diskussion) 2004-03-25T20:31:50‎Z)

Beispielbilder

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Das Beispielbild mit dem Feuerwehrauto ist nicht ganz gut getroffen wenn man den Aspekt beachtet, dass Fernlicht auf Einsatzfahrten wirklich nur im Sinne der StVO zum Einsatz kommen sollte. --Grim 19:11, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ist das wirklich Fernlicht oder einfach nur überbelichtet?--HolgerB 18:48, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Wohl nicht optimal belichtet. Zeigt aber eben auch wunderbar, dass jede weitere Lichtquelle neben dem Abblendlicht potentiell blendet ;] --Grim 21:03, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Beschriftung ist unglücklich: Wie sieht sieht man, dass mit Sondersignal gefahren wird - oder gibtsnoch nen Trick, um das Einsatzhorn / Tonfolge auf dem Bild zu hören -- Koelner50 12:35, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Lichthupe

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Also nach meinen Erfahrungen wird in Hamburg regelmäßig eine automatische Lichthupe verwendet. D.h. Rundum-Blaulicht am Dach, Blaublitze nach vorn (bei hohen Fahrzeugen wie Feuerwehr) und ständiges Auf- und Abblenden des Fernlichts. Und das Martinshorn wird sparsam eingesetzt, meist nur bei starkem Verkehr und/oder Benutzung der Gegenfahrbahn. --212.202.113.214 10:31, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Dieses sog. Springlicht ist eigentlich untersagt. Die Lichthupe gehört nicht zu den Signalanlagen und der Bund-Länder-Ausschuß Verkehr hat auch diesbezüglich eine Feststellung getroffen.--HolgerB 18:23, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Satzbau

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Der Einsatz des Sondersignals erfordert grundsätzlich keine Sonderrechte nach § 35 StVO. Sind die Voraussetzungen für Sondersignal gegeben, haben aber z. B. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auch Sonderrechte -irgendwie ist der Satz nicht ganz verständlich - steht rechtlich das Sondersignal über den Sonderrechten oder umgekehrt? --K@rl 23:29, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Technische Hilfsfahrzeuge

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Wie ist das mit Fahrzeugen, die beispielsweise mit Blaulichtbegleitung unterwegs sind, die bekommen dadurch doch auch die Rechte oder nicht - beisspielsweise ein Spezialkran o.a. von Privatfirmen. --K@rl 23:29, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Fahrt mit Blaulicht

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"Wenn die Voraussetzungen laut StVO gegeben sind, trifft die Entscheidung, ob mit oder ohne Einsatzhorn gefahren wird, der Fahrer des Einsatzfahrzeuges." Meines wissens nach trifft diese Entscheidung der Fahrzeugführer, also zum Beispiel bei einem Löschgruppenfahrzeug der Gruppenführer, nicht der Fahrer. Oder irre ich mich da? --Daerivanas 18:56, 2. Aug. 2011 (CEST)

Der Fahrer ist verantwortlich für die Führung des Fahrzeuges. Damit ist auch er ausschließlich verantwortlich dafür, wie er es führt. Die Entscheidung kann ihm also nicht aufgezwungen werden. Für Soldaten würde hier gelten, dass der Befehl des Vorgensetzen u.U. beanstandet werden muss und bei Beharren der Vorgesetzte die Verantwortung für alles weitere trägt.--HolgerB (Diskussion) 19:29, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Yelp

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Ich hab den Absatz zum Yelp-Signal mal rausgenommen - in der Form bringt das gar nichts, weil noch nichtmal geklärt ist, worums überhaupt geht; zudem vollkommen unbelegt ("man hat festgestellt..."). --rdb ? 17:45, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich habe den Yelp-Abschnitt wieder eingefügt, da mittlerweile Erfahrungswerte vorliegen, die Technik festgelegt ist und die Testphase durch die Konferenz der Innenminister abgesegnet wurde.
Referenz ist der genannte sueddeutsche-Artikel. --Felix (Diskussion) Thank you for driving carefully. 15:09, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) zufolge sind die künftigen Signale bereits in den neueren Fahrzeugen der Polizeien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen verbaut. In Hessen wurde der Ton bei einem Pilotprojekt bereits genutzt, und konnte dort überzeugen.

Wer jetzt das US-Original noch hören will – hier das US-Polizei Yelp in voller Länge: (nicht signierter Beitrag von 92.76.106.152 (Diskussion) 20:10, 7. Jul 2016 (CEST))

Trennung: Sonderrechte und Sondersignal (inkl. Aufdröselung der einzelnen Sondersignale)

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Ich habe versucht, den Unterschied zwischen Sonderrechten und Sondersignalen hervorzuheben und dabei auch explizit das Wegerecht noch einmal geschärft. Dazu habe ich noch die einzelnen Sondersignale in Abschnitte unterteilt.

Ich bitte um Verifizierung von versierten Kollegen, die sich mit der Thematik beschäftigt haben.

Meine Erfahrung mit dem Thema Sonderrechte beruht auf mehreren Feuerwehrlehrgängen mit einem Fahrlehrer, der gleichzeitig Mitarbeiter der Branddirektion Karlsruhe ist; daneben fungiere ich in meiner Feuerwehr als Multiplikator bei der Ausbildung zum Thema Rechtsgrundlagen/Straßenverkehr/Einsatzfahrten.

--Felix (Diskussion) Thank you for driving carefully. 15:10, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Sondersignal in anderen Staaten

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Das ist ein Artikel mit rein deutschen Bezug, da hat z.Bsp. Österreich nichts verloren, denn in Ö gibt es diesen Begriff einfach nicht und ist reine TF. Daher wenn kein Widerspruch kommt, werde ich diesen Teil daraus löschen: für andere Staaten kann ich es nicht beurteilen, ob der Begriff existiert. --K@rl 15:27, 18. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Überarbeitung

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Ich überarbeite momentan den Artikel, um ihn strukturell aufzubessern und die thematische Überschneidung mit dem Wail-Signal zu beheben. Ich melde es hier, wenn ich mit der Überarbeitung fertig bin und bin um kritisches Feedback dankbar. Gruß --Felix (Diskussion) Thank you for driving carefully. 10:20, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten


Der Artikel ist nun wie folgt strukturiert:

Rechtliche Grundlagen
WAS sind Sondersignale?
WIE hängen Sondersignale und die damit verbundenen Sonder-/Wegerechte zusammen?
WELCHE Auswirkungen hat dies auf die Verkehrsteilnehmer und wie müssen sie sich verhalten?

Darüber hinaus wurde das Wail-Signal aufgenommen, da es in Deutschland getestet wurde und es zu thematischen Überschneidungen mit dem separaten Artikel kam. Es ist zu überlegen, ob man den Artikel Wail-Signal eher auf die Situation im Ausland ausrichtet. (nicht signierter Beitrag von Macfx23 (Diskussion | Beiträge) 2014-10-07T12:04:20‎Z)

Inanspruchnahme von Sonderrechten ohne Sondersignal: Nur für Feuerwehr

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Die Referenz im Abschnitt "Inanspruchnahme von Sonderrechten ohne Sondersignal" (aktuell 8, ein Rechtsgutachten) bezieht sich ausschließlich auf Feuerwehrangehörige. Das sollte m.E. im Artikel besser herausgehoben werden, denn z.B. für den Rettungsdienst steht in der StVO ganz deutlich: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes". Ich kann die Seite leider nicht bearbeiten... (nicht signierter Beitrag von 84.158.17.93 (Diskussion) 08:08, 1. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Ich würde vorschlagen, das im (nicht gesperrten, da kannst also auch du bearbeiten ;-) ) Artikel Sonderrechte so genau zu behandeln, und hier nur einen Verweis (als Teilsatz, etwa "was unter Umständen auch mit nicht entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen möglich ist", mit Entfernung des Abschnitts ohne Sondersignal) darauf zu setzen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 09:23, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Hinweis, der Artikel ist halbgesperrt ;-) --K@rl 21:11, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Der Artikel Sondersignal (wozu diese Talk-Page gehört) ja, aber Sonderrechte (wo das imo besser hinpassen würde) nicht. Den Abschnitt hier entfernen und den Teilsatz einfügen würde ich auf Zuruf machen, sobald es nebenan beschrieben ist ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 10:14, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Noch'n Sondersignal

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Der Fahrdienstleiter von Bad Aibling gab beim Eisenbahnunfall von Bad Aibling ein Sondersignal, damit der Zug aus Bad Aibling in die eingleisige Strecke einfahren konnte, obwohl sich der Gegenzug aus Kolbermoor schon näherte. Das scheint eine andere Bedeutung des Begriffes Sondersignal zu sein, die im Artikel nicht erwähnt ist.--Ratzer (Diskussion) 17:41, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Kein Wunder: Es ist einfach falsch… --nenntmichruhigip (Diskussion) 20:49, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Jetzt musst du aber schon erklären, wo was genau falsch ist, sonst versteht man deine Aussage auch nicht. --K@rl 21:51, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
PS Ich weiß ja nicht, wo du jetzzt Spezialist bist, bei der Feuerwehr oder bei der Bahn oder? --K@rl 21:52, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das heisst nicht Sondersignal, es (was auch immer) wurde nur von den Massenmedien so genannt. P.S.: Eisenbahn und etwas Verkehrstechnik ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 22:51, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
okay, denn bei uns hörte man auch nur etwas von einem Sondersignal - und deutsche Signal kenne ich nicht mehr wirklcih. --K@rl 23:07, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wie heißt dann dieses was auch immer korrekt? Fahrbefehl? Rettungsfahrtsignal? Sonstwas?--Ratzer (Diskussion) 23:09, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Da ich nicht weiss was die meinen kann ich die Frage auch nicht beantworten ;-) Und ich werde hier nicht spekulieren, was die (vermutlich selber spekulativ und vorverurteilend) meinen könnten. --nenntmichruhigip (Diskussion) 23:33, 16. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Es war ein Ersatzsignal (Zs 1), aus dem irgendein Pressemensch vermutlich ein Sondersignal gemacht hatte, was dann hundertfach nachgepläppert wurde.--Ratzer (Diskussion) 08:58, 17. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ist nicht das Signal So 12 ein Sondersignal? Edit: Nein, ein sonstiges Signal. --PittySauna (Diskussion) 21:28, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Unstimmigkeiten Rotes Licht

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Im Absatz Rotes_Blitzlicht wird gesagt:

Die Farbe Rot ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Im Absatz Einzelner_und_kombinierter_Einsatz_von_optischen_und_akustischen_Sondersignalen hingegen wird gesagt:

Yelp-Signal in Kombination mit dem roten Blitzlicht als Anhaltesignal.

... was denn nu?

--88.70.197.13 14:43, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Die Bedeutung von "grundsätzlich" ist im Juristischen - abweichend von der Alltagssprache - nicht mit "absolut" übereinstimmend. Es bedeutet viel mehr "immer dann, wenn nichts Abweichendes festgelegt ist". In dem ersten Zitat wird unpräzise von "Rundumlicht" gesprochen. Es ist aber grundsätzlich jedes rote Licht, welches nicht nur von hinten gesehen werden kann verboten. Das Anhaltesignal mit dem roten Blitz nach vorn ist eine ausdrücklich erlaubte Ausnahme vom "rot nur hinten Grundsatz". (Weitere Ausnahmen: hinterste Seitenmarkierungsleuchten, Rot-Kreuz-Leuchte (Wobei hier der Weißanteil das rote Licht überstrahlt), Taxi-Alarm, rot/weiß-gestreifte, rückstrahlende Warnmarkierungen, rote Leuchtschrift"STOP POLIZEI"). Es ist aber nicht erlaubt einen Streifenwagen o.ä. mit roten Frontblitzern (im Kühlergrill) oder roten Rundumkennleuchten, so wie in den USA üblich, auszustatten.Frickelkönig (Diskussion) 02:56, 30. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Foto: "Rettungsdienst mit Sondersignal in Tübingen"

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Als Beispielbild für Sondersignale finde ich dieses Bild nicht geeignet. Weder ist das dazugehörige Einsatzfahrzeug zu erkennen, noch erschließt sich ohne Bildbeschreibung der Sinn. Ich bin daher für löschen! (nicht signierter Beitrag von Andy Dufresne & Red (Diskussion | Beiträge) 21:38, 10. Mär. 2019‎)

Entfernt - WP:Artikel illustrieren verfehlt. --Verzettelung (Diskussion) 21:48, 10. Mär. 2019 (CET)Beantworten