Diskussion:Sweet Caroline

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von RonaldH in Abschnitt YouTube-Videos

Auch "englische Hymne" im Fußball

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Bei der gegenwärtig laufenden Fußball-Europameisterschaft 2021 ist das Lied ja offensichtlich die Hymne für England. Allüberall erwähnt. Und erstaunlich treffsicher gesungen. (Was in Deutschland mangels Sangeskunst sicherlich nicht möglich wäre.) --Delabarquera (Diskussion) 23:25, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Habs mal ergänzt, danke für den Hinweis. --Icodense 23:43, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Thx! --Delabarquera (Diskussion) 15:55, 5. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

YouTube-Videos

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Es sollten grundsätzlich (wenn überhaupt) nur offizielle Videos verlinkt werden, alles andere stellt eine Verlinkung auf eine Urheberrechtsverletzung dar. Hier wäre das Lied beim offiziellen YouTube-Kanal von Neil Diamond. --Abu-Dun (Diskussion) 22:32, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Was daran eine URV sein soll, wenn I DO NOT OWN ANY CONTENT SEEN IN THIS VIDEO. IT BELONGS TO ITS RESPECTED OWNERS darunter steht, bleibt unklar. Beschwert euch bei YouTube, wenns nötig ist. Ansonsten sehe ich hier keinen Grund, ein zehn Jahre altes Video mit 43 Millionen Abrufen nicht zu verlinken. Hauptsache erstmal löschen und dann erst diskutieren. --Icodense 22:35, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Nur weil ein privater Uploader irgendetwas in die Videobeschreibung reinschreibt, macht es das nicht zu einem zulässigen Video. Wir verlinken hier auch nicht auf illegale Onlinestreams von Filmen, etc., nur weil die online sind. Siehe auch Wikipedia:Weblinks: "Keine Links zu rechtswidrigen Websites, solange deren Inhalte nicht selbst Gegenstand des Artikels sind (siehe auch die Hilfe:FAQ Rechtliches und Haftung für Hyperlinks). Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. ein Videoportal, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird – dies ist dann der Fall, wenn der Uploader offensichtlich keine Berechtigung zum Upload hatte. Legal eingestellte Inhalte auf solchen Plattformen können hingegen verlinkt werden, sofern sie die übrigen Richtlinien erfüllen." Genau deswegen habe ich oben ja den Link zu einem offiziellen Video ergänzt. --Abu-Dun (Diskussion) 22:40, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Und nur weil jemand irgendetwas behauptet, macht es das nicht zu einem unulässigen Video. Der Vergleich mit illegalen Videostreams hinkt massiv, wäre mir jetzt neu, dass YouTube eine Plattform für illegale Inhalte oder eine rechtswidrige Website wäre. Eine eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage existiert auch nicht. Der Link widerspricht also nichts unter Wikipedia:Weblinks. Wie gesagt: Beschwer dich bei YouTube, wenn du das Video für illegal hältst. --Icodense 22:45, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
YouTube ist voll mit Urheberrechtsverletzungen... daher gilt hier umso mehr (wie in WP:WEB gefordert) "nur vom Feinsten". Ich verstehe auch nicht, warum du unbedingt einen privaten Upload drin haben willst und nicht den offiziellen. --Abu-Dun (Diskussion) 22:50, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Nochmals, melde das Video doch einfach bei YouTube. Und alle anderen Uploads des Kanals auch. Sollte dann doch kein Problem sein, wenn du Recht hast. Per gesundem Menschenverstand kann ein Video mit 43 Mio. Abrufen und einem Alter von 10 Jahren jedenfalls nicht so offensichtlich unzulässig sein. Ich verstehe nicht, warum man den Leser hier unbedingt auf eine qualitativ schlechtere Live-Version leiten will. Als würde man dann nicht eh auf YouTube nach einer besseren Version suchen. --Icodense 23:00, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
URV bleibt URV, egal wie viele Aufrufe es hat und wie lange es online ist. YouTube kann machen was es will, genau wie download-illegal-movies.xyz. Die müssen mit den rechtlichen Konsequenzen leben. Die Wikipedia soll aber gemäß WP:WEBx nicht darauf verlinken. Und wieso Live-Version? Mein Vorschlag war dieser offizielle Upload der Studioversion als Ersatz... Wir hatten das Problem vor einigen Monaten auch in der Redaktion Film & Fernsehen. Generell gilt: nur offizielle Uploads/Seiten. --Abu-Dun (Diskussion) 23:14, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Du kannst es auch über Wikipedia:Dritte Meinung versuchen, ich würde mir an deiner Stelle aber nicht zu große Hoffnungen machen. --Abu-Dun (Diskussion) 23:18, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich schätze, wir werden uns hier in puncto URV nicht einig. Aber mit dem offiziellen Video kann ich natürlich genauso gut leben (ich gebe zu, ich hatte den Link bisher nicht angeklickt, nur den im Artikel) und damit ist das andere Video verzichtbar. Nur ist zurzeit ein anderes Video im Artikel, da Admin Siphonarius den Artikel netterweise in einer „zufälliger Version“, die sicherlich nichts damit zu tun hat, dass wir uns gegenseitig nicht leiden können, gleich mal für eine Woche vollgesperrt hat. --Icodense 23:23, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Manchmal wird man sich einfach nicht einig und weißt du was: das ist auch nicht schlimm. Hauptsache man kann sachlich miteinander diskutieren.
Eine Woche finde ich für so eine Diskussion auch übertrieben, da sind wir uns wenigstens einig ;-) Von mir aus kann das Livevideo raus und das hier rein. Schönen Abend noch! --Abu-Dun (Diskussion) 23:31, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Gleichfalls, und danke für den konstruktiven Vorschlag. Dann warten wir eben noch sieben Tage. --Icodense 23:35, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

...gerade das Live-Video ist mit eine der besten Versionen, die man so auf Youtube findet - und dazu auch noch vom offiziellen Kanal... https://www.youtube.com/watch?v=ty1dwBCR6D0 --Btr 23:37, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Kann natürlich auch beides rein, tut auch nicht weh. --Icodense 23:39, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Solange es auf dem offiziellen Kanal von Neil Diamond hinreichend Versionen des Lieds gibt, muss nicht auf irgendwelche dubiose, dahingepfuschte URV-Versionen verlinkt werden, die definitv nicht mal im Ansatz "vom Feinsten" sind. Welche dieser Versionen (bewusst Einzahl) genommen wird kann hier gerne diskutiert werden, irgendwelche URVen stehen allerdings nicht zur Debatte. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 00:26, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Ich denke die Videos sind keine URV: sowohl bei [1] als auch bei [2] wird unter dem Video unter "MEHR ANSEHEN" angezeigt, dass die Musik durch die Rechteinhaber an Youtube lizensiert wurde, Details dazu siehe [3]. Welche Version hier verlinkt wird sollte also nur vom Inhalt bzw. der Qualität des Videos abhängen, nicht davon auf welchem Kanal es hochgeladen wurde.--Rainyx (Diskussion) 02:00, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Abu-Dun, Sänger ♫, danke, dass Ihr versucht habt, das Offensichtliche nochmal zu erklären. Von meiner Seite aus kann die Seitensperre gern sofort aufgehoben werden, solange die beiden ungeeigneten Filmchen draußen bleiben. Gegen [4] ist selbstverständlich nichts einzuwenden. --RonaldH (Diskussion) 00:21, 13. Jul. 2021 (CEST)Beantworten