Diskussion:Veit (Liedermacher)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Nico b. in Abschnitt Anonymisierung des Lemmas und Artikels

Zum Suchbegriff Veit Kelterborn

Guten Tag, diesen Artikel empfinde ich als sehr gefährlich, das er zum einen gegen das Grundgesetz verstößt (AGG allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) in dem beschrieben ist, das auch Menschen mit anderer Weltanschauungen dadurch keinerlei gesellschaftliche Nachteile haben dürfen um zweiten ist bei dem beschrieben Herren keinerlei strafrechtliche Relevanz in seinen Lieder zu finden, es sei denn, Nationalstolz und Heimatliebe wären strafbar und zum dritten handelt es sich bei diesem nicht um eine Person des öffentlichen Lebens, also ist das nennen des Vollständigen Namens und des Wohnortes ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Damit werden außerdem linksextreme quasi dazu ermutigt, den hier beschriebenen zu attackieren. Da dieses Herr, so weit mir bekannt ist keinerlei öffentliche Auftritte macht und auch keine Musikproduktion für den öffentlichen Handel machte steht fest, das er keine Person des öffentlichen Lebens ist. Des weiteren sollte man bedenken, das wir in der Bundesrepublik Deutschland, eine Meinungsfreiheit haben, ob uns die andere Meinung passt oder nicht und eine Demokratie ist nur dann eine, wenn man auch andere Weltanschauungen zulässt, denn wenn ich Andersdenkende ausgrenze, beschimpfe oder Denunziere hat das sehr wenig mit Demokratie zu tun und ich mache genau das, was ich anderen zum Vorwurf mache. Bedenken Sie also Ihr Publikation, da dieser Herr, sollte er diesen Artikel lesen, mit Sicherheit eine Strafanzeige machen wird und Sie wollen sich doch nicht strafbar machen, oder ???? Mit freundlichen Grüßen, ein besorgter Leser !

Sehr geehrter besorgter Leser, ich bin mal so frei und werte ihre obigen Bemerkungen als Löschantrag, den ich stellvertretend für Sie eintragen werde. Mit freundlichem Gruß Aufklärer 18:29, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Sehr geehrter besorgter Leser, die überwiegende Zahl der Wikipedianer sah es anders. Hier kannst Du gern die Argumentation nachvollziehen, auf die sich die Entscheidung zum Behalten des Artikels stützt. Sollten sich noch Fehler eingeschlichen haben oder weitere konkrete Beanstandungen zum Inhalt des Artikels vorliegen, so wären wir für Hinweise auf dieser Diskussionsseite dankbar. Mit freundlichen Grüßen. Aufklärer 12:15, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten
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Der Link ist nicht mehr aktuell. --Cropper 13:00, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Löschung persönlicher Daten

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Hiermit beantrage ich die sofortige Löschung meiner persönlichen Daten. Ich willige nicht ein, meinen Namen und persönlich Daten zu verwenden und mache alle Autoren dieses Artikels auf das DSGVO aufmerksam, in dem auch "das Recht auf Vergessen" verankert ist. Dieser Artikel verletzt eindeutig meine Persönlichkeitsrechte. Veit Kelterborn (nicht signierter Beitrag von 195.243.209.67 (Diskussion) )

Ich habe dazu eine Diskussion unter Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Veit_(Liedermacher) angestoßen und den Artikel auf Veit (Liedermacher) verschoben. --Gripweed (Diskussion) 12:59, 10. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Nun, im Moment finde ich Ihre CDs noch bei mehreren Versandhändlern, sodass ich Ihre Berufung auf das „Recht auf Vergessen“ nicht ganz nachvollziehen kann. Die DSGVO interpretiere ich ausserdem so, dass die gegenwärtig im Artikel behandelten rein auf Ihr öffentliches Berufsleben bezogenen Informationen verarbeitet werden dürfen, siehe Artikel 9 lit. e und Art. 85. — MBq Disk 20:46, 10. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn die IP der Mann ist, dann muss er sich an den Betreiber der Website wenden, und das wäre die Wikimedia Foundation mit Sitz in San Francisco. Das würde ihm auch WMDE erklären, also kann es auch hier direkt gesagt werden. Der Artikelersteller war übrigens Benutzer:Aufklärer, zuletzt aktiv im Juni 2009. Den wird das hier herzlich wenig interessieren. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 15:44, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Anonymisierung des Lemmas und Artikels

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Durch mehrere Bearbeitungen wurde diese Biographie anonymisiert. Nach Ansicht von Benutzer Gripweed verstößt die Nennung des Nachnamens gegen WP:BIO. Auf AA (Link zur archivierten Diskussion) wurde keine administrative Entscheidung dazu getroffen, sondern entschieden, dass die Diskussion dazu hier zu führen ist. Die Nennung des Namens war auch bereits Thema in einer Löschdiskussion. Auslöser für die jetzige Löschung des Namens war die Anfrage einer IP auf dieser Seite im Abschnitt "Löschung persönlicher Daten". Ich kann hier allein durch die Nennung des Namens allerdings keinen Verstoß gegen BIO erkennen und würde daher den Artikel diesbezüglich gern in der ursprünglichen Version wiederherstellen. Die angegebenen Quellen nennen den vollen Namen und als Liedermacher hat die Person selbst die Öffentlichkeit gesucht. Das ursprüngliche Lemma Veit Kelterborn ist derzeit geschützt, dieser Schutz müsste aufgehoben werden. Bitte um weitere Meinungen. --DaizY (Diskussion) 08:28, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Man sollte noch erwähnen, das sämtliche Alben unter dem Namen „Veit“, also ohne Nachnamen, veröffentlicht wurden ([1]). Das Hauptlemma wäre also ganz sicher dieses. Was die Quellen angeht, so ist die aktuellste Namensnennung in der Literatur von 2010 (eine Neuauflage von Made in Thüringen), also auch acht Jahre her. --Gripweed (Diskussion) 13:48, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Könntest Du das bitte so formulieren, dass auch ich es verstehe? Was gilt für Veit und für Martin nicht? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:30, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
WP:BIO bzw. das Recht, den Artikel über die eigene Person zu löschen/ zu anonymisieren. Bzgl. Veit wurde ja angeführt, dass die Nennung des Namens der Lemma-Person Schaden zufügen könnte und im Zweifel daher der Name nicht genannt werden soll. Erhebliche Nachteile für die eigene Person fürchtet auch Martin (auf der Disk. von Gripweed). M.E. sollten bzgl. einer BIO-Abwägung für ihn die gleichen Maßstäbe gelten. Es gab auch schon andere Diskussionen, wo (relativ unbekannte) Lemma-Personen nicht (mehr) genannt werden wollten, da sie Nachteile befürchteten. Es werden dann selbstverständlich die Inhalte sorgsam geprüft, an eine Artikelverschiebung auf ein anonymisiertes Lemma kann ich mich nicht erinnern. --DaizY (Diskussion) 16:50, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Schauspieler ≠ rechtsextremer Liedermacher. Zudem war Martin Geuer unter Martin Geuer als Schauspieler aktiv und ehrlich gesagt sehe ich nicht, dass er dadurch berufliche Nachteile bekommen könnte. Ein ähnlicher Fall wäre eine Pornodarstellerin, die sind meist unter Pseudonym unterwegs. Veit war allerdings nur als Veit aktiv, ein Fakt den du wiederholt unter den Tisch kehrst. --Gripweed (Diskussion) 17:00, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Schauspieler verdient den gleichen Schutz wie ein Liedermacher, ganz unabhängig von der politischen Gesinnung. Du siehst keine möglichen Nachteile für Martins weiteren Werdegang. Ich sehe allerdings auch keine Nachteile für Veits Tattoo-Studio. Und dass Veit nur als Veit aktiv und bekannt war/ist, stimmt ja nicht. Die CDs wurden unter Vornamen veröffentlicht. Ansonsten steht oder stand er aber durchaus mit vollem Namen in der Öffentlichkeit. Seien es Ankündigungen für seine Auftritte (z.B. Ankündigung Liederarbend NPD Erding) oder Nennung in Publikationen (vgl. dazu auch die alte LD und die im Artikel genannten Quellen). --DaizY (Diskussion) 17:51, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ja, das sind Auftritte von vor 12 Jahren, am Leben erhalten durch einen Webarchivlink. Ich glaube aber durchaus, dass eine ehemalige Nazivergangenheit etwas schädlicher ist, für das weitere Leben, als ein Schauspieler in einem mittelmäßigen bis schlechten Endzeitfilm gewesen zu sein. Wir dürften uns doch alle einig sein, dass Veits Vergangenheit etwas problematischer ist, als die von Martin, oder? Davon abgesehen hatte ich bisher noch keine Gelegenheit auf seinen Diskbeitrag zu reagieren. Gripweed (Diskussion) 18:18, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Auf dem niedrigen Äpfel-Birnen-Niveau diskutiere ich nicht weiter, denn: zu Fuß ist es weiter als über den Berg. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:04, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Wir können doch nicht anfangen, "Nazi-Biographien" zu anonymisieren, weil "Nazi-Sein" problematisch ist. Wer mit seiner politischen Gesinnung, egal welcher Ausprägung (von links über die etablierten und rechten Parteien bis nach rechts) die Öffentlichkeit sucht und erfolgreich findet, kriegt hier einen Artikel. Gleiches gilt für Musiker und andere Künstler. Und hier haben wir einen politischen Künstler. Warum ich hier so hart diskutiere, ist nicht nur, dass ich Deine (Gripweed) Meinung in diesem speziellen Fall (eben auch im Vergleich zu anderen Fällen) anders abwägen würde. Ich habe tatsächlich Sorge, dass hier ein Präzedenzfall entsteht. Es geht m.E. völlig in Ordnung, wenn bzgl. BIO mal ein Artikel im Zweifel ganz gelöscht wird. Auch ist es vollkommen in Ordnung, wenn unfreiwillig in die Öffentlichkeit geratene Personen anonymisiert werden. Dass die Inhalte von Artikeln über lebende Personen inhaltliche besonders scharf geprüft werden und Sensationen und lexikalisch unwichtige Episoden gelöscht werden, geschenkt. Wenn in diesem Artikel also Geschichtchen von zweifelhafter Relevanz ausgebreitet werden, dann gehören die gelöscht. Wenn eine Abwägung ergibt, dass BIO gewichtiger ist als Relevanz, dann gehört der Artikel gelöscht (Ich kann mich an den Fall einer gerade die Relevanzhürde schaffenden Fußballerin erinnern, die ihre Zukunft glaubwürdig als äußerst gefährdet darstellte. Ihr Bitten war natürlich erfolglos). Wenn aber die Inhalte geprüft, belegt und frei von Sensationen sind, die Person relevant für einen Eintrag ist und eine Löschung nicht vorgenommen wird, dann hat der Eintrag so zu bestehen. Mit anonymisierten Biographien ist doch niemandem geholfen. --DaizY (Diskussion) 22:38, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Hier wird nicht der Artikel gelöscht, sondern lediglich der Familienname. Und der Präzedenzfall ist Atze Schröder und sein wirklicher Name. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:49, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Der Vergleich mit Atze Schröder hingt ja noch mehr als der mit Martin. ....--DaizY (Diskussion) 22:58, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ich kann auch Mordfall Susanna F. bringen, wo auf den vollen Nachnamen verschoben wurde. Und das ganze wieder zurück. Der Schutz der Privatsphäre gilt nicht nur für Atze oder Mordopfer, sondern auch für Rechtsextreme. Die Wikipedia ist nicht die Antifa 2.0. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:18, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Mordopfer (wie alle Opfer von Gewalttaten oder Unglücken) ist doch ein Fall, wo eine Person unfreiwillig in die Öffentlichkeit geraten ist. Ein Liedermacher wie hier hingegen sucht doch die Öffentlichkeit. Was hat das mit Antifa zu tun? Ich würde das gerne unabhängig von der politischen Gesinnung betrachten. Wann war denn der letzte Auftritt von Irene Goergens und wie oft ist sie mir ihrem Klarnamen aufgetreten? Ein Nazi soll hier keinen schlechteren Schutz haben als andere! Aber auch keinen besseren, nur weil Nazi besonders pfui ist/sein soll. Wenn demnächst "links" pfui ist, werden dann die "linken" Biographien anonymisiert? --DaizY (Diskussion) 22:45, 15. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Atze? Schröder? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:56, 15. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Atze Schröder ist von vorne bis hinten eine Kunstfigur. das ist etwas deutlich anderes. Dort hat ein Künstler nie unter dem eigenen Namen agiert, sondern quasi einen künstlichen Schauspieler geschaffen, zu dessen Rolle es gehört, eine Realperson darzustellen. Der Darsteller von Atze Schröder ist so wenig seine Figur wie Arnold Schwarzenegger "Conan the Barbarian" ist. Veit Kelterborn ist dagegen mal unter vollem Namen, mal nur unter seinem Vornamen ale Liedermacher öffentlich aufgetreten, um seine politische Meinung zu promoten, das kann man kaum als ernsthaftes Bemühen um Anonymität werten.--Nico b. (Diskussion) 14:18, 16. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
WP:BIO unterscheidet aber nicht, ab wann man sich entscheidet, anonym bleiben zu wollen. Die Richtlinie sagt ganz deutlich: In Grenzfällen: „schädige niemandem“. Einen ehemaligen Nazi mit seiner Vergangenheit zu konfrontieren schädigt ihn vielleicht nicht. Es schädigt ihn aber, immer mit einem roten Pfeil auf seine Vergangenheit hinzuweisen. „Atze Schröder“ ist eine Kunstfigur, „Veit“ ist der Künstlername, der zufällig auch der echte Vorname ist. Und wir reden hier auch nicht von Frank Rennicke, der wesentlich mehr Probleme hätte, wolle er jetzt anonym sein. Wir reden von einem Künstler, der einen überschaubaren Teil seines Lebens als rechtsextremer Liedermacher verbracht hat, dessen Tätigkeit zur Relevanz gereicht hat, dessen Nachname aber eben keine Rolle spielt. --Gripweed (Diskussion) 16:09, 16. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist zweifellos ein valides Argument, oder wäre es zumindest unter der Voraussetzung, dass deine zwei Annahmen stimmen: "ehemalig" und "anonym bleiben wollen". Über das erste wissen wir gar nichts, das zweite können wir mal grosszügig als gegeben annehmen, auch wenn es m.w. nur diese anonyme Wortmeldung gibt. Trotzdem finde ich es ein wenig schräg: wenn er unter vollem Namen bei diversen Veranstaltungen der NPD etc. auftritt, dann bleibt uns nur deshalb die Möglichkeit, ihn durch Namensnennung zu schädigen, weil der Verein so obskur ist. Der Fehler liegt also doppelt auf seiner Seite, sollen wir ihn vor sich selbst schützen?--Nico b. (Diskussion) 09:51, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
  • Ich sehe in den bisher vorgebrachten Argumenten keinen ernsthaften Grund, warum hier anders verfahren werden sollte als bei anderen Künstlern üblich: Das Lemma ist der Künstlername, dann beginnt der Text mit "Veit (*1975, eigentlich Veit Kelterborn) ...". Wir sollten keine Sonderregelungen für Rechtsextreme und Nazis einführen, weder in die eine noch in die andere Richtung.--Nico b. (Diskussion) 10:27, 15. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
  • Ich sehe es wie Nico b. --Jörgens.Mi Diskussion 06:51, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
  • Ich bin da bei Gripweed: Eine Art digitales Vergessen für Szene-Aussteiger muss möglich sein, insbesondere bei uns, die wir mit WP:BIO den Schutz lebender Personen besonders wichtig nehmen. Ich habe keine aktuelle Nennung des vollen Namens in Büchern oder Leitmedien gefunden (letztmalig etwa 2008/2010). Nur, wenn es spätere Realnamensnennungen in maßgeblichen Informationsquellen gäbe, wäre ich für eine Nennung. --Andropov (Diskussion) 09:37, 19. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

 Info: Da seit dem 19. Juni keine weiteren Beiträge folgten, habe ich 3M beendet. --DaizY (Diskussion) 11:51, 8. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Hier, für den seit Jahren nicht mehr aktiven Liedermacher, Veit Kelterborn, da er niemals, in irgend einer Form, die Preisgabe seines Nachnamens, seiner Arbeitsstätte und seines Wohnortes und seines Tätigkeitsfeldes zugestimmt hat, werde ich umgehend gegen den Bericht Strafanzeige erstatten und Schadensersatzforderungen, für meinen Mandanten stellen. Veröffentlichte Daten wurden laut DSGVO nicht mit der Person abgesprochen. Eine Schadensersatzklage in entsprechender Höhe wird umgehend eingeleitet, denn dem Tattoostudio meines Mandanten entstehen erhebliche Einbußen durch Ihren Bericht, hochachtungsoll...Sie werden den Namen noch erfahren (nicht signierter Beitrag von 195.243.209.67 (Diskussion) 00:59, 8. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Dein "Mandant" tut mir jetzt schon leid, wenn du auf diesem Sprachniveau eine Strafanzeige einreichst.--Nico b. (Diskussion) 10:58, 8. Jan. 2020 (CET)Beantworten