Diskussion:Volksinitiative (Schweiz)

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von FWS AM in Abschnitt Kritik/Kategorische Volksinitiativen

Kriterien für Annahme

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Der Artikel macht keine Aussagen über die Bedinungen für eine Annahme einer Initiative. Volks- und Ständemehr bedürfen erläuterung. -- WanjaChresta 24.Sept 01:15

Seh ich auch so, ich habe es im Kapitel Ablauf in aller Kürze hinzugefügt.--Xeno06 16:57, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Neutralitätsbaustein im Kapitel "Schwierigkeiten bei der Unterschriftensammlung"

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Bereits der erste Satz ist tendenziös, dann kommen unenzyklopädische Statements: GSoA-Sekretär Felix Birchler gegenüber der Sonntagszeitung vom 10. Februar 2006: «Diese Praxis ist ein Skandal. So werden die Grundrechte beschnitten.» (ist kein Neutralitätsproblem, dasselbe gilt für das Statement der Vertreters der St. Gallen). Auch dass die GSOA einen Rekurs eingereicht hat, ist wohl bei einem solchen Übersichtsartikel kaum relevant (ausser dieser hätte ein höchstrichterliches Urteil mit entsprechender Breitenwirkung zur Folge gehabt). Zum Schluss versucht das Zitat des StGB zu suggerieren, die Bewilligungspflicht sei strafrechtlich relevant, diese Behauptung explizit zu machen und ohne Belege hierfür. -- Zehnfinger 06:35, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

vor allem sind jene Informationen inzwischen veraltet: in SG kann man unterdessen wieder Unterschriften sammeln ohne zu bezahlen/Bewiligung. Ich würde diesen Abschnitt sogar ganz entfernen, denn er fokussiert zu stark auf dem Fall GSoA vs. SG. Er wäre IMHO eher berechtigt in einem Abschnitt/Artkel "Unterschriftensammlung", hier jedoch zu spezifisch. --Custa 12:49, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

zustimmung. weg mit dem ganzen abschnitt "Schwierigkeiten bei Unterschriftensammlungen" --Philtime 13:26, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin für eine neutralen Abschnitt "Unterschriftensammlung", weil diese entscheidend ist, ob es überhaupt zu einer Volksabstimmung kommt und das Volks sein demokratisches Recht auch ausüben kann und es nicht bloss toter Buchstabe bleibt.Paebi 16:35, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Volkspetition im Artikel Rheinfall

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Im Artikel Rheinfall wird von Volkspetition gesprochen, die dort einmal eine Rolle spielte. Handelt es sich dabei nicht um eine Volksinitiative?? Vielleicht kann das jemand klären. - 91.44.214.196 08:40, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten

EWR-Abstimmung von 1992

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Die Abstimmung hatte über 78 Prozent Stimmbeteiligung und gehört natürlich in den Artikel. Ich hoffe, ich habs nicht übersehen. Wäre dankbar, wenn sich ein regulärer Schreiber dieses Artikels darum kümmern könnte. Hier noch ein Link dazu. Merci und Gruss --KurtR 13:35, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die EWR-Abstimmung war keine Volksinitiative, sondern ein obligatorisches Referendum und hat deshalb in diesem Artikel nichts zu suchen. In der Liste eidgenössischer Volksabstimmungen finden sich alle eidgenössischen Volksabstimmungen (Initiativen und Referenden). Gruss — Lirum Larum ıoı 14:55, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Besten Dank für die ausführliche Erklärung und die Verlinkung. Gruss --KurtR 18:31, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Abberufung ≠ Volksinitiative

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Ich werde nun die Passagen betr. Abberufung entfernen und in den entspr. Art. Abberufung schieben. Begründung: Auch wenn für eine Abberufung ganz ähnlich wie bei einer Initiative Unterschriften gesammelt werden müssen, hat es inhaltlich nichts mit dem direkt-demokratischen Volksrecht "Volksinitiative" zu tun. Es ist nicht einmal ein direkt-demokratisches Recht, sondern betrifft die repräsentative Demokratie, also die Volksvertretung: siehe auch die Einordnung in den kant. Verfassung von bspw. TG ( http://www.rechtsbuch.tg.ch/pdf/100/101a3neu.pdf ) oder SH ( http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/101.000.pdf ): die entsprechenden Artikel zur Abberufung stehen separat zur VI. --Custa 16:23, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten

In Ordnung. Dann hättest Du aber unter "siehe auch" noch "Abberufung" ergänzen sollen und unter "Abberufung" auch "Kategorie:Staatsrecht (Schweiz)". Was ich jetzt nachgetragen habe. Im Übrigen finde ich die jetzige Lösung auch nicht gerade toll -- was jetzt unter "Abberufung" steht, hat wenig Zusammenhang. Scheint mir ein Schnellschuss zu sein. -- Freigut 11:25, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
ja, es ist definitiv ein Schnellschuss. Aber so ist es immerhin schon mal ein Fortschritt zu vorhin, jahrelang hat hier etwas drin gestanden, das gar nicht hier rein gehörte.
schwieriger finde ich die Frage, ob wir jenen Passus in Abberufung oder nicht besser in Recall (Politik) verschieben sollten. Da gibts arge Überschneidungen. Denn das eine ist einfach die Übersetzung des Anderen... --Custa 21:30, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist wahr, Abberufung und Recall sind dasselbe. Aber die schweizerische Abberufung unter den amerikanischen Recall zu verschieben, hat auch seine (sprachlich-titulären, nicht inhaltlichen) Tücken. Hmmm... -- Freigut 08:53, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
schon so, deshalb dachte ich auch, dass "Abberufung" besser ist. Dennoch wird ja in Recall (Politik) auf die Situation hierzulande hingewiesen und verlinkt. --Custa 12:15, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Cleantech und Gastgewerbe initiativen sind eingereicht

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Cleantech und Gastgewerbe initiativen sind eingereicht siehe http://www.schluss-mwst-diskriminierung.ch/ und http://www.sp-ps.ch/ger/Medien/Communiques/2011/Cleantech-Initiative-eingereicht-Unabhaengige-Studie-belegt-gewaltiges-wirtschaftliches-Potenzial-der-Energiewende 217.162.186.119 12:05, 30. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Was bedeutet "abgeschrieben"?

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Der Artikel erklärt zur Zeit nicht, was eine "abgeschriebene" Volksinitiative ist?! --KnightMove (Diskussion) 14:29, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Abgeschrieben im Sinne der Buchhaltung. Sie wurden von einem Gesetzes-Entwurf überholt. Sprich als sie Abstimmungs reif waren konnte/durfte man nicht merh abstimmen weil die Ausgangslage sich geändert hatte. Bzw. weil das Parlament 25.09.1972 mit dem Bildungsartikel der Schulkoordination schon zugestimmt hatte. Der Inhalt der Iniziative der Schulkoordination war also schon beschlossen umzusetzten. Eine Abstimmung hätte also gar nicht mehr gebracht, weil bei einem Nein für die Eidgenössische Volksinitiative 'Schulkoordination', der Bildungsartikel sie trotzdem eingeführt hätte. Das blöde hier das Die Vorlage des Bildungsartikel 04.03.1973 verworfen. Die andere abgeschribene war die Eidgenössische Volksinitiative 'für die Wahrung der Pressefreiheit', welche am 20.09.1935 eingereicht wurde aber erst 01.07.1978 abgeschrieben wurde. --Bobo11 (Diskussion) 14:51, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Danke schön. Nun, das sollte in irgendeiner Form auch im Artikel erklärt werden. Vielleicht als Anmerkung? --KnightMove (Diskussion) 19:12, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Du hast Recht. Ich habe nun dazu einen erläuternden Link zur Bundeskanzlei eingefügt. So haben wir gleich eine offizielle Erklärung der 2 Fälle. --Hadi (Diskussion) 16:45, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

7 3/2 : 12 3/2?

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Was bedeuten eigentlich die x/2-Angaben in der Spalte der Stände-Stimmen in den Tabellen? Könnte man das nicht für Nicht-Schweizer im Artikel erläutern, z.B. in einer Fußnote unter der Tabelle? --Sakra (Diskussion) 06:38, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Zur ersten Frage: Das bezieht sich auf die sechs Kantone (ehemals Halbkantone), die jeweils nur eine halbe Standesstimme auf die Waage bringen. Zur zweiten Frage: Könnte man. --B.A.Enz (Diskussion) 10:51, 27. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Frage

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Ist die Volksinitiative das Pendant zum Volksbegehren in Deutschland und Österreich? -- 88.76.101.79 21:21, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ja und Nein. Wir haben da doch noch bischen merh zu sagen =). Vom Sinn her ist es das selbe, wie das dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens in Deutschland aber mit bisschen anderen Spielregeln. Bei uns werden Unterschriften gesammlet und danach gibes nur eine Volksabstimmung, und das gesamt unter den selben Namen. Die Zwischenstuffe über nimmt bei uns das Parlament. Es werden also Unterschiften gesammlet, damit für einer neuen Bestimmung in die Verfassung oder das Gesetz aufgenommen wird. Das Parlamet prüft ob die zulässig ist, und erstellt ggf. einen Gegenvorschlag, und dann wird verbindlich vom Volk abgestimmt. Es entspricht in Östereich eher der Volksabstimmung, da das Resultat verbindlich ist. --Bobo11 (Diskussion) 21:34, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

noch einen Tunnel durch den Gotthard bohren ?

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Laut http://www.zeit.de/2015/51/gotthard-strassentunnel-schweiz-bohrung wird darüber am 28. Februar abgestimmt.

Im Artikel steht dazu (noch?) nichts. --Neun-x (Diskussion) 20:46, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Im Artikel hier muss auch nichts zur «Zweiten Röhre» stehen, denn es handelt sich um eine Referendumsabstimmung. --B.A.Enz (Diskussion) 20:52, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Verstehe ich nicht. Bitte nochmal: warum braucht deiner Meinung nach nichts dazu im Artikel stehen ? --Neun-x (Diskussion) 21:40, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Vereinfacht gesagt, gibt es in der Schweiz drei verschiedene Arten von Volksabstimmungen: das obligatorische Referendum, das fakultative Referendum und die Abstimmung aufgrund einer Volksinitiative. Die Abstimmung über die «Zweite Röhre» gehört dabei zu den fakultativen Referenden (siehe hier) und hat deshalb im Artikel über die Volksinitiative nichts verloren. --B.A.Enz (Diskussion) 21:51, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Es wird aber sicher noch hier eingetragen: Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen, wo es hingehört. --Alpöhi (Diskussion) 22:39, 11. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Kritik an Vollgeldinitiative

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Die zustande gekommene Vollgeldinitiative wird ohne jegliche Erklärung zu deren Inhalt als fachlich und sachlich nicht durchdacht abgetan, obschon weltbekannte Oekonomen wie Irving Fisher und Milton Friedman ähnliche Lösungen zur Reduktion von Finanzsystemrisiken vorschlugen. Diese Beurteilung und die daran anschliessende Kritik stammt von einem Mitarbeiter der Schweizer Denkfabrik Avenir Suisse. Diese Organisation vertritt Grossfirmen, insbesondere auch Banken, und kämpft generell gegen weitere Regulierungen. Wenigstens wird eingesehen, dass nach der kürzlich aufgetretenen Finanzkrise gewisse Massnahmen in diesem Bereich notwendig sind. Jedoch werden nur die von Verfasser Walser vorgeschlagenen Reformen als fachlich kompetene Schritte bezeichnet und Einzelheiten beschrieben.

Die Darstellung ist gegenüber dieser Volksinitiative bewusst abschätzig, um die Interessen der Banken zu wahren, welche Einschränkungen in Kauf nehmen müssten. Zudem sollte ein solcher Artikel nicht dazu benutzt werden, einen Gegenvorschlag auszuformulieren.

Ich habe vor, die abschätzigen Formulierungen zu objektivieren und den Gegenvorschlag von R. Walser zu kürzen.--BBCLCD (Diskussion) 21:17, 26. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Der Abschnitt scheint mir in diesem Artikel vor allem unpassend. Hier geht es um Schweizer Volksinitiativen im Allgemeinen, nicht um Pro oder Contra einzelner. Daher würde ich den Abschnitt löschen. Meinungen? -- Zehnfinger (Diskussion) 23:20, 26. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Mit Entfernung einverstanden – die Kritik gehört klar in den (noch zu erstellenden) Artikel zur Vollgeldinitiative. --B.A.Enz (Diskussion) 11:45, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
+1, komplett löschen. --Alpöhi (Diskussion) 13:09, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Gemäss Ergebnis der Diskussion gelöscht -- Zehnfinger (Diskussion) 16:09, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Format und Erscheinungsbild des Artikels

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Es fehlen die Volksinitiativen die zustandekamen, jedoch nicht zur Volksabstimmung gelangten. Zum Beispiel die Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Der Grund warum man das als Autor hier nicht leicht einpflegen kann ist die unvorteilhafte Gestaltung des gesamten Artikels. Besonders die <references group="Ini" /> macht für eine derartige Aufzählung wenig Sinn. --grim (Diskussion) 23:32, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Getreideversorgungs-Initiative

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Diese Initiative hat gemäss Quelle die Besonderheit, dass sie in der Abstimmung weniger Ja-Stimmen als gesammelte Unterschriften erhielt. Leider ist die Quellenlage zum Hintergrund beim Bund eher dünn -- hat jemand bessere Quellen dafür, was da genau passiert ist? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 17:15, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten

@Cú Faoil: Für Volksabstimmungen generell ergiebig ist Swissvotes von der Uni Bern. Besonders wertvoll ist dort die Rubrik "Kurzbeschreibung Swissvotes", weil dort die Vorgeschichte und der Abstimmungskampf beschrieben werden. Bei der Getreideinitiative gab es einen (angenommenen) Gegenvorschlag, und das zu einer Zeit als man nicht 2x Ja stimmen durfte! https://swissvotes.ch/vote/107.10 --Hadi (Diskussion) Sichten nicht vergesssen 18:55, 13. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wozu Abschnitt «mit hoher Stimmbeteiligung» ohne Zeitliche Einordnung (erl.)

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Das mit der Gletscher-Initiative ist so ein Fall, bei dem das Ziel fast erreicht wurde ohne Volksabstimmung. Wurde 2016 hier oben in der Disk angesprochen. Diese wären politisch interessant.

Das wären wohl die interessanteren Fälle, als jene mit "hoher Stimmbeteiligung". Was macht dieser Abschitt überhaupt im Artikel? Wozu? Kann man «hohe Stimmbeteiligung» 1894 und 2021 überhaupt vergleichen und wer würde dies tun, respektive einordnen? Für mich ein verzichtbarer Abschnitt. Was meint ihr?--Anidaat (Diskussion) 14:07, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ich teile die Auffassung von@Anidaat, dass diese Liste der Volksinitiativen mit hoher Stimmbeteiligung nur beschränkten Erkenntniswert hat. Wie er richtig bemerkt, fehlt in diesem Artikel hingegen die viel wichtigere Information über die zahlreichen Volksinitiativen, die einen indirekten politischen Erfolg hatten, indem sie zurückgezogen wurden, weil das Parlament einen direkten oder indirekten Gegenentwurf ausgearbeitet hat, welcher das Anliegen der Volksinitiative zumindest teilweise aufgenommen hat. Das neue Kap. könnte den Titel haben: "Aufgrund eines direkten oder indirekten Gegenentwurfes des Parlaments zurückgezogene Volksinitiativen". Das wäre allerdings recht viel Arbeit! Als Quelle kann die Zusammenstellung "Zurückgezogene Volksinitiativen" auf der Webseite der BK dienen ([1]https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis_2_2_5_4.html). Dem von der BK verwendeten Begriff "indirekter Gegenvorschlag" wäre allerdings "indirekter Gegenentwurf" vorzuziehen, siehe dazu Gegenentwurf (Schweiz), Kap. "Indirekter Gegenentwurf, in fine. Nützlich könnte als Quelle vielleicht auch mein eigener kürzlich publizierter wissenschaftlicher Aufsatz zur Praxis der indirekten Gegenentwürfe sein (siehe Link in EN 2 von Gegenentwurf (Schweiz))
Ein aktuelles Beispiel ist der indirekte Gegenentwurf zur "Gletscherinitiative". @Anidaat hat dazu unter "Hängige Volksinitiativen" eine Information in der Rubrik "Behandlungsfrist" angebracht. Das gehört aber nicht hierhin: Mit der Behandlungsfrist hat das nichts zu tun. Diese Volksinitiative ist im Parlament auch gar nicht nicht mehr hängig. Sie würde eben in eine Liste der zurückgezogenen Initiativen gehören. Kommt das angekündigte Referendum gegen den indirekten Gegenentwurf zustande und wird dieser abgelehnt, so wäre die Volksinitiative wegen ihres bedingten Rückzuges in die Liste der "Abstimmungsreifen Volksinitiativen" aufzunehmen. --Graf1848 (Diskussion) 15:50, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ja, sehe ich ebenfalls so. Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen, dass man all diese Tabellen löschen sollte – abgesehen von jener, die die angenommenen Volksinitiativen listet. --FWS AM (Diskussion) 21:51, 13. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Meine Information, dass die Gletscherinitiative zurzeit nicht mehr im Parlament hängig ist, war falsch; siehe [2]https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210055 --Graf1848 (Diskussion) 19:13, 25. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Ich habe das Kapitel gelöscht, da kein Einspruch eingelegt wurde. Wie seht ihr es mit dem Abschnitt Hängige Volksinitiativen? Meines Erachtens ist dieser ebenfalls verzichtbar, zumal die Bundeskanzlei eine identische Seite hat, bei der – anders als bei uns – die Aktualität gewährleistet ist. --FWS AM (Diskussion) 17:08, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Wer den Abschnitt Hängige Volksinitiativen mit seinen fünf Unterabschnitten (gemäss dem Ablauf der Behandlung einer Volksinitiative in fünf Phasen) beibehalten möchte, müsste dann auch bereit sein, jeden Dienstag das Bundesblatt zu konsultieren, um die wohl fast im Wochenrhythmus erfolgenden Änderungen nachzutragen. Dieser Aufwand ist aus dem von FWS AM genannten Grund nicht nur unnötig; eine derartige Hyperaktualität entspricht auch nicht meinem Verständnis des Sinns und Zweckes einer Enzyklopädie. Kommt dazu, dass der überlange Unterabschnitt Im Unterschriftenstadium hängige Volksinitiativen zahlreiche Initiativen aufführt, die dann eben gar nicht zustande kommen. Sie spielen im politischen Prozess keine Rolle und entbehren damit jeder enzyklopädischen Relevanz. --Graf1848 (Diskussion) 18:54, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Kritik/Kategorische Volksinitiativen

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Dieser Abschnitt scheint mir POV-lastig und schlecht belegt. Das Stimmvolk und die Kantone -- der Souverän -- sind nicht wie hier implizit angenommen Teil der Legislative, sondern haben die gesamte und ungeteilte verfassungsgebende Gewalt inne. Argumente zur Gewaltenteilung gehen von daher am Thema vorbei: Die Gewaltenteilung gilt nur für Bundesrat, Parlament und Gerichte, aber eben nicht für den Souverän, der alle drei dieser Gewalten inne hat und sie den Bundesbehörden lediglich delegiert.

Daneben sollte ebenso angemerkt werden, dass die Idee, wonach internationales Recht über Bundesrecht stehz, in dieser Form so keineswegs allgemein akzeptiert ist. Der Artikel erweckt hier einen falschen Eindruck, wonach das so Konsens sein soll. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 06:33, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Nichts von dem, was in dem Abschnitt steht, ist POV oder unbelegt. Es obläge dir, das Gegenteil aufzuzeigen. Volk und Stände sind übrigens Teil der Legislative (siehe Häfelin/Haller/Keller/Thurnerr, 10. Auflage, Rz. 1881).
Ich kenne die Literatur zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht ziemlich gut und muss dir daher widersprechen. Es ist Konsens (bzw. kenne ich keinen einzigen Autoren, der das Gegenteil behauptet), dass das Völkerrecht dem Landesrecht grundsätzlich vorgeht. Siehe auch Völkerrechtliche Verträge in der Schweiz --FWS AM (Diskussion) 06:44, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
"Demokratie ohne gesicherte Verfahren, wie sie die Verfassung bietet, verliert sich in unverbindlicher Spontanität oder in der Manipulation von ad hoc arrangierten Volksbefragungen. Demokratie ohne Grundrechte droht gewalttätig zu werden." ist fürchterliches Geschwurbel, das sich gemäss Quelle offenbar auf einen einzigen Artikel zweier Autoren beruft, die in dieser Angelegenheit ledigich eine Meinung unter vielen repräsentieren, was derart kategorisch-naive Formulierungen sicher nicht rechtfertigen kann.
Im übrigen ist es angewandte Praxis, dass Völkerrecht Landesrecht nicht zwingend vorgeht (vgl. EDA), und Du wirst auch mehrere Parteien finden, die Deine Ansicht ebenfalls bestreiten dürften. Politisch relevanter Konsens ist das jedenfalls nicht. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 07:35, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Wie bitte? "Fürchterliches Geschwurbel?" Du scheinst die Autoren der Abhandlung nicht zu kennen. Jörg Paul Müller ist ein Nestor der Schweizer Staatsrechtslehre, einer der einflussreichsten des 20. Jahrhunderts; Biaggini ist heute einer der führenden Professoren auf seinem Gebiet. Wenn du Autoren von ähnlichem Kaliber kennst, die eine andere Meinung vertreten – nur zu! Wir bilden aber den Stand der Wissenschaft ab.
Ich habe nie gesagt, dass Völkerrecht zwingend Landesrecht vorgeht, sondern grundsätzlich (siehe PKK-Rechtsprechung des BGer); es gibt keine Kollisionsregel "Völkerrecht bricht Landesrecht". --FWS AM (Diskussion) 07:51, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann dir zu Letzterem Literatur zukommen lassen, wenn du möchtest. --FWS AM (Diskussion) 08:53, 25. Sep. 2024 (CEST)Beantworten