Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wohngeld“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Eigentumsobergrenze

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Gibt es beim Wohngeld-Anspruch eine Obergrenze für "festes" Eigentum (nicht Einkommen)? Wenn ja, gilt das auch für Immobolienbesitz (sofern dadurch keine Mieteinnahmen eingehen)? --79.253.207.38 17:15, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Mitlerweile Ja! Durch eine Formulierungsänderung des Wohngeldgesetzes in Teil 3 "Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs", § 21: Sonstige Gründe, dritter Satz auf "soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens." werden die Versagungsgründe konkreter gefasst, so dass beispielsweise auch Vermögenswerte bei der Bemessung berücksichtigt werden müssen, die dem Antragssteller keine oder nur geringe Zinserträge bringen. Also auch privat gehortetes Bargeld, Immobilienbesitz ohne Mieteinnahmen, Edelmetalle, Edelsteine, wertvolle Kustgegenstände und dergleichen (meines Wissens laut aktueller Rechtsprechung) mit einem Marktwert von mehr als 80 000,- Euro.
Versteht sich ja eigentlich von selbst! Denn es wäre doch im Grunde eine bodenlose Unverfrohrenheit wenn jemand von der Allgemeinheit eine finanzielle Unterstützung beantragt, obwohl er zugleich über veräußerbare Vermögenswerte in erheblichem Ausmaße verfügt. -- Muck 16:26, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Nach Nr. 21.36 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz ist erhebliches Vermögen in der Regel dann vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt:
60.000,00 Euro für das erste und 30.000,00 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.
--Harald aus Gütersloh 17:10, 12. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wohngeld

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Wenn man mehr wissen möchte über das Thema Wohngeld, kann man sich auch einfach an seiner städtischen Wohngeldstelle erkundigen. Zu den unteren Beiträgen: Wohngeld ist ein Zusatz den man bekommen kann, wenn man selber nicht um die Runden kommt. Ganz bestimmt ist Wohngeld nicht dazu da, Großverdiener zu werden. Man soll nicht lange vom Wohngeld abhängig sein und es wird auch immer eine Möglichkeit geben Wohngeld zu bekommen. Aber nur, wenn keiner einer Bedarfsgemeinschaft zuviel verdient. Auch wenn eure Eltern ein großes Einkommen haben, sind sie dafür verantwortlich. (Erst ab 25 Jahren ist man eine eigene Bedarfsgemeinschaft.) Wenn du dir mal andere Länder anschaust, wirst du schon sehen, dass Deutschland sehr sozial ist. Glaubst du wirklich, dass jeder Mensch solche Chancen geboten kriegt, wie hier? (nicht signierter Beitrag von 195.243.76.138 (Diskussion | Beiträge) 15:44, 28. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Ich finde es gibt zu wenig Informationen zum Thema Wohngeld. Man steigt da gar nicht durch. kann man nicht eine Seite erschaffen in der alles kurz, knapp und einfacherklärtird? Danke
PS:Ich muss hier grad einen Aufsatz zum Thema Wohngeld Schreiben und ich komme überhaupt nicht weiter!!!!! (nicht signierter Beitrag von 84.134.227.167 (Diskussion) )
Sobald du den Aufsatz fertig hast, stelle ihn doch bitte ins Netz - fertig ist die kurze, knappe Info-Seite :- )--Avatar 11:34, 30. Aug 2006 (CEST)
Ausgerechnet die ärmsten der Armen nämlich Alg-II Bezieher, Studierende als Bafög-Bezieher und Zivildienstleistende erhalten kein Wohngeld. Dennoch suggeriert der Begriff die Vorstellung, dass Deutschland ein soziales Land sei, was aber gerade am Beispiel Wohngeld zeigt, dass genau das Gegenteil der Fall ist!
Zum andern begünstigt es Mietsteigerungen, denn Vermieter trösten Niedriglohnempfänger hierbei mit dieser Transferleistung. --Plusextra 11:34, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Da ist leider jeder Satz falsch: "die ärmsten der Armen" sind sicherlich weder ALG-II Empfänger noch Studierende noch Zivis. Wer sich die Lebenszustände der Menschen in Entwicklungsländern oder meinetwegen auch der in Deutschland illegal lebenden anschaut, wird dem nur zustimmen können.
Für ALG-II wird das Wohngeld nicht mehr ausgezahlt, weil es bereits im ALGII-Satz selbst eingeplant ist (siehe Website des Bundesministeriums). Ob der ALGII-Satz zu hoch oder zu niedrig ist, ist sicher nicht relevant für diesen Artikel und sollte deshalb hier auch nicht diskutiert werden.
Dass der Artikel suggiert, dass Deutschland ein soziales Land ist, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Und dass das Wohngeld Mietsteigerungen begünstigt, ist hoffentlich nur ein schlechter Witz. Ob es gezahlt wird oder nicht, ist ja für die Festlegung der Miete m.E. unerheblich. Ausschlaggebend ist vielmehr ein Vergleich der zu zahlenden Miete mit der ortsüblichen Miete (siehe Mietspiegel) --80.137.9.218 00:15, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist im Artikel so aus dem Gesetz abgeschrieben und daß es im Gesetz so steht, hat bürokratische Gründe. Der Wehrpflichtige (Zivi) erhält Mietbeihilfe o. ä. nach den einschlägigen Bestimmungen des Unterhaltssicherungsgesetzes (unabhängig von der Bedürftigkeit, !, abhängig allerdings davon, wie lange er die Wohnung bei Dienstbeginn schon bewohnt, um Mißbrauch auszuschließen). Deswegen erhält er logischerweise kein Wohngeld. --84.154.99.24 14:22, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Dass das Wohngeld eine Schöpfung der Nazis war in den 1930-er oder 1940-er Jahren konnte man in der älteren westdeutschen Literatur in den verwaltungsrechtlichen Seminarbibliotheken der juristischen Fakultät der Universität Hamburg noch nachlesen. Da mag es dann eine Lücke gegeben haben, aber die damaligen Autoren der frühen Bundesrepublik sahen offenbar doch den Anschluss. Sollte vielleicht überprüft und erwähnt werden.--Frankenschüler (Diskussion) 19:12, 27. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Studenten

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Es ist für Schüler und Studenten kaum schwerer als für andere Bevölkerungsteile, Wohngeld zu erhalten.

Dieser Satz muss erklärt werden. Im Satz davor steht ausdrücklich, dass Studenten nur Wohngeldanspruch haben, wenn sie kein Bafög aufgrund zu langer Studienzeit erhalten. --Jazzman KuKa 14:47, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das dürfte kompletter Unsinn. Wenn man als Schüler oder Student keinen anderen Anspruch auf Unterstützung hat, der das Wohngeld ausschließt, dann hat man natürlich den gleichen Zugang zum Wohngeld wie alle anderen auch. Ich werde den Satz daher löschen. Er gibt nur eine Selbstverständlichkeit wieder und ist zudem verwirrend.--Bernd vom Kasten 09:33, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Prinzipiell kann hier etwas nicht stimmen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Studenten kein Wohngeld erhalten können. Mein Antrag wurde mehrmals abgelehnt, bis ich irgendwann eine nette Frau vom Landesamt am Telefon hatte, die mir die Aussage "im Grunde nach" erklärt hat. Demnach ist es vollkommen irrelevant, ob ich Bafög bekomme oder nicht. Im Grunde bin ich als Student förderungsberechtigt, daher kein Anspruch. Sie sagte, es gäbe dort keine Ausnahmen und das hätte mir der Sachbearbeiter auf dem Sozialamt auch gleich sagen können. Sehr merkwürdig... (nicht signierter Beitrag von 94.217.100.84 (Diskussion | Beiträge) 18:57, 24. Nov. 2009 (CET)) Beantworten
Also ich bin im Moment in der Lage Wohngeld beziehen zu müssen. In einfachen Worten erhält man Wohngeld, wenn man keinen Anspruch mehr auf Bafög hat. Also z.B. wie bei mir, wenn die Regelstudienzeit überschritten wurde. Damit endet auch der Bafög Anspruch. Genauso erhält man aber auch Wohngeld, wenn man den im 4. Semester (Bachelor) zu erbringenden Leistungsnachweis nicht vorlegen kann. Damit verfällt nämlich vorerst auch der Bafög Anspruch. Die Problematik liegt bei dem Mindesteinkommen, dass man erreichen muss. Die genaue Berchnung, habe ich jetzt nicht zur Hand aber es ist eine ziemlich bescheuerte Formel. Das ging in etwa so:Miete+Ausgaben+Sozialhilferegelsatz(~360€)<=(Einkommen+zu erwartendes Wohngeld(muß man sich ausrechnen))*0,8 Aber wirklich nur das was ich noch im Kopf habe. Die meisten Studenten erreichen dieses nämlich nicht. Ich arbeite 17 Std. die Woche neben dem Studium als Stud. Hilfskraft und bekomme um die 600 Euro dabei heraus. Mit einem 400 Euro Job bekommt man meines Wissens schon kein Wohngeld mehr. Außer man kann zusätzliche Einkünfte wie Kindergeld nachweisen. (nicht signierter Beitrag von 94.220.81.248 (Diskussion) 21:56, 2. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Neufassung des WoGG per 01.01.2009

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Die Berechnung des Wohngeldes ist seit 1.1.2009 nicht mehr zentral (wie im Artikel angegeben) in § 2 WoGG geregelt, sondern in den §§ 4 bis 19 des (neuen) WoGG. Sollte aktualisiert werden... --GNoll 08:19, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wohngeld

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Bekomme bab wollte nur fragen ob ich auch noch Wohngeld beantragen kann? --90.186.202.138 15:33, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Wikipedia ist kein Forum. Hinweis: Für Fragen, die nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun haben, gibt es die Wikipedia:Auskunft. --P.C. 15:39, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Gesunkene Energiekosten ?

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"Die Bundesregierung hatte die Streichung der Heizkostenkomponente mit gesunkenen Energiekosten begründet." -- Das ist definitiv eine Lüge, die Energiekosten sind kontinuierlich gestiegen, von markttechnischen Schwankungen mal abgesehen. -- Alexey Topol 11:45, 14. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Diese Lüge stammt allerdings nicht von mir. Hier ein Link zu einem am 11. Juni 2010 auf der Webseite der Bundesregierung veröffentlichten Interview der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung):

Merkel: "Auf Dauer werden alle vom Sparpaket profitieren"

Siehe Abschnitt: "FAZ: Nicht nur beim Elterngeld und beim Heizkostenzuschuss?" - Zitat: "Der Heizkostenzuschuss für Bezieher von Wohngeld wiederum war zu einer Zeit erhöht worden, als die Energiepreise besonders hoch waren, das ist jetzt nicht mehr so."

--Harald aus Gütersloh (Diskussion) 11:50, 11. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Quellengrundlage ?

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Da ich genau in dem Problem stehe, muss ich doch mal für die Quellen folgender Aussagen feststellen. Meine Rechtsanwältin meinte zudem, dass ganz klar das BAB eine vorrangige Leistung gegenüber dem Wohngeld wäre, als ich mich von ihr beraten lassen habe. In den Gesetzesbüchern habe ich weder solche eine Aussage als vorrangige Leistung gefunden, noch eine Grundlage für folgende Zitate aus dem Artikel.

"Ob Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht, muss zuerst die Wohngeldbehörde prüfen."

"Auszubildende und Studierende dürfen nicht gezwungen werden, selbst einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen." (nicht signierter Beitrag von 95.91.254.106 (Diskussion) 16:31, 28. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Vergleich zu anderen Ländern

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Es fehlte bisher ein Abschnitt zum Vergleich, wie es in anderen Ländern auschaut.

178.3.27.228 17:09, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Falscher Aufbau des Artikels

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Der Artikel müsste vom Allgemeinen zum Speziellen führen, an den Anfang gehört insbesondere eine Erläuterung der Grundsystematik des Wohngeldes (Anspruch hängt von welchen Daten ab?). Signaturnachtrag 212.65.1.102 13:00, 9. Apr. 2014 (CET)Beantworten

Danke für die Anregung, doch zur allgemeinen Info: Wikipedia ist im Grunde eine offene Veranstaltung und an die aktive Mitwirkung freier Mitarbeiter - und damit eines jeden - angewiesen, weniger ein Wunschkonzert. Wenn in einem Artikel bestimmte Infos noch nicht enthalten sind, dann weil sie bislang niemand valide belegt bei uns eingebracht hat. Soltest du nach einer eigenen Recherche - beispielsweise im Web - die von dir vermissten Infos finden, dann würde Wikipedia sich sehr freuen, wenn du sie hier valide belegt einbringen könntest. -- Muck (Diskussion) 13:16, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

"Dem Grunde nach"

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Sie erhalten Wohngeld nur dann, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Was bedeutet das? Durchgefallen, Ausländer, zuviel verdient, zu lange studiert, oder ...???? Diesen Satz kapiert nur der Jurist. --84.135.134.40 18:34, 1. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Es bedeutet, daß man nicht nur wegen zu reicher Eltern keinen Baföganspruch mehr haben darf, sondern grundsätzlich keinen. "Zu lange studiert" trifft es also durchaus. Andere Gründe wären ein Zweitstudium, ein nicht vom Bafögamt abgesegneter Fachrichtungswechsel etc.--Giebenrath (Diskussion) 21:33, 9. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Berechnung des Wohngeldes

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Ich habe den Eindruck, dass die im Abschnitt "Berechnung des Wohngeldes" genannte Formel und die für die Variablen a, b und c genannten Angaben falsch sind: In der Formel 1,08 im offiziellen Dokument 1,15. (nicht signierter Beitrag von 82.83.109.39 (Diskussion) 18:06, 18. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

"In anderen Sprachen"

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Die Interlinks (k.A., ob ich das jetzt richtig benenne) haben so ihre Tücken. Hier wird für die englischsprachige Wikipedia auf housing benefit verlinkt, also Beihilfen "to help meet housing costs for rented accommodation", also nur für Mietwohnungen (?), für die französischsprachige Wikipedia auf Aude au logement, wozu in der Tat auch eine Art Wohngeld gehört, jedoch auch ein Beihilfe zum Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses, auch eine Hausbaubeihilfe, und das ist ja nun mal was ganz Anderes als ein "Wohngeld". Also: Augen auf beim Wechsel auf eine andere Sprachversion! --Eddi Bühler (Diskussion) 12:20, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Quelle des Wohngeldes: Welche Ebene der öffentlichen Hand bezahlt das eigentlich?

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Hier wird sehr viel über Anspruchsgrundlagen in Deutschland geschrieben, als ob dies eine Beratungsseite sei. Nun denn. Was ich vermisse ist die Quelle des Wohngeldes, was übrigens auch bei einer Internetsuche nur unzureichend zu finden ist. Wer zahlt es bzw. aus welchen Töpfen kommt es? Zahlen es die Kommunen, das Land, der Bund? Das wäre hier interessant mal auseinandergelegt zu werden. Einzig zu finden war ein Paragraph, nachdem vom Land gewährte Wohngeldzuschüsse seit 2015 zur Hälfte vom Bund erstattet werden müssen. Aber auch da war nicht zu entnehmen, ob Länder Wohngeld dann offenbar bezuschussen können, aber nicht zahlen müssen. Demnach geht es aus dem Budget der jeweiligen Kommune? Wäre schön, wenn jemand Fachkundiges das hier ergänzen könnte. --Heinz34 (Diskussion) 12:40, 7. Okt. 2022 (CEST)Beantworten