Diskussion:Zuchthaus

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2001:A61:560:BE01:90F6:D6F9:F402:2904 in Abschnitt Umrechnung von Gefängnis- in Zuchthaus-Strafe

Kernfrage

Bearbeiten

Die Kernfrage ist nicht beantwortet: Wann wurde jemand zu Gefängnis, wann zu Zuchthaus verurteilt? Was stand dazu im Strafgesetzbuch? Die Dauer der Haftstrafe machte den Unterschied nicht aus, auch nicht die Art des Vollzuges, sondern der Unterschied in der Verurteilung. Wer hilft weiter? -- 91.58.9.72 14:42, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ist (in der Einleitung/Zusammenfassung) durch den Hinweis auf Verbrechen beantwortet.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 08:33, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

DDR

Bearbeiten

Auch die DDR kannte ab einem bestimmten Zeitpunkt kein "Zuchthaus" mehr. Die JVAs hießen dort "Strafvollzugseinrichtun"g (StVE). -Peter
(nicht signiert, von IP-A, 1. Dezember 2004)

Steht inzwischen im Artikel.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 08:34, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Wieso der Rechtshinweis am Ende?

Bearbeiten

Für mich ist dieser Beitrag reine information ohne rechtliche Relevanz.
(nicht signiert, von [^icewind^], 29. August 2005)

Ist entfernt - Cornettonuss 04:43, 19. Jan 2006 (CET)

Unterschiedliche Strafbedingungen?

Bearbeiten

Die Formulierung von den milderen und härteren Strafbedingungen ist zumindest missverständlich - und so auch nicht im Artikel über Strafvollzug zu finden.

Uns teilte das Hessische Justizministerium auf entsprechende Anfrage mit:

"In Hessen existieren 17 Vollzugsanstalten, davon eine Frauenhaftanstalt, 2 Jugendvollzugsanstalten und eine Sozialtherapeutische Anstalt. Die Zuständigkeit der jeweiligen Haftanstalt ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Hessen. Die anderen Bundesländer haben entsprechende Vollstreckungspläne erlassen. Männliche Verurteilte mit einer Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten werden grundsätzlich direkt in die zuständige JVA geladen. solche mit längeren Freiheitsstrafen durchlaufen ein so genanntes Einweisungsverfahren in der JVA Weiterstadt, in dem anhand bestimmter Kriterien (Einweisungsrichtlinien) entschieden wird, in welcher JVA der Verurteilte am sinnvollsten unterbracht wird. Eine Unterscheidung zwischen milden und härteren Haftbedingungen existiert grundsätzlich nicht. Die Rechte aller Gefangenen ergibt [ergeben] sich vielmehr einheitlich aus dem - noch - bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetz. Es existiert lediglich eine Unterscheidung nach dem Sicherheitsstandard der Anstalten. Langstrafige und/oder gefährliche Gefangene, insbesondere solche, die wegen eines Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilt wurden, werden regelmäßig in einer Anstalt der Sicherheitsstufe 1, weniger gefährliche Straftäter, z.B. solche, die wegen eines reinen Vermögens- oder Verkehrsdeliktes verurteilt wurden, werden in der Regel in einer Anstalt der Sicherheitsstufe 2 untergebracht. Die Unterscheidung betrifft insbesondere die Innen- und Außensicherung der Anstalten."

HV.

(nicht signiert, IP-A, 29. November 2006)
nachgetragen durch Steue (Diskussion) 05:53, 19. Sep. 2022 (CEST))Beantworten

Steht (zusammengefasst) inzwischen im Artikel.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 08:36, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Schweiz

Bearbeiten

Ist die Revision des Strafrechtes in der Schweiz denn jetzt in Kraft getreten?
( Nicht signiert, [Somian] 11. Februar 2007
nachgetragen durch Steue (Diskussion) 05:55, 19. Sep. 2022 (CEST) )Beantworten

Ja, Somian, sieht (laut Artikel) so aus.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 08:49, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Zuchthaus/Gefängnis

Bearbeiten

Trotz des langen Artikels ist am Ende meine eigentliche Frage nicht geklärt: Was macht denn nun den Unterschied von Gefängnis und Zuchthaus aus? Der einzige Hinweis darauf ist die Formulierung strafverschärfend; was das konkret bedeutet, steht nirgends (zur Arbeit werden auch Gefangene in Gefängnissen herangezogen, oder?).--130.92.9.55 12:43, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Arbeit im Zuchthaus war wesentlich härter.
77.13.141.28 02:01, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Dazu steht inzwischen Einiges im Artikel.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 09:10, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Was fehlt in diesem Satz?

Bearbeiten

"für Häftlinge, die wegen X nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren" Was müsste hier für X stehen? --Omai Gohd 15:24, 15. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich würde den Satz umformulieren:
"Für Häftlinge, die wegen Verbrechen ohne Aussicht auf Todesstrafe zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden...."
(nicht signierter Beitrag von 213.185.178.42 (Diskussion) 11:09, 17. Feb. 2012 (CET)) Beantworten
Steht so nicht mehr im Artikel.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 09:13, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Umrechnung von Gefängnis- in Zuchthaus-Strafe

Bearbeiten

(Davor hieß dieses Thema: "Da fehlt eine nähere Erläuterung")
{Überschrift geändert durch Steue (Diskussion) 12:12, 19. Sep. 2022 (CEST)}Beantworten

"Wegen der erheblich härteren Haftbedingungen galt bei einer (manchmal in der Justiz erforderlichen) Umrechnung von Gefängnis- auf Zuchthausstrafe ein Umrechnungsverhältnis von 3 zu 2." In welchem Rechtssystem, welche Epoche, welches Land, etc. Eine Quelle wäre auch ganz nett -- 91.66.97.215 10:21, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

{Nachfolgenden Beitrag hierherverschoben von weiter unten (Diskussion:Zuchthaus #Umrechnungsverhältnis ?)
durch Steue (Diskussion) 09:56, 19. Sep. 2022 (CEST)}Beantworten
Folgende Aussage, ohne Belegstelle:
Wegen der erheblich härteren Haftbedingungen galt bei einer (manchmal in der Justiz erforderlichen) Umrechnung von Gefängnis- auf Zuchthausstrafe ein Umrechnungsverhältnis von 3 zu 2.
Die Satzaussage ist unklar ("manchmal erforderlichen..."), wann galt das, wo galt das ? Bitte klären, danke. :--Oenie (Diskussion) 10:38, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Davon steht im Artikel inzwischen nichts mehr. Finde ich eine Ver-schlecht-erung.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 09:17, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Auch an Oenie
Vielleicht, wenn es im Gefängnis (wo jemand eigentlich eingesperrt werden sollte) keinen Platz gab, und der Einzusperrende deswegen in ein Zuchthaus (in welchem noch Platz war) gesperrt werden musste.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 12:20, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
wie schon mehrmals erwähnt, wäre erstmal eine "Rechtsquelle" für dieses ominöse, angebliche "Umrechnungsverhältnis" gefragt. Man bezweifelt vorderhand, dass es jemals eine gab. Die Aussage dürfte als "Gerede" abzuthun sein. --2001:A61:560:BE01:90F6:D6F9:F402:2904 00:27, 3. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Was ist der Unterschied zwischen "Zuchthaus" und "Arbeitshaus"?

Bearbeiten

Zitat aus dem Artikel: "Das Zuchthaus diente ursprünglich nicht als Strafanstalt im eigentlichen Sinne, da es sich bei den Insassen nicht primär um Kriminelle handelte. Man verstand das Zuchthaus damals als soziale Einrichtung, die arbeitsunwillige Menschen „therapieren“ und wieder in die Gesellschaft zurückführen sollte. So wurden u. a. „herrenlose“ Frauen, Bettler, Prostituierte und Menschen, die sich Geld auf eine unehrenhafte, aber nicht kriminelle Weise verdienten, in Zuchthäuser verbracht. Bauern durften Knechte und Mägde zur Besserung ins Zuchthaus bringen, um etwas gegen Leistungsdefizite zu unternehmen."

Beim Artikel Arbeitshaus steht: "Das Arbeitshaus stellte eines der wesentlichen Merkmale armenpolitischer Bemühungen des 17. und 18. Jahrhunderts dar: dort sollten von Armut betroffene Menschen aufgenommen und damit aus der Öffentlichkeit entfernt werden. Nicht selten gehörten deshalb verwahrloste Waisenkinder zu den Insassen, manchmal auch geistig Behinderte. Gleichzeitig nutzte man die Arbeitskraft dieser Menschen aus, indem sie sich der manufakturellen Produktionsweise, die unter anderem die Haupteinnahme des absolutistischen Staates bildete, zur Verfügung stellen mussten. Die Umwandlung herumziehender Bettler in wirtschaftlich verwendbare Untertanen sollte durch Methoden der Arbeitserziehung erreicht werden."

Heißt das jetzt, dass das "Zuchthaus", wenn es nicht für Kriminelle da war sondern für "Arbeitsunwillige", im Grunde dasselbe war wie ein "Arbeitshaus"? Oder welche Unterschiede gab es da zwischen "Zuchthaus" und "Arbeitshaus"? Danke im Voraus. --78.35.78.152 09:53, 23. Okt. 2011 (CEST) JasperBeantworten

das StGB kannte vor der Großen Strafrechtsreform Ende der 1960er Jahre folgende Formen der Freiheitsentziehung: Haft, Einschließung, Arbeitshaus, Gefängnis und Zuchthaus (je nach "Schweregrad") --93.104.176.247 22:55, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Heißt das jetzt...
Das heißt, daß das, was ursprünglich Zuchthaus hieß, technisch gesehen ein Arbeitshaus (im späteren Sinne) war. Das hat sich aber entwickelt, und spätestens ab 1871 ist Zuchthaus eben schon eine für Kriminelle, bzw. sogar Schwerkriminelle - während das Arbeitshaus formell gar keine Freiheitsstrafe, sondern eine Art "Sicherungsverwahrung" war (aber nicht gegen künftige Gewalttaten, das war die echte Sicherungsverwahrung, sondern gegen künftigen übertreterischen Müßiggang.) - Das Arbeitshaus dürfte nicht mit derart schwerer Arbeit verbunden gewesen sein wie das Zuchthaus. Wobei bei den Nazis die Verurteilung zu Arbeitshaus bisweilen durch Einweisung in ein Arbeitserziehungslager realisiert worden sein dürfte - dann war die Arbeit nicht leichter wie im Zuchthaus.--2001:A61:20FE:FE01:3960:8389:4540:18DC 15:06, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die Entwickelung der verschiedenen Verwendungen des Zuchthauses stehen inzwischen im Artikel.

Aber das Wort "Arbeitshaus" steht im Artikel NUR noch unter der Überschrift: "Siehe auch".
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 09:28, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Willkommen und Abschied

Bearbeiten

Bei mittelalterlichen Zuchthausstrafen wurde immer wieder betont, dass die Strafe nur dann zähle, wenn auch ein "Willkomm" und ein ordentlicher "Abschied" stattgefunden habe. In Bremen (Zur Geschichte des Bremer Gefängniswesens, Band 1) waren dies:

  • ein kleiner Willkomm 12 bis 15 Schläge
  • ein halber Willkomm 18 bis 20 Schläge
  • ein großer Willkomm 20 bis 30 Schläge
  • ein verschärfter Willkomm 40 Schläge

- und gleiches für den Abschied. Es wurde gepeitscht, ohne dass man es nötig fand, das Schlaginstrument irgendwo näher zu beschreiben. Anscheinend waren die körperlichen Schäden daraus nicht so groß, dass man nach dem Willkomm nicht arbeits- oder nach dem Abschied nicht abreisefähig gewesen wäre, jedenfalls erwähnt wird das nirgends. --Bonnerlunder (Diskussion) 07:59, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Für die Mitte des 19. Jh. gibt es für das Zuchthaus Waldheim eine genaue Beschreibung der Empfangszeremonie aus der Sicht des Häftlings, nämlich von Karl May: "Die Juweleninsel", Kapitel 2 (das Gefängnis trägt im Buch natürlich einen anderen Namen). -- Bafibo (Diskussion) 18:15, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Von KEINEM davon steht inzwischen etwas im Artikel. Schade.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 09:34, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Umrechnungsverhältnis ?

Bearbeiten

{Inhalt verschoben nach oben unter Diskussion:Zuchthaus #Umrechnung von Gefängnis- in Zuchthaus-Strafe
durch Steue (Diskussion) 09:56, 19. Sep. 2022 (CEST) }Beantworten

Missverständlich oder Falsch?

Bearbeiten

Der Einleitungsatz: "Das Zuchthaus war ein Gefängnis mit strafverschärfenden Haftbedingungen für Häftlinge, die wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren." stört [m]ich. Ich verstehe ihn so: "wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen" würde ja bedeuten, dass z.B. Hochverrat, für den man die Todesstrafe bekommen kann, eben NICHT mit Zuchthaus bestraft werden kann. Dass kann ich nicht glauben. Wenn es doch so sein sollte, dann muss unbedingt eine Quelle her. Ansonsten bitte diese Formulierung einfach ers[a]tzlos streichen. Gemeint ist wahrscheinlich: Häftlinge, die wegen eines mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren. --91.61.61.65 10:11, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohte Verbrechen bedeutet:
Alle Verbrechen, wegen derer Delinquenten verurteilt wurden, führten zu einem Zuchthausaufenthalt. Wenn sie zum Tode verurteilt wurden, wurden sie hingerichtet.
MfG Harry8 10:25, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Nicht ganz: Für Verbrechen gab es in der Tat kein Gefängnis (und für Vergehen kein Zuchthaus und keine Todesstrafe). Wohl aber konnte ein Verbrecher, wenn ihm das Gericht eine ehrenhafte Gesinnung zubilligte - was gerade beim Beispiel Hochverrat sowie sonstigen politischen Verbrechen (außer von Kommunisten?) tatsächlich sehr oft vorkam - Festungshaft bekommen. Auch bei Hinrichtungskandidaten wurde entsprechend unterschieden, ob sie die Zeit bis zur Hinrichtung im Zuchthaus oder in der Festung verbrächten (Bsp. Anton v. Arco-Valley).
worauf die Vor-IP allerdings hinauswollte, ist, daß "wegen nicht mit Todesstrafe bedrohten Verbrechen" juristisch nicht korrekt ausgedrückt ist (denn das hieße in der Tat "alle, für die man Todesstrafe gar nicht bekommen kann"): es müßte heißen "[...] die wegen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe, aber nicht zum Tode verurteilt worden waren.--2001:A61:20FE:FE01:3960:8389:4540:18DC 15:16, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Steht inzwischen etwas anders im Artikel.
Die Abstufungen stehen ebenfalls im Artikel.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 10:05, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Lebensstrafe

Bearbeiten

Was ist eine Lebensstrafe? Ist damit eine Todesstrafegemeint? --91.61.61.65 10:12, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Nein, sondern (bezogen auf ein deutsches Urteil) lebenslänglich. MfG Harry8 10:16, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Im Geschichtsabschnitt in diesem Artikel ist wohl die Todesstrafe gemeint, aber das bleibt unklar. MfG Harry8 10:18, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Der Ausdruck "Lebensstrafe(n)" kommt im Artikel Todesstrafe nicht vor.
Ping willkommen, Steue (Diskussion) 10:10, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Ursprünglich geschrieben wurde dieser Satz:

Haftstrafen sind ein geschichtlich junges Pendant zu Leibes- und Lebensstrafen.

von Benutzer:Simplicius (am 20. Januar 2005, 02:24 Uhr) (damals noch ohne jegliche Überschrift).

(Mitlerweile steht dieser Satz unter der Überschrift Geschichte.)

Ich vermute, Simplicius meinte die TodesStrafe.

Vielleicht hat Simplicius ja 'mal mit jemandem über dieses Thema gesprochen oder geschrieben.

Falls es so jemanden gibt, der sicher weiß, was Simplicius gemeint hat, möge er sich doch, bitte, überwinden und es hier "verraten".

Liebe Grüße und Ping willkommen, Steue (Diskussion) 12:03, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Was waren das für "unehrenhafte" Arten, auf die sich Menschen Geld verdienten?

Bearbeiten

Hallo GoaSkin,
im Artikel Zuchthaus #Geschichte / 2. Absatz hast Du geschrieben:

"... Menschen, die sich Geld auf eine unehrenhafte, aber nicht kriminelle Weise verdienten,... "

Vor diesem Satz sind aber auch schon: Bettler und Prostituierte erwähnt, was mich vermuten lässt, dass es sich bei diesen "unehrenhaften" Arten des Geld Verdienens noch um etwas anderes als Prostitution oder Bettelei gehandelt haben muss.

Ping willkommen, Steue (Diskussion) 07:14, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Wer (außer den erwähnten Bauern)
hatte das Recht, Menschen in's Zuchthaus zu bringen?

Bearbeiten

Hallo GoaSkin,
Betr.: Zuchthaus #Geschichte / 2. Absatz

Ich meine: Wenn/Da ein GerichtsUrteil (ursprünglich) nicht nötig war.

Ping willkommen, Steue (Diskussion) 12:27, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten