Georg Friedrich von Creytzen

preußischer Oberrat und Kanzler

Georg Friedrich von Creytzen (* 3. Mai 1639 in Seehesten; † 4. Mai 1710 in Altstadt (Königsberg)) war preußischer Oberrat[1] und Kanzler.

Herkunft

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Georg Friedrich von Creytzen entstammte der ostpreußischen Linie der Creytzen. Seine Eltern waren Hauptmanns zu Angerburg und Landvogts zu Schaaken, Johannes von Creytzen (1611–1660) und der Anna Katharine von Pfuel († 1657).

Werdegang

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Creytzen war Erbherr auf Weßlienen, Jarft, Fedderau etc. und begann seine Laufbahn in preußischen Diensten als Kammerjunker und war dann Hauptmann zu Balga sowie Vogt zu Fischhausen. 1685 wurde er Landesdirektor und Hauptmann zu Brandenburg (Frisches Haff). Am 29. Mai 1687 avancierte er zum Kanzler im Herzogtum Preußen. Auch wurde er Präsident des Oberappellationsgerichts in Königsberg i. Pr. Er war unter den ersten Rittern des Schwarzen Adlerordens am 17. Januar 1701.

Creytzen vermählte sich 1663 mit Eleonore Elisabeth Dorothea de la Cave (1644–1711),[2] Tochter des kurbrandenburgischen Generals Pierre de la Cave und Schwester des ebenfalls kurbrandenburgischen Generals Wilhelm de la Cave. Aus der Ehe gingen die sieben nachstehenden Kinder hervor:

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Nach der Verfassung des Herzogstaates führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten die sog. Oberratsstube, die bis 1804 als Etatsministerium bestand. Die Kanzlei befand sich in der Junkergasse in Königsberg. Vgl.: Herbert Meinhard Mühlpfordt: Königsberg von A bis Z – ein Stadtlexikon. Leer 1972
  2. Johann Röling: Der Venus Freude [Hochzeitsgedicht auf Georg Friedrich von Kreyzen, kurfürstlich-brandenburgischer Kammerjunker und Eleonoren Elisabet de La Cave, Tochter des Gouverneurs der Festung Pillau Pierre de La Cave, 21. Febr. 1663]. 1663 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Peter Bahl: Der Hof des Grossen Kurfürsten. Böhlau-Verlag, Köln / Weimar / Wien 2001, S. 471
  4. Martin Ernst von Schlieffen: Nachricht von einigen Häusern der Geschlechter v. Schlieffen oder Schlieben, vor Alters Sliwin oder Sliwingen. Kassel 1784, S. 297