Heringen (westfälisches Adelsgeschlecht)

westfälisches Adelsgeschlecht

Heringen (auch Herringen, Hering o. ä.) ist der Name eines erloschenen westfälischen Adelsgeschlechts, das später auch im Baltikum ansässig war.

Wappen derer von Heringen im Wappenbuch des Westfälischen Adels

Die Familie ist von dem thüringischen Uradelsgeschlecht Heringen zu unterscheiden.

Geschichte

Bearbeiten

Das Geschlecht stammt aus dem namensgebenden Nordherringen, heute ein Ortsteil der Stadt Hamm.[1] Bereits 1150 erscheint ein Milo de Herringen als Ministeriale des Grafen von Tecklenburg. In Westfalen scheint die Familie um 1450 erloschen zu sein. In Livland aber tritt 1501 Walter von Heringen auf, der vom Ordensmeister Wolter von Plettenberg mit verschiedenen Dörfern belehnt wurde. Einem Enkel von Walter von Heringen, Theodor von Heringen, mussten die Lehen von den Polen bestätigt werden. Bernhard von Heringen erhielt 1547 vom Heermeister Hermann von Brüggenei und 1554 von Herrmeister Heinrich von Galen Güter im Rossitischen. Hermann Heringen war 1554 im Lemburgischen ansässig. Johann Heringen erhielt 1571 vom polnischen Administrator Chodkiewicz den nach der Familie benannten Heringshof, den seine Witwe, wiederverheiratet mit Georg von Vietinghoff, noch 1599 besaß. Ferner erscheint ein Gotthard Hering, der 1577 seine Güter im Lemburgischen verkaufte. Sein Sohn war Wolter von Heringen, vermählt mit einer Berg von Carmel, wiederum hatte einen Sohn namens Gotthard Wilhelm, der mit einer Maria von Buchholtz verheiratet war. Deren Sohn Johann Barthold von Heringen war königlich-polnischer Capitainleutnant und 1694 Erbherr auf Klein-Wirben in Kurland. Aus dessen Ehe mit Catharina Elisabeth von den Brincken gingen u. a. eine Tochter und ein Sohn hervor. Die Tochter war mit Dietrich von Brunnau († 1741) auf Wilckalln verheiratet. Der Sohn Hermann war 1745 Lehnsbesitzer auf Pauren. Noch im selben Jahrhundert erlosch die Familie.[2]

Blasonierung: In Rot drei silberne Balken. Auf dem gekrönten Helm mit rot-silbernen Helmdecken ein silberner Hering zwischen einer roten (rechts) und einer silbernen Straußenfeder.[1]

Abweichend spricht Anton Fahne von einem „bald rechts, bald linksschräg, viermal gestreiften Schild.“[3]

Literatur

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b Spießen (1901–1903), S. 69.
  2. Gritzner (1898), S. 319.
  3. Fahne (1858), S. 216.