Hintere Harrasbachtalwiesen

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Hinteren Harrasbachtalwiesen wurden vom Landratsamt Tuttlingen am 11. Januar 1944 durch Anordnung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das Schutzgebiet befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Wehingen.

Landschaftsschutzgebiet Hintere Harrasbachtalwiesen

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Wehingen im Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 8 ha
Kennung 3.27.041
WDPA-ID 321621
Geographische Lage 48° 10′ N, 8° 50′ OKoordinaten: 48° 9′ 56″ N, 8° 49′ 38″ O
Hintere Harrasbachtalwiesen (Baden-Württemberg)
Hintere Harrasbachtalwiesen (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 11. Januar 1944
Verwaltung Landratsamt Tuttlingen

Das etwa acht Hektar große Schutzgebiet liegt etwa auf halber Strecke zwischen Obernheim und Deilingen, etwa 2 km nördlich des Wehinger Ortsteils Harras und 500 m südlich des Obernheimer Ortsteils Tanneck. Es gehört zum Naturraum Hohe Schwabenalb.

Landschaftscharakter

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Das Schutzgebiet liegt in einem geschlossenen Waldbestand und wird vom Harrasbach durchflossen. Von Westen fließt außerdem der Kesselgraben, von Osten der Wackerstälebach in das Gebiet und sie münden in den Harrasbach. Im Zentrum des Gebiets befinden sich zwei Waldlichtungen, die von Nasswiesen eingenommen werden.

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das Landschaftsschutzgebiet liegt im FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal und im Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal sowie im Naturpark Obere Donau.

Siehe auch

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