Witthoh zwischen Lohhof, Württembergerhof und Aichhalderhof, soweit nicht bewaldet

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Der Witthoh zwischen Lohhof, Württembergerhof und Aichhalderhof, soweit nicht bewaldet, ist ein vom Landratsamt Tuttlingen am 11. Januar 1944 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Tuttlingen.

Witthoh zwischen Lohhof, Württembergerhof und Aichhalderhof, soweit nicht bewaldet

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Tuttlingen, Tuttlingen
Fläche 148,8 ha
Kennung 4.27.037
WDPA-ID 325920
Geographische Lage 47° 57′ N, 8° 50′ OKoordinaten: 47° 56′ 49″ N, 8° 49′ 54″ O
Witthoh zwischen Lohhof, Württembergerhof und Aichhalderhof, soweit nicht bewaldet (Baden-Württemberg)
Witthoh zwischen Lohhof, Württembergerhof und Aichhalderhof, soweit nicht bewaldet (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 11. Januar 1944
Verwaltung Landratsamt Tuttlingen

Das etwa 1,4 km² große Landschaftsschutzgebiet liegt etwa 2,5 km südlich von Tuttlingen und 1,5 km nordwestlich von Emmingen ab Egg. Es gehört zum Naturraum Hegaualb.

Landschaftscharakter

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Die ansonsten bewaldete Hochebene Witthoh ist an der südlichen Grenze des Tuttlinger Stadtgebiets offen und landwirtschaftlich genutzt. Im Gebiet befinden sich mehrere Einzelgehöfte, die von Äckern, Wiesen und hofnahmen Streuobstbeständen umgeben sind. Im Gebiet besteht eine sehr schöne Aussicht über den Hegau und das Bodenseebecken bis zu den Schweizer Alpen. eine landschaftsprägende Lindengruppe am Aichhalderhof ist als Naturdenkmal ausgewiesen.

Siehe auch

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