Hommertshausen

Ort in der Gemeinde Dautphetal

Hommertshausen (mundartlich Hoummertshause) ist ein Dorf im Hessischen Hinterland und als solches ein Ortsteil der Großgemeinde Dautphetal im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Hommertshausen
Gemeinde Dautphetal
Wappen von Hommertshausen
Koordinaten: 50° 51′ N, 8° 31′ OKoordinaten: 50° 50′ 49″ N, 8° 30′ 39″ O
Höhe: 297 m ü. NHN
Fläche: 5,16 km²[1]
Einwohner: 687 (2020)[2]
Bevölkerungsdichte: 133 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1974
Postleitzahl: 35232
Vorwahl: 06468
Karte
Lage von Hommertshausen in der Gemeinde Dautphetal

Geographie

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Hommertshausen liegt etwa 7,5 km südlich der ehemaligen Kreisstadt Biedenkopf. Der Ort liegt auf etwa 290 bis 360 m ü. NN. Durch Hommertshausen verläuft die Schelde-Lahn-Straße (L3042), die von Friedensdorf nach Niedereisenhausen führt. Der historische Ortskern befindet sich im westlichen Teil des Dorfes, im Umfeld einer kleinen Fachwerkkirche. Der Reibersberg ist mit 485 Meter Höhe die höchste Erhebung in der Gemarkung.

Geschichte

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Ortsgeschichte

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Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Hommertshausenerfolgte unter dem Namen Hümbratishusen im Jahr 1326.[1] Zu den frühgeschichtlichen Fundstellen zählen die Ringwallanlage Eisenköpfe.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Hommertshausen:

„Homertshausen (L. Bez. Gladenbach) evangel. Filialdorf; liegt 212 St. von Gladenbach, hat 38 Häuser und 238 Einwohner, die bis auf 2 Katholiken evangelisch sind. Im Jahr 1615 wurde hier Kupfererz gegraben, und von 1730 an, der Bergbau besonders stark betrieben. Ein Stollen ging unter dem Dorfe hin, wodurch alle Brunnen versiegten. Es wurden neue Brunnen gegraben, die tiefer, als der Stollen lagen. Nachdem aber dieser Stollen eingegangen, bekamen auch alle Brunnen ihr Wasser wieder. In den Jahren 1732–1742 wurden aus dem Bergwerk 21,037 Ctnr. Kupfererze gewonnen, dann aber wurde es für ausgehauen erklärt und verlassen.“[3]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. Juli 1974 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Hommertshausen im Zuge der Gebietsreform in Hessen mit 11 weiteren Gemeinden kraft Landesgesetz zur neuen Großgemeinde Dautphetal zusammengeschlossen.[4][5] Sitz der Gemeindeverwaltung wurde der Ortsteil Dautphe. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Dautphetal wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Hommertshausen angehört(e):[1][7][8]

Gerichte seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit für Hommertshausen durch das Amt Biedenkopf. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. Landgericht Gladenbach war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Gladenbach, das für Hommertshausen zuständig war. Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[14] wurden Hommertshausen an den Bezirk des Landgerichts Biedenkopf abgetreten.[15]

Nach der Abtretung des Kreises Biedenkopf an Preußen infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde der Landgerichtsbezirk Gladenbach preußisch.[16] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[17] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[18]

Vom 1. Oktober 1944[19] bis 1. Januar 1949[20] gehörte das Amtsgericht Gladenbach zum Landgerichtsbezirk Limburg, danach aber wieder zum Landgerichtsbezirk Marburg. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Aufhebung des Amtsgerichts Gladenbach[21], welches fortan nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Biedenkopf fungierte.[22] Am 1. November 2003 wurde diese Zweigstelle schließlich aufgelöst[23] und Hommertshausen dem Bereich des Amtsgerichts Biedenkopf zugeteilt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

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Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hommertshausen 702 Einwohner. Darunter waren 27 (3,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 117 Einwohner unter 18 Jahren, 285 zwischen 18 und 49, 156 zwischen 50 und 64 und 141 Einwohner waren älter.[24] Die Einwohner lebten in 282 Haushalten. Davon waren 57 Singlehaushalte, 105 Paare ohne Kinder und 96 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 63 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 186 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[24]

Einwohnerentwicklung

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Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1577: 020 Hausgesesse
• 1630: 018 Hausgesesse (3 dreispännige, 7 zweispännige, 3 einspännige Ackerleute, 5 Einläuftige), 3 Witwen.
• 1677: 019 Hausgründe, 2 Witwen, 9 ledige Personen.
• 1742: 056 Haushalte
• 1791: 191 Einwohner[25]
• 1800: 200 Einwohner[26]
• 1806: 198 Einwohner, 31 Häuser[12]
• 1829: 236 Einwohner, 38 Häuser[3]
Hommertshausen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2018
Jahr  Einwohner
1791
  
191
1800
  
200
1806
  
198
1829
  
238
1834
  
255
1840
  
268
1846
  
285
1852
  
295
1858
  
323
1864
  
290
1871
  
268
1875
  
297
1885
  
314
1895
  
371
1905
  
361
1910
  
381
1925
  
438
1939
  
404
1946
  
644
1950
  
646
1956
  
643
1961
  
660
1967
  
678
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2007
  
737
2011
  
702
2016
  
718
2018
  
687
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; nach 2000: Gemeinde Dautphetal (webarchiv); Zensus 2011[24]

Historische Religionszugehörigkeit

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Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1829: 236 evangelische, 2 römisch-katholische Einwohner
• 1885: 314 evangelische (= 100 %) Einwohner
• 1961: 560 evangelische (= 84,85 %), 92 römisch-katholische (= 13,94 %) Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit

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Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1867: Erwerbspersonen: 55 Landwirtschaft, 1 Forstwirtschaft, 2 Verkehr, 1 Erziehung und Unterricht, 1 Kirche und Gottesdienst, 9 Gemeindeverwaltung.
• 1961: Erwerbspersonen: 112 Land- und Forstwirtschaft, 177 produzierendes Gewerbe, 19 Handel und Verkehr, 22 Dienstleistungen und Sonstiges.

Blasonierung: In Rot eine goldene geschweifte Spitze, darin eine aufgerichtete rote Schwurhand, zu beiden Seiten der Spitze je ein aufgerichtetes goldenes Eichenblatt mit einer abgewendeten Eichel.

Ortsbeirat

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Der Ortsbeirat wird von Ortsvorsteher Michael Schmidt (BL) angeführt.

 
Hommertshausener Fachwerkkirche

Sehenswürdigkeiten

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An der Durchfahrtsstraße befindet sich eine kleine barocke Fachwerkkirche aus dem 17. Jahrhundert. Diese wurde am 11. November 2019 während Sanierungsarbeiten infolge eine Lkw-Unfalls schwer beschädigt.[27]

  • Die Freiwillige Feuerwehr Hommertshausen sorgt für den abwehrenden Brandschutz und die allgemeine Hilfe.
  • SSV 1930 Hommertshausen – Fußballverein
  • Skatclub „Hinterländer Luschen“
  • STC 1982 Hommertshausen

Literatur

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Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung von Justiz (Landgericht Gladenbach) und Verwaltung.
  4. Infolge des Deutschen Krieges.
  5. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Hommertshausen, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Ortsteile der Gemeinde: Hommertshausen. In: Webauftritt. Gemeinde, abgerufen im Oktober 2021.
  3. a b Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 128 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 20 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 350 f. (f. Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  6. Hauptsatzung. (PDF; 88 kB) § 7. In: Webauftritt Dautphetal. Gemeinde, abgerufen im Oktober 2021.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Biedenkopf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 27 ff., § 40 Punkt 6d) (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 240 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 415 (online bei Google Books).
  14. Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
  15. Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)
  16. Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510194~SZ%3D412~doppelseitig%3D~LT%3DHess.%20Reg.Bl.%20S.%20406%E2%80%93407~PUR%3D)
  17. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
  18. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D234~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20218%E2%80%93220~PUR%3D)
  19. Erlaß zur Änderung von Oberlandesgerichtsbezirken vom 20. Juli 1944 (RGBl. I S. 163)
  20. Betrifft: Gerichtsorganisation (Änderung von Landgerichtsbezirken) vom 14. Dezember 1948. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr. 52, S. 563, Punkt 728 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,4 MB]).
  21. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 6 b) und Artikel 2, Abs. 8 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  22. Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) vom 1. Juli 1964. In: Der Hessische Minister Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 28, S. 1037, Punkt 777: § 1 Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8 MB]).
  23. Dritte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Ändert GVBl. II 210–33; GVBl. II 210–86) vom 10. Oktober 2003. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2003 Nr. 16, S. 291, Artikel 1, Abs. 3) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 531 kB]). bezieht sich auf Anordnung über die Errichtung und Zuständigkeit von gerichtliche Zweigstellen (Ändert GVBl. II 210-33) vom 24. Mai 1974. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 18, S. 539 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,6 MB]).
  24. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 26 und 66, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  25. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 185 (Online in der HathiTrust digital library).
  26. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 197 (Online in der HathiTrust digital library).
  27. Video: LKW kracht gegen Kirche; hessenschau.de vom 11. November 2019