Justizamt Bürgel
Das Justizamt Bürgel war ein von 1850 bis 1879 bestehendes erstinstanzliches Gericht des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach mit Sitz in Bürgel.
Geschichte
BearbeitenAls 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Verwaltung und Justiz getrennt[1] und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft wurden[2], wurde das bisher für sämtliche hoheitliche Aufgaben zuständige Amt Bürgel mit Tautenburg aufgehoben. Für die Rechtsprechung wurde an seiner statt das Justizamt Bürgel geschaffen, dessen Bezirk aus den Gemeinden Beulbar, Bürgel, Dothen, Frauenprießnitz, Gerega, Gniebsdorf, Grabsdorf, Graitschen, Großlöbichau, Ilmsdorf, Jenalöbnitz, Kleinlöbichau, Löberschütz, Mertendorf, Nausnitz, Poppendorf, Poxdorf, Rockau, Rodigast, Taupadel, Tautenburg, Thalbürgel, Waldeck, Wetzdorf und Wogau gebildet wurde.[3]
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt Bürgel aufgelöst, die seinen Bezirk bildenden Orte kamen zum neu errichteten Amtsgericht Jena.[4][5]
Gebäude
BearbeitenDas Justizamt tagte im Kloster Bürgel.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff. )
- ↑ Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff. )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 557 )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)
- ↑ Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online).