Kälberklamm und Hasenklamm (Vogelschutzgebiet)
Das Gebiet Kälberklamm und Hasenklamm ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7016-401) im baden-württembergischen Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe in Deutschland.[2]
Vogelschutzgebiet (SPA)
„Kälberklamm und Hasenklamm“ | ||
Lage | Ettlingen, Karlsruhe und Waldbronn, Baden-Württemberg, Deutschland | |
WDPA-ID | 555537861 | |
Natura-2000-ID | DE-7016-401 | |
Vogelschutzgebiet | 21,27 ha | |
Geographische Lage | 48° 56′ N, 8° 27′ O | |
| ||
Einrichtungsdatum | 5. Februar 2010 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Karlsruhe |
Lage
BearbeitenDas rund 21 Hektar (ha) große Vogelschutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ liegt nördlich der Alb und der Landesstraße 613, zwischen Ettlingen im Westen und Waldbronn im Osten. Es verteilt sich auf die Stadt Karlsruhe sowie die zum Landkreis Karlsruhe gehörende Gemeinde Waldbronn (9,46 % = 2,01 ha) und die Stadt Ettlingen (90,53 % = 19,26 ha).
Beschreibung
BearbeitenBeschrieben wird das Schutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ als „zwei Kerbbachsysteme mit natürlichen Quellbereichen, mit typischen Tier- und Pflanzengesellschaften, Schluchtwaldgesellschaften und ehemaligen Steinbrüchen, die Lebensraum für trockenheitsliebende Tiere und Pflanzen bieten“.
Bedeutung
BearbeitenDas Vogelschutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ ist eines der bedeutendsten Brutgebiete für den Wanderfalken in Baden-Württemberg.
Lebensraumklassen
BearbeitenNichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp, usw. | 2 % | |||
Mischwald | 90 % | |||
Trockengelegtes Grünland | 6 % | |||
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen | 2 % | |||
Schutzzweck
BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[3] beschrieben:
Brutvögel
BearbeitenBrutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39, im Schutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ zwei Arten.
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
BearbeitenErhaltung von ausgedehnten Wäldern, Altbäumen und Altholzinseln, Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen.
Wanderfalke (Falco peregrinus)
BearbeitenErhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Zugvögel
BearbeitenWeitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten; im Schutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ ist keine Art erfasst.
Zusammenhängende Schutzgebiete
BearbeitenMit dem Vogelschutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ sind der „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“, das FFH-Gebiet „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“ (7016-342), das Naturschutzgebiet „Kälberklamm und Hasenklamm“ (2.162) sowie die Landschaftsschutzgebiete „Grünwettersbacher Wald-Hatzengraben“ (2.12.020) und „Waldbronner Albgau“ (2.15.058) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- aufgelassener Steinbruch im Schutzgebiet
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 8. Februar 2022.
- ↑ Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010
- ↑ Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.