Steinbruch Leimen (Natur- und Vogelschutzgebiet)

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Steinbruch Leimen ist ein Naturschutzgebiet mit der Schutzgebietsnummer 2191 und ein EU-Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) mit der Schutzgebietsnummer 6618-401 im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg in Baden-Württemberg. Die beiden Schutzgebiete sind deckungsgleich.

Natur- und Vogelschutzgebiet „Steinbruch Leimen“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Stadt Leimen im Rhein-Neckar-Kreis und Stadtkreis Heidelberg in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 22 ha
Kennung 2191
WDPA-ID 165700
Geographische Lage 49° 21′ N, 8° 42′ OKoordinaten: 49° 21′ 19″ N, 8° 41′ 44″ O
Steinbruch Leimen (Natur- und Vogelschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Steinbruch Leimen (Natur- und Vogelschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 10. Oktober 1995
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Kenndaten

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Das Naturschutzgebiet entstand am 10. Oktober 1995 durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 20. Oktober 1995 veröffentlicht und trat danach in Kraft. Das SPA-Gebiet wurde 2001 eingerichtet und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegt.

Das Gebiet liegt rund 600 Meter nordöstlich der Innenstadt von Leimen in Richtung des Heidelberger Stadtteils Emmertsgrund. Es grenzt westlich und östlich an das Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.26.048 Bergstraße-Süd und im Norden an das LSG 2.21.001 Bergstraße-Mitte. Es gehört vollständig zum FFH-Gebiet Nr. 6518-311 Steinachtal und Kleiner Odenwald. Außerdem gehört es zum Naturpark Neckartal-Odenwald. Der Steinbruch Leimen liegt im Naturraum 226-Bergstraße innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 22-Nördliches Oberrheintiefland.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung die Erhaltung und Förderung

  • eines Muschelkalksteinbruches mit einem Stollensystem als Lebensraum verschiedener, in großer Individuenzahl vorkommender Fledermausarten, denen das Schutzgebiet nicht nur als Sommer- und Winterquartier, sondern auch als Basis zum Austausch mit anderen Lebensräumen, z. B. dem Heidelberger Schloß dient;
  • zeitweise bis dauernd wasserführender Gewässer als aquatischer Lebensraum, insbesondere für seltene, vom Aussterben bedrohte Amphibienarten wie der Wechselkröte und der Gelbbauchunke sowie als Standort seltener und bedrohter Pflanzenarten;
  • eines einzigartigen Mosaiks, unterschiedlicher, sich ergänzender und vernetzter Lebensräume auf kleiner Fläche, insbesondere von Felswänden, Trocken- und Magerrasen, Säumen und Gebüschen, für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Siehe auch

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Literatur

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  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 599–601

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 23. November 2024.
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Commons: Naturschutzgebiet Steinbruch Leimen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien