Karl August Büttner

Jurist und sachsen-weimarischer Hofadvokat und Regierungsrat in Weimar
Dieser Artikel wurde am 2. Juli 2024 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden: Die Relevanz sollte deutlicher gemacht haben und die sprachliche Konfusion behoben werden. --Established 1620 (Diskussion) 18:56, 2. Jul. 2024 (CEST)

Georg Friedrich Karl August Büttner (* 7. März 1792; † 25. Oktober 1843) war Jurist, sachsen-weimarischer Hofadvokat und Regierungsrat in Weimar.

Büttner war Sohn des Geheimen Kammerrates Friedrich Carl Büttner (1743–1822). Nach dem Besuch des Wilhelm-Ernst-Gymnasium Weimar studierte er von 1811 bis 1814 in Jena mit dem Abschluss des juristischen Staatsexamens. Er stieg zum Hofadvokaten auf und vertrat die Stadt Weimar während zweier Legislaturperioden als Landtagsabgeordneter. 1834 wurde er in das Landesjustizkollegium des Fürstentums Weimar berufen.[1]

Büttner war ein Schulkamerad des Goethe-Sohns August von Goethe. So wurde er gemeinsam mit dessen Freund, Franz von Waldungen, Vormund der Goethe-Enkel Wolfgang Maximilian von Goethe, Alma von Goethe und Walther von Goethe.[2] Diese wurden von Johann Wolfgang von Goethe nach dem Tod seines Sohnes August im Jahr 1831 zu seinen Universalerben bestimmt.[3] Nach Goethes Tod 1832 wurde diese Erbschaft der minderjährigen Enkel zunächst von den Vormündern verwaltet.[2]

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Georg Friedrich Karl August Büttner. In: Neuer Nekrolog der Deutschen. Band 21. Bern. Friedr. Voigt, Weimar 1845, S. 933 (google.de).
  2. a b Ursula Brekle: Johann Wolfgang von Goethes Nachfahren. In: Leipzig-Lese.
  3. Carl Schüddekopf: Goethes Tod. Insel Verlag, Leipzig 1907, S. 42 (google.de).