Als Kehlhof oder Chehlhof, früher auch Kellhof, Kelhof, Kelnhof, Kellnhof, Kölnhof (von lateinisch cellarium = Keller, Vorratsraum), wird in gewissen, ehemals alemannischen, Teilen Schwabens und der Schweiz ein Hofgut benannt, das einem (Benediktiner-) Kloster zinspflichtig war. Der Verwalter dieses geistlichen Gutshofes wurde Keller (lateinisch cellarius) oder Kellner genannt.[1]

Unterer und oberer Chehlhof von Rümlang, erwähnt 1621, in Fraumünster Besitz
Ehemaliger Kelhof des Klosters Kreuzlingen in Hirschlatt
Kehlhof Schwamendingen
Kehlhof in Berlingen TG
Kehlhof Dübendorf
Kehlhof Marthalen

Heute tragen neben Wohngebäuden, Bauern- und Gasthöfen auch Orte, Weiler oder Ortsteile, die sich um einen früheren Kehlhof gebildet haben, den Namen Kehlhof. Kehlhof und Kehlhofer erscheinen auch als Familiennamen.

Hofgüter, die weltlichen Herren zinspflichtig waren, wurden Fronhöfe genannt. Als Meierhof wird, vor allem in Norddeutschland, ein Bauerngehöft bezeichnet, in dem einmal der Verwalter (der Meier) eines adligen oder geistlichen Gutshofes gelebt hat.

Klösterliche Hofgüter in Deutschland

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Klösterliche Hofgüter in Österreich

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Klösterliche Hofgüter in der Schweiz

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Bei zwei Jahreszahlen bedeutet die erste die Ersterwähnung von Klosterbesitz und die zweite die Ersterwähnung eines Kehlhofes als klösterliches Verwaltungszentrum.

Einzelnachweise

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  1. kelnhof, kellnhof. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 11: K – (V). S. Hirzel, Leipzig 1873, Sp. 523–524 (woerterbuchnetz.de).
  2. Georg Tumbült: Zur Geschichte der ehemals Säckinger Patronatspfarrei Reiselfingen. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Band 72 / NF 33, 1918, S. 116 (Textarchiv – Internet Archive).