Kontrollschild (Schweiz)

Überblick über die Kontrollschilder in der Schweiz
(Weitergeleitet von Kfz-Kennzeichen (Schweiz))

Kontrollschild ist der in der Schweiz verwendete Begriff für das am Motorfahrzeug angebrachte Kraftfahrzeugkennzeichen. Umgangssprachlich wird es allgemein Autonummer oder Nummernschild genannt.

Auto-Kontrollschild (Heck), Kanton St. Gallen
Zweizeiliges Kontroll­schild aus dem Kanton Schwyz (Heck)
Vorderes Kontrollschild aus dem Kanton Freiburg

Schweizer Kontrollschilder bestehen aus einem zweistelligen alphabetischen Kantonskürzel und einer bis zu sechsstelligen Nummer. Das hintere Kontrollschild zeigt zusätzlich das Schweizerwappen und das jeweilige Kantonswappen. Die hinteren Nummernschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden.

Die Schilder werden dem Halter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, so gibt er das Kontrollschild an die ausgebende Behörde zurück. Je nach Kanton bleibt es für eine gewisse Zeit für den bisherigen Halter reserviert (und kann gegen Gebühr jahreweise verlängert werden).[1]

Geschichte

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Altes Traktor-Kontrollschild aus dem Kanton St. Gallen noch ohne das Kantonskürzel SG
 
Altes Auto-Kontrollschild aus dem Kanton Zürich
 
Abgenutztes Auto-Kontrollschild mit neuer Schrift aus dem Kanton Graubünden; Schilder in diesem (resp. schon einem weit weniger problematischen) Zustand (insbesondere wenn die weiße Reflexionsfolie matt geworden ist) werden bei Gelegenheit (Polizeikontrolle resp. Schilderdeponierung) durch neue ersetzt (für den Halter kostenfrei)
  • 1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt vor, dass Velokennzeichen auch an Motorfahrzeugen anzubringen sind.
  • 1901 vergab der Kanton Luzern Kontrollschilder für Motorfahrzeuge.
  • 1902 verordnete der Kanton Zürich, dass Motorfahrzeuge vorne und hinten ein Kontrollschild aufweisen müssen.
  • 1905 beschlossen die Kantone eine Nummernverteilung nach untenstehendem Schema. Die Schilder waren schwarz mit weisser Schrift.
  • 1911 wurden die zugeteilten Nummern teilweise aufgebraucht, daher fügte man als Suffix einen Buchstaben ein.
  • 1922 begannen einige Kantone, die Schilder in weiss mit schwarzer Schrift produzieren zu lassen, da sie weniger schmutzempfindlich sind.[2]
0001–1000 Kanton Zürich  Zürich
1001–2200 Kanton Bern  Bern
2201–2600 Kanton Luzern  Luzern
2601–2700 Kanton Uri  Uri
2701–2900 Kanton Schwyz  Schwyz
2901–3000 Kanton Obwalden  Obwalden
3001–3100 Kanton Nidwalden  Nidwalden
3101–3300 Kanton Glarus  Glarus
3301–3400 Kanton Zug  Zug
3401–3800 Kanton Freiburg  Freiburg
3801–4100 Kanton Solothurn  Solothurn
4101–4600 Kanton Basel-Stadt  Basel-Stadt
4601–4800 Kanton Basel-Landschaft  Basel-Landschaft
4801–5000 Kanton Schaffhausen  Schaffhausen
5001–5200 Kanton Appenzell Ausserrhoden  Appenzell Ausserrhoden
5201–5300 Kanton Appenzell Innerrhoden  Appenzell Innerrhoden
5301–5800 Kanton St. Gallen  St. Gallen
5801–6000 Kanton Graubünden  Graubünden
6001–6400 Kanton Aargau  Aargau
6401–6700 Kanton Thurgau  Thurgau
6701–7100 Kanton Tessin  Tessin
7101–8000 Kanton Waadt  Waadt
8001–8400 Kanton Wallis  Wallis
8401–8800 Kanton Neuenburg  Neuenburg
8801–9999 Kanton Genf  Genf

Aktuelles System

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Wunschkennzeichen GR 999999
 
SG 1, versteigert für CHF 135'000

1933 waren die zugeteilten Nummernblöcke auch mit den Suffixen bald aufgebraucht und man führte die heute noch gültigen Kontrollschilder ein. Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 38 × 11 cm gross, seit 1972 haben sie das heutige Format (30 × 8 cm). Die hinteren Kontrollschilder gab es bis 1959 nur im Hochformat (31 × 24 cm). Ab 1959 wurden die hinteren Kontrollschilder auf Wunsch auch im Langformat abgegeben. Diese waren anfänglich 44 × 11 cm, später dann 38 × 11 cm gross. Seit 1987 haben sie das heutige Format (50 × 11 cm). Die hochformatigen hinteren Kontrollschilder gibt es seit 1972 in der heutigen Form (30 × 16 cm).[2]

Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein vorderes Schild, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann).

Zurückgegebene Kontrollschilder werden in einigen Kantonen nach angemessener Zeit wieder in Umlauf gebracht. In anderen Kantonen, wie beispielsweise Genf, werden stets neue fortlaufende Nummern vergeben. Einige Kantone erlauben Wunschkennzeichen ausserhalb laufender Nummern.[3] In einigen Kantonen kann mit fünf- oder mehrstelligen Nummern gehandelt werden, während ein- bis vierstellige Nummern nur vererbt werden können.[4][5]

In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (zum Beispiel 100000 oder 22333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen. Dazu stellen viele Kantone entsprechende Internetportale zur Verfügung. So musste im Kanton St. Gallen die Berufsfeuerwehr der Stadt St. Gallen die Nummern «SG 1» bis «SG 20» zurückgeben, damit diese an Meistbietende versteigert werden können. «SG 1» wurde für 135'000 Franken versteigert. Die Versteigerung dient der Aufbesserung des Finanzhaushalts des Kantons.[6] Im Jahr 2017 hat ein Unternehmer aus dem Wallis aus «Protest» gegen den Kanton die Nummer VS 1 für 160'100 Franken ersteigert.[7] Im Juli 2024 versteigerte der Kanton Zürich die Nummer ZH 24. Gekauft wurde es in einer Online-Auktion für 299'000 Franken, landesweit ist es somit das teuerste Schild, das je von einem Strassenverkehrsamt verkauft wurde.[8]

Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert, somit ist es auch möglich, ein neues Fahrzeug zu erwerben und mit den eigenen Kontrollschildern sofort zu bewegen (sofern vorgängig telefonisch die Versicherung informiert wurde). Der Fahrzeugausweis von dem neuen und dem alten Fahrzeug wird dann per Post zum entsprechenden Strassenverkehrsamt geschickt und der Halter erhält nach wenigen Tagen die neuen Papiere per Post zugestellt. In der Übergangsfrist darf das neue Fahrzeug ohne offizielle Papiere fahren, es ist jedoch ein spezielles Dokument mitzuführen (im Internet gratis verfügbar), welches bei einer allfälligen Polizeikontrolle vorzuweisen ist. Dieses Vorgehen ist jedoch nur in der Schweiz und Liechtenstein zulässig. Von Fahrten in anderen Ländern wird abgeraten, solange keine Papiere für den Wagen vorliegen.

Farben und Formate

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Farben Fahrzeugtyp/Verwendung Format vorne Format hinten
  Motorwagen und Anhänger 300 × 80 mm 500 × 110 mm
300 × 160 mm
  Arbeitsfahrzeuge 300 × 80 mm 500 × 110 mm
300 × 160 mm
  Ausnahmefahrzeuge 300 × 80 mm 500 × 110 mm
300 × 160 mm
  Landwirtschaftliche Fahrzeuge 300 × 80 mm ohne
  Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge ohne 180 × 140 mm
  Kleinmotorräder (bis Juli 2013) und Leichtmotorfahrzeuge ohne 180 × 140 mm
  Motorfahrräder (Mofas), E-Bikes über 25 km/h, motorisierte Rollstühle über 20 km/h und Elektro-Stehroller (Segway-Fahrzeuge) ohne 100 × 140 mm
  Kleinmotorräder (seit Juli 2013[9]) und Elektro-Stehroller (Segway-Fahrzeuge) (bis Juni 2015[10]) ohne 100 × 140 mm
  Militär-Fahrzeuge 300 × 80 mm 500 × 110 mm
300 × 160 mm
  Zusätzliches drittes Kontrollschild für Motorwagen mit montiertem Heckträger.[11] Das dritte Schild ist fakultativ; damit ist das Ummontieren des hinteren Kontrollschildes nicht mehr notwendig, aber weiterhin erlaubt. ohne 500 × 110 mm
Schema Kanton Höchste Motorwagen-Nummer aus laufender Serie
Ohne Spezialnummern, Wunschnummern usw., gemäss Quelle(n)
Nummer Datum
AG XXX XXX Kanton Aargau  Aargau 712 000 Juni 2024[12]
AR XX XXX Kanton Appenzell Ausserrhoden  Appenzell Ausserrhoden
AI XX XXX Kanton Appenzell Innerrhoden  Appenzell Innerrhoden
BL XXX XXX Kanton Basel-Landschaft  Basel-Landschaft
BS XXX XXX Kanton Basel-Stadt  Basel-Stadt 114 000 Juni 2024[12]
BE XXX XXX Kanton Bern  Bern
FR XXX XXX Kanton Freiburg  Freiburg
GE XXX XXX Kanton Genf  Genf 964 191 Juni 2024[13]
GL XX XXX Kanton Glarus  Glarus 33 000 Juni 2024[12]
GR XXX XXX Kanton Graubünden  Graubünden
JU XX XXX Kanton Jura  Jura
LU XXX XXX Kanton Luzern  Luzern
NE XXX XXX Kanton Neuenburg  Neuenburg
NW XX XXX Kanton Nidwalden  Nidwalden
OW XX XXX Kanton Obwalden  Obwalden
SH XX XXX Kanton Schaffhausen  Schaffhausen 79 000 Juni 2024[12]
SZ XXX XXX Kanton Schwyz  Schwyz 188 000 Juni 2024[12]
SO XXX XXX Kanton Solothurn  Solothurn
SG XXX XXX Kanton St. Gallen  St. Gallen 497 000 Juni 2024[12]
TI XXX XXX Kanton Tessin  Tessin
TG XXX XXX Kanton Thurgau  Thurgau
UR XX XXX Kanton Uri  Uri 40 000 Juni 2024[12]
VD XXX XXX Kanton Waadt  Waadt 727 000 Juni 2024[12]
VS XXX XXX Kanton Wallis  Wallis
ZG XXX XXX Kanton Zug  Zug 100 000 Januar 2016[14]
ZH XXX XXX Kanton Zürich  Zürich 978 000 Juni 2024[12]

Siebenstellige Nummern

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Da in den Kantonen Bern, Genf (das eine Nummer nie ein zweites Mal in Umlauf setzt) und Zürich bald die möglichen Nummernkombinationen ausgeschöpft sein werden, sollen dort, wie vom Astra 2024 bestätigt, siebenstellige Nummern eingeführt werden. Gültig werden siebenstellige Nummern auf Ende 2025 sein, die ersten dürften 2027 herausgegeben werden,[15][16][17] hingegen wird es mit Stand 2024 in nächster Zukunft aus Kostengründen keine personalisierten Kennzeichen (sogenannte Vanity Plates)[15][16][18] oder eine Integration des Nationalitätszeichens ins Kontrollschild geben.[19][17]

Sondernutzungen

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Garagennummern

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Kontrollschild für Autohändler und Reparaturwerkstätten, Graubünden

Die Kontrollschilder für Autohändler (umgangssprachlich «Garagennummern», «U-Nummern») stehen nur eingetragenen Autohändlern und Reparaturwerkstätten zur Verfügung. Diese Nummern können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge für Überprüfungsfahrten und Überführungsfahrten genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Auch die Benutzung der Autobahn ohne Autobahn-Vignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da sie aufgrund der Wiener Konvention nicht anerkannt werden müssen. Die Wiener Konvention verlangt nur die Anerkennung von behördlich auf ein Fahrzeug zugeteilten Kontrollschildern. Garagennummern werden jedoch nicht von der Behörde, sondern vom Garagisten auf ein Fahrzeug zugeteilt; er ist für die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich (da so ein Fahrzeug zwar fahrtüchtig, aber nicht zwingend vorgeführt sein muss). Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummern­halterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck, z. B. unter der Heckscheibe oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. «U-Nummern» wurden 1977 eingeführt. Von 1933 bis 1976 hatten Händlerschilder das gleiche Format wie normale Schilder (ohne «U»), allerdings mit roter Schrift auf weissem Grund.[2]

Seit dem 1. Mai 2024 sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland unbefristet möglich.[20]

Befristete Kontrollschilder

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Befristetes Kontrollschild, Uri

Seit 1960 gibt es auch befristete Schilder. Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der Nummer einen länglichen roten Aufkleber, auf dem mehrmals ganz klein das zweistellige Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist.[2]

Zoll-Kontrollschilder

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Zoll-Kontrollschild, Luzern

Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein «Z» in schwarz aufgedruckt. Die Nummerierung der Zollschilder sowie der befristeten Schilder wird von den einzelnen Kantonen ungleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der «normalen» Schilder identisch sind. In anderen Kantonen wird jeweils nach Ablauf eines Kalender-Jahres wieder mit der Schildnummer 1 begonnen.[2]

Tagesschilder

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Mit Tagesschildern besteht die Möglichkeit, ein nicht immatrikuliertes Auto auf Schweizer Boden für eine begrenzte, kurze Dauer zu fahren. Diese haben eine Gültigkeit von 24, 48, 72 oder 96 Stunden. Im internationalen Vergleich entsprechen Tagesschilder in etwa den deutschen Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Balken.

Es werden dafür Kontrollschilder ausgegeben, die den normalen Schildern entsprechen. Es ist also am Kontrollschild selbst nicht ohne weiteres erkennbar, ob es sich um eine «normale» Zulassung oder ein Tagesschild handelt. Dem geschulten Auge wird jedoch auffallen, dass in vielen Kantonen für diese Tagesschilder spezielle Nummernserien reserviert sind und die Schilder je nach Kanton bereits mit Befestigungslöchern/-schlitzen ausgestattet sind. Das Ablaufdatum eines solchen Tagesschildes ist im Fahrzeugausweis vermerkt. Der Fahrzeugausweis und die Schilder müssen bis zum Tag des Ablaufens beim zuständigen Strassenverkehrsamt wieder abgegeben werden. Je nach Kanton ist auch die Abgabe bei einer Polizeistation oder einem ausserkantonalen Strassenverkehrsamt möglich. Zu spät zurückgegebene Tagesschilder werden durch die Polizei eingezogen, was zusätzliche Kosten verursacht.

Spezielle Nummernserien

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Kontrollschild aus Samnaun (Zollfreigebiet) GR 90000-94999
  • Kanton Graubünden: Für die Einwohner der politischen Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind für alle Motorfahrzeug-Kategorien Kontrollschilder der Nummern-Serie GR 90001 – GR 94999 reserviert. Samnaun ist nämlich Zollfreigebiet und die dort gekauften Motorfahrzeuge müssen weder in der Schweiz noch im grenznahen Österreich verzollt werden. Die spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den Umstand hin, dass das Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun (aber in der Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt werden. Im Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für ihre unverzollten Fahrzeuge kein befristetes Zoll-Nummernschild mit rotem Balken und dem Buchstaben «Z», sondern ein normales Kantonsschild mit einer speziellen Nummern-Serie.[2]
  • Kanton Genf: Motor-Fahrzeuge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, die in der Schweiz nicht verzollt sind und für das IKRK ausschliesslich im Ausland in Einsatz stehen, haben Schweizer Motorfahrzeug-Kontrollschilder der Nummern-Serie GE 901000 – GE 949999. IKRK-Fahrzeuge, die in der Schweiz verzollt sind und am Hauptsitz des IKRK in Genf im Einsatz stehen, haben Schweizer Diplomatenschilder mit dem Code 026.[2]
  • Kanton Zürich: Die Nummern von ZH 796000 bis ZH 800999 sind reservierte Kontrollschildnummern. Die Nummern von ZH 801000 bis ZH 859999 sind für Anhänger reserviert. Der Schilderkreis ZH 860000 bis ZH 869999 wird für temporäre Schilder verwendet. Für Tagesschilder ist der Bereich ZH 797000 reserviert.
  • Mietfahrzeuge: Auf Grund einer Übereinkunft der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA), des Bundes und dem Autovermieterverband lassen Autovermietungs-Firmen in der Schweiz ihre Fahrzeuge seit 2004 im Kanton Appenzell Innerrhoden und im Kanton Waadt immatrikulieren. Die Strassenverkehrsgebühren werden nach einem festen Schlüssel auf die übrigen Kantone verteilt, die Bearbeitungsgebühren hingegen verbleiben im Kanton; so gingen 2016 rund 945'000 Franken an das Innerrhoder Tiefbauamt.[21] Weil die Straßenverkehrsämter der Kantone Appenzell Innerrhoden und Waadt sehr günstige Verkehrsgebühren erheben, lassen Autovermietungs-Firmen in der Schweiz ihre Fahrzeuge dort immatrikulieren. Die übrigen Kantone verzichten auf die Kontrollschilder-Abgabe für Mietwagen, werden jedoch für den Steuerausfall proportional entschädigt. Appenzeller Kontrollschilder mit Nummern ab AI 20000 werden von der Autovermietungs-Firma AVIS verwendet, die Firma Hertz verwendet Nummern ab AI 30000, Europcar verwendet Nummern ab AI 40000 bzw. ab AI 50000, und die Autovermietungs-Firma Sixt verwendet Nummern ab AI 66000.[2] Die echten Innerrhoder Verkehrsteilnehmer erkennt man an ihren Kontrollschildern mit tiefen Nummern bis ungefähr 15500. Die im Kanton Waadt immatrikulierten Mietwagen haben jeweils Nummern im Bereich von VD 514000 bis VD 519000.
Autovermietungs-Firma Kontrollschild
Avis AI 20… AI 21… AI 22… AI 23
Hertz AI 30… AI 31… AI 32… AI 33… AI 34
Europcar AI 40… AI 41… AI 50… AI 51… AI 52… AI 53… AI 54
Sixt AI 66… AI 67… AI 68… AI 69
Carvolution AI 70

Diplomaten-Kontrollschilder

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Diplomaten-Kontrollschild der liechtensteinischen (15) Botschaft in Bern, 1 = Botschafter
 
Kontrollschild des irakischen (38) Konsulats in Zürich
 
UN-Missionen haben Kennzahlen, die mit einer Null beginnen, z. B. 03 = WHO
 
Internationale Organisationen haben Kennzahlen über 200, z. B. 201 = Europäische Union
 
Kontrollschild für Verwaltungs- und technisches Personal der italienischen (39) Botschaft

Fahrzeuge von Angehörigen des Diplomatischen und Konsularischen Corps sowie einiger Internationaler Organisationen tragen ein vom Standort-Kanton der Botschaft bzw. des Konsulats ausgegebenes Kontrollschild. Es zeigt jeweils zwei Buchstaben «CD» (französisch: Corps Diplomatique), «CC» (französisch: Corps Consulaire) oder «AT» (französisch: Personnel administratif et technique), gefolgt vom Kantonskürzel und zwei durch einen Punkt getrennten Zahlen. Die erste Zahl ist eine Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation, wobei die Ziffern von 1 bis 5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird. Die Zahl nach dem Punkt ist eine Kennzahl (Code) für die internationale Organisation oder das Herkunftsland der diplomatischen Mission. Die vorderen Schilder sind gleich gross wie die hinteren Schilder (500 × 110 mm).[2]

CD
CC
  • Dienstwagen der von einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten
  • Privatfahrzeuge der Konsularbeamten
  • Separates Zusatzzeichen «CC» für höchstens einen Wagen jedes Honorar-Postenchefs eines konsularischen Postens, dem der Bundesrat das Exequatur erteilt hat. Der Fahrzeugausweis trägt in diesen Fällen den Vermerk «CC-Zeichen bewilligt».
CD
  • Dienstwagen ständiger Missionen oder anderer Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen sowie Motorfahrzeuge der Mitglieder des diplomatischen Personals dieser Missionen
  • Dienstwagen institutioneller Begünstigter wie zwischenstaatlichen Organisationen, internationalen Institutionen, Sekretariaten oder anderen durch einen völkerrechtlichen Vertrag eingesetzten Organen, unabhängigen Kommissionen, internationalen Gerichtshöfen, Schiedsgerichten sowie anderen internationalen Organen, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen.
  • Privatfahrzeuge der höchstgestellten Beamten dieser institutionellen Begünstigten, die in der Schweiz diplomatischen Status geniessen.
AT
  • Privatfahrzeuge des Verwaltungs- und technischen Personals der diplomatischen Missionen
  • Die Ordnungsnummern beginnen jeweils bei 51

Militärische Fahrzeuge

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Militär-Kontrollschild PW
 
Militär-Anhängerschild
 
Militär-Anhängerschild ohne Schweizerwappen

Militärfahrzeuge (Fahrzeuge der Armee und Verwaltungsfahrzeuge des Departementsbereichs Verteidigung), Fahrzeuge des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden, der armasuisse sowie des Nachrichtendienstes des Bundes werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) mit Militärkontrollschildern immatrikuliert (Art. 28 Abs. 1 VFBF).

Militär-Kontrollschilder zeigen das Schweizerwappen gefolgt von einem «M» (Kürzel für «Militaire») und der Nummer in weisser Schrift auf schwarzem Grund. Von 1925 bis 1961 waren alle Militär-Kontrollschilder zweizeilig, oben das Schweizerwappen und das «M» in roter Farbe, unten die Nummer. Seit 1961 gibt es einzeilige vordere Schilder und das «M» in weisser Farbe. 1973 wurde das heutige Format eingeführt.

Die M-Nummern werden nach Fahrzeugtyp und Beschaffungstranche vergeben und sind in der Beschaffungsserie fortlaufend, z. B. Pz 87 (Leopard 2):

  • erste Serie: 035 Stück: M77101 bis M77135
  • zweite Serie: 120 Stück: M77136 bis M77255
  • dritte Serie: 225 Stück: M77256 bis M77480
  • Entpannungspanzer 65: 69 Stück: M78631 bis M78699

Bei Prototypen wird jeweils die Ziffer 0 an erster Stelle nach dem M genutzt, sowohl bei Fahrzeugen, die Eingang in die Schweizer Armee finden (z. B. Prototyp Entpannungspanzer 65: M0870), wie auch bei Fahrzeugen, die nicht in Serie beschafft werden (z. B. 35 mm Flab Panzer B22L: M0888 und M0889 oder der Panzerkanone 68: M0871, M0872, M0898, M0899). Das Schild sieht dem Liechtensteiner Kontrollschild ähnlich, welches jedoch das Fürstenwappen und das Kürzel «FL» trägt.

Autoindex

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In vielen Kantonen ist das Register der Kontrollschilder öffentlich einsehbar, teilweise über Online-Halterabfragen über das Internet, sofern der Halter keine entsprechende Auskunftssperre beantragt hat. Ausserdem können jedes Jahr neu aufgelegte Bücher mit einer Liste der Kontrollschilder und dem dazugehörigen Halter käuflich erworben werden.

Nicht mehr verwendete Kontrollschildtypen

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Ehem. Mietwagen-Kontrollschild aus dem Kanton Wallis
  • Mietfahrzeuge hatten von 1977 bis 2000 Kontrollschilder mit dem Buchstaben «V» (Vermietung) rechts neben der Zahl. Seit 2001 haben Mietfahrzeuge, wie schon vor 1977, wieder ganz normale kantonale Fahrzeug-Schilder. Die meisten Autovermietungs-Firmen der Schweiz lassen ihre Fahrzeuge im steuergünstigen Kanton Appenzell Innerrhoden oder aber im ebenfalls günstigen Kanton Waadt (VD) immatrikulieren. Alle übrigen Kantone verzichten auf die Kontrollschilder-Abgabe für Mietwagen, werden aber für den Steuerausfall proportional entschädigt.
 
Ehem. Kontrollschild Administration
 
Ehem. Kontrollschild Administration Blau
  • Zivile Fahrzeuge des Bundes trugen früher das Schweizerwappen gefolgt von einem «A» (Kürzel für «Administration») und der Nummer mit schwarzen Zeichen auf weissem Grund. Sie trugen auch kein Kantonswappen. Die erste Ziffer der fünfstelligen Nummer stand für das Departement, zu dem das Fahrzeug gehörte. Diese Kontrollschilder werden nicht mehr verwendet. Die Amtsstellen erhalten heute normale Kontrollschilder des Kantons. Einzige Ausnahme bilden die Bereiche Verteidigung und armasuisse innerhalb des VBS, welche die Armeenummern mit Schweizerwappen und weissem «M» auf schwarzem Grund verwenden.
A • 1xxxx Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
A • 2xxxx Eidgenössisches Departement des Innern
A • 3xxxx Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
A • 4xxxx Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
A • 5xxxx Eidgenössisches Finanzdepartement
A • 6xxxx Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
A • 7xxxx Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
 
Ehem. Kennzeichen der PTT
  • Post, Telegraf und Telefon (PTT) sowie die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) waren bis 1997/98 Teil der Bundesverwaltung, ihre Fahrzeuge trugen das Schweizerwappen gefolgt von einem «P» (Kürzel für «Post») und der Nummer mit schwarzen Zeichen auf weissem, gelbem oder blauem Grund. Die Post und die SBB blieben nach der Verselbständigung vollständig in Bundesbesitz und konnten die P-Schilder vorerst weiterverwenden, hingegen mussten die Fahrzeuge des Telecom-Bereichs, die ab 1. Januar 1998 zur teilprivatisierten Swisscom gehörten, sofort auf kantonale Nummernschilder wechseln.
P • 1xxxx bis P • 7xxxx Schweizerische Post
P • 8xxxx bis P • 9xxxx Schweizerische Bundesbahnen

Alle Fahrzeuge von Post und Bundesbahnen wurden bis 31. Dezember 2003 auf normale kantonale Schilder umgerüstet. Zuständig für die Ausgabe ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem die jeweilige Dienststelle ihren Sitz hat.

Siehe auch

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Commons: Kontrollschilder – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. Strassenverkehrsgesetz (SVG) (Memento vom 14. Dezember 2010 im Internet Archive) (PDF; 365 kB)
  2. a b c d e f g h i Peter M. Morger: Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz. In: license-plates.ch. Archiviert vom Original am 31. Dezember 207; abgerufen am 12. Juli 2024.
  3. Wunschkontrollschilder. In: auktion-ch.ch. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  4. Kanton St. Gallen: Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Versteigerung von Kontrollschildern im Internet (Memento vom 25. August 2016 im Internet Archive), 1. Oktober 2013, abgerufen am 25. August 2016
  5. Art. 8bis des VIII. Nachtrag zur Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz des Kanton St. Gallen
  6. Benno Gasser: 2,6 Millionen Gewinn dank tiefer Autonummern. In: Tages-Anzeiger. 22. Februar 2013, archiviert vom Original am 19. März 2023; abgerufen am 12. Juli 2024.
  7. Er ersteigerte «VS 1» nur aus Protest. In: 20 Minuten. 15. März 2017, abgerufen am 12. Juli 2024.
  8. Martin Meul: Wem gehört das teuerste Nummernschild der Schweiz? In: Blick. 10. Juli 2024, abgerufen am 12. Juli 2024.
  9. Der Schweizerische Bundesrat: AS 2012 7149. In: Fedlex. 30. November 2012, abgerufen am 10. April 2023.
  10. Der Schweizerische Bundesrat: AS 2015 1321. In: Fedlex. 15. April 2015, abgerufen am 10. April 2023.
  11. Drittes Kontrollschild für Veloträger. In: Bundesamt für Strassen ASTRA. Abgerufen am 4. Februar 2022.
  12. a b c d e f g h i Reto Fehr: 5 Kantone haben schon das Nummernschild 999'999 – aber kritisch wird's bald in Zürich. In: Watson. 13. Juni 2024, abgerufen am 12. Juli 2024.
  13. Mathieu Signorell: Les VD 600 000 prennent la route. In: 24 heures. 20. November 2016, abgerufen am 12. Juli 2024 (französisch).
  14. ZUG: Jetzt hat auch Zug sechsstellige Nummernschilder. In: Luzerner Zeitung. 4. Januar 2016, abgerufen am 12. Juli 2024.
  15. a b Neue Autonummern: Kanton Zürich hat bald siebenstellige Schilder. In: ZüriToday. 21. August 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  16. a b Loric Lehmann: Bund prüft Einführung von personalisierten Autokennzeichen. In: Schweizer Radio und Fernsehen. 21. August 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  17. a b Personalisierte Kennzeichen wird es doch nicht geben. In: Watson. Abgerufen am 22. Oktober 2024.
  18. Motion 24.3406: Auch in der Schweiz sollen personalisierbare Autokennzeichen ("vanity plates") zugelassen werden. admin.ch, abgerufen am 21. August 2024.
  19. Neue Autonummern sollen 2026 kommen. In: Blick. 14. März 2023, abgerufen am 12. Juli 2024.
  20. Fahrten mit Händlerschild in Deutschland unbefristet möglich. In: Bundesamt für Strassen. 30. April 2024, abgerufen am 2. Mai 2024.
  21. Johannes Wey: AI-Autonummern - Gleich viele Mietautos wie Einwohner: So funktioniert das Geschäftsmodell des Innerrhoder Strassenverkehrsamts. In: St. Galler Tagblatt. 2. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2023.
  22. Peter M. Morger: Diplomaten-Schilder (seit 1969). In: license-plates.ch. Archiviert vom Original am 14. November 2017; abgerufen am 12. Juli 2024.