Kreisreform Mecklenburg-Vorpommern 1994

Mit der ersten Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern wurden die 30 bisherigen Landkreise aufgelöst und zwölf neue Landkreise gebildet. Einzig der Landkreis Rügen blieb davon unberührt.

Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns nach Inkrafttreten der ersten Kreisreform

Am 4. September 2011 trat dann eine zweite Kreisgebietsreform in Kraft, durch die die bisherige Kreisstruktur, die bis dahin nahezu unverändert Bestand hatte, noch einmal umfassend und grundlegend verändert wurde.

Hintergrund

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Geregelt wurde diese Neugliederung im Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das am 1. Juli 1993 verkündet wurde. Die Neugliederung trat am 12. Juni 1994, dem Tag der Kommunalwahlen in Kraft. Die sechs kreisfreien Städte (Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar) sowie der Landkreis Rügen blieben von diesem Gesetz unberührt. Die Neuordnung wurde unter zehn Prinzipien gestellt.

  1. Die angezielte Regeleinwohnerzahl von 100.000 soll in den neuen Landkreisen nicht unterschritten werden.
  2. Die Entfernung jeder Gemeinde zur Kreisverwaltung soll maximal 40 km Luftlinie, in Ausnahmefällen bis zu 55 km betragen.
  3. Die Kreissitze sollen grundsätzlich in Mittelzentren des ländlichen Raumes etabliert werden.
  4. Kreisfreie Städte dürfen nur Oberzentren mit über 100.000 Einwohnern bzw. Orte mit oberzentraler Funktion sein.
  5. Die bisherigen Landkreise sollen möglichst ohne Teilung in neue überführt werden.
  6. Es soll höchstens 20 Verwaltungseinheiten (Ämter) pro Landkreis geben.
  7. Kreisangehörige Städte sollen nicht mehr als 30 % der Kreisbevölkerung umfassen.
  8. Durch Landesverordnung gebildete Ämter bleiben erhalten.
  9. Das zentralörtliche System des Landes sowie die Verflechtungsbereiche von Mittelzentren sind zu beachten.
  10. Die historischen und naturräumlichen Gegebenheiten werden beibehalten.

Mit den Veränderungen 1994 in Mecklenburg-Vorpommern gestaltete man die Ämterverfassung des Landes nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein. Die durchschnittliche Größe der neu gebildeten zwölf Landkreise betrug 102.000 Einwohner und umgrenzte durchschnittlich die Fläche von 1890 km².

Kreisreformen im Einzelnen

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Landkreis Bad Doberan

Der neue Landkreis Bad Doberan mit Sitz in Bad Doberan wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Bad Doberan und Rostock.

Landkreis Demmin

Der neue Landkreis Demmin mit Sitz in Demmin wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Altentreptow, Demmin und Malchin.

Landkreis Güstrow

Der neue Landkreis Güstrow mit Sitz in Güstrow wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Bützow, Güstrow und Teterow.

Landkreis Ludwigslust

Der neue Landkreis Ludwigslust mit Sitz in Ludwigslust wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Hagenow und Ludwigslust.

Landkreis Mecklenburg-Strelitz

Der neue Landkreis Mecklenburg-Strelitz mit Sitz in Neustrelitz wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Neubrandenburg und Neustrelitz.

Landkreis Müritz

Der neue Landkreis Müritz mit Sitz in Waren (Müritz) wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Röbel/Müritz und Waren.

Landkreis Nordvorpommern

Der neue Landkreis Nordvorpommern mit Sitz in Grimmen wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Der neue Landkreis Nordwestmecklenburg mit Sitz in Grevesmühlen wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Gadebusch, Grevesmühlen und Wismar.

Landkreis Ostvorpommern

Der neue Landkreis Ostvorpommern mit Sitz in Anklam wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Anklam, Greifswald und Wolgast.

Landkreis Parchim

Der neue Landkreis Parchim mit Sitz in Parchim wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Lübz, Parchim, Schwerin und Sternberg.

Landkreis Uecker-Randow

Der neue Landkreis Uecker-Randow mit Sitz in Pasewalk wurde gebildet aus:

Er ist Rechtsnachfolger der aufgelösten Landkreise Pasewalk, Strasburg und Ueckermünde.

Spätere Änderungen der Kreisgrenzen

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Mit Stichtag 1. Januar 1998 wechselte Lübs erneut die Kreiszugehörigkeit und gehörte nicht mehr dem Landkreis Ostvorpommern, sondern nunmehr dem Landkreis Uecker-Randow an. Am 1. Januar 2011, also rund acht Monate vor Inkrafttreten der zweiten Kreisgebietsreform am 4. September 2011, folgte die Gemeinde Wietstock, die bei dieser Gelegenheit nach Altwigshagen eingemeindet wurde.

Bearbeiten
  • Das Gesetz im Wortlaut Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 1993, S. 631
  • Landesverordnungen zur Bildung von Ämtern und zur Bestimmung der amtsfreien Gemeinden: 1, 2, 3, 4, 5